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Entziehung der Fahrerlaubnis, wie geht´s weiter?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Entziehung der Fahrerlaubnis, wie geht´s weiter?
By Ben (213.54.196.70) on Samstag, den 17. August, 2002 - 15:30:

Habe mal eine Frage für einen guten bekannten der sich nicht traut zu schreiben bzw. über dieses Thema zu reden.

Vor ca. einem Jahr fuhr ein Freund von mir weil Ihm jemand den die Vorfahrt und den Mittelfinger gezeigt hat hinter her gefahren und hat diesen Verkehrsteilnehmer zwei mal ausgebremst. Der jenige der Ihm die Vorfahrt genommen hat, behauptet daß mein Kumpel Ihm den Mittelfinger gezeigt hat. Das dumme, derjenige hatte auch noch zwei Insassen im Auto, und mein Freund natürlich nicht. Diese Insassen sind Familienangehörige.

Vor kurzem war dann der Prozeß, und die Fahrerlaubnis wurde für 15 Monate (ganz schön übertreiben, von der Richterin!!!!) dem Angeklagten also meinem Freund entzogen.
Mein Kumpel hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und jetzt geht das ganze vor´s Landgericht. Ebenfalls wurde eine Geldstrafe in Höhe von 2000 € (Das ist kein Scherz) erhoben.

Mein Kumpel ist bisher noch nie negativ im Starßenverkehr aufgefallen, hat auch nie ein Ticket wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, nicht mal wg. falsch Parken oder jegliches in der Richtung.

Die Frage an unsere Juristen unter uns lautet: Muß mein Freund den Führerschein komplett neu machen, kann man diese Starfe nicht ganz auf eine Geldstrafe umwandeln (Da zum aller ersten mal aufgefallen, und der Führerschein beruflich benötigt wird) umwandeln, fällt evtl. der Idiotentest an?

Das Urteil wurde folgendermaßen verkündet:

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.

Vor Ablauf von 15 Monaten darf die Verwaltungsbehörde ihm eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilen.

Wer kann hier weiterhelfen, Er wäre um Eure mithilfe sehr verbunden.

By Desoxyribonukleinsäure (80.131.246.64) on Samstag, den 17. August, 2002 - 15:41:

Ich glaube kaum, dass in diesem Forum auch nur ein vollausgebildeter Jurist zu finden sein wird - auf all die Laientricks und Kniffe würde ich mich in solch einem Fall nicht verlassen, sondern die Hilfe eines versierten verkehrsrechtskundigen echten Juristen in Anspruch nehmen. Der Fall wiegt doch ein wenig schwerer... Ansonsten gilt, dass Dein Kumpel vielleicht in Zukunft etwas gelassener von A nach B fahren sollte - das eine (Vorfahrtsmissachtung) kann ja noch als Fahrlässigkeit abgetan werden, das andere (Ausbremsen) ist hingegen bereits eine Nötigung.

By Orka (212.202.220.216) on Samstag, den 17. August, 2002 - 16:39:

Und Nötigung ist eine Straftat, daher wohl auch die hohe Strafe.

Im Übrigen sind viele hier in Sachen Verkehrsrecht fitter als viele Anwälte......

By Landy (80.131.85.225) on Samstag, den 17. August, 2002 - 16:52:

@Ben

Ich bin ein Laie was so was angeht, also bitte nicht zu viel Gewicht an meinen Ratschlag hängen.

Aber wenn er seinen Führerschein so unbedingt braucht, sollte er versuchen, einen neuen Zeugen (er)finden.

Vielleicht ein Radfahrer der die ganze Situation beobachtet hat und sich erst jetzt bei dem Freund gemeldet hat, als er von dem Urteil in der Zeitung gelesen.

Man muss aber jemanden finden, der wirklich glaubhaft eine Geschichte erzählen kann und dem auch nicht ein enger Kontakt zu deinem Kumpel nachgewiesen werden kann.

Die Sache ist natürlich sehr riskant, aber wahrscheinlich kann er nur so noch ein milderes Urteil erreichen.

By Polizist (217.3.255.115) on Samstag, den 17. August, 2002 - 17:56:

@Landy: Du schreibst mal wieder unausgegorenes Zeugs.
Erstens versuchst du einen fiktiven Zeugen zu einer uneidlichen Falschaussage anzustiften. Wenn das vor Gericht rauskommt, reagieren die Richter sehr empfindlich. Und zweitens kann ein Radfahrer, wenn er den Verurteilten nicht schon vorher kannte nur schwer anhand eines Zeitungsberichtes, wenn denn der überhaupt kommt, identifizieren.
Die Zeitung, bzw. die Presseabteilung vom Gericht verfassen die Artikel so, dass nur sehr schwer Rückschlüsse auf die jeweilige Person möglich sind.

Bleibt doch einfach mal auf dem sicheren Pfad und geb ihm solche Tips wie z.b. oben DNS.

By farendil (217.235.43.169) on Samstag, den 17. August, 2002 - 18:25:

@ben: zunächst mal möchte ich anmerken, daß mir die schilderung der ganzen sache so nciht ganz glaubwürdig rüberkommt:
bei einem ausbremsen (nötigung, meintwegen auch straßenverkhersgefährdung) und einer beleidigung bekommt ein ersstäter mit reiner flensburgwesete und auch sonst keinen erschwerenden umständen normalerweise nur eine (saftige) geldstrafe (unter 90ts) und bei schwereren fällen auch ein kürzeres fahrverbot.

aber 1,5 jahre??? ohne was anderes?


egal, falsch gemacht wurde bisher wohl alles. die fahrereigenschaft ist festgestellt und belastenden einlassungen zur sache wurden wohl auch getätigt.

in wie weit hier ein fähiger!! anwalt noch helfen kann, läßt sich erst nach sichtung der aktenlage erörtern.


@landy: wie polizist schon geschreiben hat ist das sehr gefährlioch und nciht wirklich erfolgversprechend.

@dns: was weißt du schon, wer hier alles schreibt?

By Landy (80.131.85.225) on Samstag, den 17. August, 2002 - 18:47:

@Polizist

Ich weiß, dass mein Vorschlag sehr riskant ist, und zugegebenermaßen auch rechter Müll ist, aber es wäre eine Möglichkeit, um diese Strafe zu umgehen.

Deshalb habe ich auch erwähnt, dass ich mich da nicht wirklich gut auskenne (ok, hab mal ein Praktikum bei nem Anwalt gemacht) und man diesen Vorschlag auch nicht unbedingt anwenden soll.

By farendil (217.235.43.169) on Samstag, den 17. August, 2002 - 19:34:

@landy: der vorschlag ist nicht nur riskant, er hat auch kaum erfolgschancen.
solange ein plötzlich aus dem hut gezauberter zeuge nicht völlig plausibel ist, wird er immer genauestens hinterfragt.

By phk (62.227.255.114) on Samstag, den 17. August, 2002 - 21:17:

Warte doch erst mal das Urteil des LG ab; aber ein RA sollte vorher auf jeden Fall konsultiert werden. Evtl. ist beim LG ein milder Richter. Ansonsten bin ich der Meinung, wer sich so auf der Straße aufführt, muss bestraft werden; und viel zu hoch finde ich das Urteil auch nicht. Dein Kumpel wird, wenn die Sperrfrist abglelaufen ist, den Führerschein ganz neu machen müssen. Lass dich nicht auf die dummen Vorschläge von landy und Konsorten ein; dadurch wirds noch schlimmer.

By farendil (217.235.43.169) on Samstag, den 17. August, 2002 - 22:25:

@phk: du hast zwar offensichtlich hnung von der materie, aberr es sind immer wieder fehler drin.

, den Führerschein ganz neu machen müssen
nicht wenn der lappen weniger als 2 jahre weg war!


und viel zu hoch finde ich das Urteil auch nicht.
1. hat der kumpel laut eigener aussage nicht beleidigt
2. reden wir hier von dem ÜBLICHEN strafmaß
3. kann man angemessen nicht einschätzen, solange man nciht die tagessätze zu der geldstrafe weis

aber ein RA sollte vorher auf jeden Fall konsultiert werden
er sollte nicht nur konsultiert werden, er sollte einen verteidigen.

By Ben (213.54.198.31) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 13:38:

@ Farendil,

Auch wenn das alles ein bisschen komisch rüber kommt, genau wie ich das geschildert habe, so ist es auch abgelaufen.
Warum sollte sonst jemand der nichts zu tun hat hinterfahren, und den anderen Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen wollen, daß mein Freund ihn auf die Vorfahrt hinweisen wollte das diese nicht beachtet wurde, weil das "Vorfahrt gewährenschild, in einer unübersichtilichen Kurve liegt.

@Landy

Was soll ich zu Deinem Vorschlag sagen, daß nimmt einem echt den Atem!
Der Vorschlag wird nicht akzeptiert, da mein Kumpel schon eh genug Sch.... an den Hacken hat, dann brauch Er nicht noch mehr Probleme, und mit so einer Ausrede mit dem neuen Zeugen kann das nur nach hinten losgehen.

Meinem Freund tut das ganze auch leid, am liebsten würde Er das alles rückgängig machen, nu nun ist es zwar zu spät, und Strafe muß auch sein, daß ganze wird ja auch von Ihm so gesehen das es ein Fehlbverhalten war.

Die Geldstrafe ist auf alle Fälle unter 90 TS, ich glaube Er hat was von 70 TS gesagt.

Kann man dieses Urteil nicht mildern lassen, es muß doch eine Möglichkeit geben, die Geldstrafe ist doch schließlich auch sehr hoch!

By Fahrer (62.156.31.50) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 14:02:

@Landy

"Praktikum beim Anwalt"

Was hast Du da gemacht?Einen Schnellkurs nach dem Motto:"Wie stifte ich andere Leute in einem öffentlichem Forum zur Falschaussage an?"

Landy,Landy - bitte versteh doch:
Das hier ist einem öffentliches Forum - Staatsanwaltschaft,Richter,Polizei alle lesen mit.
Ob Alberto mit Falschaussage oder eine erlogene Zeugennaussage das ist KEIN KLEINES KAVAILIERSDELIKT sondern DU rufst hier regelmässig zu STRAFTATEN auf.

Damit schadest Du nicht nur dem Ratsuchenden sodern auch dem Forum.

By Desoxyribonukleinsäure (217.82.240.56) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 15:55:

@Farendil
@dns: was weißt du schon, wer hier alles schreibt?

Lies mal etwas genauer - ich schrieb nicht, dass ich weiss, dass hier keine Anwälte vertreten sind, sondern, dass ich es glaube. Wenn dies in Deinem Fall trotzdem zutreffen sollte, so lag ich wohl falsch - in diesem Fall: Sorry.
Ich habe ein wenig in den Postings gestöbert und dabei bislang eher die üblichen (gefährlichen) Stammtischtricks gefunden (mit Ausnahme von Goose und Polizist, die nicht zuletzt berufsbedingt wirklich Ahnung von der Materie besitzen).

By Landy (80.131.84.178) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 16:58:

@Fahrer

Ja, ich entschuldige mich dafür. Klar war der Vorschlag für den sprichtwörtlichen Ar...! aber so sind Leute auch schonmal davongekommen.

Deshalb habe ich gemeint, dasss es klappen könnte, aber es keinesfalls empfehlenswert ist.

Was hast Du da gemacht?

Ein Praktikum, wie ich schon sagte. Da lernt man die Sachen kennen, die ein normaler Anwalt eben zu erledigen hat.

Man liest viele Akten durch, geht mit vor Gericht und so weiter.


@Ben

Ich kenne Leute, die das ohne zu überlegen, durchziehen, mein Vorschlag ist also nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern hat auch schonmal geklappt. Bei geringstem Zweifel soll er es bitte bleiben lassen.

Deshalb entschuldige ich mich bei dir ein weiteres Mal. Sorry.

By Fahrer (62.224.84.101) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 17:50:

@Ben

bitte keine Falschaussage! Niemand der noch ganz bei Trost ist zieht sowas durch.
Unser "Anwaltspraktikant" hat mit Sicherheit noch keinen einzigen seiner "klugen" Ratschläge angwendet - er sagt ja auch selber das sein Vorschlag nicht viel taugt.

@
Landy

mir persönlich ist ehrlich gesagt ziemlich egal,
ob Du Meineide schwörst oder sonst irgendwelche Dummheiten machst.Wenn Du aber hier und an anderer Stelle im Forum unbekümmert zu Straftaten aufrufst werde ich meine kritische Stimme erheben.
Ehrlich gesagt gefällt es mir nicht sonderlich gut, wenn jemand so neunmalklug dumme Ratschläge verteilt wie Du.Um anderen Rat geben zu können
sollte man wissen was man tut.Ich lese Deine Postings und stelle immer wieder fest:
Bei Dir ist es leider so dass Du selten weisst was Du tust , auch wenn Irrtümer das Vorrecht der Jugend sind -
Nachdenken schadet nicht lieber Landy!


PS:

Ich finde trotzdem dass Du eine Bereicherung für das Forum bist - Deine Beiträge haben Ihren besonderen Reitz !

By Ben (213.54.198.28) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 19:45:

@ All:

Zur Beruhigung, es wird keinesfalls eine Falschaussage stattfinden.
Die Starfe wird natürlich stattfinden, daß wird sich wohl auch nicht vermeiden lassen.

Es wird doch irgendwie einen Weg geben, um das Strafmaß zu mildern, oder nicht?

Die Geldstrafe ist ja nun auch nicht ziemlich wenig!
Warum wird der Führerschein gleich für 15 Mon. und nicht für 6 oder so in der Richtung eingezogen?

By Landy (80.131.72.165) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 22:33:

@Fahrer

Nachdenken schadet nicht lieber Landy!

Das nächste mal werde ich dran denken.

mir persönlich ist ehrlich gesagt ziemlich egal,
ob Du Meineide schwörst oder sonst irgendwelche Dummheiten machst.


Hab ich noch nie gemacht, ich habe nur gesagt, dass es diese Möglichkeit gibt.
Man muss aber schon verdammt abgezockt sein, um so was durchzuziehen.
Ich kenne ein paar Leute, von denen ich sicher weiß, dass die sowas mal gebracht haben, so ganz an den Haaren herbeigezogen war mein Vorschlag also nicht.

Deine Beiträge haben Ihren besonderen Reitz !

Ich gebe mir Mühe ;-), aber Reiz bitte ohne tz...

By Detie (212.202.220.78) on Montag, den 19. August, 2002 - 02:39:

So lieber Landy.....

Hast du eigentlich schonmal einen IQ Test machen lassen?
Wenn ja, kann dieser ja nicht so gut ausgefallen sein, denn sonst hättest du gemerkt, das dir "Fahrer" durch die Blume sagen wollte: "Du machst dich hier selbst strafbar!!!!" Ein Anwalt, der deine Postings liest wird keine Probleme haben über deine IP Adresse an deine wahre Identität zu kommen und Strafantrag wegen Anstiftung zur Falschaussage und anderer Sachen zustellen. Deine Beiträge im Forum hat er dann wahrscheinlich auch als Beweise archiviert......

Wenn du Fahrers Aussage erkannt hättest, hättest du nicht wiederhohlt zur Falschaussage angestiftet....
ZITAT: "Ich kenne Leute, die das ohne zu überlegen, durchziehen, mein Vorschlag ist also NICHT AN DEN HAAREN HERBEIGEZOGEN"!

Mensch unintelligent....

By farendil (217.235.56.122) on Montag, den 19. August, 2002 - 09:00:

@detje: apropos intelligent:
Ein Anwalt, der deine Postings liest wird keine Probleme haben über deine IP Adresse an deine wahre Identität zu kommen
einanwalt kann noch so rumschreien - er bekommmt vom TK-dienstleister die identität des kunden nicht genannt


und Strafantrag wegen ... zustellen.
strafantrag kann nur vom betroffenen (geschädigten) oder dessen angehörigen gestellt werden

By Ghostrider (217.228.233.139) on Montag, den 19. August, 2002 - 09:17:

@ all: Landy hat sich entschuldigt und seinen Fehler eingesehen. Damit sollten wir's jetzt gut sein lassen.

@ Farendil: bin mir nicht sicher, ob der zweite Absatz deines Postings korrekt ist, Stichwort "öffentliches Verfolgungsinteresse"

By farendil (217.235.43.81) on Montag, den 19. August, 2002 - 09:32:

@ghostrider: das öffentliche interesse hatmit der berechtigung einen strafantrag zu stellen nicht das geringste zu tun!

By Ghostrider (217.228.233.139) on Montag, den 19. August, 2002 - 10:15:

@ Farendil: ich weiss, andere Baustelle, aber leben wir nicht in der jeder-zeigt-jeden-gerne-an-Gesellschaft? Und müßte eine solche Anzeige nicht staatsanwaltlich bearbeitet werden..? Ich denke, Detja hat nicht ganz unrecht. Bin aber kein Jurist.

By Fahrer (149.225.35.33) on Montag, den 19. August, 2002 - 10:25:

@Landy

Reiz mich nicht...*GG**


@All

ohne hier kontraproduktiv zu sein:
Solange niemand eine Straftat begeht und dann sagt,dass hat mir der xy hier im Forum geraten
ist das mit der Anstiftung graue Theorie.
Ich wollte Landy mit meinem Beitrag sensibilisieren und wisst Ihr was?
Ich glaube mein Ziel erreicht zu haben.


@Landy

mir imponiert wie gut Du hier mit der teilweisen sehr massiven Kritik umgehst.

By Landy (217.230.30.75) on Montag, den 19. August, 2002 - 14:40:

@ Fahrer

mir imponiert wie gut Du hier mit der teilweisen sehr massiven Kritik umgehst.

Was anderes bleibt mir ja auch nicht übrig, oder? Außerdem weiß ich ja mittlerweile selbst, das mein Vorschlag scheiße war, dann kann ich ja auch dazu stehen und mich entschuldigen.

Dein Ziel im Übrigen hast du sehr Wohl erreicht, auch ohne Deties Hilfe. ;-)

@Detie

Hast du eigentlich schonmal einen IQ Test machen lassen?

Ja habe ich, ich will aber nicht, dass du neidisch wirst, deshalb schweige ich über das Ergebnis. *ggg*

By PHK (62.158.22.63) on Montag, den 19. August, 2002 - 16:10:

@fardendil
wenn du mal zeit hast, befasse dich mal mit dem Unterschied zwischen- Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis. Dein Geschwätz von "nicht neu machen, wenn weniger als 2 Jahre entzogen" ist falsch und dumm.

By Ben (213.54.196.4) on Montag, den 19. August, 2002 - 19:14:

Huhu, können wir bitte bei dem Fall bleiben den ich geschildert habe?!!!

Dieser Thread soll nicht irgendwelche Beleidigungen oder Entschuldigungen von sich tragen. Landy hat sich entschuldigt, und damit sollte das jetzt auch gut sein.

Ich denke wir sollten wieder zum Thema zurück kehren, ok?!

Gruß Ben


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