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Abschleppunternehmen rückt Auto nicht raus

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Abschleppunternehmen rückt Auto nicht raus
By leo (217.229.30.153) on Freitag, den 16. August, 2002 - 23:47:

ein abschleppunternehmen rückte mein Auto nicht raus.
mit der bemerkung "sonst kriegen sie ihr auto nicht wieder" wurden 90 EUR Abschleppgebühr von mir erpresst.

ein bekannter sagte mir, das die gerade das nicht dürften. leider konnte er sich nicht mehr erinnern, wo er diese weisheit her hatte.

meine frage:
stimmt das??
wenn ja, wo steht das? (gesetz? verordnung?)

ich möchte denen nämlich noch nachträglich ein wenig feuer unterm hintern machen - und fürs nächstemal gewappnet sein

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 17. August, 2002 - 09:38:

stimmt das??

Ja, das ist korrekt. Abschleppunternehmen dürfen keine Inkassotätigkeit vornehmen. Wenn überhaupt, müssen sie das Geld beim Auftraggeber eintreiben, und das bist Du ja nicht gewesen. Wenn die Herausgabe verweigert wurde, hättest Du die Polizei holen müssen.

By farendil (217.235.41.93) on Samstag, den 17. August, 2002 - 11:09:

@leo: ja es stimmt. leider kannst du - wenn die sich komplett stur stellen - das ganze nur gerichtlich (eilverfahren) durchboxen.

aber auch das dauert mehrere arbeitstage.

den mietwagen kannst du dem abschleppunternehmen in rechnung stellen - alles in allem ein kompliziertes unterfangen.

auf keinen fall aber sollte man sich so erpressen lassen.
nur nachträglich bringt das nciht viel.

By leo (80.130.86.23) on Samstag, den 17. August, 2002 - 16:26:

naja, ich dachte da an eine strafanzeige wegen nötigung.
andererseits belastet das auch das wieder die überlasteten strafverfolger

@greatblackbird
wenn ich das nächste mal vor der Situation stehe
- was soll ich der polizei sagen??
- gegen was verstösst das abschleppunternehmen? ist das erpressung, nötigung, diebstahl, eigentumsentziehung?

By Greatblackbird (213.6.66.201) on Samstag, den 17. August, 2002 - 18:42:

@leo

- was soll ich der polizei sagen??

Sage der Polizei, daß Dein Fahrzeug unrechtmäßig zurückgehalten wird und Du vor Ort einen Zeugen brauchst. Alles weitere müßte die Polizei wissen.

- gegen was verstösst das abschleppunternehmen?

Gegen unberechtigtes Einbehalten Deines Eigentums. Ob man das jetzt Erpressung oder Diebstahl nennen könnte, weiß ich nicht. Fakt ist, daß es nicht zulässig ist.

By leo (217.83.95.52) on Samstag, den 17. August, 2002 - 22:33:

@greatblackbird

o.k danke, damit hast du mir schon mal weitergeholfen

By Volker (62.155.255.23) on Samstag, den 17. August, 2002 - 23:16:

hi leo,

die fakten sind nun mal so: du warst nicht der auftraggeber der abschleppaktion! die rechnung geht immer (!!!!) an den auftraggeber. die abschleppfirma hat ihre dienstleistung *gg* vollbracht und der müßte es eigentlich egal sein, was mit dem auto passiert, weil wie gesagt, die rechnung...! nicht immer gleich einschüchtern lassen! in diesem fall hat "gbb" recht, du hättest sofort mit der bullerei drohen (notfalls sogar rufen) müssen. fremde leute haben dir dein auto (fast) geklaut!!! aber dieses thema hatten wir schon oft in diesem forum.

cu volker

By farendil (217.85.236.230) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 22:03:

@gb: zunächst mal ist es die erledigung von rechtsgeschäften, ie gegen die rechtsberatung verstoßen.
aus diesem grund ist die einbehaltung unrechtmäßig.

unrechtmäßig einbhaltenes eigentum ist aber niemals diebstahl sondern höchstens unterschlagung.

@voker: stichwort: geschäftsführung ohne auftrag.


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