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Stoppschild überfahren

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Stoppschild überfahren
By mäuschen (62.225.152.1) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 11:02:

hi, hab'n stoppschild "überfahren" (ist aber noch ganz :-) )

natürlich stand da prompt ein grünsilberner mercedes mit blauem licht auf'm dach.

allgemeine verkehskontrolle und knöllchen über 10 euro für das nicht vollständige anhalten am stoppschild. eine gefährdung anderer verkehrsteilnehmer lag absolut nicht vor.... war alles frei....

sinnvoll, die 10 euro nicht an ort und stelle zu zahlen???

was käme dann auf mich zu?

wäre eine mündliche verwarnung ohne strafgeld nicht ausreichend, da nachweislich überhaupt niemand gefährdet wurde und wirklich auch unerwartet niemand plötzlich irgendwo hätte auftauchen können den ich damit hätte gefährden können.

gruß

By Schmuckmischa (217.230.77.50) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 11:36:

Hallo Mäuschen!

Bei einem derart günstigen Angebot, zahlt man ohne Vorbehalt an Ort und Stelle.
Das Überfahren eines Stoppschilds ist üblicherweise teurer und gibt Punkte.

Gruss Mischa

By Goose (217.81.254.10) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 12:01:

Das einfache Mißachten des Stopzeichens kosten 10 Euro, wenn keine Gefährdung vorlag. Dann gibt es auch keine Punkte
Ob eine mündliche Verwarnung ausreichte, kann nur der Kollege vor Ort entscheiden. Wenn er der Meinung ist, ein VG erheben zu müssen, so liegt das in seinem Ermessen. Das Argument, niemanden gefährdet zu haben, wird nichts bringen, da der Gesetzgeber bei den 10 Euro voraussetzt, daß niemand gefährdet wurde, sonst würde es deutlich teurer.
Natürlich kannst du die Zahlung vor Ort ablehnen, dann bekommst du einen Überweisungsträger. Zahlst du diesen nicht ein oder teilst den Kollegen vor Ort direkt mit, daß du nicht bereit bist zu zahlen, kommt eine OWi-Anzeige, bei welcher noch 18 Euro Gebühren draufkommen. Billiger als 10 Euro wird es in keinem Fall.

Gruß
Goose

By traffic (172.179.92.139) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 12:15:

@Mäuschen: Goose hat abolut Recht, günstiger als 10 Euro kann es nicht werden. Also am besten den Betrag gleich überweisen.

By mäuschen (62.225.152.1) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 12:34:

ich hab ja brav an ort und stelle bezahlt....soger der polizist sagte dass das günstig sei als ich erschrocken nochmals nach dem "preis" fragte.

wollte nur mal wissen ob das falsch war gleich zu bezahlen.

aber war wohl richtig.

naja, nächstes mal bleib ich wieder am schild stehen. so wie immer. auch wenn alles sichtbar frei ist und mein hintermann meckert.

vielen dank für eure infos

By faraday (213.61.155.40) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 12:59:

gibt es eigentlich stop-schilder bei denen schon aufgrund deren lage eine gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (z.b. an einem kindergarten oder weil die vorfahrtsstraße einen gefährlichen verlauf am s-schild hat) und es auf gar keinen fall bei den 10 eur bleibt?

By Goose (217.81.254.10) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 13:16:

Ein höherer Satz als 10 Euro setzt eine konkrete Behinderung (gemand muß vom Gas gehen),Gefährdung (jemand muß stark bremsen) oder Schädigung (jemand knallt dir rein) voraus. Alleine die Tatsache, daß ja jemand gefährdet werden könnte wenn [...] reicht nicht aus.

Gruß
Goose

By faraday (213.61.155.40) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 13:25:

alles klar . . .

thx@ goose

By elninio (217.226.168.81) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 19:50:

hallo,

ich habe aber auch gehört das lt. busgeldkatalog das überfahren eines s-schildes 40 euro + 1 pkt kostet... aber ich glaube da stand was von "grobes nichtbeachen" damit ist bestimmt gemeint wenn man nicht bremst oder so ? (ab wie schnell ist das dann eigentlich?)

@goose
Ich bin letztes jahr mal beim abbiegen ausversehen auf der falschen seite um eine verkehrsinsel rumgefahren und wurde erwischt, hat 15 dm gekostet (nachts, ohne gefährdung, kein auto weit und breit ausser dem grün-weissen mit den schönen blinkelichtern auf dem dach) Wieviel kostet sowas normalerweise?

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 10:52:

@goose
konkrete Behinderung (gemand muß vom Gas gehen),
Gilt das generell als Behinderung, wenn ein anderer VT wegen mir vom Gas gehen muss? Ich gehe in vielen Situationen wegen anderen vom Gas, um im Schnitt schneller und stressfreier voranzukommen (Stichwort: vorausschauendes fahren). Oder gilt das nur bei vorfahrtberechtigten VT?
Ich merke z.B. immer wieder, dass man mit 55PS auf der Autobahn nicht immer vermeiden kann, dass jemand anderes wegen mir (etwas) vom Gas gehen muss, wenn ich nicht permanent mit 80 hinter einem LKW herzuckeln will. Ich versuche dennoch, diese Situationen zu vermeiden, indem ich meinen Rueckspiegel benutze. Es geht hal nur nicht immer.
Bevor jetzt irgendwelche Kommentare kommen: ich bin keiner, der mit 80 blitzartig ausschert etc.; ich weiss auch, wie gefaehrlich das ist, da ich normalerweise ein sehr viel schnelleres Auto fahre.

By Goose (217.81.249.191) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 15:45:

@elninio: da ich den Bußgeldkatalog nicht neben mir liegen habe, kann ich dir das so nicht sagen, sorry.

@stang66: deswegen sieht der §1(2) StVO ja auch vor, daß sich jeder so zu verhalten hat, daß kein anderer geschädigt oder gefährdet oder mehr als nach den umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Eine Behinderung oder Belästigung wird soll somit vermieden werden, wenn man es irgendwie vermeiden kann. Kann man es nicht vermeiden, so ist sie geduldet.
Eine Schädigung oder Gefährdung hingegen, darf nicht vorkommen, hier zählt die Vermeidbarkeit nicht.

Gruß
Goose


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