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Bei Überholverbot durch Zeichen 276 überholt

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Bei Überholverbot durch Zeichen 276 überholt
By Churchy (80.132.67.85) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 13:57:

Bei Überholverbot durch Zeichen 276 überholt, heißt so viel wie bei überholverbot überholt.

Der Fahrer des Wagens hat gerade Probezeitverlängerung, d.h. es handelt sich um einen A verstoß. Vielleicht kann mir einer von euch helfen:

Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen. Am 21.08 hat er den AB bekommen, das ganz war am 27.07, also noch nicht verjährt.


Ich gehen mal davon aus, dass der Fahrer, der überholt wurde, eine Zivilperson, anzeige erstattet hat. Die Person war alleine im Fahrzeug und somit steht schon mal aussage gegen aussage.

Der überholende Fahrer hatte ne große Sonnenbrille und wahrscheinlich ein Sonnenkappe auf.

Möglichkeit 1: Mein Vater oder Mutter geben es zu, dass sie es waren. 1 Punkt 40 € müßte glatt gehen.

Möglichkeit 2: Mein Vater schreibt er weiß von nichts und hat keine Ahnung wer den Wagen gefahren ist. In der Nachbarschaft weiß jeder, wer den Wagen fährt und das ist schlecht. Was sollte man unter Angabe zu Sache rein schreiben, nur ankreuzen, dass man es nicht zugibt?

andere Frage, muss man auf dem AB neben der Angabe der Peronalien unter 1. auch unterschreiben?

Vielen dank an die Profis

By jojo (80.135.31.26) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 17:11:

Hallo, wenndein Vater mit dem Punkt leben kann... dann sollte man keine schlafenden Hunde wecken und lieber bezahlen. Mich haben sie bei so einer Sache auch mal erwischt, nach einer Nachschulung... durfte dann den Lappen nochmal machen :-(( ist aber schon ne weile her. Wenn dein Vater sagt er weiß es nicht kommen die warscheinlich mal bei Euch vorbei, allerdings gibt es ja kein Bild und Aussage gegen Aussage ist auch nicht schlecht. Hmm, ich würde wohl zahlen und meine Ruhe haben aber wenn es kein Bild gibt und nur die Aussage von so einem Sack der überholt wurde.... Verstoß nicht!! zugeben und unterschreiben.

By dagegen (217.5.19.29) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 18:26:

"aussage gegen aussage" ist Quatsch.
Wenn der Anzeigende bei einer Fotovorlage oder vor Gericht sagt, "der war's", dann wird verurteilt. Der eine ist halt Zeuge.

Wenn ihr ganz sicher seid, dass der andere keinen wiedererkennen kann, dann muss keiner bezahlen, aber in Anbetracht der drastischen Konsequenzen sollte man wirklich in Betracht ziehen, dass es ein anderer zugibt.

By Landy (217.81.159.76) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 18:38:

@ churchy

Es gibt noch eine andere Möglichkeit. Hat dein Vater ein todsicheres Alibi? Zum Beispiel war er bei der Arbeit und kann das belegen, mit Unterlagen oder Zeugen, dann sieht es gut für euch aus.

Dann kann dein Vater erstmal auf dem AB die Sache zugeben. Gegen den BuGeBe legt er Einspruch ein, er hat es sich anders überlegt.

Dann kommt es zur Verhandlung, dein Vater wird "natürlich" eindeutig vom Anzeigenden identifiziert. Dann legt dein Vater sein wasserdichtes Alibi vor und die Sache ist gelaufen.

Und bis dahin ist die Sache gegen dich dann auch schon verjährt.

By dagegen (217.5.19.1) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 19:24:

@Landy: Auch eine gute Idee!

By farendil (217.235.42.128) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 20:31:

@landy: ist mist. entweder der anzeigenerstatter kann den täter identifizieren, dann bringt es nciths.
oder er kann es nciht, dann brauchst du das auch nciht.

@churchy: hat der anzeigenerstatter den fahrer genau gesehen? (daß ein widererkennen möglich wäre) oder nicht?

By Churchy (80.132.66.253) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 22:41:

@farendil: ich denke nicht, da der Fahrer (überholer) ziemlich vermumt (Sonnenbrille, evtl.Kappe). Woher soll man das wissen?

Ich denke was eine Rolle spielt ist ob der Typ bei einer Gegenüberstellung sagt der wars oder der wars nicht, egal ob er es jetzt wirklich war oder nicht. Darauf kann man sich doch nicht verlassen, ich könnte mich nicht an ein Gesicht erinnern, dass ich vor zwei drei Monaten gesehen habe.

Wie läuft das den in der Regel weiter, wenn mein Dad jetzt schreibt er weiß von nichts und das ist doch alles quatsch?

By farendil (217.235.52.209) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 23:01:

@churchy: wenn du nicht zu identifizieren bist, reagiert dein vater erst mal gar nicht und verweigert die aussage, wenn noch jemand kommen sollte.
und das bitte KOMPLETT!
(mit komplett mein ich auch komplett, also kein einziges wort)

dann sind die im zugzwang. sie müssen den fahrer identifizieren lassen. sofern das der anzeigenerstatter überhaupt kann.

ich würde nach deiner beschreibung deine chancen als sehr gut einschätzen.

By Churchy (80.132.64.195) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 23:27:

@farendil Was ich verhinder will, dass mir das ganze zur last gelegt wird. d. h. pockern, bzw. kommen die da vorbei? wahrscheinlich nicht oder? mein dad wird geladen und woher nehmen die einen Indiz wen sie noch laden können - Nachbarn fragen, dann haben sie mich wieder ...

was bedeutet also zugzwang? was passiert dann in der Regel?

By farendil (217.235.52.209) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 23:39:

@churchy: ist schon klar was du willst. wenn sie ermitteln wollen, wer es war, brauchen sie wenigstens eine ungefähre täterbeschreibung. ohen die können sie alles vergessen.

By Chruchy (80.132.71.113) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 23:55:

ok danke ich schau mal

und nach 3 Monaten ab tatbeginn ist es ja sowieso verjährt, wenn mein Name nicht zu Papier kommt oder wie ist das?

By farendil (217.235.52.209) on Freitag, den 30. August, 2002 - 00:36:

so ist es.

By Alberto (62.158.211.45) on Freitag, den 30. August, 2002 - 09:24:

@farendil
Entschuldige, wenn ich widerspreche!

Hier handelt es sich um eine Privatanzeige!
Also - es gibt keine eindeutigen Beweismittel, wie "Messung und Foto"...

Deshalb wird, wenn der Vater nichts aussagt, die Polizei vorab den Fahrer ermitteln müssen. Dazu wird der zeuge zur Personenbeschreibung befragt - und... was er auf jedenfall aussagt, ist : das ungefähre Alter und das Geschlecht.. Damit fällt der Vater weg.


Besser ist wirklich der Vorschlag:
Vater gibt alles zu - auf dem AB... danach kommt BuGeBe - er besinnt sich und will nun doch kämpfen.... aber nicht, weil er es nicht war, sondern, weil er eben anderer Ansicht über die Rechtmäßigkeit ist...

So bleibt er "Beschuldigter" und er kann vor Gericht gehen - die Verjährung für den Sohn läuft und läuft....

Vor Gericht wird es dann spannend....

Erkennt der Anzeigende den Vater eindeutig wieder - na prima.... Alibi - notfalls - verjährtes geständnis - des Sohnes - aber: Anzeige wegen falscher Anschuldigung an diesen Zeitgenossen, der nichts besseres zu tun hat, als andere anzuschwärzen, obwohl nichts passiert ist.


Erkennt er ihn nicht wieder..... Einstellung des Verfahrens - und Beendigung der Suche nach dem wahren Täter, wg. verjährung.


Würde er tatsächlich verurteilt, so ist es der gleiche Stand, wie vorher, als er es schon freiwillig auf sich nehmen wollte...
Dieses halte ich aber für "unwahrscheinlich".

So klappt es besser!

By farendil (217.85.237.172) on Freitag, den 30. August, 2002 - 09:44:

@alberto: du hast ja recht. nur war ich nach der beschreibung von churchy der meinung, daß es gar keine auch nur heilwegs brauchbare personenbeschreibung gibt.
in dem fall würde es ausreichen, so zu handeln, wie ich es vorgeschlagen habe.

existiert eine heilwegs brauchbare personenbeschreibung, so ist deine methode ganz sicher die bessere wahl

By Churchy (80.132.69.24) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 22:57:

@alberto

was soll das heißen, was wäre da ein Beispeil?

mein Vater hat jetzt überhaupt keine Angaben gemacht - ich hab gar kein gutes Gefühl dabei -

By Landy (80.131.79.15) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 23:20:

@ Churchy

Was hast du für eine Frage, auf was bezieht sich die?

Dein Vater wird nun vermutlich einen BuGeBe bekommen, weil die Polizei davon ausgeht, dass er gefahren ist. Auch möglich ist, dass sie deinen Vater mal besuchen, evtl. mit einer Personenbeschreibung des Anzeigenden, da solltest du dich eben nicht blicken lassen und dein Vater verweigert die Aussage, das ist sein recht als Beschuldigter.

By Churchy (80.132.67.79) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 23:34:

Mein Vater hat jetzt die Auflage gebracht, das Auto nicht mehr weiter auf seinen Namen angemeldet zu lassen. Stellt sich für mich die Frage, melde ich es auf meine Mutter um, oder auf meinen Namen. Ich denke für die Alberto wäre es besser wenn das auto auf meine Mutter angemeldet wird, was meint Ihr?

By Landy (80.131.79.15) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 23:37:

@ Churchy

Klar auf deine Mutter, sonst bekommst du ja als Halter den AB und die Verjährung ist unterbrochen.

So oft wirst du Alberto ja aber anwenden wollen, oder doch?

By Churchy (80.132.69.120) on Montag, den 2. September, 2002 - 00:21:

Nein, ich hoffe doch bloß nicht,

mal noch ne andere Frage, ich bin vor nem Jahr mal 33 kmh zu schnell gefahren, war da in der Probezeit, alles gleich zugegeben und erst nach nem 3/4 Jahr kam dann die aufforderung ne nachschulung zu besuchen, was ich dann auch gemacht hab - Kann oder konnte ich da Einspruch einlegen aus irgendwelchen Gründen, der Hammer ist ja das es ein 3/4 Jahr gedauert hat und ich mir in der Zeit einen "schnellern" Wagen gekauft habe.

By Landy (217.81.155.68) on Montag, den 2. September, 2002 - 15:56:

@ CHurchy

Da hättest du glaub nix machen können, es ist zwar selten, dass es mal so lange dauert, aber bei der Nachschulung dauert es i.d.R etwas länger als andere schöne Briefchen.

By Chruchy (80.132.64.189) on Freitag, den 6. September, 2002 - 15:12:

nochmal dazu, es ist soweit:

Besser ist wirklich der Vorschlag:
Vater gibt alles zu - auf dem AB... danach kommt BuGeBe - er besinnt sich und will nun doch kämpfen.... aber nicht, weil er es nicht war, sondern, weil er eben anderer Ansicht über die Rechtmäßigkeit ist...

wegen was legt mein Vater jetzt wiederspruch ein?

By Landy (217.230.26.207) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 11:14:

@Churchy

Erstmal nur, weil sein Anwalt akteneinsicht nehmen will. Das DAUERT natürlich seine Zeit...(wichtig!)


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