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Neues Schadenersatzrecht (seit 01.08)

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Neues Schadenersatzrecht (seit 01.08)
By Jim (141.89.210.34) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:45:

Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,207812,00.html

NEUES SCHADENERSATZRECHT

Größeres Risiko für Autofahrer

Seit dem 1. August gilt in Deutschland ein neues Schadenersatzrecht. Der ADAC hat aufgelistet, was im Einzelnen auf die Autofahrer zukommt.

Bei einem Unfall brauchte ein Beteiligter bisher in der Regel nicht für den entstandenen Schaden aufzukommen, wenn er nachweisen konnte, dass auch ein so genannter Idealfahrer den Schaden nicht hätte vermeiden können. Anders wird es künftig sein, wenn einer der Unfallbeteiligten zur Gruppe der nicht motorisierten, so genannten schwächeren Verkehrsteilnehmer zählt.
Dazu gehören ältere und behinderte Menschen, Fußgänger, Radfahrer und Inlineskater. Sie sollen durch das neue Gesetz stärker geschützt werden. Der Autofahrer haftet in diesen Fällen auch dann, wenn er sich korrekt verhalten hat. Beispiel: Verletzt ein Radfahrer an einer Kreuzung die Vorfahrt und kollidiert mit einem Pkw, so wird der Autofahrer nach neuem Recht mithaften. Die Regelung hat auch Auswirkungen auf das Schmerzensgeld. Es wird künftig auch dann gewährt, wenn der Schädiger den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat.

Eine weitere Neuregelung betrifft Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Psychologen haben festgestellt, dass diese mit der Einschätzung des Straßenverkehrs häufig überfordert sind. Deshalb haften Kinder bis zum zehnten Lebensjahr grundsätzlich nie für einen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug entstandenen Schaden. Bisher lag die Haftungsgrenze bei sieben Jahren. Selbst wenn sich der Fahrer absolut vorschriftsmäßig verhalten hat und keine Chance hatte, den Unfall zu vermeiden, haftet er nach dem neuem Recht.
(Ende Artikel)

Kennt sich jemande damit besser aus, d.h. doch jetzt wenn ein Radfahrer nachts mir unbeleuchtet die Vorfahrt nimmt bin ICH auch daran Schuld???

By DJBadBoy (195.243.112.195) on Freitag, den 2. August, 2002 - 14:44:

Moin!

Wenn ich das ganze richtig verstanden habe ist es so, daß du damit zumindest eine Teilschuld hast, die von der Betriebshaftung ausgeht... wer Auto fährt ist in Zukunft selber schuld.

Bisher hat das im Grunde genommen nur bei Kindern unter 7Jahren und bei Fahrten auf der Autobahn mit mehr als 130km/h gegolten.

Es war bisher ja auch schon so, daß du zumindest eine Teilschuld bekommen hast, wenn dir ein kleines Kind vors Auto gerannt ist. Deswegen bin ich immer wenn Kinder in der Nähe sind superlangsam gefahren.

Jetzt kann man eigentlich nur noch aufs Auto verzichten oder das Risiko eingehen verarscht zu werden.

Ich stelle mir mal vor, ich stehe nachts an der Ampel und ein Fahrradfahrer ohne Licht kommt im Vollsuff aus der Kneipe angefahren und fährt mir ins stehende Auto... ich darf nicht nur meinen Schaden teilweise selber tragen, sondern auch für seine Verletzungen aufkommen...

Ich glaube das würde mich dann doch etwas wütend machen. Am Sinn und der Rechtmäßigkeit dieser Regelungen zweifle ich sowieso schon stark...

Gruß

Fabian

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 2. August, 2002 - 14:53:

So ein Schwachsinn!! Wie sagte M.Scholl schon:
"Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt..."

Schutz der "schwächeren" VT ist ja i.O., aber quasi ein Freibrief zur Sachbeschädigung ist einfach nur eine Frechheit!

Warum sollen irgendwelche Irren noch Autos zerkratzen? Einfach mit dem Rad entlangschrammen,
dann gibts auch noch Schmerzensgeld...:-/

Ich bin doch auch ein schwächerer VT als eine S-Klasse, gilt hier auch das neue Recht??

Grobi

By Markus (149.225.40.90) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:22:

Ich werd jetzt erstmal eine Runde auf dem Fahrrad drehen, natürlich auf der Gegenfahrbahn der Autobahn... ;-))

Oh Mann, armes Deutschland...

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:29:

Weiss hier vielleicht jemand, ob das Gesetz schon VOR Rot/Grün in irgendwelchen Schubladen schlummerte? Oder ist das wieder so ein Eigentor der jetzigen Regierung?

By M.P. (213.23.21.162) on Freitag, den 2. August, 2002 - 18:11:

@DJBadBoy:
"Deswegen bin ich immer wenn Kinder in der Nähe sind superlangsam gefahren."
Ist / war das der einzige Grund ?

Ansonsten schließe ich mich (im wesentlichen) der hier vorherrschenden Meinung an: Schuld bekommen (und Folgen bezahlen) ohne eigenes Zutun (zumindest schuldhaftes) ist absurd...

By master-2k (217.84.97.74) on Freitag, den 2. August, 2002 - 20:37:

ja hab das in der adac zeitschrift auch gelesen, eine schweinerei ist das!!!!

Was soll das eigentlich???
Sind die eigentlich noch ganz sauber im hirn?
War bestimmt ein fahrradfarher der diese regelung erfunden hat.

Also wenns so weitergeht, mach ich es wie der eine, hol mirn fahrrad und fahr gegen jedes an der Ampel stehendes Auto. Und schon wird mann reich LOOOOL.

Das alles wird ja immer lächerlicher. tztz.
Am besten such ich mir dann einen schofeuer oder wie mann das schreibt, wo sich die politiker kutschieren lassen, und fahr mit meinem RAD dagegen. Und wenn das jeder einmal macht, werden die bald die schnauze voll haben.

Eben so kann ich ja aus langeweile mit meinem RAD gegen Polizei Autos fahren.

WO IST DEN DA DER SINN????!?!?!?

Bye all

By diomega (149.225.52.233) on Freitag, den 2. August, 2002 - 21:56:

Um für etwas Ausgeglichenheit zu sorgen, hier die Äusserungen der Gegenseite (Budesministerium der Justiz). Die sind bestimmt nicht neutral. Von der ADAC-Motorwelt kann man das aber sicher auch nicht behaupten.

http://www.bmj.bund.de/ger/themen/opferschutz/10000490 :

2. Ausweitung des Schmerzensgeldanspruchs

Das neue Schadensersatzrecht weitet den Anspruch auf Schmerzensgeld aus.

Nach geltendem Recht kann ja nicht jeder Verletzte in jedem Fall Schmerzensgeld verlangen, sondern nur dann, wenn die sogenannte Verschuldenshaftung gegeben ist. Das neue Recht sieht den Anspruch für alle wesentlichen Verletzungen (also bei körperlichen oder gesundheitlichen Verletzungen oder bei Beeinträchtigungen der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung) vor, egal aufgrund welcher konkreten Vorschrift der Schädiger haftet.

Beispiel: Schlucks Sektflasche explodiert mit Knall

Freiherr von Schluck lässt sich von der berühmten Sektkellerei "Weinbergschnecke" in Baden eine Kiste Sekt schicken. Als er diese bei einem Gala-Dinner servieren lässt, explodiert plötzlich eine Flasche ohne jede äußere Einwirkung. Der Butler James und Freifrau von Schluck erleiden tiefe Schnittwunden im Gesicht.

Nach bisherigem Recht hat keiner von ihnen einen Anspruch auf Schmerzensgeld, weil die Sektkellerei "Weinbergschnecke" nichts dafür kann, wenn in einem Einzelfall eine Flasche explodiert. Sie haftet zwar nach dem Produkthaftungsgesetz für die Schäden durch die Verschmutzung und die Arztkosten für die Behandlung, Schmerzensgeld muss sie jedoch nicht zahlen.

Nach dem neuen Recht kommt es nicht mehr darauf an, ob die Sektkellerei konkret etwas falsch gemacht hat (Verschuldenshaftung) oder nur allgemein für die Gefährlichkeit der Sektflaschen (Gefährdungshaftung) haftet. Jetzt muss in jedem Fall Schmerzensgeld gezahlt werden, wenn es um ernsthafte Verletzungen geht.

Also bekommen Butler James und Freifrau von Schluck von der Sektkellerei künftig Schmerzensgeld wegen ihrer zahlreichen, tiefen Schnittwunden.


Ich verstehe das so, dass sich nichts bezüglich der Verteilung der Schuldanteile ändern soll, sondern bei gegebener Teilschuld (z.B wegen Gefährdungshaftung (beispielsweise Betriebsgefahr von Kfz)) ein Geschädigter zusätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld erhalten soll.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das neue Gesetz auch bei Vorsatz des "Geschädigten" (dann eigentlich Schädigers) gelten soll und gilt.
Am Beispiel: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das neue Gesetz greift, wenn sich Herr Schluck die Sektflasche ins eigene Gesicht donnert.

Einen neutraleren (wenn auch weniger aussagekräftigen) Kommentar gibt es übrigens hier.

By diomega (149.225.152.126) on Freitag, den 2. August, 2002 - 22:31:

Einen Sendebeitrag des SWR zum Thema gibt es hier zum Anhören.

(Real Player erforderlich)

By StefanK (212.47.84.143) on Freitag, den 2. August, 2002 - 22:54:

@diomega

Genau da liegt der Hund begraben. Dem Herrn Schluck nachzuweisen, dass er sich die Sektflasche NICHT selbst ins Gesicht gedonnert hat, dürfte nicht ganz einfach werden. Während man hier vielleicht noch eine Materialprüfung o.ä. vornehmen kann wird es im Straßenverkehr nochmal um einiges schwieriger, da hier der menschliche Faktor (Irrtum, Fehlreaktion, ...) eine wesentlich größere Rolle spielt.

Zu was für vorsätzlichen Selbstverstümmelungen Menschen fähig sind, wenn es um viel Geld geht, haben ja schon diverse provozierte Unfälle im Haus- und Handwerksbereich gezeigt, wo die Betreffenden Gliedmaßen hoch versichert haben, um sich diese dann vorsätzlich mit einem Arbeitsgerät abzutrennen. Bitter und pervers zugleich, aber wahr. Bisher konnte man damit wenigstens "nur" die eigene Versicherung betrügen, mit dem neuen Gesetz muss ein Zweiter dafür finanziell mitbluten.

Außerdem wird davon gesprochen, dass dem "Opfer" ein besserer Schutz in Form von höherer finanzieller Entschädigung zuteil werden soll. Dem läuft aber zuwider, dass offenbar von vorne herein festgelegt wurde, dass es sich bei dem Autofahrer um den "stärkeren" Verkehrsteilnehmer handelt.

Was passiert denn, wenn ich in einem Cabrio wartend an einer Kreuzung stehe, ein Radfahrer mir in die Seite knallt und mich durch den Aufprall mit seinem Helm schwer am Kopf verletzt, sodass ich bleibende Schäden davon trage? Ich bezweifle, dass hier eine gerechte Kostenverteilung zu meinen Gunsten erfolgt.

Grüsse

Stefan

By Hellseher (62.157.35.155) on Samstag, den 3. August, 2002 - 11:16:

In diesem Zusammenhang geht es doch um die tatsächliche Kostenverteilung nach der Betriebsgefahr. Und die hat ein Auto auch wenn es steht (ist ja nicht aus Schaumgummi). Daraus folgt eine Mithaftung des Autofahrers in diesen Fällen.
Aber keine Panik deswegen.
Dieses Risiko ist ja durch die Versicherung des PKW bereits abgedeckt. Eine Schuld des PKW-Fahrers ergibt sich dadurch nicht, nur eine Mithaftung, und die zahlt seine Versicherung.
Nachteilig wirkt sich aber die wahrscheinliche Hochstufung der Prozente im Beitrag aus. Und ich glaube, darin liegt auch der ganze Sinn dieser Verränderung.
Aber keine Panik deswegen.
Da gibt es auch legale Mittel (die ich hier nicht näher erläutern möchte) sich dieser Hochstufung wirkungsvoll zu entziehen.

By Rainer G. (212.185.249.122) on Samstag, den 3. August, 2002 - 11:32:

Seit Jahren ist es im Straßenverkehr ja bereits der Normalfall, daß man für andere Verkehrsteilnehmer noch mitdenken muß...
Nun soll man auch noch für die Dummheit anderer mithaften.
Ich sehe in dem neuen Gesetz eine Einladung zum Versicherungsbetrug: Irgendein Knallkopf schiebt einfach ein altes Fahrrad vor ein vorbeifahrendes Auto um sich die Kosten für ein neues Zweirad zu erschleichen - der Autofahrer ist ja schuld...

Ich kann nur sagen: Wählt im September diese Dilattanten ab, denn der ganze Unfug kommt von der rot/grünen Regierung. Nehmt die Worte eines bekannten Grünen-Politikers als bare Münze: Avanti Dilettanti!


MfG
Rainer G.

By TALOON (141.30.217.10) on Samstag, den 3. August, 2002 - 13:35:

@hellseher:

aha, das ist natürlich logisch. da habe ich an dich auch gleich eine frage: wenn der radfahrer gegen einen straßenbaum fährt, wer bezahlt denn dann den schaden/das schmerzensgeld? [b]der straßenbaum ist in diesem fall genauso eine gefahr wie ein stehendes auto nach deiner logik.[/b]

den gedanken des schwächeren weiter gesponnen: ein radfahrer ist schwächer als ein auto, ein auto schwächer als ein lkw. wie sieht es denn in zukunft mit pkw/lkw unfällen aus?


mfg taloon

By Hellseher (62.158.128.156) on Samstag, den 3. August, 2002 - 16:25:

@Taloon
Also der Straßenbaum hat mit Sicherheit einen Eigentümer und auch ein Gefährdungspotential. Wenn zum Beispiel lose Äste herabfallen oder wenn er an einer gefährlichen Stelle mitten auf dem Radweg steht. Der Eigentümer sollte dagegen versichert sein, und möglicherweise auch prozentual oder vollständig in Haftung genommen werden.

Auch ein LKW hat eine Betriebshaftung, deren Versicherung sicher nicht billig ist, ist ja auch das Gefährdungspotential auf Grund des Gewichtes und der Fahreigenschaften sowie der speziellen Ladung sehr hoch. Bei einem Unfall kann ich mir auch vorstellen, das auf Grund der Betriebsgefahr eine prozentuale Mitbeteiligung, auch wenn der LKW-Fahrer bei der Verursachung keine Rolle gespielt hat, möglich ist.

Das ist aber nur meine private Meinung, ich bin kein Versicherungsfachmann und versuche nur mir diese Änderung zu erklären. Ich sehe seit dieser Änderung für mich als Kraftfahrer keine neuen Vorgehensweisen. Es geht doch bei der ganzen Sache nur um die Aufteilung zwischen den Versicherungen und darum, das der mit dem höheren Gefährdungspotential auch erhöht für ev. Schäden aufkommt.

Den einzigen Nachteil für die Versicherungsnehmer, solange seine Schadensdeckung ausreicht, ist die eventuelle Hochstufung der Beiträge, bzw. die Neukalkulation des Vertrages, aber darüber hatte ich schon geschrieben und gegen den kann man sich hier berechtigter Weise aufregen.

By TALOON (141.30.217.10) on Samstag, den 3. August, 2002 - 16:43:

hm, dann ist das deine sichtweise der dinge die ich aber nach wie vor nicht nachvoll ziehen kann (und da bin ich nicht alleine). wenn ich stehe und der fahrrad fahrer mir drauffährt, ist er selber schuld. mir dann wegen einem stehenden kfz eine mitschuld anhängen zu wollen wie es leider jetzt gesetz ist ist eine frechheit die ich, so es mir passiert, dann auch gleich dem radfahrer klar machen würde...
achtung: ich spreche hier nicht von kindern unter 10 jahren wo ich das gesetzt zwar nicht gut heiße aber voll verstehe, ich spreche hier vom 40 järigen radfahrer!

wenn bei dem straßenbaum äste herunter fallen ist das etwas anderes als wenn er unbewegt (wie bäume nun mal so sind, die weicheier) in der gegend "rumsteht" und ein radfahrer dagegen fährt. ist es dann nicht zu 100% die schuld des radfahrers? bist du wirklich der meinung, das der baum ein, zitat:"gefährdungspotential" im stand hat??

genauso sehe ich das mit dem lkw: wer sich mit einem lkw (oder z.b. einer eisenbahn) anlegt, hat eben pech.
apropos eisenbahn: wie würdest du mit deiner meinung es auslegen, wenn es bei einem nur halbseitig beschrankten bahnübergang zu einem unfall kfz/bahn käme, geschlossene schranken vorausgesetzt? wenn du konsequent bist, müßtest du auch hier antworten das die bahn trotz der geschlossenen schranken eine mitschuld hat.

mfg taloon

By Meinungsbildner (80.133.162.11) on Samstag, den 3. August, 2002 - 17:09:

*NERV* Dieses neue Gesetz ist ja wohl ein absoluter Witz ! Ich kann das nicht glauben, das ich Schwerzensgeld zahlen soll, wenn mir nachts auf einer Kreuzung ein Radfahrer ins Auto fährt, obwohl ich grün habe (passiert in Marburg nur allzu oft..).
Den Schwachsinn kann man noch weiterspinnen. Ich fahre auf einer vollen Autobahn und mir kommt ein Geisterfahrer auf der linken Spur entgegen und wir stoßen zusammen. Ich bleibe unverletzt (jaja ist schon ein wenig weit hergeholt...) und der hat sich alles gebrochen. Dann soll ich für den Schmerzensgeld bezahlen, obwohl ich absolut nichts falsch gemacht habe, außer ins Auto zu steigen.
Lächerlich !!!

By waterman (213.7.76.74) on Samstag, den 3. August, 2002 - 17:17:

Radfahrer meinen sowieso des öfteren, daß sie Sonderrechte haben und diese auch brutal durchziehen, egal welche Aktionen die anderen VT machen müssen, um sie nicht über den Haufen zu fahren. Nun wird das ganze auch noch gesetzlich sanktioniert.

Würden z.B. Rotlichtdelikte von Radfahrern so intensiv kontrolliert wie Geschwindigkeit, dürfte sich manch ein Radfahrer ernste Sorgen um seinen Lappen machen müssen und das Staatssäckel freute sich auch.

By Hellseher (62.155.167.109) on Samstag, den 3. August, 2002 - 18:05:

@taloon
Wenn dir ein blinder Radfahrer auf dein stehendes Fahrzeug rauffährt, brauchst du ihm nichts klarzumachen. Der hat Schuld, was die Verursachung betrifft, und niemand wird dir als Fahrer einen Vorwurf daraus machen.
Bei den Unfallfolgen ist das schon anders. Da hat dein Auto eine prozentuale Mitschuld für die schwere der Verletzungen. Ich denke in diesem Zusammenhang auch an die Diskussion mit den Kuhfängern.

Deswegen brauchst doch du noch immer nichts zu zahlen!

Dafür hat dein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung zu haben, die die Betriebsgefahr deines Fahrzeuges abdeckt.

Die Feststellung der Mitschuld hat in diesem Fall nur den Zweck der Kostenaufteilung unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr. Eine Schuldfrage im Sinne der Verursachung ist damit nicht verbunden. Es kann daher auch kein Rückforderung der Versicherung an den Fahrer geben, geschweige denn eine Bestrafung zb. nach STVO.

Also keine Gefahr für dich!

Was den Baum betrifft: Wenn er mitten auf dem Radweg steht, und die Straßenverkehrsbehörde? (sollte sie zuständig sein) den Radweg nicht ausreichend um das Hindernis herum geführt hat, kann daraus schon eine Schuld des Baumes (d. Eigentümer) entstehen.

Mit der Bahn ist es ähnlich. Ansonsten denke doch mal an die Produkthaftung eines Herstellers. Dort gibt es, glaube ich, durchaus Gemeinsamkeiten.

By TALOON (141.30.217.10) on Samstag, den 3. August, 2002 - 19:18:

es geht mir nicht nur ums bezahlen--wenn geld fließen soll (30% von dem unschuldigen) muß es auch irgentwo herkommen....das holt sich die versicherung schon wieder, keine angst. es geht mir um absolute sinnlosigkeit: hier soll man für sachen haften, die andere grob fahrlässig verursachen. hier wird meiner meinung nach der wahnsinn in gesetze gepresst. wir könnten sicher ewig drüber streiten/diskutieren und immer noch keinen gemeinsamen nenner finden, hellseher.

wegen der produkthaftung: finde ich in einigen sachen genauso überzogen (das beispiel mit der sektflasche z.b.). hier werden wir aber mit sicherheit dahin kommen, das warnhinweise auf der mikrowelle a la "nicht zum trocknen von katzen geeignet" vorschrift werden...

mfg franz

By Multa (62.104.209.64) on Samstag, den 3. August, 2002 - 21:19:

Schadenersatzrecht - Neuerungen seit 1. August


Besserer Schutz für Schwächere

Seit dem 1. August gilt das neue Schadenersatzrecht. Arzneimittelgeschädigte und Unfallopfer haben nun mehr Rechte. Auch die rechtliche Stellung von Kindern hat sich verbessert. Außerdem wurden die Haftungshöchstgrenzen deutlich angehoben.


Schmerzensgeld sogar bei Mobbing möglich

Neu ist, dass Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld wegen Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verlangen können, wenn der Betrieb nicht alles dafür getan hat, um den Beschäftigten davor zu schützen.

Auch ohne Verschulden Recht auf Schmerzensgeld

Stellen Sie sich vor, Sie werden durch eine explodierende Sprudelflasche verletzt. Bislang konnten Sie in solch einem Fall keine Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Denn dafür musste ein Verschulden des Verursachers vorliegen.
Nach neuem Recht kann der Geschädigte generell Schmerzensgeld fordern, auch wenn die Schädigung nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde und es sich dabei weder um Sach- noch um Vermögensschäden handelte.

Schäden durch Arzneimittel

Wenn ein Patient gesundheitliche Beschwerden auf die Einnahme eines Medikaments zurückführt, muss das Pharmaunternehmen beweisen, dass zwischen den Beschwerden und der Einnahme des Präparates kein Zusammenhang besteht. Bislang war die Beweislast umgekehrt: der Patient musste den Zusammenhang zwischen seinen gesundheitlichen Problemen und der Einnahme des Medikaments nachweisen. Beim Verdacht, dass ein Medikament eine Schädigung verursacht hat, können Betroffene eine Auskunft der Herstellerfirma zu allen schädlichen Wirkungen eines Medikaments verlangen.

Ersatz bei Schäden im Straßenverkehr

Da das neue Schadenersatzrecht vor allem die Rechte der schwächeren Verkehrsteilnehmer stärkt, können in Zukunft Schadenersatzforderungen auf Autofahrer zukommen, auch wenn sie nicht schuld an einem Unfall waren.
Bislang musste ein Fahrer nicht zahlen, wenn ein Schaden durch ein "unabwendbares Ereignis" eingetreten war. Das heißt, wenn bei fehlerfreier, korrekter Fahrweise ein Unfall geschah, den der Fahrer des Kraftfahrzeugs beim besten Willen nicht erahnen konnte. Gegenüber nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt diese Einschränkung nun nicht mehr.
Grundsätzlich geht man davon aus, dass von Kraftfahrzeugen generell eine Gefährdung ausgeht - unabhängig vom Verhalten des Fahrers. Maximilian Maurer vom ADAC wies gegenüber SWR.de darauf hin, dass die so genannte "Betriebsgefahr" mit dem neuen Schadenersatzrecht ausgeweitet wurde. Die Rechtsprechung werde diesen Paragrafen in Zukunft "mit Leben füllen".

Haftung von Kindern

Eltern, deren Kinder im Straßenverkehr einen Unfall verursacht haben, haften erst dann für den entstandenen Schaden, wenn die Kinder zu diesem Zeitpunkt mindestens zehn Jahre alt waren. Die Altersgrenze lag bisher bei sieben Jahren. Grund dafür ist, dass jüngere Kinder wegen ihrer Körpergröße und ihrer eingeschränkten Wahrnehmung Situationen und Gefahren im Straßenverkehr oft nicht richtig einschätzen können.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden bleiben von dieser Regel ausgenommen - etwa, wenn ein Kind Steine von einer Brücke wirft. Außerhalb des Straßenverkehrs bleibt die Altersgrenze bei sieben Jahren. Für finanzielle Konsequenzen aus Schäden, die ein Kind "anrichtet", sollten sich Eltern eine Familien-Haftpflichtversicherung zulegen. Diese entbindet Eltern jedoch nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

Schadensersatz für Mitfahrer

Als Mitfahrer können Sie in Zukunft nach einem Unfall genauso Schadenersatz von der Versicherung des Fahrzeughalters verlangen wie der Fahrzeughalter. Bislang gingen Opfer eines Unfalls, bei dem weder dem Fahrer noch einem fremden Verkehrsteilnehmer ein Verschulden nachgewiesen werden konnte, leer aus.

Haftungshöchstgrenzen bei Unfall mit Personenschaden

Bei Verkehrsunfällen sind die Grenzen für die Schadenersatzsummen mehr als verdoppelt worden. Während die Haftung bei selbst verschuldeten Unfällen weiterhin unbegrenzt ist, liegt der neue Höchstbetrag für die Auszahlung einer Summe bei 600.000 Euro (bisher: 500.000 Mark) sowie der Betrag für die maximale Jahresrente bei 36.000 Euro (bisher 30.000 Mark).

Erstattung von Reparaturkosten

Die neue Regelung beim Schadenersatz schränkt die so genannte fiktive Abrechnung nach einem Unfall ein. 16 Prozent Mehrwertsteuer werden nur dann ausbezahlt, wenn sie auch tatsächlich anfielen. Wenn sich der Geschädigte nur den durch ein Gutachten geschätzten Betrag auszahlen lässt, darf die Versicherung die Umsatzsteuer vom geschätzten Betrag abziehen.


(http://www.swr.de/ratgeber-auto/archiv/2002/08/03/index1.html,http://www.swr.de/ratgeber-auto/archiv/2002/08/03/index1.html})

By diomega (149.225.54.135) on Montag, den 5. August, 2002 - 09:20:

Die Sache scheint irgendwas mit einer europäischen Harrmonisierung der Gesetze zu tun zu haben:

6903,769019,00.html,http://www.observer.co.uk/politics/story/0,6903,769019,00.html

By diomega (149.225.54.135) on Montag, den 5. August, 2002 - 09:28:

Sorry, vertippt. Hier der richtige Link

http://www.observer.co.uk/politics/story/0,6903,769019,00.html

By diomega (217.159.1.68) on Montag, den 5. August, 2002 - 20:48:

Alle Stammtischparolen sind gepostet, es ist allen (inklusive mir) zu kompliziert sich so tief mit der Materie zu befassen, das ein differenziertes Urteil möglich wäre.
Zwischenzusammenfassung:

Ich weiss dass ich nichts weiss.

(Wenn irgendjemand meint, diesbezüglich von sich selbst etwas anderes behaupten zu können, so hat er sein Wissen hier noch nicht mitgeteilt. Ich wäre ihm dankbar, wenn er es noch tun würde... Vielleicht ein Jurist?)

By Jim (141.89.210.32) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 08:55:

@diomega

Genau das war meine Intention! Wenn einer genaueres erfährt, sollte er/sie das hier mitteilen. Wobei ich die Beiträge nicht als Stammtischparolen bezeichnen würde.

Jedoch scheint das neue Recht einige ziemliche Fallen zu enthalten. Ich persönlich denke mal, dass erst die Gerichte Klarheit schaffen werden.
Höhere Schadensersatzsummen machen erfinderisch (da gebe ich StefanK recht!). Beispiele aus USA gibt es ja genug...

By Markus (134.176.84.83) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 10:17:

Applaus @Rainer G.

By diomega (217.159.1.67) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 21:46:

@jim:

Gut. Nicht alle Postings enthielten Stammtischparolen ;).

Ich denke auch, dass man die Auswirkungen vor den ersten Gerichtsurteilen nicht wirklich vorhersehen kann.

By Seryj (217.227.19.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 10:15:

Also wenn mir ein Radfahrer hinten reindonnern sollte obwohl mein Wagen schon länger steht und ich dann auch noch dafür Mitschuld kriege...
Dann werde ich bestimmte den Rückwerts und 1 Gang verwechseln....


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