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Steuerbefreiung nach § 3a(1) KraftStG Missbrauch???

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Steuerbefreiung nach § 3a(1) KraftStG Missbrauch???
By sigmadriver (213.7.178.126) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 11:27:

Folgender Sachverhalt:Mein Sohn(3 Jahre)ist seit seiner Geburt behindert.Er ist zwar geistig völlig in Ordnung aber körperlich hat er ganz schön Probleme.Nun haben wir vor einiger Zeit unser Auto auf ihn zugelassen um die Steuerbefreiung zu bekommen.Das heisst wir zahlen keine Kfz-Steuer.Leider ist es aber so das wir das Fahrzeug dann nicht mehr für Fahrten zur Arbeit nutzen dürfen.Wortlaut aus dem Merkblatt:
"Die Steuervergünstigungen...entfallen,wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern-ausgenommen Handgepäck-,zur entgeltlichen Beförderung von Personen-ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung-oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird,die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten stehen."
"In Zusammenhang mit seiner Fortbewegung steht z.B. die Rückfahrt der Begleitperson,die ihn zur Arbeitsstätte gebracht hat,die Hinfahrt um ihn dort abzuholen sowie Alleinfahrten zur Tankstelle,Garage oder Werkstatt.
Mit seiner Haushaltsführung stehen nur solche Fahrten in Zusammenhang,die unmittelbar seinem Haushalt dienen."

Da schenkt uns der Staat auf der einen Seite die Kfz-Steuer um uns auf der anderen Seite dazu zu verdonnern ein zweites Fahrzeug zu kaufen( und Steuer dafür zu bezahlen)um unsere Arbeitsstelle zu erreichen.Da das Kind ja kein eigenes Einkommen hat dient es doch seiner Haushaltsführung wenn wir das Auto für Fahrten zur Arbeit benutzen(Geld verdienen für Lebensmittel und Kleidung).Was kann ich mir denn für eine Ausrede einfallen lassen wenn mich die Polizei am Baumarkt anhält und kontrolliert und ich auf dem Dach-Päcki 2 Pakete Dachlatten habe.Das dient ja kaum seiner Haushaltsführung.Ein 3-jähriger braucht schliesslich keine 2 Pakete Dachlatten.Ich müsste ihn immer dabei haben,was schlecht geht.Meine Frage richtet sich speziell an die Polizisten unter euch.

danke sigmadriver

By bebu (217.199.76.43) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 12:20:

Beim Abzocken des Staates gestolpert?
Warum will jeder nur nehmen,und sich dann aufregen wenn es der Andere nicht zuläßt?
Sehr bedenkliche Moral!!!

By Goose (80.135.119.93) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 12:30:

Ich denke auch, daß die Vorschriften zur Steuerbefreiung nicht dafür sind, dir einen persönlichen Vorteil zu verschaffen, sondern dazu dienen sollen, dir einen Nachteil, der dir durch die Behinderung deines Kindes entsteht, zu mildern. Diese Steuerbefreiung wurde unter dem Aspekt geschaffen, daß Familien mit behinderten Angehörigen meist auf einen Zweitwagen angewiesen sind und nicht, damit du mit einem steuerbefreiten Auto fröhlich durch die Gegend fahren kannst.

Gruß
Goose

By Roberto (217.233.208.164) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 13:12:

@sigmadriver:

Tja, da macht der Staat eine "nette Geste" und gibt den Behinderten eine Kfz-Steuerbefreiung. Natürlich bekommt man nicht alle unter einen Hut.
Wenn dein Sohn einen Führerschein hat und "sein" Fahrzeug dann selbst nutzen kann, ist das ganz was anderes. Und so sollte es eigentlich sein. Du wirst sicherlich noch andere Steuervorteile im Bezug deines behinderten Sohnes haben.
Also, verzichte doch drauf.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß du dir noch eine Sonderparkberechtigung für das Parken auf Behindertenparkplätzen ausstellen läßt. Steht dir auch zu, wenn dein Sohn stark gehbehindert ist.
Viele Eltern nutzen diese Genehmigung dann schamlos aus und fahren -auch ohne Sohn- auf solche Parkplätze. Nicht gerade der Sinn der Sache, oder?

Roberto

By sigmadriver (213.7.59.206) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 20:54:

@Goose

Ich fahre garantiert nicht fröhlich mit meinem Auto durch die Gegend.Wir können uns einfach kein zweites leisten.Und da uns der Staat diese Möglichkeit gibt nutzen wir sie auch.

@bebu

Ich zocke nicht den Staat ab.Ihr lasst Euch in diesem Forum darüber aus wie ihr um selbst verschuldete Strafen und Bußgelder herumkommt und da kommst Du und unterstellst mir Abzocke ?Da muss ich mir von Dir nichts von Moral erzählen lassen.Danke für dieses hirnlose posting.

@ Roberto

Ja, wir nutzen auch noch andere steuerwerte Vorteile.Aber Du kannst Dir sicher sein das ich ohne meinen Sohn keinen Behinderten-Parkplatz benutze.und ich würde wenn ich es mir leisten könnte auch lieber drauf verzichten.Ehrlich.

By faraday (217.225.218.7) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 21:08:

@ sigmadriver

ich finde dein verhalten völlig in ordnung ! und irgendwie lächerliche das sich hier deswegen welche aufregen find ich peinlich ...

die wahrscheinlichkeit das du während einer kontrolle auf die steuerbefreiung angebsprochen wirst, halte ich für sehr gering. das dürfte die "grünen" wohl kaum interessieren (oder doch @goose ?) .
bekannte von mir haben eine an muskelschwund leidene tochter. die haben es auch so gemacht wie du mit dem großen auto zum transport der tochter. der zivi fährt eifrig mit der karre zum einkaufen usw und es gab nie probleme. schließlich kann man ja auf den weg zuur apotheke gleich beim baumarkt die holzlatten mitnehmen, da wird niemand was gegen sagen.
das mit der steuerbefreiung würde ich aber nicht groß rumposaunen, neider gibs überall


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