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Neue ZPO / Postzustellungsurkunden

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Neue ZPO / Postzustellungsurkunden
By dagegen (217.5.19.7) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 14:33:

Ich möchte hier mal meine Bedenken zur neuen ZPO äußern, die eine Zustellung von Postzustellungsurkunden (z.B. Bußgeldbescheide) nun auch an andere Personen oder in den Briefkasten erlaubt.
Ich habe letztens einen solchen Brief in meinem Briefkasten gefunden und recherchiert. Die Post hat ihre Bestimmungen geändert. Doch sie ist nicht schuld, sie verweist auf die zum 1.7. geänderten Vorschriften in der ZPO (Zivilprozessordnung). Die beiden entscheidenden Paragraphen sind diese hier:

§ 178 Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen

(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden

1. in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner,
2. in Geschäftsräumen einer dort beschäftigten Person,
3. in Gemeinschaftseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung oder einem dazu ermächtigten Vertreter.

(2) Die Zustellung an eine der in Absatz 1 bezeichneten Personen ist unwirksam, wenn diese an dem Rechtsstreit als Gegner der Person, der zugestellt werden soll, beteiligt ist.

§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.


Was ist, wenn mir einer schaden will? Meine Tochter / mein Nachbar klaut mir die Post aus dem Briefkasten oder nimmt den Brief entgegen und gibt ihn mir nicht?

By Driver (217.5.2.71) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 21:28:

Die Zustellung an Familienangehörige war schon nach der alten ZPO zulässig. Nach der alten Regelung war sogar die Zustellung an den Vermieter/Hauswirt zulässig. Dies wurde nun gestrichen. Wo siehst du jetzt die Probleme?

Nach der alten ZPO war die jetzt erlaubte Erstzzustellung im Briefkasten nicht zulässig. Was war die Folge? Der Briefträger legte eine kleine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten und hinterlegte die PZU beim Postamt. Somit galt die Zustellung als erfolgt. Wenn jetzt die Karte zwischen Werbematerial gerutscht ist und versehentlich entsorgt wurde hatte der Empfänger ein Problem, da die Frist zu laufen begann ohne das er davon Kenntnis erlangte.

Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Gericht so eine 'Ausrede' anerkannt hat.

Somit ist die neue Regelung für den Betroffenen zumindest nicht schlechter als die alte. Eine PZU in einem großen blauen Umschlag wird man nicht so schnell 'zufällig' entsorgen. Nur ein paar 'Spezialisten' die meinen mit solchen Ausreden über die Runden zu kommen wird gleich der Wind aus den Segeln genommen.

By Greatblackbird (213.7.142.60) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 21:32:

Meine Tochter / mein Nachbar klaut mir die Post aus dem Briefkasten

Das müßte noch nicht einmal sein. Was ist denn, wenn der Brief versehentlich mit einem Stapel Werbeflyer im Altpapier landet?

Von meiner zuständigen Poststelle erhielt ich die Auskunft, daß das jetzt so gemacht wird, weil die blauen Briefchen sowiso selten abgeholt wurden und die Post nicht mehr bereit war, diese Briefe länger einzulagern.

Ein weiterer Grund ist, daß angeblich solche Schriftstücke auch von alternativen Postverteilern zugestellt werden dürfen und diese keine Möglichkeit haben, diese Briefe überhaupt zu hinterlegen.

Es sieht aber wohl wirklich so aus, als ob die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten wirklich als verbindlich zugestellt gilt und auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand keinen Erfolg haben würde.

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 09:43:

@ GB

>>...und auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand keinen Erfolg haben würde.
<<

Warum denn das nicht. Angenommen, Du bist für 3 Wochen im Urlaub und das Einwurfeinschreiben wurde am ersten Tag Deines Fortseins zugestellt - was Du logischerweise erst nach 3 Wochen bemerkst. Ich denke, dass man in einem solchen Fall die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und auch erreichen kann (genau so wie in der "alten" Regelung).

By dagegen (217.5.19.41) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 13:35:

Eine andere Anmerkung von mir möchte ich dazu aber noch loswerden:
Einwurfeinschreiben: 2,09 Euro
Postzustellungsurkunde: 5,62 Euro
Gutes Geschäft für die Post bei gleicher Leistung, oder?

By Greatblackbird (213.7.143.214) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 19:37:

@EinBetroffener

Warum denn das nicht. Angenommen, Du bist für 3 Wochen im Urlaub und das Einwurfeinschreiben wurde am ersten Tag Deines Fortseins zugestellt

Das ist was anderes. Dafür gibt es Nachweise und ohne diese würde so ein Antrag auch nicht durchgehen!

Was ich meinte, ist, wenn das Schreiben wirklich nicht ankommen sollte, und das wäre bei mir wegen einer ungünstigen Grundstücksaufteilung durchaus möglich. Hier stehen zwei Häuser mit drei Wohnparteien unter derselben Hausnummer. Es braucht bei der Post nur mal eine Aushilfe die Post austragen, dann gibt es schon bei der normalen Hauspost erhebliche Probleme

@dagegen

Du kannst ja mal einer Behörde schreiben, daß Du nur bereit bist, die Kosten für ein Einwurfeinschreiben zu zahlen :)

By mäuschen (62.225.152.1) on Freitag, den 16. August, 2002 - 07:20:

3 Wochen Urlaub sind kein Grund der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zuzustimmen.

bei solch langer abwesenheit muss jemand beauftragt werden den briefkasten zu leeren.

wenn derjenige sieht dass da ein behördliches schriftstück dabei ist dann sind maßnahmen zu ergreifen, z.b. anruf am urlaubsort oder gleich einem ne vollmacht vor urlaubsbeginn erteilen.

gut, dass muss jetzt nicht jeder reisende sofort tun, aber diejenigen die mit amtlichen schreiben rechnen müssen, und das sind folgende personen:

- die kürzlich in den letzten 3 Monaten geblitzt wurden ;-) , oder bereits ein verfahren am hals haben.

- bauherren (hier gibts viele kostenbescheide mit rechtsbehelfsbelehrungen)

- personen die z.b. bei renten- od. ges. unfallversicherungen anträge auf irgendwas gestellt haben, die müssen mit ner entscheidung rechnen die nicht ihrem wunsch entspricht. diese können sich nicht ohne weiteres längere zeit in urlaub begeben

- und natürlich diejenigen die noch einen steuerbescheid erwarten

- natürlich gibts auch noch einige andere personenkreise die mit bescheiden rechnen MÜSSEN.

daher am besten mit dem argument die wiedereinsetzung beantragen, dass die beauftragte person krank war und den briefkasten nicht leeren konnte.

By Driver (217.5.3.214) on Freitag, den 16. August, 2002 - 18:46:

- natürlich gibts auch noch einige andere personenkreise die mit bescheiden rechnen MÜSSEN.

==> ein großer Teil der Stammposter hier ;-))

By Greatblackbird (213.7.194.63) on Freitag, den 16. August, 2002 - 19:34:

@mäuschen

bei solch langer abwesenheit muss jemand beauftragt werden den briefkasten zu leeren.

Wer hat Dir denn sowas erzählt? Niemand muß jemanden mit der Leerung eines Briefkastens bei längerer Abwesenheit beauftragen. Ein Postlagerauftrag reicht völlig aus. Einem Antrag auf Wiedereinsetzung wird bei Urlaub meistens stattgegeben. Woher soll man denn wissen, daß man einen BG erhält, wenn man im Urlaub ist?

By D@P (130.83.244.129) on Montag, den 19. August, 2002 - 02:02:

Punkt ist rechtlich gesehen die Hoheit über deinen Briefkasten- sprich: darüber bist du verantwortlich!

Wenn du im Urlaub bist hast du - theoretisch - jemanden damit zu beauftragen, regelmässig deine Post zu kontrollieren!

D@P

By Greatblackbird (213.6.149.22) on Montag, den 19. August, 2002 - 23:09:

@D@P

Wenn ich der Meinung bin, meine Post geht niemanden etwas an, dann brauche ich niemanden mit der Kontrolle beauftragen. Das wäre ja noch schöner. Womöglich soll der/diejenige die Post auch noch öffnen und am besten gleich beantworten.

Es ist niemand verpflichtet, überhaupt jemanden zu irgendetwas zu beauftragen, nur weil er im Urlaub oder länger abwesend ist. Sicherlich wäre es besser, es ist aber keine Pflicht.

Wenn Du anderer Meinung bist, dann poste bitte mal einen entsprechenden Gesetzestext dazu, der sowas rechtfertigt, daran wäre ich mal interessiert.

By mäuschen (62.225.152.1) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 13:14:

an den großen schwarzen vogel:


sowas wissen halt meist nur juristen.

du willst eine gesetzliche grundlage hierfür?

eigentlich ist schon genug gesetzlich geregelt, so dass hierfür eine spezielle gesetzliche grundlage in form eines § nicht für notwendig gehalten wurde, da es ganz selbstverständlich ist sich über seine post ständig auf dem laufenden zu halten.

Aber: es gab schonmal einen der auch wie der vogel in black dachte und ging nach dem erfolglosen widerspruchsverfahren vor gericht. die gerichte wiesen die klage in allen instanzen zurück. als begründung wurde das vorgetragen wovon herr großer vogel anderer meinung ist, was beweist dass der vogel ein spatz sein muss (spatzenhirn) ;-)

ok, das war ne beleidung aus niedrigen beweggründen, aber hier in diesem forum herrscht dieser ton überwiegend und nur der ton wird verstanden.

es ist sehr wohl jeder für seine post verantwortlich, und hat dafür sorge zu tragen dass wie gesagt zumindest der briefkasten geleert wird. kommt ein auffälliger brief, ist der empfänger zu benachrichtigen.

für diesen recht unkomplizierten logistischen vorgang hat ein mündiger "urlauber" zu sorgen.

ein öffnen der post und sogar anfragen zu beantworten ist nicht erforderlich, wurde vom bird aber sicher nur in seiner erregung geschrieben.


somit gibts zwar kein gesetz, jedoch ist dies höchstrichterliche rechtsprechung und wird in vergleichbaren fällen derzeit so angewandt.

fundstelle: kommentierung zum verwaltungszustellungsgesetz

By Greatblackbird (172.185.52.120) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 17:33:

@mäuschen

Dann bleib doch einfach in dem Glauben. Aufgrund Deiner kindischen Bemerkungen keine weiteren Äußerungen von mir zu Deinem Post.

-----------------------------------------------------
FERENC: Bitte bleib sachlich, dann schreib wenigstens
"Aufgrund Deiner -meiner Meinung nach- kindischen...".

By Driver (217.5.3.36) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 21:27:

@GBB, der Hausjurist

Mäuschen hat Recht, wie wäre es wenn du zuerst einmal etwas in einem vernünftigen Kommentar zum VwZVG schmökerst???

By Greatblackbird (213.6.67.16) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 22:31:

@mäuschen

Aufgrund Deiner -meiner Meinung nach- kindischen Bemerkungen keine weiteren Äußerungen von mir zu Deinem Post.


@Driver

Du solltest unterscheiden, ob mit behördlicher Post gerechnet werden könnte oder nicht. Wenn jemand z.B. Bauherr ist und ohnehin behördliche Post erwartet, der sollte natürlich im eigenen Interesse dafür sorgen, daß er Nachricht erhält, wenn etwas in der Art ankommt. Wenn ich von einer Bußgeldsache nichts weiß, dann kann ich auch in den Urlaub fahren und hinterher Wiedereinsetzung mit Erfolg beantragen.

Wer soll denn z.B. nach der Post sehen, wenn keine vertrauenswürdige Person im Umfeld lebt und auch die Verwandtschaft weit, weit weg ist? Oder wie verhält es sich denn, wenn man für die Urlaubszeit einen Postlagerauftrag erteilt, damit der Briefkasten nicht überquillt und evtl. nicht auch potentielle Einbrecher bemerken, daß die Wohnung leersteht?

Und wie erklärst Du Dir, daß ein solcher Antrag bei einem Bekannten Erfolg hatte? Das ging sogar telefonisch, und der Nachweis (in dem Fall genügte das Flugticket) wurde kurz durchgefaxt...

By mäuschen (62.225.152.1) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 11:39:

Wo gibts sowas, dass es KEINE geeigneten Personen im Umfeld gibt? Wozu gibts Freunde, Nachbarn, Kollegen?

Obwohl ich kenn einen. Einer unserer ehemaligen kurzfristigem Nachbarn von früher, der wurde überall rausgeschmissen und überall entlassen, hat keinen lieben Menschen um sich weil er halt überall extrem unbeliebt ist.

Das wäre dann ja auch ne Begründung die ich akzeptieren würde der Wiedereinsetzung zuzustimmen.

möglichweise ist er auch so einer.

By Kuno2 (62.156.34.106) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 16:04:

@mäuschen
Das, was du mit dem Postverantwortlichen vorschlägst ist so großer Mist, das er nur auf einem Haufen von „Fachleuten“ gewachsen sein kann. Wer so etwas von sich gibt, hat keinerlei Ahnung von den Dingen die da Draußen bei der Zustellung ablaufen. Die träumen immer noch davon, das die Post eine Behörde ist und dadurch alles mit rechten Dingen zugeht.

Dazu ein Beispiel aus dem Leben. Ein Student ist im Auslandpraktikum. Für seinen Briefkasten hat er seine Mutter gebeten, nach dem Rechten zu sehen.
Und siehe da, es kommt während der Abwesenheit ein Kostenbescheid. Die Mutter legt für ihn zur Fristwahrung einen Widerspruch dagegen ein. Das Dokument ist aber nicht handschriftlich, sondern komplett am Rechner erstellt und daher auch nicht unterschrieben. Nun kommt natürlich postwendend die Antwort, den Wiederspruch zwar rechtzeitig erhalten zu haben, aber ohne Unterschrift ist er nicht gültig. Als der Junge kurz danach mal wieder da ist, wird der Widerspruch noch mal gesendet, jetzt allerdings mit Unterschrift. Dann kommt die freundliche Nachricht den Widerspruch zwar erhalten zu haben, aber leider nicht innerhalb der Frist.
Daraufhin wird von ihm eine Wiedereinsetzung in die Frist beantragt. Diese wird mit der Begründung abgelehnt, der Student hätte in geeigneter Weise dafür Sorge tragen müssen, das ihn die Post auch erreicht. Das währe zum Beispiel mit der Benennung eines Postbevollmächtigen der Fall gewesen.
Gegen diesen Beschluss hätte der Student nun auf eigene Kosten vor dem Verwaltungsgericht klagen können, wovon er auf Grund der Kosten abgesehen hat.

So wie ich das sehe, hat der Student alles möglich gemacht. Nun wird er wohl die unberechtigten Summen auf sein virtuelles Haben Konto schreiben und irgendwann im öffentlichen Raum z.B. an einem Verkehrsschild ausgleichen, wie ich ihn kenne.

PS
Das Argument, dass die beauftragte Person krank war und den Briefkasten nicht leeren konnte, ist ja wohl das Dümmste was einem Beamtenhirn entspringen konnte.


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