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Strafbefehl wg. Stinkefinger - Gerichtskosten - Aussicht - wer hat Erfahrung oder kann Tips geben?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Strafbefehl wg. Stinkefinger - Gerichtskosten - Aussicht - wer hat Erfahrung oder kann Tips geben?
By Tele5 (217.5.27.32) on Samstag, den 31. August, 2002 - 18:16:

Hi,
ich hatte Anfang Juni einem zivilen Meßbeamten bei Blitzen den Stinkefinger gezeigt. Auf Anraten vieler User hier schaltete ich einen Rechtsanwalt ein. Im Einlaßschreiben an die Staatsanwaltschaft gab ich es (leider, der Anwalt meinte, es wäre besser so) zu, das Schreiben widerrief ich jedoch eine Woche später durch den RA. Dann schickte der RA ein korrigiertes Schreiben nach, welches von "Handzeichen", die den Anschein eines Mittelfingers haben konnten, welcher aber nie so gemeint war, nach. Außerdem gab ich an, mich bei dem zuständigen Polizisten entschuldigen (ohne Anerkenntnis einer Schuld); dieser zeigte sich jedoch im darauffolgenden Telefongespräch uneinsichtig. Nun kam zwei Tage nach Absenden des korrigierten Schreibens ein Strafbefehl über knapp 900,00 EUR!!! Bei gerade mal 1.100,00 EUR Gehalt ist das verdammt viel (zudem ich auch finde, daß es überhaupt nicht im Verhältnis zur Tat steht!). Außerdem wurde das zweite Schreiben noch gar nicht berücksichtigt. Der Anwalt will Ende der Woche Einspruch einlegen.

Meine Fragen aber nun:

Wer hat Erfahrung mit GERICHTSKOSTEN, WIE HOCH können diese sein?
Seht ihr Aussicht, die Strafe zu senken (zumal ich noch keinerlei Punkte habe und mir auch sonst noch nichts habe zu Schulden kommen lassen) - und wenn ja, WIE VIEL meint ihr?

Der Anwalt hat schon 240,00 EUR kassiert, wenn er mich vor Gericht vertritt, will er um die 200,00 EUR kassieren. Außerdem meint er, vielleicht in der Verhandlung einen Beschluß mit einer geringeren Straße anstelle eines Urteils zu erwirken.

Lohnt sich es, vor Gericht zu gehen? Oder angesichts der Gerichts- u. Rechtsanwaltskosten nicht?

Vielen Dank im Voraus für diejenigen, die mir hier Tips geben können und bis hierhier durchgehalten haben!

By PHK (62.227.255.12) on Samstag, den 31. August, 2002 - 21:09:

Es ist leider immer sehr schwer im voraus einzuschätzen, wie der Richter zu diesem Vorfall eingestellt sein wird. Mir persönlich erscheint die Geldstrafe zu hoch, anderseits war der Stinkefinger auch nicht die schöne Art.
Mein Rat: Wenn du keinen Rechtsschutz hast (so sieht es ja aus), mach eine Faust in der Tasche und zahle. Bedenke, dass Gerichtskosten, Zeugengelder usw. hinzukommen würden. Erst die Sache zugeben, dann wieder mit fadenscheinigen Begründungen umdrehen: Das alles macht vor Gericht keinen guten Eindruck. Lass den Einspruch fallen.

By Meinungsbildner (80.133.167.224) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 11:14:

@Tele5...und such dir bei Gelegenheit mal einen neuen Anwalt, der scheint in Sachen Verkehrsrecht nicht sehr fit zu sein. So eine Tat gibt man prinzipiell NIE zu am Anfang, sondern lässt alles auf sich zukommen. Bist du schon zum Anwalt gerannt, ehe du überhaupt was von den Cops gehört hast ???

By array (209.123.57.107) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 13:16:

Erst so einen Mist verzapfen und dann rumjammern. Kommst Dir wohl toll dabei vor, andere Leute zu beleidigen? Lässt Du Dir ungestraft den Mittelfinger zeigen?

By Landy (217.230.16.131) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 14:08:

@ array

Lässt Du Dir ungestraft den Mittelfinger zeigen?

Ja, ich schon, bist du nicht Manns genug, das zu verkraften?

By ONROP (212.202.198.196) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 15:10:

@array

Steigst du etwa aus, und haust dem, der dir den Mittelfinger zeigt eins aufs Maul? Denn mit der Polizei und einer Anzeige wirst du ohne Zeugen nichts erreichen. Aber ungestraft soll er ja nicht davonkommen....

Sicher ist es nicht korekt den Mittelfinger zu zeigen, aber in einer Situation wie eine Radarfalle mit der man nicht rechnet, denke ich, kann es im Affekt mal passieren.
Außerdem sind die Kosten von 900€ eine Unverschämtheit und dafür wohl nicht gerechtfertigt.

By farendil (217.225.248.195) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 16:34:

@tele5: je nach sachlage sind die 900€ ncith so viel. schließlich ist bei einer verurteilung (grob geschätzt) von 20 - 40 tagessätzen (30ts=1 monatsgehalt) auszugehen.


der anwalt ist zwar preislich recht günstig, scheint aber nicht so viel zu taugen.


jetzt ist erst mal die frage, was genau passiert ist.

By Meinungsbildner (80.133.164.138) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 19:20:

Also mal ganz ehrlich...ich finde die 900 EUR auch recht unverschämt. Für viel schlimmere Vergehen muß man meist viel weniger bezahlen. Fährt man mit 30 zu schnell am Kindergarten vorbei, kommt man deutlich billiger davon. Das kann doch nicht angehen. Was ist denn eigentlich genau passiert ?? Niemand ist gefährdet worden, eine Gewalttat oder dergleichen hat auch nicht stattgefunden. Ich persönlich finde, das schon der simple Umstand, das dieses Vergehen als Straftat gewertet wird, ein Witz ist.

Dumm nur, das Tele es schon zugegeben hat. Sonst hätte ich ihm jetzt geraten, alles vehement abzustreiten. Schließlich fuchtelt man viel rum im Auto, wenn der Tag lang ist. Ist sich der Beamte GANZ SICHER, das es der Mittelfinger war ?? Welche Hand war es denn ?? Die rechte...oder vielleicht doch die linke ??
Ein gewitzter Anwalt könnte da bestimmt was bewegen, zumindestens eine mildere Strafe raushauen. Der Schwachpunkt an all dem sind leider meist die Richter, die in unserem Lande häufig sehr autofahrerfeindlich urteilen. Was ich eigentlich nicht so recht verstehe, warum..die fahren doch auch, oder nicht ?

By array (209.123.57.107) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 19:48:

@ Landy: Wenn ich was verzapft habe, bin ich Manns genug, die Konsequenzen zu tragen und nachher nicht rumzujammern. Aber davon kennst Du sicher ebensowenig wie Tele5.

By Landy (80.131.79.15) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 20:01:

@array

Ja, aber wenn die Konsequenzen bedeuten, dass ein Monatslohn einfach mal weg ist, kann man sich doch schonmal kundig machen, die Strafe zu umgehen.

Sicher war das was tele5 gemacht hat, nicht gerade die feine Art und, wie er es wahrscheinlich mittlerweile auch weiß, war es auch dumm, aber trotzdem kann er ja versuchen, möglichst wenig dafür büßen zu müssen.

Außerdem sind 900.- Euro für den "Effe" wirklich zu viel.

Du wärst wahrscheinlich auch einer, der tele5 sofort angezeigt hätte, weil man das ja nicht machen darf, stimmts?

By array (209.123.57.107) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 21:50:

@ Landy: Ist doch allgemein bekannt, dass ein Stinkefinger schweineteuer ist. Warum sich also hinterher beschweren? Solltest Du hier mal einen Thread eröffnen á la "Wurde von Polizeibeamten schräg von der Seite angemacht, möchte Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen", dann sprechen wir uns wieder. So einer bist DU wahrscheinlich!

By Landy (80.131.79.15) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 22:05:

@ array

Nö, mir wäre das wurscht. Ich wurde schon 2 Mal angehalten, fand aber beide Begegnungen eher erheiternd, die Polizisten wahrscheinlich nicht...*grins*. Das erzähle ich mal ein anderes Mal, das wäre zu sehr OT, und das will ich nicht.

Anzeigen würde ich die Polizisten nie!

By Landy (80.131.79.15) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 22:05:

@ array

Nö, mir wäre das wurscht. Ich wurde schon 2 Mal angehalten, fand aber beide Begegnungen eher erheiternd, die Polizisten wahrscheinlich nicht...*grins*. Das erzähle ich mal ein anderes Mal, das wäre zu sehr OT, und das will ich nicht.

Anzeigen würde ich die Polizisten nie!

By Tele5 (62.29.136.166) on Montag, den 2. September, 2002 - 10:03:

@ array:
"Erst so einen Mist verzapfen und dann rumjammern.
Kommst Dir wohl toll dabei vor, andere Leute zu
beleidigen? Lässt Du Dir ungestraft den Mittelfinger
zeigen?"
- Ja, ich lasse ihn mir zeigen. Schließlich bin ich nicht jemand wie Du, der wegen jeder Kleinigkeit gleich zu Gericht rennt. Ich kann über sowas hinwegsehen, doch solche Leute wie Du würden wahrscheinlich sogar ihre Mutter anzeigen. Im übrigen geschah es im Affekt. Oder sind Dir etwa noch nie Fehler passiert???

@ Meinungsbildner:
Ja, der Beamte ist sich bestimmt ganz sicher, daß es der Mittelfinger war; es war die rechte Hand (obwohl nur gaaanz kurz, ca. 1 Sek.).
Ich glaube auch, daß hier ein gewitzter Anwalt besseres erreichen könnte.

@ farendil:
es sind 25 Tagessätze á 35 EUR, also insgesamt 875,00 EUR. Im übrigen gab ich im zweiten Schreiben an, bei meinen Eltern im Monat 200,00 EUR zu löhnen, was beim ersten leider vergessen wurde (es lag auch an der Gesprächsführung durch den Anwalt; im übrigen waren im ersten Schreiben sagenhafte Rechtschreibfehler...). Jedoch zahle ich diese 200,00 EUR schon jahrelang und der Anwalt meinte, meine Eltern sollen es mir schriftlich bestätigen, da es keine Nachweise wie Überweisungen etc. gibt.


Also nach wie vor finde ich die knapp 900 EUR viel zu hoch. Als ich den Anwalt fragte, wie denn der Richter so sei, meinte er "das dieser einen ab und zu mal anraunzt, er aber schon ganz unerhoffte Urteile fällte und es ganz auf die Tageslaune ankommt. Außerdem will dieser eher kein langes Theater machen."
Noch habe ich bis Donnerstag Zeit, ob ich Einspruch einlege oder nicht...

By Tele5 (62.29.136.166) on Montag, den 2. September, 2002 - 10:03:

@ array:
"Erst so einen Mist verzapfen und dann rumjammern.
Kommst Dir wohl toll dabei vor, andere Leute zu
beleidigen? Lässt Du Dir ungestraft den Mittelfinger
zeigen?"
- Ja, ich lasse ihn mir zeigen. Schließlich bin ich nicht jemand wie Du, der wegen jeder Kleinigkeit gleich zu Gericht rennt. Ich kann über sowas hinwegsehen, doch solche Leute wie Du würden wahrscheinlich sogar ihre Mutter anzeigen. Im übrigen geschah es im Affekt. Oder sind Dir etwa noch nie Fehler passiert???

@ Meinungsbildner:
Ja, der Beamte ist sich bestimmt ganz sicher, daß es der Mittelfinger war; es war die rechte Hand (obwohl nur gaaanz kurz, ca. 1 Sek.).
Ich glaube auch, daß hier ein gewitzter Anwalt besseres erreichen könnte.

@ farendil:
es sind 25 Tagessätze á 35 EUR, also insgesamt 875,00 EUR. Im übrigen gab ich im zweiten Schreiben an, bei meinen Eltern im Monat 200,00 EUR zu löhnen, was beim ersten leider vergessen wurde (es lag auch an der Gesprächsführung durch den Anwalt; im übrigen waren im ersten Schreiben sagenhafte Rechtschreibfehler...). Jedoch zahle ich diese 200,00 EUR schon jahrelang und der Anwalt meinte, meine Eltern sollen es mir schriftlich bestätigen, da es keine Nachweise wie Überweisungen etc. gibt.


Also nach wie vor finde ich die knapp 900 EUR viel zu hoch. Als ich den Anwalt fragte, wie denn der Richter so sei, meinte er "das dieser einen ab und zu mal anraunzt, er aber schon ganz unerhoffte Urteile fällte und es ganz auf die Tageslaune ankommt. Außerdem will dieser eher kein langes Theater machen."
Noch habe ich bis Donnerstag Zeit, ob ich Einspruch einlege oder nicht...

By array (209.123.57.107) on Montag, den 2. September, 2002 - 16:19:

Oder sind Dir etwa noch nie Fehler passiert???

@ Tele5: Doch, durchaus! Aber sowas beknacktes habe ich noch nicht gebracht! Affekt, dass ich nicht lache. Im Zweifelsfall passiert eben alles im Affekt. Du hast schon komische Reflexe.

By Matthias (195.243.201.20) on Montag, den 2. September, 2002 - 17:22:

Also ihr kommt mir irgendwie komische vor, meckern wenn jemand mit nebelscheinwerfern rumfährt, und dann wahrscheinlich jeden wegen nötigung anzeigen der den mindestabstand zu euch um einen halben meter zu wenig einhält. Um himmels willen, was ist schon ein stinkefinger, warum muss ich da jemanden anzeigen. es ist mir entweder egal, oder ich ärgere ihn vielleicht ein wenig, auffahren usw.... denn wenn jemand mir den stinkefinger zeigt, dann glaub ich nicht das er mich nacher wegen nötigung oder sonstwas anzeigt wenn ich mich nachher ein wenig aggresiv an die stoßstange ranhänge. ihr zeigt wahrscheinlich auch leute wegen nötigung an wenn sie hinter euch aufs lenkrad klopfen usw.... das finde ich traurig

By diomega (149.225.88.138) on Montag, den 2. September, 2002 - 21:07:

Anzeigen, genauso wie Gewalt als Reaktion auf verbale oder durch Gesten ausgedrückte Beleidigungen, finde ich gleichermassen unangemessen wie lächerlich.

Um für dieses persönliche Empfinden einen Ansatz einer Begründung zu geben: Beides zeugt aus meiner Sicht von leichten bis schweren Miderwertigkeitskomplexen. Andere darunter leiden zu lassen ist nicht besonders nett. Die ursprüngliche Beleidigung war zwar auch nicht nett, hatte aber wohl nur in den allerseltensten Fällen eine so drastische Auswirkung, dass eine Anzeige oder Gewalt mit allen möglichen Konsequenzen als Antwort auch nur annähernd angemessen wäre.

By HarryB (203.198.106.52) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 02:32:

Man moege aber vielleicht auch einmal die andere Seite betrachten, die des "Beleidigten". Der steht nun in Ausfuehrung seines Jobs an der Strasse und muss sich bestimmt etliche Male diese "Beleidigung" gefallen lassen. Wobei der Stinkefinger wahrscheinlich noch die harmlosere Form ist. Kann man da nicht irgendwie verstehen, wenn der mal irgendwann die Schnauze voll hat und sich mit dem ihm zur Verfuegung stehenden Mitteln wehrt? Ich moechte, um irgendwelchen verbalen Attacken vorzubeugen, hiermit darauf hinweisen, dass ich weder versuche, diese Anzeige zu rechtfertigen, noch diese gutheissen moechte. Mir geht es einzig und allein darum auch mal den Aspekt der Gegenseite zu beleuchten.

By diomega (149.225.86.196) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 02:49:

@harryB:

Meines Empfindens nach rechtfertigt eine initiale, verbale oder durch Gesten zum Ausdruck gebrachte Beleidigung zunächst einmal als Reaktion eine Gegenbeleidigung, sofern der Beleidigte den Wunsch danach verspürt.
Optimalerweise reagiert er aber auf intelligente Art verbal, oder auch gar nicht ("Welche Bedeutung hat es für mich, wenn mich ein 'Idiot' als 'Idiot' bezeichnet?").

By diomega (149.225.86.196) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 02:58:

p.s: Noch ein Recht fällt mir ein, dass ein Beleidigter einfordern können sollte:

Eine Entschuldigung

(Aber doch nicht 875 Euro Strafe + Anwalts- und Gerichtsstress/kosten...komplett unglaublich. Ich werde nie wieder einen Stinkefinger zeigen. Höchstens dem der sich dieses Strafmass ausgedacht hat ;) )

By HarryB (203.198.106.184) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 08:57:

Gebe ich Dir ja Recht, diomega. Ich wollte ja auch keinesfalls Verstaendnis fuer diese "Beleidigung" die ja eigentlich gar keine ist, wenn man souveraen ist, wecken. Andererseits muss der Onkel am Blitzer sich bestimmt jeden Tag solches gefallen lassen, da kann man dann irgendwann schon mal genug haben. Die Strafe fordert uebrigens nicht der Beleidigte ein, sondern der Anklaeger, welcher in diesem Falle im Range eines Staatsanwaltes sein duerfte.... Dass sie in einem solchen Fall als zu hoch zu bezeichnen ist, steht m.E. ausser Frage.

By Fred (80.136.93.155) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 11:28:

mal anders:

war es in diesem Fall nicht absoluter Blödsinn die Tat zuzugeben. Der "Fallensteller" müsste ja sich einige Zeit danach noch genau an ein womöglich schnell vorbeifahrendes Gesicht erinnern können und das auch vor Gericht vertreten. Und der Richter müsste ihn glauben.
Ist es hier nicht im Zweifel für den Angeklagten. Kann es vielleicht sein, daß nicht immer allzuviel auf Anwälte geben sollte.

By Tele5 (62.29.136.166) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 11:39:

@ diomega:
Eine Entschuldigung wollte ich ja - wie oben geschrieben - versuchen. Jedoch zeigte sich der beleidigte Beamte von der Sorte "arrogant, eingebildet und unnachsichtig"...

@ array:
"... @ Tele5: Doch, durchaus! Aber sowas beknacktes habe ich noch nicht gebracht! Affekt,
dass ich nicht lache. Im Zweifelsfall passiert eben alles im Affekt. Du hast schon komische
Reflexe."
Ja, aber anscheinend hast Du gar keine Reflexe. Im übrigen: Würdest schon auch Deine Mutter anzeigen, wenn Sie Dir doof kommt, oder??? (jemand gleich wegen jeder Kleinigkeit anzuzeigen zeugt eher von - wie es diomega schon sagt - Minderwertigkeitskomplexen).

Im übrigen sagte mir ein Arbeitskollege, daß an reinen Gerichtskosten um die 100,00 EUR zu rechnen ist - zzgl. also den 200,00 EUR Anwaltskosten und den Zeugenauslagen. Hat vielleicht jemand mit nem Stinkefinger gegen einen Beamten schon Erfahrung gemacht? Zudem war es ja einen Person in Zivil wo an rein gar nichts zu erkennen war, daß es ein Beamter ist. Und der zweite sog. "Zeuge" hat lt. Akten lediglich die Anzeige des Beleidigten aufgenommen, also selbst nichts gesehen. Ein dritter sog. "Zeuge" ist in den Akten mit keiner Silbe erwähnt, nur im Strafbefehl. Ich weiß immer noch nicht, ob ich nun Einspruch einlegen soll, oder nicht. Angesichts der hohen Strafe von knapp 900,00 EUR wäre ich eher dafür.

By array (209.123.57.107) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 17:15:

@ Tele5:

zeigte sich der beleidigte Beamte von der Sorte "arrogant, eingebildet und unnachsichtig"

... während Du stets höflich, nett und freundlich bist *lol*

jemand gleich wegen jeder Kleinigkeit anzuzeigen zeugt ... von Minderwertigkeitskomplexen

... während Dein Verhalten auf eine charakterstarke, selbstbewusste und reife Persönlichkeit schließen lässt *lol*

Angezeigt habe ich übrigens noch nie jemanden, um Dir mal Deine Wahnvorstellungen zu nehmen. Aber wenn so ein Beamter irgendwann mal die Schnauze voll hat, sich von Schnöseln wie Dir provozieren zu lassen, kann ich das durchaus verstehen.

By diomega (217.159.1.67) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 17:33:

@array:

Hältst Du denn die Höhe der Strafe für angemessen?

By speed_trapped (62.153.226.203) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 18:28:

Ich persönlich halte das auch ein wenig überzogen. Was hat der anzeigende Polizist oder Verwaltungsbeamte davon? Rein garnichts, außer der geistigen onani es dem VT so richtig gezeigt zu haben.
Sowas wird array wahrscheinlich als reife und charakterstarke Persönlichkeit bezeichnen!
Das ist wie im Sandkasten bei den kleinen Kindern. Solange hier kein Beamter tätlich angegriffen wird, so soll er doch bitte über den Dingen stehen, in anderen Fällen geht es doch auch, z.B. festgenommene farbige Drogendealer nennen die Beamten ja auch ziemlich häufig Rassisten und schlimmeres.Hat deswegen schon jemals ein Anzeige stattgefunden? Mit Sicherheit nicht.Wo wir schon wieder sofort beim Thema der "Abzocke" wären. Der "sündige" VT wird immer zur Kasse gebeten und diverse Straftäter können sich fast alles erlauben. So sieht leider die Realität auf deutschen Straßen aus.

@Tele5:
Sicher war deine Reaktion Mist.Aber hat objektiv betrachtet niemanden geschadet bzw. wirklich verletzte.Wenn jetzt einer schreibt der Polizist ist in seiner Ehre verletzt worden, falle ich auf der Stelle vor Lachen tot um!

@Array:
Stimmts, du bist ein kleiner Beamter mit Ärmelschonern, der sich so an die Buchstaben der Gesetzte hält, dass dir nie etwas passieren kann und du deshalb jede Strafe wie ein "Mann" erträgst.

By diomega (217.159.1.68) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 18:40:

Da fällt mir ein, dass ein Freund von mir mal eine Anzeige bekommen hat, weil er einen Polizisten geduzt hat *tz tz tz* :)

Ist aber so weit ich weiss eingestellt worden.

By Bluey (80.130.170.241) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 20:39:

Bei dieser ganzen Diskussion frage ich mich doch wieder einmal:
Wer hat hier denn wohl die Ursache gesetzt?
Und bitte nicht wieder von Affekthandlung sprechen, sonst lach ich mich nämlich tot!

Mag die Geldstrafe auch etwas überzogen sein, so sollte man doch nicht vergessen, von wem sie festgesetzt wird!
Und bevor jetzt wieder einer ruft Er hätte ihn ja nicht anzeigen müssen!, sage ich ganz offen:
Wenn ich im Dienst bin und jemand zeigt mir den besagten "Stinkefinger" oder betitelt mich in einer nicht zu tolerierenden Art und Weise (und damit meine ich nicht Rassisten und schlimmeres), so bekommt er als Quittung eine Anzeige!

Interessant finde ich auch die Meinung Solange hier kein Beamter tätlich angegriffen wird, so soll er doch bitte über den Dingen stehen. Muß es denn erst in einen tätlichen Angriff ausarten, um sich "wehren" zu dürfen?
Man stelle sich doch einmal das Gegenteil vor: ein Polizist zeigt einem Bürger/VT einen Vogel und sagt ihm auch noch, er sei bescheuert, weil der eine banale und wirklich einfache rechtliche Erklärung selbst nach mehrmaligen Erläuterungen immer noch nicht begriffen hat (oder nicht begreifen wollte?!). Ach, hab ich ja ganz vergessen. Der steht da ja drüber und denkt sich nichts dabei. Da brauche ich mir über eine Beschwerde ja keine Gedanken zu machen. ;-) ODER?

*lach* Ich stelle mir gerade das Szenario vor: Verbale Entgleisungen, obszöne Gesten und Drohgebärden werden toleriert bzw. nicht geahndet. Wo doch heutzutage schon vielfach wegen Nichtigkeiten wild gestikuliert wird, der betr. VT manchmal puterrot anlaufenend ja fast schon einen Herzinfakt erleidet, was würde denn dann wohl geschehen? Ich könnte mir gut vorstellen, daß dann auch mal dem ein oder anderen die Hand ausrutschen würde. Aber da würdet ihr sicherlich sagen:
Hey, da muß er drüber stehen. Solange er keinen schwer verletzt oder gar umgebracht hat, ist es doch nicht so schlimm!

Abschließend möchte ich doch auch einmal klarstellen, daß nicht nur der "kleine und arme" VT bei entspr. Entgleisung angezeigt wird oder werden kann, sondern auch JEDER andere!
Mein "Gegenüber" verlangt von mir als Beamter, daß ich mich ihm gegenüber zumindest sachlich höflich und korrekt verhalte. Nun, ich denke, daß ich ein ähnliches Verhalten auch von ihm verlangen kann.
Ach ja: mit verletzter Ehre hat das überhaupt nichts zu tun. Eher mit sagen wir mal gesellschaftlichen Umgangsformen und Erwachsensein. Verhaltensweisen wie "Zunge ausstrecken ;-), Stinkefinger/Vogel zeigen, verbale Entgleisungen etc." sind präpubertär. Wer dies nutzt oder gut heißt, der sollte vielleicht noch einmal in den Kindergarten gehen. Dort findet er seinesgleichen und kann zwecks Abbau seiner Aggressionen dem anderen die Sandburg zerstören. ;-)))

By array (209.123.57.107) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 21:30:

@ diomega: Da man für Entgleisungen dieser Art in der Regel zu 20 bis 30 Tagessätzen verdonnert wird, halte ich das Strafmaß für normal.

@ speed trapped: Ich sags nochmal: Wer - wie Tele5 - meint, anderen auf diese beknackte Art seine Missachtung kundtun zu müssen, der soll das meinetwegen tun. Tele5 kann sich vielleicht nicht anders artikulieren, das gestehe ich ihm zu, ist mir auch Latte. Aber dann bitte nicht rumjammern, WENN ein entsprechendes Echo kommt.

Hinsichtlich Deiner Fieberträume kann ich Dich beruhigen: Ich muss kein Beamter oder gnadenlos gesetzestreu sein, um so ein idiotisches Verhalten zu missbilligen.

By farendil (217.85.231.76) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 23:20:

@bluey: Man stelle sich doch einmal das Gegenteil vor: ein Polizist zeigt einem Bürger/VT einen Vogel...
wie ist das, wenn ich es mir nicht vorstellen muß, weil man reale dinge auch ohne vorstellungskraft sieht??

und jetzt stell du dir mal vor: der beamte hat keine anzeige bekommen!

und noch was: wo ist bitte ein unterschied, ob die beleidigung einem gottverdammten bullen oder otto normalbürger galt???!!
und auch bei der alltäglicheren konstellation daß einem von einem anderen VK eine beleidigende geste gezeigt wird, habe ich noch keinen angezeigt.
warum? weils mir das nicht wert ist und ich nciths davon hätte!

nein, es ist nicht so, daß es mich völlig kalt läßt. aber da stehe ich einfach drüber.

By Meinungsbildner (80.133.166.187) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 00:13:

Ob diese Anzeige von dem Polizisten gerechtfertigt ist oder nicht, darüber lässt sich hier gewiss noch ewig weiterstreiten. Persönlich bin ich auch der Meinung, das ein Polizist über solchen "Banalitäten" stehen sollte.

Grundsätzlich bleibe ich aber dabei: Das Strafmaß ist vom gesunden Rechtsempfinden her völlig überzogen. Fast ein ganzes Monatsgehalt dafür, das sich ein Asphaltförster auf den Schlips getreten fühlt. Und jetzt braucht bitte keiner loszugacken er hätte es doch gewußt.

Zu dem Thema noch eine nette Geschichte, habs im Fernsehen gesehen vor ein paar Monaten: Da hat ein Bauunternehmer in Kassel geparkt, und zwar auf dem Parkplatz des Staatsanwaltes, der sich auf dem Gelände eines Gerichts befand, glaube ich. Spielt auch keine Rolle, fact war es war Besitz des Landes Hessen und der reservierte Parkplatz des Staatsanwaltes. Ungeheuerlich, der Staatsanwalt war tierisch angepisst, das da einer seinen schönen Parkplatz in Anspruch genommen hat. Jetzt denkt jeder klar der hat ihn abschleppen lassen. Weit gefehlt. Stattdessen hat der Staatsanwalt den Autofahrer wegen Landfriedensbruch verklagt ! Der durfte mal so eben einige tausend Euro Strafe blechen und ist vorbestraft, soweit ich weiß. Das alles, weil er mal eben einige Minuten da geparkt hat, wo er es nicht sollte.
Der Witz war das Interview mit dem Staatsanwalt: Der stand superarrogant vor der Kamera und sagte zu der Frage ob das nicht ein wenig überzogen war pfff, das sei ihm doch egal, das hätte der fahrer ganz allein zu verantworten, das nächste mal soll er sich halt woanders hinstellen.

Was zeigt uns das ? Das es dem St.anwalt nicht darum ging, Recht und Ordnung zu "verteidigen", sondern dem Arsch, der sich auf seinem Parkplatz gestellt hat, mal so richtig eins reinzuwürgen...weil er es halt kann. Ja dankeschön. DER müßte mal auf meinem Grundstück parken...;-)...

Bei solchen Leuten kommt mir echt das kotzen !

By HarryB (203.198.106.232) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 02:52:

Aehem, Meinungsbildner, wie hiess denn die Sendung, die Du da gesehen hast? War es die Wochenshow mit Ingolf Lueck? Erscheint mir doch etwas ueberzogen, die Geschichte. Ich meine, um des Landfriedensbruch angeklagt und auch vor Gericht gestellt zu werden bedarf es doch ein wenig mehr als die Besetzung des Parkplatzes eines Staatsanwalts....

By kirk (193.150.166.43) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 08:36:

Hi Hi... Landfriedensbruch???? LOL
Das stand wahrscheinlich in der BLÖD-Zeitung, oder?

By farendil (217.235.43.238) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 09:06:

@menungsbildner: also hier wundert mich die geschichte auch etwas.
einfach nur ein paar minuten geparkt - sonst nix???


egal, wie der sta so schön gesagt hat: das hätte der fahrer ganz allein zu verantworten
nun - den müssen sie erst mal haben und ihm die tat nachweisen.

By Tele5 (62.29.136.166) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 13:54:

Letztendlich: Meint ihr, eine Verhandlung bringt was? Hier nochmal die Kosten:
Anwalt ca. 200,00 EUR
Gericht ca. 100,00 EUR
Zeugenkosten unbekannt
Strafmaß wie bekannt 875,00 EUR.
Danke für kurze Stellungnahmen.

By Goose (217.81.251.94) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:45:

@Meinungsbildner: Mit absoluter Sicherheit stellt das Parken auf einem Privatgrundstück keinen Landfriedensbruch dar (es sei denn, du hast mit einem Reisebus dort geparkt und aus diesem kam eine marodierende Horde, die gewaltsam vom Parkplatz verdrängt werden mussten)
Hier kann höchstens ein Hausfriedensbruch vorliegen.
Vorbestraft ist man auch erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, und das diese für das Parken auf einem fremden Privatparkplatz verhängt werden, kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.240.90) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 19:17:

@goose: Vorbestraft ist man auch erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen,
ist so nicht richtig.
du darfst dich als nicht vorbestraft bezeichnen, und im normalen führungszeugnis steht auch nichts drin.

aber:
-es erscheint im erweiterten führungszeugnis, das für manche berufe gebraucht wird.
-vor gericht giltst du damit auch als einschlägig vorbestraft
-bei straftaten im strassenverkehr gibts auch die punkte die min. 5 jahr bleiben

By Chris (144.41.3.25) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 19:48:

@meinungsbildner:
"Persönlich bin ich auch der Meinung, das ein Polizist über solchen "Banalitäten" stehen sollte. "

Persönlich bin ICH der Meinung, daß ein Verkehrteilnehmer über solchen "Banalitäten" stehen sollte und sich nicht zu einer persönlichen Schwäche hinreißen lassen sollte.
Warum sollte der VT ein anderes Recht haben, als ein Polizist?

By Landy (217.230.22.144) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 19:53:

@Chris

Wir wissen, dass du perfekt bist, nie ausfallend wirst und in deinem ganzen, braven Leben noch nie jemanden beleidigt hast.

DU GOTT!

By Meinungsbildner (80.133.166.52) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:57:

Leute, was soll ich sagen ? Ich habs wirklich in der Glotze gesehen und es war irgendeine Magazinsendung, mehr weiß ich auch nicht mehr. Ich kann mich deshalb dran erinnern, weil ich es selbst so unglaublich fand. Und an die dumme Fr.... des Staatsanwaltes kann ich mich noch ganz genau erinnern.

Ich werde mal recherchieren, ob ich das noch irgendwo finden kann...

@Goose: Es war definitiv eine Anzeige wegen Landfriedensbruch ! Kann sogar sein, das die Geschichte auf dem Gelände des RP stattfand. Man darf dort halt nur parken, wenn man da arbeitet und eine Berechtigung dazu hat. Die hatte der Kerl nicht. Was solls, er hat halt eine reingekriegt wie sonst was und ich fands halt überzogen.

By Goose (80.135.125.207) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 22:24:

§ 125 Landfriedensbruch

(1) Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder

2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.


Nimm es mir nicht Übel, ich will ja nicht rechthaberisch wirken, aber entweder hast du dich verhört oder die Qualität der Sendung war bescheiden, denn der o.g. Paragraph lässt sich nun beim besten Willen auf keinen Falschparker anwenden, selbst wenn er direkt im Bundeskanzleramt parkt.

Gruß
Goose

By Meinungsbildner (80.133.166.156) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 08:54:

Mmh...vielleicht hatte der Staatsanwalt ja Angst vor dem Auto und hat sich bedroht gefühlt *grins*...keine Ahnung, aber deine juristische Argumentation sticht hier eindeutig.

Hab ich mal wieder was dazugelernt...

Gruß
Ein Nicht-Jurist

By Chris (144.41.3.25) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:00:

@Landy:
Warum sprichst du für alle? Erstmal bist du der Meinung, das nehme ich zu Kenntnis, interessiert mich aber nicht.
gibt es seit neuestem eigentlich "Recht für Landy" und "Rechte für die anderen"?


Der Punkt ist: Ich bin nicht perfekt und kann mich auch aufregen aber: es gibt gewissen Grenzen.
Mich nervt diese ständigen Versuche der Legitimation des eigenen Fehlverhaltes.
Wenn einer einen polizisten verprügelt hätte, könnte ich darauf wetten, daß hgier sprüche kommen wie: "Der soll sich nicht so anstellen, hat mich ja auch geärgert", "ach, mit sowas muß man in dem Job rechnen.." oder irgendso ein ein anderer schrott.

Was einigen hier fehlt ist: RESPEKT vor der Polizei.
Die Polizei hat die Gesetze nicht gemacht, sondern ist dazu bestimmt, diese zu Überwachen. Damit das sinnvoll und geachtet funktioniert, muessen diese Personen auch geschützt werden.
Einige ziehen immer genau da die Grenze, bis zu der sie selbst ihrem Charakter entsprechend gehen möchten. bis dahin ist doch alles ok, ABER DANACH, da wirds dann erst schlimm. Hervorragend.

was soll denn überhaupt diese diskussion? laßt es doch einfach bleiben und niemand hat probleme. aber nein, das ist wohl nicht möglich, deshalb wird die tat verharmlost.

Oder?

übrigens Landy: auch ich habe schon menschen beleidigt, allerdings kann ich zwischen einem z.B. verkäufer und einem polizisten untzerscheiden.

zu deiner aussagen mit dem monatslohn: es scheint noch nicht weh genug zu tun, sonst würden sich manche seltener zu sowas hinreißen lassen. erst denken, dann handeln, nur so als tip.

By lucky (212.64.224.241) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 12:14:

Jetzt hatte ich aber gerade echt Mühe, nicht auf meine Tastatur zu kotzen!
Was habe ich da gelesen "RESPEKT vor der Polizei"?

Sorry, ich habe Respekt vor den Menschen, die hinter der Uniform stehen, so wie ich Respekt vor jedem Lebewesen habe - aber vor der Polizei als Institution?

Tschüß, Lucky

By farendil (217.225.252.145) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 12:20:

@chris: RESPEKT vor der Polizei. wieso sollte ich die haben? ist ein uniformierter ein besserer mensch??
nein, ich habe vor dem polizisten als mensch den gleichen respekt wie vor jedem anderen bürger - sonst nichts!

ach, mit sowas muß man in dem Job rechnen..
ja, mit sowas muß man als polizist rechnen. es ist keine entschuldigung für eine solche tat, aber daß man als polizist schnell ziel eines angriffs ist, weiß jeder bei seiner bewerbung zur polizei.

deshalb wird die tat verharmlost.
ja, sie ist auch HARMLOS! sie sit menschlich nciht o.k. aber harmlos.
stell dir vor, du streitest dich mit jemandem (diskussion mit dienstleister, vordrängeln in einer schlange etc.) und der vergreit sich im ton und wirft dir dann etwas an den kopf wie: "du ar..."

und? ist das für dich ein grund, ein riesen fass aufzumachen, das justizsystem in gang zu setzten, damit der mit einem monatslohn bestraft wird??


erst denken, dann handeln, nur so als tip.
ja, du bist völlig unangreifbar, hast noch nie einen fehler gemacht, benimmst dich immer und in jeder situation korrekt....

p.s.: auch ich hab mich noch nie dazu hinreißen lassen, einen polizisten zu beleidigen, nur damit hier niemand denkt, ich würde aus diesem grund so schreiben.
ja, auch ich find das verhalten von tele5 nicht in ordnung - aber die reaktion darauf so weit überzogen, daß ich ihn hier in schutz nehme.

By Meinungsbildner (80.133.164.231) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:02:

@Chris:übrigens Landy: auch ich habe schon menschen beleidigt, allerdings kann ich zwischen einem z.B. verkäufer und einem polizisten untzerscheiden.
Aha, willst du damit also sagen, das ein Polizist ein besserer Mensch ist und somit mehr Respekt verdient als ein "popliger" Verkäufer ? Das ist mal wieder ganz typisch...kaum hat einer ne Uniform an, machen alle einen Kniefall. Als ob Uniformträger unfehlbar wären und daher besonders schützenswert. Das Uniformträger eben nicht unfehlbar sind, hat ja wohl unsere geschichtliche Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen. Ich hab nix gegen Polizisten, aber das sind für mich genauso Menschen wie Verkäufer, Schuhputzer oder Bauarbeiter. Alle machen sie nur einen Job ! Und wenn mir jemand verbal dumm kommt, dann diskutiere ich es mit ihm aus und stelle ihn zur Rede, ganz einfach.

@Tele5: Mein Vorschlag an der Stelle...schreib doch dem Polizisten einfach eine schriftliche Entschuldigung und das es dir leid tut. Einfach mal ganz menschlich. Mal sehen, wie der drauf reagiert. Und vor Gericht macht sich sowas auch meist nicht schlecht. Vielleicht kannst du damit eine Strafmilderung bewirken.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:04:

Gehe mit farendils Meinung identisch, er hat die Teilaspekte der Sache auch sauber aufgedröselt.
Es gibt drei Arten von Autorität:
Fachliche Autorität,
Persönliche Autorität
Amtsautorität.
Es st schlecht und meist ein zeichen von Schwäche, wenn jemand seine Amtsautorität einsetzen muss, um sich durchzusetzen. Fachliche und persönliche Autorität sollten ausreichen. Aber in jedem Job gibt es leistungsschwache und-starke.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:10:

@Chris
Respekt vor der Polizei! Wie kann man nur so Obrigkeitshörig sein?
Demnächst werden dann wohl Schaufensterpuppen in Uniformen aufgestellt. (Obwohl es ähnliche Tests mit Pappschildern schon gab).
Eine grüne Jacke und weiße Mütze machen aus einem Menschen keinen Übermenschen. Das bischen "Restlogik" in unserer Gesellschaft könnte nach deinem Willen wahrscheinlich auch noch abgeschafft werden und jeder darf sich stupide an Verordnungen und Gesetze halten, egal wie unsinnig und wirklichkeitsfremd diese sind.

Ich kann nur nochmal wiederholen, was ist dem "armen" Polizisten denn getan worden. Rein garnichts! Wahrscheinlich ist er in der Kneipe oder Disko schon schlimmer beleidigt worden. Da steht man doch im Normalfall drüber und denkt sich seinen Teil.

Aber nein, huch ich habe ja heute meine grüne Jacke an und alle Welt muss mir die Füße küssen. Darum würge ich Tele5 gleich mal einen rein, dass der sich umkuckt.

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 16:32:

@alle:

und wer von euch ist so konsequent und zeigt dem richter den mittelfinger, wenn er ein nicht-konformes urteil fällt?
oder gilt dann doch wieder eine gewissen "obrigkeitshörigkeit"?

ihr dreht euch die sache, wie ihr sie benötigt. verliert man nicht den anstand, so ist man "obrigkeitshörig". ich streit sehr gerne und nicht unerfolgreich mit der obrigkeit rum, aber nicht auf dem level der kraftausdrücke und gesten. bin ich deshalb obrigkeitshörig, nur weil ich meinen unmut und frust auf andere weise äußere?


ich stimme euch allen zu, jeder mensch verdient den gleichen respekt. ich habe allerdings noch nie erlebt, daß jemand einen polizisten mit dem hinweis beleidigt hat: "dieser stinkefinger gilt nicht dir als mensch sondern dir als polizist". und ich bin immer noch der meinung, gerade die polizist sollte vor solchen übertriebenen ausfallerscheinungen geschützt werden. damit schützt man indirekt auch die justiz als solche und damit den rechtsstaat.

und der verkäufer? richtig, die bezeichne ich gelegentlich mal als halsabschneider. ich bin ja schließlich als kunde auch könig. aber damit hat sich das auch schon.

@Lucky:
warum denn nicht vor der plizei als institution? bist du denn wenigstens so konsequent und erläuterst dem polizisten, daß nicht er als mensch von dir beleidigt worden ist?

@meinungsbildner:
ich habe nichts von einem besseren MENSCHEN geschrieben. das ist eine deiner vielen "passenden" interpretationen. ebensowenig schrieb ich etwas von UNFEHLBARKEIT.
so geht man mit einer amtsperson und einem vertreter der justiz nicht um. und die ist in der tat schützenswert.
hast du eigentlich schonmal erlebt, daß man mit jemand, schaum vorm mund und stinkefinger, diskutieren konnte? verbal meine ich?

@farendil:
"ja, du bist völlig unangreifbar, hast noch nie einen fehler gemacht, benimmst dich immer und in jeder situation korrekt.... "

Aus dem Satz mit dem Respekt vor Polizisten abstrahierst du raus, daß ich unangreifbar etc. sei??? reife leistung und voll an der realität vorbei.

ich sei unangreifbar? KEINESFALLS.

Aber ich habe einen gesunden respekt von den menschen, die der justiz dienen.
manche beanspruchen für sich Rechte, die, wenn sie so für alle 80 Mio Bürger gelten würden, den staat und die Ordnung völlig aus den Angeln heben würden?
das heißt allerdings noch lange nicht, daß ich auch alle gesetze etc. schätze, geschweigedenn einhalte (z.B. ein tempolimit mit 60 mitten im wald).


gruesse


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