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"Radarwarner"

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: "Radarwarner"
By sehttam (213.6.3.194) on Montag, den 19. August, 2002 - 19:19:

Würde gerne Autofahrer in meiner Freizeit warnen!!! Bin Schüler der elften Klasse (15) und möchte das mit so einem Plakat RADARFALLEN FIND' ICH GUT MACHEN!!
1. Ist das legal??
2. Was ist, wenn mich die Polizei anspricht??
3. Was ist, wenn mich das Ordnungsamt anspricht??
4. Sonstige Bemerkungen

THX im voraus

By Landy (217.81.150.164) on Montag, den 19. August, 2002 - 19:35:

@sehttam

Erstmal ein herzliches Dankeschön, wenn du das dann wirklich machst. In welcher Gegend darf man denn dann mit dir rechnen?

zu 1.: Ja ist es.

zu 2.: Man kann dir einen Platzverweis aufbrummen, dann musst du leider gehen, deshalb versuche dich so aufzustellen, dass dich keiner vom "Blitzteam" sieht.

zu 3.: Wird das Ordnungsamt nicht machen, immer nur die, die gerade die Messungen vornehmen.

zu 4.: Danke *g*!

By sehttam (213.6.3.194) on Montag, den 19. August, 2002 - 20:03:

Schwerin und Umgebung, wohne leider nicht in der Großstadt

zu 3. manchmal führt auch das Ordnungsamt Messungen durch, was dann??

By Landy (217.81.150.164) on Montag, den 19. August, 2002 - 20:07:

@sehttam

Ok, dann wird sich eben das Ordnungsamt bei dir beschweren.

Ich weiß aber nicht, ob die überhaupt einen Platzverweis aussprechen dürfen.
Und wenn, dann läufst du eben 200m weiter vor und stellst dich da hin, so dass die dich nicht sehen ;-).

By Landy (217.81.150.164) on Montag, den 19. August, 2002 - 20:23:

@ sehttam

Du könntest auch so ein kleines Sparschwein oder so neben dich Stellen, wenn du an einer Stelle stehst, wo man gut anhalten kann und jeder 10% reinwirft, das er an der Falle hätte zahlen müssen, dann warst du ganz schnell ziemlich reich.

Du kannst dich ja auch mit einem Freund zusammentun, er stellt sich dann hinter die Falle und kassiert ab.

By michael (80.138.173.179) on Montag, den 19. August, 2002 - 21:33:

@sehttam:

Meine Güte, die Schüler heutzutage... anstatt was gescheites zu lernen lieber die Freizeit (oder schwänzt du die Schule?) mit so nem Quatsch zu verprassen. Okay, das ist deine Sache.

Was bedeutet die "15" in Klammern? Ist das dein Alter?
Wenn ja, schlage ich vor, du wartest mit einer solchen Aktion noch mindestens 3 Jahre und sammelst dann Erfahrungen, wie man sich sicher mit einem PKW im Verkehr bewegt und siehst dann vielleicht ein, daß Geschwindigkeitskontrollen durchaus ihren Sinn haben!
Du schreibst, daß du in/um Schwerin ansässig bist. Dann erkundige dich doch mal bei der Polizei oder den Straßenverkehrsbehörden über die Unfallzahlen in deiner Gegend...

PS: Bevor hier jetzt wieder jemand meckert - es nutzt nix, wenn du ein Schild mit der Aufschrift "RADARFALLEN FIND' ICH GUT" schreibst und das "find ich gut" dann in einer Schriftart von 12pt schreibst, nur um ein Alibi zu haben, daß man angeblich nicht am Straßenrand stünde, um zu warnen.
Naja, vielleicht machst du durch dein Tun auch anderweitig Erfahrung - mit Polizeigewahrsam nämlich...

By Landy (217.81.150.164) on Montag, den 19. August, 2002 - 21:39:

@ michael

Wie kommst du darauf, dass man für eine ganz normale "Protestaktion" in Polizeigewahrsam kommt?

@ sehttam

Lass dich mal nicht einschüchtern, großartig was passieren kann dir nicht, das einzige wäre ein Platzverweis.

By michael (80.138.140.44) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 11:14:

@Landy:

z.B. aus § 28 PolG BaWü: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht verhindert oder bereits eingetretene erhebliche Störung nicht beseitigt werden kann."

Soll heißen: Wenn er nach dem Platzverweis da nochmal aufkreuzt, dürfte er durchaus mal ein paar Stündchen auf der Wache absitzen.

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 11:25:

@michael: Nur gilt das Warnen vor Radarfallen in der Rechtsprechung i.d.R. nicht als "Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"...

@sehttam: Wenn du mit dem Schild da stehst (was ich klasse finde) können die Grünen tatsächlich nur einen Platzverweis aussprechen und das Schild beschlagnahmen.
Am einfachsten fährst du, wenn du das Schild gut sichtbar 50m vor der Falle an ein Auto oder einen Laternenmast hängst (nur werden sich die Wegelagerer irgendwann wundern, warum sie keinen Umsatz machen...)

Grobi

By michael (80.138.140.44) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 16:07:

@Grobi:

OVG Münster, Az. 5 B 2601/96: "Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 PolG NW dar."

Ich schätze mal, daß die Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer das kaum anders sehen werden. Es sei denn, du kannst mir Gegenteiliges beweisen.

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 16:18:

link hier Da werden einige andeslautende Urteile dargestellt...

Im Übrigen verstehe ich das Problem nicht, denn das Ziel "Autos halten sich ans Tempolimit" wird doch erreicht, oder??

Ich persönlich bevorzuge die "Zettel-aufhäng-Variante", die ist nämlich a)zeitsparender und b)effektiver, weil nicht so schnell zu entdecken!

Grobi

By michael (80.138.140.44) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 16:39:

@Grobi:

Mußt richtig lesen. Das Urteil des OLG Stuttgart bezieht sich nicht auf die verwaltungs-/polizeirechtliche Sicht der Stören der öff. Ordnung und Sicherheit, sondern lediglich auf das Behindern i.S.d. § 1 StVO. Sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel.

Im Übrigen verstehe ich das Problem nicht, denn das Ziel "Autos halten sich ans Tempolimit" wird doch erreicht, oder??

Das ist nur die halbe Wahrheit.
Fakt ist, daß sich bei so einer Aktion vielleicht die allermeisten FzFührer an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten, und das auch nur während der Kontrolle. Schon kurz danach geht das Geschwindigkeitsniveau wieder auf die Werte vor der Kontrolle zurück. Das gleiche Phänomen ist zu beobachten, wenn an einer Stelle eine längere Zeit nicht kontrolliert wird. Nur durch einen entsprechenden Überwachungsdruck läßt sich längerfristig eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus erreichen.
Ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern wissenschaftlich belegt (vgl. Schipper/Ketzner/Krage in "Verkehrslehre", 9. Aufl. 1997, S. 255 ff.).

By michael (80.138.140.44) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 16:40:

sorry, der Satz müßte oben heißen: "[...] polizeirechtliche Sicht des Störens der öff. [...]"

By sehttam (213.6.10.226) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 18:23:

Würde es was nützen, dass "find' ich gut" größer zu schreiben??

By ferenc (217.9.42.114) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 18:44:

1)die schriftgrösse nützt im prinzip gar nichts,
denn wenn dir nachgewiesen wird, dass du die
ausführung der messungen der polizei behinderst,
dann kann ein gericht auch sicher gegen dich
vorgehen, mit einem bussgeld oder ähnlichem.

2)finde ich es trotzdem cool, dass du sowas
machst

3)muss ich allerdings auch michael recht geben,
dass du dir vielleicht wirklich -wenn du 18 bist-
ein eigenes bild als autofahrer davon machen
solltest, möglicherweise schätzt du sinnvolle
kontrollen sonst als sinnlos ein...

4)wiederspreche ich mir jetzt zwar selber, aber
wenn du die autofahrer warnst, dann animierst
du sie ja zum vorschriftsmässigem fahren und
dass soll ja schliesslich das ziel einer
radarkontrolle sein, also würde ich mal sagen

mache weiter! :-)

(ps: ich hab das auch mal gemacht und mir ist
nichts passiert - 45min keine einnahmen, die
polizei hat uns zwar ein paar mal angesprochen,
aber machen konnte sie auch nichts, und die
echten raser haben sie trotzdem gelasert)

By Mr.Eddie (62.225.219.210) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 18:48:

@Michael
Wenn es darum gehen würde, dass an gefährdeten Stellen langsam gefahren wird, dann sollte man dort doch einfach einen gut sichtbaren Starenkasten anbringen. Der muss ja nicht ständig geladen sein, abschrecken tut son Ding auch so. In Ossiland steht doch auch in jedem Ort einer, so teuer kann das also nicht sein. Versteckte Geschwindigkeitskontrollen sind reine Wegelagerei und diejenigen, die daran beteiligt sind, gehören entsprechend behandelt. Warum sonst wird auf dreispurigen Strassen in einer Stadt, auf denen man problemlos 70 fahren könnte, geblitzt? Oder nachts vor Kindergärten in der 30 Zone?

Ich werd mal in der Rubrik Off topic einen Thread eröffnen, wo jeder seine Ideen, wie man das Messpersonal schikanieren und Messungen effektiv behindern kann, posten kann. Mal sehn was dabei rauskommt.
Mr.Eddie

By Sunshine (195.93.66.12) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 21:05:

Hallo Sehttam (was´n das eigentlich für´n Name???),

is ja n´Ding! In deinem Alter? Ich hab das mit dem Schild auch schon paar mal probiert. Wie man im Forum lesen kann, kommt das jetzt so langsam in Mode. Ich hab bis jetzt faßt nur gute Erfahrungen gemacht (man kann dabei auch bissel Geld verdienen :-)
Das letzte mal hat mir ein O-Hüter eine Standpauke gehalten ("Sie wissen doch ganz genau, dass das verboten ist.... bla,bla, bla") das Schild weggenommen und sich meine Adresse aufgeschrieben. Da auch nach mehreren Wochen nix per Post kam, bin ich mir ganz sicher, dass es doch irgendwie nich verboten is. Der war so auf prass, der hätte mich bestimmt auch gerne verknackt.Berufe dich einfach aufs GG (freie Meinungsäußerung und so).
Manche O-Hüter finden´s sogar toll (geben se blos nich selber zu), sind ja selbst alle Autofahrer.

Aber übertreibe es nicht! Wenn die Jungs tagsüber vor eine Schule/Kindergarten stehen lasse ich mein Schild immer im Kofferaum liegen. Dass dort geblitzt wird halte ich für absolut korrekt!!!

Schöne Grüße!

By michael (80.138.140.44) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 23:16:

Interessant wäre mal zu wissen, ob ihr euch auch mit einem Schild "RADARKONTROLLE" o.ä. zwecks Abschreckung und Senkung des Geschwindigkeitsniveaus mal an die Straße stellen würdet, wenn keine Messung stattfindet!?

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 09:38:

@michael: IMHO dürfte es schwierig sein, einen Warner, der die Messung als solche nicht behindert oder stört in irgendeiner Form zu belangen. Die einzige Möglichkeit bleibt der Platzverweis.

Interessant wäre mal zu wissen, ob ihr euch auch mit einem Schild "RADARKONTROLLE" o.ä. zwecks Abschreckung und Senkung des Geschwindigkeitsniveaus mal an die Straße stellen würdet, wenn keine Messung stattfindet!?

Wieso? Vor Schulen, KiTas u.ä. wird eh nur selten geblitzt (Da hänge ich auch keine Schilder auf), auf den üblichen Abzockstrecken ist eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus nicht notwendig; da die dortigen Geschwindigkeitsbeschränkungen teilweise ein schlechter Witz oder politisch gewollt sind!

Grobi

By sehttam (217.4.129.70) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 13:19:

Natürlich würde ich NICHT vor Schulen, Kindergärten usw. stehen. Habe auf dem Schild Blitzer find' ich gut... und unten an Schulen usw. stehen. Nicht aber ... und dann steh' dort die Stelle, an der gerade geblitzt wird..


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