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Frage: Rechts überholt?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Frage: Rechts überholt?
By NetGhost (80.132.212.120) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 12:09:

Ich habe mal was gemalt:

autobahn

Der Rote war ich. Habe ich Schlingel etwa rechts überholt?

By farendil (217.235.53.202) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 12:58:

schöne zeichnung! du hast talent und darfst allé unklaren situationen die andere hier schildern grafisch aufarbeiten. :-)

----------------
naja, also wenn du schon vorne warst, so hast du nícht rechts überholt.

kamst du schon mit höherer geschwindigkeit als das fahrzeug links neben dir an (ich nehme mal an, es war ein beschleunigungsstreifen) so mußt du wegen dem nicht bremsen.

By NetGhost (80.132.212.120) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 13:57:

Danke Dir!

Ja, es war ein Beschleunigungsstreifen. Auf der Auffahrt war ich schon schneller als der fließende Verkehr, sah die Lücke in der Mitte und bin auf dem Gas geblieben.

Noch jemad eine Zeichnung ? ;-)

By switch69 (194.25.87.204) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 15:16:

Meinen Bruder haben Die Blaumänner (Europaanpassung) bei einer solchen Aktion wg. Verkehrsgefährdung rausgewunken. Aber nicht wg. rechts Überholen sondern wg. wechseln von mehreren Fahrstreifen... bezahlt hat er gleich vor Ort.

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 15:23:

@switch
wg. wechseln von mehreren Fahrstreifen
wo ist denn das verboten? Mach ich auch oefter, wenn ich z.B. auf einer 3spurigen AB vorschriftsmaessig rechts unterwegs bin, einen Mittelspurschleicher erblicke; auf die ganz linke Spur rueberziehe, um diesen vorschriftsmaessig links zu ueberholen und sofort danach wieder (Rechtsfahrgebot!) nach ganz rechts gehe. Voraussetzung dafuer ist, dass gerade keine LKWs oder extrem schnellere Fahrzeuge in der Naehe sind, also ohne Gefaehrdung.

By rennfahrer (80.140.62.79) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 15:26:

@stang66

du machst dir so eine Mühe ??

Warum sollte der Mittelspurschleicher gerade in dem Moment, in dem du neben ihm bist (rechts) rechts rüberziehen, wenn er es schon etliche km nicht getan hat ??

By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 15:48:

ein gericht hat mal entschieden, daß dieses verhalten unter bestimmten umständen als verkehrsgefährdend gilt.
wie gesagt, unter bestimmten umständen, die mir nicht bekannt sind..

By rennfahrer (80.140.62.79) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 15:50:

hast du kein urteil dazu *lol*

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:02:

@rennfahrer
du machst dir so eine Mühe ??
Normalerweise nicht, aber wenn ich eine Gelegenheit habe, legal an ihm vorbeizuziehen, warum sollte ichs dann illegal tun? Mach ich eh schon viel zu oft.

By rennfahrer (80.140.62.79) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:05:

@stang66


ich seh das so, warum soll ich 4Spurwechsel machen, nur weil 1 Idiot in der Mitte schläft..

natürlich nur, wenn ich nicht viel schneller bin, dann geh ich nur zackig von rechts nach links und wieder zurück, manchmal (ganz selten) raffen dies dann auch...

aber so "verkehrserzieherische Massnahmen" bringen wirklich gar nichts...

By PHK (62.158.21.20) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:07:

Nach meiner Meinung hast du - so wie das in dieser tollen Zeichnung dargestellt -ganz klar rechts überholt. Wo ist denn da die Unklarheit ? Und es ist durchaus richtig, dass ein Richter dort auch noch mehr draus machen könnte, als n u r
eine einfache Owi - Lass dies in Zukunft sein !

By rennfahrer (80.140.62.79) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:14:

@PHK

Lass dies in Zukunft sein !

toller Spruch..

sowas solltest du vielleicht den 3 auf der linken SPur sagen, die nötigen einen doch zum rechts überholen indem sie nciht mal das Rechtsfahrgebot befolgen können...

By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:31:

@rennfahrer:
naja, von nötigung kann keine rede sein. man kann eine solche situation auch anders beantworten.

auch meiner meinung nach hast du klar rechts überholt. über die autos auf den beiden rechten spuren kann man streiten, die aktion finde ich ok, nur ein XXX macht daraus ein rechtsüberholen.

Aber: danach erfolgt klar ein rechtsüberholen, was von einem richter sicher nicht anders bewertet wird.

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:31:

@rennfahrer
wo sind da die verkehrserzieherischen Massnahmen?
Diese sind nicht meine Absicht; bei den Kameraden ist eh alles zu spaet. Also vorbei und nicht laenger dreuber nachdenken. Wenns geht, legal (=links), wenn nicht, dann eben rechts.

By rennfahrer (80.140.62.79) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:34:

@stang66

nein ich meinte, wenn cih so "zackig" über 2 Spuren wechsle, dass es hin und wieder einen aus dem Tiefschlaf holt und er sich an das Rechtsfahrgebot erinnert.

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:36:

Ach so, das hab ich auch schon beobachtet. Aber eben nur hin und wieder, da hast du recht.

By farendil (217.225.248.98) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 17:16:

@switch: du erzählst schon mal per se unsinn.
wg. Verkehrsgefährdung rausgewunken.
...
bezahlt hat er gleich vor Ort.


verkehrsgefährdung sit immer eine straftat, da hat die polizei mit dem strafmaß nie etwas zu tun und vor ort kann schon mal gleich gar ncith bezahlt werden.

@phk:
1: nun, wie du wissen dürftest, beginnt jede einfädelspur mit einer duchgezogenen linie. dort gibt es kein rechts überholen.
dort darf man so stark beschleunigen wie man will.

2: wenn man rechts fährt und links von einem ist ein langsamerer gibt es keine pflicht zu bremsen, nur damit man nicht an dem vorbeirollt.

so - und eine kombination von beiden erlaubten handlungen stellt netghosts fahrweise dar.

By Pete (149.225.24.201) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 20:32:

Lest euch das hier durch:

http://212.168.27.177/cgi-bin/fsk_foren.cgi?msg-18818

Wenn es danach geht, hätte NetGhost rechts überholt, wenn die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur schneller als 60 km/h gefahren wären oder die Geschwindigkeitsdifferenz größer als 20 km/h gewesen wäre. @farendil, worauf stützt du deine Behauptung, dass man rechts nicht bremsen muss, wenn links einer herumschleicht?

By Pete (149.225.28.145) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 21:43:

Sorry, die Antwort auf meine Frage an farendil ergibt sich natürlich aus der von mir angegebenen Quelle:

"Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr."

Unter "Änderung der Fortbewegungsrichtung" ist wohl ein Spurwechsel zu verstehen. Wenn man also auf der rechten Spur fährt und auf einen Mittelspurschleicher trifft, darf man - ohne die Geschwindigkeit zu verringern - rechts vorbeifahren.

Dennoch meine ich, dass NetGhost rechts überholt hat: Auf dem Beschleunigungsstreifen hat NetGhost nicht rechts überholt, das ist klar. Allerdings hat er anschließend von der rechten auf die mittlere Spur gewechselt, also seine Fortbewegungsrichtung geändert. Somit hat er die Fahrzeuge auf der rechten Spur links und die Fahrzeuge auf der linken Spur rechts überholt. Wenn die Autobahn nur zweispurig gewesen wäre, hätte NetGhost nicht rechts überholt, da ja kein Spurwechsel notwendig gewesen wäre.

By farendil (217.225.248.98) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 22:57:

@pete: so nun auch wieder nicht.
Wenn man also auf der rechten Spur fährt und auf einen Mittelspurschleicher trifft, darf man - ohne die Geschwindigkeit zu verringern - rechts vorbeifahren.
es mag dann kein verbotenes rechtsüberholen sein, nur muß dieses auch so geschehen, daß eine gefährdung vermieden wird.
sprich du darfst nciht mit 200 an einem der 100 fährt vorbeifeuern.

ausserdem: diese (bei mir in der praxis ständige auftauchende) konstellation ist ein paradoxon, daß es streng nach vorschrift eigentlich nciht geben kann.
aus dem grunde kommt man bei sowas schnell in die situation, das einem richter erklären zu müssen....

net´ghost hat erst dann auf die mittere spur gewechselt, als dies die konkrete situation - sprich ein langsameres fahrzeug auf das er auflief - erforderte.
dieser - wenn auch unmittelbar folgende - vorgang stellt aber schon wieder eine neue abfolge dar.

By Pete (149.225.28.157) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 00:11:

Hmm, ich bin mir nicht sicher, ob man das Linksüberholen des langsameren Fahrzeugs auf der rechten Spur vom Rechtsüberholen oder nach deiner Auffassung vom Rechtsvorbeifahren trennen kann. Dadurch, dass NetGhost auf die Mittelspur mit einer höheren Geschwindigkeit als alle anderen Fahrzeuge fährt, "überholt" er ja gleichzeitig die Fahrzeuge sowohl rechts als auch links von ihm. Zur Art der Fahrtrichtungsänderung relativ zu den überholten Fahrzeugen ist im Kommentar nichts ausgesagt. Ich denke, wenn es zu einem Unfall kommt (z.B. weil der Fahrer mit dem gesetzten linken Blinker genug hat und in dem Moment auf die Mittelspur wechselt, wo NetGhost nach links ausschert), wird NetGhost dem Richter auch einiges erklären müssen...

By phk (62.227.255.116) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 16:26:

@rennfahrer: Dir fehlt doch noch einiges an Verkehrswissen.
1.Nötigen zum Rechtsüberholen - welch ein dummer Spruch.
2.Natürlich rntspricht es nicht der StVO, wenn Langsamfahrer in der Mitte oder links fahren, habe ich auch nicht verteidigt.
@farendil.
Ich weiß natürlich, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen nicht verbotswidrig überholt.Diese Situation wird lt. Zeichnung auch nicht gefragt.Dein 2.Satz ist schlichtweg falsch: Es wäre ein verbotswidriges Überholen.
@pete Was du ansprichst, betrifft die Fahrzeugschlangen auf mehreren Spuren der Autobahn, auch dies gibt die Zeichnung nicht wieder. Weiterhin: Ob du es willst oder nicht: MAN DARF KEINE LANGSAMFAHRER RECHTS ÜBERHOLEN, auch wenns noch so ärgerlich ist.
Merk du dir das auch @farendil.

By Chris (144.41.241.55) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 16:34:

@pete:
dazu gibt es ein urteil, aktenzeichen ist mir im moment leider unbekannt.

verursacht netghost durch das von ihm beschriebene verhalten einen unfall, so ist er der ALLEINIGE schuldige.
In der Begründung wurde geschrieben, daß das wechseln beim auffahren auf einen autobahn über 2 spuren in kürzester abfolge nicht von den sich bereits auf der autobahn befindlichen verkehrsteilnehmern erwaret werden kann.

soweit ich mich erinnere, stammt diese entscheidung von einem OLG.

By Chris (144.41.241.55) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 16:39:

ok, hier im wortlaut:

LG Gießen
1996-05-15
1 S 33/96
Rechtsbereich/Normen: StVO

Volle Schuld bei gefährlichem Einfädeln

Wer beim Auffahren auf die Autobahn direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur wechselt, trägt im Falle eines Auffahrunfalls die alleinige Schuld.

Angesichts des sehr gefährlichen Verkehrsverstoßes tritt ein Mitverschulden des Auffahrenden voll zurück, da für heranfahrende Fahrer der sofortige Fahrbahnwechsel nicht vorhersehbar ist.

By netghost (80.132.217.206) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:03:

Ich habe - zur besseren Verdeutlichung der Geschwindigkeitsverhältnisse, mal die ungefähren Geschwindigkeiten auf die Autos gescrieben.

Die beiden Spurwechsel (Beschleunigungsstreifen auf rechte Spur und rechte auf mittlere Spur) erfolgten nacheinander, regelkonform mit blinken etc.

autobahn2

Lass dies in Zukunft sein !
(...)welch ein dummer Spruch.
Wo ist denn da die Unklarheit ?


Oh boy, der PHK weiß aber wie man hier Freunde gewinnt. @PHK: Wenn es so klar gewesen wäre, hätte ich mir wohl kaum die Mühe gemacht, die Frage im Forum zu posten und die Grafik zu zeichnen.

By Pete (141.76.1.122) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:20:

@phk, @Chris:

Ihr habt tatsächlich Recht, man lernt nie aus... Hier noch eine weitere Definition von "Überholen" aus dem Fahrschul-Forum, die auch euren Anmerkungen entspricht:

Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (z.B. derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt odere verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet (siehe nachfolgende VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren).

VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren:

"An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, wartet."

Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319).

Überholabsicht ist nicht Voraussetzung (OLG Zweibrücken VM 77 66).

Vgl. Kommentar StVR Hentschel, Beck-Verlag.


Wie würdet ihr in der folgenden Situation reagieren: Ein Fahrzeug fährt vor euch auf der linken Spur mit 100, die rechte Spur ist frei. Ihr möchtet an dem Fahrzeug vorbei, aber der Fahrer macht keine Anstalten, nach rechts zu wechseln. Würdet ihr

a) rechts überholen (50 €, 3 Punkte),
b) bis zum St.-Nimmerleinstag hinterherfahren,
c) die Polizei rufen (die wahrscheinlich gar nicht kommt) oder
d) einem anderen den Vortritt lassen, der möglicherweise den Fahrer durch Drängeln dazu bewegen kann, auf die rechte Spur zu wechseln?

By kirk (193.150.166.56) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:27:

wie wärs hiermit
.
.

e) Lichthupe oder notfalls Hupe, damit der Vordermann aufwacht und merkt daß ich ihn überholen möchte.

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:30:

Ich nehm d.)
Klappt fast immer :-)

By Pete (141.76.1.122) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:42:

@kirk: Stimmt, e) habe ich vergessen. Das muss aber nicht immer klappen und wenn es mit zu hoher Intensität und zu geringem Abstand vollzogen wird, kann daraus Nötigung werden...

By Landy (80.131.73.196) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:55:

@Pete

Erstmal versuche ich grundsätzlich Vorschlag e). Es kommt leider öfter vor, dass dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, also wende ich Vorschlag a) an.

;-)

By Pete (141.76.1.122) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 18:06:

Ok, ich habe mich für die Reihenfolge e),d),a) entschieden. Seltsam, dass keiner etwas von b) oder c) hält... :-)

By rennfahrer (134.155.62.125) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 18:09:

wenn ich es arg eilig habe a)

wenn nicht, dann d)

By Chris (144.41.241.55) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 18:20:

@netghost:
was willst du denn mit deiner zeichnung aussagen?

du hast rechts überholt, daran ändern auch die geschwindigkeiten nichts.
du bettelst schon ziemlich eindeutig um zustimmung :-)

also, es ist rechts überholen, aber rechts zu überholen, scheint ja hier allgemein anerkannt zu sein, insofern wird dir zugestimmt. wie gesagt: rechtens wird diese aktion aber auch dadurch nicht :-)

ich habe einmal rechts überholt, dämmerung auf einer 3(!!) spurigen autobahn, die LEER (kein auto voraus und keines nach hinten zusehen) war. bis auf einen ami (war in der pfalz), der nach amerikanischen regeln gefahren ist, nämlich ganz links. er dachte wohl, 150 seine nicht zu überbieten..
der hat es nicht verstanden (lichthupe etc.) und zwei leere spuren sind dann doch zuviel.

1 minute hinter ihm haben mir gereicht :-)

By dagegen (217.5.19.27) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 19:41:

@Netghost: Du hast an das zweite Auto auf der 3. Spur einen gelben Punkt gemalt. Soll das ein Blinker sein? Dann kann dir das aber auch schnell passieren, dass der erste auf die mittlere Spur wechselt.

By NetGhost (217.226.34.203) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 20:51:

@Chris

Da wir beide offensichtlich Verständigungsschwierigkeiten miteinander haben, hier nochmals:

was willst du denn mit deiner zeichnung aussagen?
Ich wollte mit der Zeichnung eine Verkehrssituation darstellen in der ich mich befand und - da mir die eventuellen rechtlichen Folgen unklar sind - hier im Forum meine Frage posten.

du hast rechts überholt, daran ändern auch die geschwindigkeiten nichts.
Nun, wenn es wirklich ach so eindeutig und glasklar ist, warum gibt es dann Kontroverse über diesen Fall?

du bettelst schon ziemlich eindeutig um zustimmung :-)
:-) Mit Verlaub, aber sowohl auf der Straße wie auch im Privat- oder Berufsleben ist es mir wirklich egal was andere darüber denken was, wie, mit wem und wie ich irgendwas tue.

rechtens wird diese aktion aber auch dadurch nicht :-)
Tja, ich weiß erhrlich gesagt nicht, was ich sonst hätte tun sollen. Warten bis ich schwarz werde auf der ganz rechten Spur, obwohl die mittlere frei ist? Mich ganz links in die Kolonne quetschen und dann abwarten bis auch die letzte Schnarchnase aufgewacht ist und die linke Spur geräumt hat? Und das alles obwohl die mittlere Spur komplett frei war.

Vor dem Schleicher auf der linken Spur - also so wie es links auf meinem Bild weitergehen würde - war die Autobahn auf 3 Spuren dann übrigens komplett leer bis zum Horizont.

@dagegen

Ich hätte den Blinker nicht wirklich sehen können, habe mich jedenfalls auf den Verkehr um mich herum konzentriert. Den Blinker habe ich dort hingemalt um darzusetllen das es auf der linken Spur etwas gedrungen zuging und alles hinter dem 190er hinterherzukkelte.

By Chris (144.41.241.55) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 21:11:

hm,
für MICh ist es klar. mag sein, daß es andere meinungen gibt. oft wird aber klar, daß es sich nicht um eine rechtliche berwertung handelt, sondern eine emotionale. nur die schützt nicht.

ich muß sagen, mich hätte das auch gereizt, aber auch dann halte ich es immer noch für ein verkehrsvergehen.

vielleicht wären 130-140 oder so nicht schlecht gewesen, so hätte wohl niemand ein auge zugedrückt für den fall, du wärest erwischt worden.

By Pete (141.76.1.122) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 21:55:

@NetGhost:

Lies dir noch mal mein Posting unter deinem zweiten Bild durch, insbesondere die Definition des "Überholens". Daraus geht eindeutig hervor, dass du rechts überholt hast. Den Hentschel-Kommentar habe ich zwar nicht zu Hause rumliegen, aber ich gehe mal davon aus, dass der Text im Fahrschul-Forum korrekt wiedergegeben wurde. Ich werde morgen mal zur Uni-Bibliothek gehen, um das nachzuschlagen.

By dagegen (217.5.19.27) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 11:59:

Ich denke auch, es ist eindeutig, du hast in dem Moment rechts überholt, wo du auf der mittleren Spur an den links fahrenden Autos vorbeigefahren bist.

By piranha (194.95.179.178) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 14:21:

Mir ist klar, dass meine Meinung hier nicht sonderlich populär sein wird, aber ...

Das von @netghost skizzierte Verhalten ist eindeutig verkehrswidrig und mindestens (!) als Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren (Rechtsüberholen = 50 Euro + 3 Punkte gem. BKatV).

Die Definition des Überholens auf derselben Fahrbahn (die Geschw. auf dem Beschleunigungsstreifen ist unbeachtlich) wurde ja bereits wiedergegeben (vgl. Kommentare Hentschel/Schurig), darauf muss ich also nicht mehr eingehen.

Betrachten wir einmal allein die rechtliche Bewertung des @netghost'schen Einfahrens auf die AB:

Der Einfahrende darf nicht in einem Zug sofort auf den Überholfahrstreifen fahren, sondern muß sich vor dem Überholen im Hinblick auf die hohen Geschwindigkeiten auf AB (Anm.: Richtgeschwindigkeit 130 km/h = "hohe Geschwindigkeit" i.S.d. Rechtsprechung) zunächst in den Verkehrsfluß auf dem rechten Fahrstreifen einfügen, um sich unter Beachtung einer gesteigerten Sorgfaltspflicht in Ruhe über den nachfolgenden Verkehr zu orientieren, BGH NJW 86 1044 = StVE Nr. 39.

Dieses durch die StVO (§§ 1 und 5) bestimmte und durch BGH-Entscheidung geforderte Verhalten wurde eindeutig nicht an den Tag gelegt. Hinzu kommt, daß mehrere Fahrzeuge verkehrswidrig rechtsüberholt wurden. Weiter beachtlich ist die hohe Differenzgeschwindigkeit zu den Fahrzeugen des linken Fahrstreifens: Diese betrug bis ca. +40 km/h.

In der Gesamtschau könnte Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges, rücksichtslos falsches Überholen oder falsches Fahren bei Überholvorgängen vorliegen: § 315c I Nr. 2b, III StGB.

Sehr aussagekräftig ist im übrigen die Meinung des @rennfahrer's:

Zitat: sowas solltest du vielleicht den 3 auf der linken SPur sagen, die nötigen einen doch zum rechts überholen indem sie nciht mal das Rechtsfahrgebot befolgen können...

@Rennfahrer: Hier muß ich mich letztlich dem @PHK anschließen, Deine Bewertung folgt rein emotionalen Gründen. Du weißt selbst, daß Du mit einer solchen Aussage niemals vor einen Richtertisch treten würdest...

Wir betrachten nochmal die zweite Skizze. Auf drei Fahrstreifen fährt Verkehr mit jeweiliger Diff.-geschwindigkeit von 20 km/h (80/100/120).

Im Zuge des Einfahrens durch @Netghost muß für die aufmerksamen Fahrzeugführer des linken Fahrstreifens erkennbar gewesen sein, daß ein Fahrzeug mit starker Beschleunigung u.U. direkt in den mittleren Fahrstreifen mit verkehrswidriger Überholabsicht wechseln könnte - insg. ein Vorgang weniger Sekunden. Das Rechtsfahrgebot bestand für die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens in diesem Fall nicht, da ein Wechsel auf den mittleren Fahrstreifen wegen des möglichen (!) Herannahens von Netghost nicht (mehr) möglich war.

Der Vorwurf, auf dem linken Fahrstreifen wären "Schleicher" oder "Blockierer" unterwegs ist rein rechtlich betrachtet geradezu lächerlich.

"Schleicher":

Die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens bewegten sich nahe der vom Verordnungsgeber empfohlenen AB-Richtgeschwindigkeit (im Bereich einer AB-Einfahrt!). Auch die Differenzgeschwindigkeiten (+20 km/h) waren zum Überholen völlig ausreichend.

"Blockierer":

Der Vorwurf des verkehrswidrigen "Blockierens" kann gegenüber den auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Kfz ebensowenig erhoben werden. Schon gar nicht aus Sicht von @Netghost, dem ja gerade mal ein paar Sekunden blieben, die Verkehrsituation einzuschätzen.

@farendil: Sollte mein kritischer Beitrag zum Ausschluß aus diesem Forum führen, nehme ich mein Posting sofort wieder zurück :-)

By Pete (141.76.1.122) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 15:43:

@piranha:

Einverstanden, bis auf eine Ausnahme: Das vorderste Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen verstößt gegen das Rechtsfahrgebot, der Mittelstreifen ist völlig frei. Ich würde daher schon sagen, dass das Fahrzeug vorne links die Reaktion von NetGhost zumindest "ein wenig" provoziert hat. Das kann man vielleicht als mildernden Umstand ansehen.

By NetGhost (217.82.23.137) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 15:45:

@piranha

Der Einfahrende darf nicht in einem Zug sofort auf den Überholfahrstreifen fahren, sondern muß sich vor dem Überholen im Hinblick auf die hohen Geschwindigkeiten auf AB (Anm.: Richtgeschwindigkeit 130 km/h = "hohe Geschwindigkeit" i.S.d. Rechtsprechung) zunächst in den Verkehrsfluß auf dem rechten Fahrstreifen einfügen, um sich unter Beachtung einer gesteigerten Sorgfaltspflicht in Ruhe über den nachfolgenden Verkehr zu orientieren, BGH NJW 86 1044 = StVE Nr. 39.

Ja, ist doch so geschehen. Bin aufgefahren, hab in den Spiegel geschaut, geblinkt, die Geschwindigkeiten der anderen VTs eingeschätzt und bin dann auf die Mitte gefahren.

Dieses durch die StVO (§§ 1 und 5) bestimmte und durch BGH-Entscheidung geforderte Verhalten wurde eindeutig nicht an den Tag gelegt.

Nanu, wie das? Wie kommst du zu dieser Ansicht?

Weiter beachtlich ist die hohe Differenzgeschwindigkeit zu den Fahrzeugen des linken Fahrstreifens: Diese betrug bis ca. +40 km/h.

Fair enough!

Das Rechtsfahrgebot bestand für die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens in diesem Fall nicht, da ein Wechsel auf den mittleren Fahrstreifen wegen des möglichen (!) Herannahens von Netghost nicht (mehr) möglich war.

Na das halte ich ja für eine sehr gewagte These.
Im übrigen ist es ja gut und schön wie sich alle über diesen Vorfall geäußert haben, aber es hat noch keiner mal geschrieben was er/sie in der jeweiligen Situation getan hätten. Welches Verhalten wäre 100% Regelkonform?

By netghost (217.82.23.137) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 15:53:

Ach ja, noch was:

Der Vorwurf, auf dem linken Fahrstreifen wären "Schleicher" oder "Blockierer" unterwegs ist rein rechtlich betrachtet geradezu lächerlich.

Ahem, nun mal langsam. In der Praxis gibt es sehr wohl "Schleicher" und "Blockierer", denn ohne diese beiden Gruppen würde es die Spezies des Lieblingsfeindbildes - den "Drängler", oder auch die Gemeinere Spezies den "Bösen Drängler" - nicht geben. Es ist wie in der Nahrungskette: Ohne Schleicher und Blockierer würde der Drängler aussterben.

Rein rechtlich betrachtet gibt es "Schleicher" und "Blockierer" natürlich genausowenig wie "Raser". Und "Rasen" gibts ohnehin nur im Garten. Da ja lt. eines Gerichtsurteiles das Wort "Wegelagerei" eine Beldidigung ist, kann ich nur jedem raten sich gegen die Beleidigung "Raser" seitens Polizei oder Behörde zu wehren.

By Grobi (212.36.35.114) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 16:21:

@netghost: Ich hätte mich genauso verhalten wie du. Regelkonfom hättest du im Grunde warten müssen, bis die Fahrzeuge auf der linken Spur ihren *lol* Überholvorgang abgeschlossen haben: also, bremsen auf 110 und waaaaaarten...

Ohne Schleicher und Blockierer würde der Drängler aussterben. Der "Rechtsüberholer"
würde dann ebenfalls nicht mehr existieren...

Grobi

By dutchie (80.140.10.45) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 19:20:

@all: Vielleicht sit das Amerikanische System doch nicht so schlecht: Frei Spurwahl und rechtsueberholen.

Klar, bei 4 oder noch mehr Spuren geht das auch nicht anders. Speziell wenn dann auch noch viele Ein- und Ausfahrten links sind.

By Daniel (217.86.47.67) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 20:07:

Es gibt da einen erheblichen Unterschied:
In USA fahren alle gleich schnell, bei uns sind die Geschwindigkeiten gestaffelt.

z.B. bei einer 3-spurigen BAB links zw. 80 - 100, in der Mitte um 130 links 150 - +200.
Macht Differenzen zwischen den Fahrstreifen von 50 - 70 km/h - das geht i.O.

Überholt jetzt einer rechts (also in der Mitte) ist die Differenz zur rechten Spur oft über 100 km/h.
Wenn da einer ausschert wird es eng ...
Deshalb ist es bei uns auch (zu recht) verboten.

In der Stadt ist es übrigens erlaubt, da fahren auch alle gleich schnell.

By rennfahrer (80.140.23.200) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 20:45:

@Daniel

rechts überholen innerorts ist auch verboten, wird aber nur mit einem Verwarngeld von 30€ geahndet!

Wenn es überhaupt geahndet wird...

By dutchie (80.140.10.45) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 21:35:

@daniel: Mann koennte dann auch noch sagen dass rechtsueberholen nur mit geringe Differenzgeschwindigkeit erlaubt waere.

By farendil (217.235.60.242) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 22:25:

@all, besonders @phk und @chris:

es ist eben nicht so eindeutig.

fakt ist, daß du neben einem auf einer links von dir befindlichen spur herfahren darfst.

jetzt gibt es urteile, daß du nicht nur nicht mitbremsen mußt, wenn er langsamer wird, sondern daß du auch dann weiterfahren darfst, wenn der andere aus anderen gründen zurückfällt, ausdrücklich gibt es da ein urteil wo es um das zurückfallen wegen nachlassender beschleunigung aufgrund mangelnder motorleistung ging!!

ein paar hinweise zum rechtsüberholen findet man hier - wobei ich auch ncith behaupte, daß dies der weisheit letzter schluß ist, aber dafür recht allgemeinverständlich aufgebaut.


@piranha: sinvolle, endlich mal gut begründete postings führen nicht nur ncith zum ausschluß sondern sind ausdrücklich erwünscht!


um sich unter Beachtung einer gesteigerten Sorgfaltspflicht in Ruhe über den nachfolgenden Verkehr zu orientieren
das sit das einzige argument, das ich gelten lasse.
per se ist netgohst imho nämlich nciht verpflichtet "dumm rumzubremsen" wenn vor ihm alles frei ist und lichts von ihm ein paar idioten irgendwelche spiele spielen.

By dagegen (217.5.19.45) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 23:30:

>> rechts überholen innerorts ist auch verboten, wird aber nur mit einem Verwarngeld von 30€ geahndet!

FALSCH! Rechtsfahrgebot gilt innerorts nur für LKW.

By rennfahrer (80.140.23.200) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 23:36:

@dagegen

hab es von hier

unter Verkehrsrecht und Bussgeldkatalog

By Chris (144.41.3.26) on Freitag, den 13. September, 2002 - 01:23:

@farendil:

ok, ich sehe ein, daß man auch eine andere meinung begründen könnte. offensichtlich weicht die rechtssprechung das überholverbot für rechts ein wenig auf, aber die genauen fälle sind ja leider nicht beschrieben.
trotzdem interessant zu lesen.

By Pete (141.76.1.121) on Freitag, den 13. September, 2002 - 14:01:

jetzt gibt es urteile, daß du nicht nur nicht mitbremsen mußt, wenn er langsamer wird, sondern daß du auch dann weiterfahren darfst, wenn der andere aus anderen gründen zurückfällt, ausdrücklich gibt es da ein urteil wo es um das zurückfallen wegen nachlassender beschleunigung aufgrund mangelnder motorleistung ging!!

Da stellt sich nun die Frage, ob der 190er langsamer geworden oder konstant mit 120 gefahren ist. Abgesehen davon halte ich Netghosts Verhalten schon für gefährlich: Was wäre, wenn eines der Fahrzeuge links in die Mitte wechseln will und nicht damit rechnet, dass einer mit einem Geschwindigkeitsüberschuss von +40 in die Quere kommt. Dazu würde auch das von Chris gepostete Urteil passen.

P.S: Das ist nur meine persönliche Einschätzung der konkreten Situation und ich habe auch schon mal außerorts rechts überholt. Wenn ihr mich nun in die "Elch"-Kategorie einordnet, würde mich das sehr betrüben... :-)

By dagegen (217.5.19.43) on Samstag, den 14. September, 2002 - 00:23:

@rennfahrer:
§ 7 (3) StVO: "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."


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