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Fahrverbot umwandeln in Geldbuße Eilt!

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Fahrverbot umwandeln in Geldbuße Eilt!
By elise (80.129.144.237) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 21:09:

Hallo
Ich bin mit 61 kmh innerorts bei Tempo 30 Geblitzt
worden.Das wären 100 Euro 3Punkte und 1Monat FV.
Jetzt sind sie darauf eingegangen (da ich den Führerschein beruflich brauch)das FV in Geldstrafe
umzutauschen.Dazu benötigen Sie meine letzte Ver-
dienstbescheinigung.
Gibt es irgend eine Tabelle an der ich sehen kann
was mich das jetzt kosten wird?
Gruß Elise

By traffic (145.254.223.139) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 21:57:

Dazu braucht man eine Verdienstbescheinigung? Das habe ich noch nicht gehört. Normalerweise wird einfach die Geldbuße verdoppelt.

By Daniel (217.86.175.77) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 21:59:

Ist schwer zu beurteilen, da das reine Verhandlungssache ist. Häufig wird die zweifache Busse verhängt. Da eine Verdienstbescheinigung angefordert wurde, vermute ich eine Umrechnung in Tagessätze.
Ich würde folgende Kalkulation anstellen:
Normales Einkommen (Netto) um 1.500 Euro / 30 Tage = 50 Euro = 1 Tagessatz.
Dein Einkommen / 30 Tage * 4 Tagessätze könnte eine angemessene Geldstrafe sein (bei Voreintragungen auch mehr).
Aber alles nur Spekulation - liegt allein am Sachbearbeiter.

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 08:13:

also sowas hab ich auch noch nicht gehört.
ne verdienstbescheinigung brauchst du meiner meinung nach allerhöchstens vor gericht, wenn die tatsächlich entscheiden wollen, wie hoch die einzelnen tagessätze ausfallen sollen.
ansonsten wird bei verzicht auf ein fahrverbot die geldbuße verdoppelt.
anders hab ichs bisher noch nie gehört.

By Besorgter (168.143.113.118) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 16:34:

Wie ist das eigentlich, wenn man das Fahrverbot erfolgreich in eine Geldbuße umwandeln konnte? Ist man dann aus juristischer Sicht noch "fahrverbotsfrei"? Sprich, gilt dann die 12 Monatsfrist mit den "zweimal über 25 zu schnell" noch, oder nicht?

Hmm auf der anderen Seite, wenn es jedesmal "das erste Mal" wäre, könnte man ja stets und immer sein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln, wie praktisch. :-)

By Fahrer (80.128.230.194) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 16:42:

Entscheidend ist die Haben - Seite Deines Kontos auf der Flens-Bank.

Wenn da schon ein schönes Guthaben angespart ist wird der Sachbearbeiter der Deinen Bussgeldvorgang bearbeitet Deinen Führerschein
einen Monat in Urlaub schicken,auch wenn Du vorher
einmal ohne Fahrverbot davongekommen bist.

By nicole (213.182.141.213) on Freitag, den 9. August, 2002 - 07:58:

der verzicht auf das fahrverbot ist auch an gewisse grundlagen gebunden, z.b., das eben keine voreintragungen in flensburg da sind und das bedürfnis des führerscheins da ist, z.b., bestätigung durch arbeitgeber, eine aussage darüber, warum die "vier-monats-frist" nicht hilft oder ob es nicht innerbetrieblich möglich ist, den betroffenen in den innendienst zu versetzen für die dauer des fv.

@besorgter
es wird nur auf das fv verzichtet, der verstoß an sich wird trotzdem in flensburg eingetragen, d.h., jeder weitere sachbearbeiter sieht, daß da schon en vorverstoß da ist - und wenn er nicht ganz dämlich ist, kann er anhand der erhöhten geldbuße auch ableiten, was die vorgeschichte ist.
also wird er das kein zweites mal machen, denn der betroffene hat ja offensichtlich nichts dazu gelernt!


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