Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By GraveDigger (213.6.19.214) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:19: |
Hallo,
mich würde interessieren ob das Verwarnungsgeld von der Stadt festgelegt wird. Bis jetzt dachte ich immer 20km/h zu schnell bedeuten überall ein Verwarnungsgeld von 35€ und ab 21km/h zu schnell ein Bußgeld mit Punkten. Ein Freund sagte mir aber neulich das dies nicht immer so ist. Ich glaube ihm nicht da so was doch irgendwo allgemein festgelegt sein muß, oder?
By Goose (80.135.112.200) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:25: |
Die Buß- und Verwarngeldsätze im Straßenverkehr sind bundeseinheitlich.
Gruß
Goose
By chiko (195.243.22.35) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:28: |
Wie Goose schon sagte sind die Bußgeld- und Verwarngeldsätze bundeseinheitlich. Es ist lediglich noch ein betraglicher Unterschied, ob das ganze innerorts oder außerorts war.
By Greatblackbird (213.7.142.87) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 18:56: |
@chiko
Es ist lediglich noch ein betraglicher Unterschied, ob das ganze innerorts oder außerorts war.
Korrekt. Aber Punkte, also ein Bußgeld, gibt es in beiden Fällen erst ab 21 km/h drüber.
By hucky (62.158.22.178) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 17:13: |
Es ist richtig, dass der Verwarnungsgeld bundeseinheitlich ist- Trotzdem: der Polizist hat einen gewissen Spielraum, den er, mit der nötigen Begründung, auch nutzen kann.
By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 17:55: |
@hucky
Nein, den hat er nicht! Auch der Polizist muß sich an den Verwarnungsgeldkatalog halten. Es wird aber immer gern gemacht, daß gesagt wird "Wenn Sie gleich zahlen, dann können wir es bei einer Verwarnung belassen, ansonsten muß eine Anzeige geschrieben werden..." Dabei wird dann kulanterweise nach unten abgewichen. Es gibt sicher niemanden, der dann nicht gleich zahlen würde.
By Fahrer (62.224.81.92) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:11: |
...und wenn Sie eine Quittung wollen dann
schreib ich lieber gleich eine Anzeige.
Kein Witz - ist mir mal passiert.Ein defektes Rücklicht hat 10 DM gekostet.Ohne Quittung.*G*
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