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Justizministerin will Mithaftung für Unfallopfer

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Justizministerin will Mithaftung für Unfallopfer
By Meinungsbildner (80.133.162.11) on Samstag, den 3. August, 2002 - 17:18:

Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium sind fast unglaublich: wer ohne eigene Schuld Opfer eines Unfalls wird, der soll sich künftig mit bis zu 30 % an den Kosten beteiligen müssen. Darüber soll am 18.4.2002 der Bundestag abstimmen. Geändert werden soll § 7, Abs. 2.2 des Straßenverkehrsgesetzes durch Ersetzen des bisherigen Begriffs "unabwendbares Ereignis" gegen den Wortlaut "höhere Gewalt". Was so harmlos klingt, wird Unfallopfern erheblichen Schaden zufügen.

Hallo Leute, was ist eigentlich aus dieser Sache geworden, hab seitdem nix mehr davon gehört ?
Wer weiß Bescheid ?

By diomega (149.225.152.206) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 01:34:

Ich glaube, da geht es um das, was im Thread "Neues Schadenersatzrecht (seit 01.08)" diskutiert wird.
Aus welchem Revolverblatt (SuperIllu, Bild, ADAC-Motorwelt o.ä vermute ich) Du diese Darstellung hast, möchte ich aber lieber nicht wissen. ;)

By traffic (172.179.247.161) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 01:42:

@Meinungsbildner: Ja, da hat Iomega Recht, dieses neue Recht gilt seit dem 1.8. Wieso es aber Unfallopfern Schaden zufügt, weiß ich nicht; sie bekommen in vielen Fällen eher Geld als früher.
Aber in erster Linie dient das Gesetz wohl den Haftpflichtversicherern, da sie durch die Mithaftung mehr Unfallbeteiligten als bisher höhere Prämien aufbrummen kann, ohne dafür angemessene Gegenleistungen erbringen zu müssen. Auch der Umsatzsteuerabzug bei fiktiver Abrechnung ist reine Schikane.

By Meinungsbildner (80.133.161.185) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 10:12:

@diomega:
Aus welchem Revolverblatt (SuperIllu, Bild, ADAC-Motorwelt o.ä vermute ich) Du diese Darstellung hast, möchte ich aber lieber nicht wissen. ;)
Nene, aus einem Revolverblatt hab ich diese Info nicht, sondern von der Seite www.radarfalle.de...die kennst du ja bestimmt J...zumindestens inhaltlich hat das von mir erwähnte ja wohl nix mit dem neuen Schadensersatzrecht zu tun, finde ich. Mag natürlich sein, das dieses neue Gesetz dabei rausgekommen ist und der alte Entwurf gecancelt wurde, keine Ahnung. Genau deshalb habe ich meine Frage hier gepostet, weil ich es wissen wollte.
Als Antwort bekam ich hingegen nur wieder diomegas unqualifizierten Kommentare, getreu dem Motte ...halt mal dumm drauf losgeschwätzt.

By M.P. (213.23.21.21) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 11:37:

@traffic:
"Auch der Umsatzsteuerabzug bei fiktiver Abrechnung ist reine Schikane."
Wieso ?

By traffic (213.7.133.194) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 12:29:

@M.P. Was man mit dem Schadensausgleich der Versicherung macht, ist doch egal. Man kann sich z.B. davon ein neues Auto kaufen, dafür wird ja auch wieder Umsatzsteuer fällig. Warum also sollte die Umsatzsteuer bei der fiktiven Abrechnung abgezogen werden?

By M.P. (213.23.38.74) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 17:05:

@traffic:
Sorry, der Argumentation kann ich jetzt nicht ganz folgen. Du bekommst Ersatz für den Schaden an einem vorhandenen, bereits erworbenen Gegenstand. Ziel ist, den Zustand vor der Beschädigung wieder herzustellen, das kann in der Werkstatt erfolgen (dann wird auch die MwSt. bezahlt). Verzichtest "Du" (allgemein gesprochen) darauf, sehe ich keinen sachlichen Grund, (mit Blick auf den Kaufpreis des alten Fahrzeugs) rückwirkend MwSt. zu erstatten. Ob und wann Du Dir danach ein neues Auto kaufst ist dabei nicht relevant (denn um einen Totalschaden handelt es sich im entsprechenden Fall wohl nicht).

By traffic (213.6.32.242) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 19:56:

@M.P. Du deutest es ja selbst an: Gerade weil es nicht relevant ist, wie man den entstandenene Schaden bekannter Höhe nun behebt (Reparatur, Selbstreparatur, Neukauf, ÖPNV), halte ich es für Willkür, die Umsatzsteuer nur noch in einem dieser Fälle zu ersetzen.

By diomega (149.225.160.224) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 20:40:

...hat das von mir erwähnte ja wohl nix mit dem neuen Schadensersatzrecht zu tun, finde ich.

Ich befürchte doch: Der Schreiberling meinte den auch im Thread diskutierten Fall, das bspw. ein Radfahrer ein an einer Ampel stehendes Auto rammt. Die verbreitete Interpretation des neuen Gesetzes hier im Forum (und wohl auch in der ADAC Motorwelt) besagt, dass in so einem Fall jetzt der Autofahrer - beziehungsweise seine Versicherung - zu einer Schmerzensgeldzahlung an den Radfahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr des Kfz herangezogen werden könne.
In diesem Fall wäre ja gewissermassen der Autofahrer das Opfer eines Verkehrsunfalls, dass jetzt zu einer Beteiligung am Schaden verpflichtet wäre. Das ist es glaube ich, was in der von Dir zitierten Darstellung gemeint war.

Ich habe aber ganz erhebliche Zweifel, dass der beschriebene Fall eine realistische Folge des neuen Gesetzes ist. Und schon gar nicht, dass es sich hierbei um einen vollkommen gehirnamputierten "Plan des Justizministeriums" handelt. Oder kannst Du Dir vorstellen, wie der Sprecher des Justizministeriums vor laufenden Kameras verkündet: "Sehr geehrte Damen und Herren, die Opfer bei Verkehrsunfällen kommen in unserem Land seit Jahren viel zu gut davon. Deswegen erarbeiten wir gerade ein Gesetz, das eine angemessene Bestrafung von Unfallopfern möglich machen wird" ?

By M.P. (213.23.22.149) on Montag, den 5. August, 2002 - 18:46:

@Traffic:
"Gerade weil es nicht relevant ist"
Wieso soll es nicht relevant sein ?
a) Reparatur durch einen Dritten (der selber der Steuerpflicht unterliegt): MwSt.-Anteil wird erstattet
b) Verzicht auf Reparatur 'o.ä.': keine MwSt-Anteil, keine Erstattung

Du solltest daran denken, daß der Dritte die MwSt. nicht einbehält sondern nur 'durchleitet'.


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