Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By spsln (145.253.246.208) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 08:15: |
Hallo,
habe kürzlich ein Verfahren wegen 'nem Rotlicht-Verstoß vor dem Amtsgericht gehabt und den Einspruch zurückgezogen.
Jetzt hab ich 'nen Zahlschein über die Zustellungskosten für die Ladung gekriegt.
Kann mir jemand sagen, wo denn das steht, daß ich die Kosten für die Ladung tragen muss?
MfG Spsln
By dagegen (217.5.19.35) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 14:21: |
Nach meiner Info bleibt es bei den Kosten, die im BuGeBe stehen, wenn man den Einspruch zurücknimmt.
Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only Administer Page |