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Wagen verkauft, abgemeldet und trotzdem haftbar?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Wagen verkauft, abgemeldet und trotzdem haftbar?
By denmar (217.199.64.34) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 22:33:

Hallo!

Ich habe im Oktober '00 meinen Wagen verkauft und bin davon ausgegangen, dass der Käufer den Wagen ummeldet. Dies hat er natürlich nicht getan. Im Januar '01 habe ich ihn nun selbst abgemeldet. Nun wird der neue Halter ständig geblitzt und ich bekomme die Post. Das Auto ist seit einem halben Jahr nicht auf meinem Namen angemeldet. Bestätigt durch Zulassungsstelle und Finanzamt. Die Polizei ist dennoch der Meinung, dass ich hafte. Ich habe Einspruch eingelegt. Da meinten die Tage später, die hätten angeblich nix bekommen. Dann habe ich nochmal Einspruch eingelegt, diesmal per Einschreiben, dann kam ein Brief: Einspruch kam zu spät. Abgelehnt. Ich weiß aber, dass ich überhaupt nicht zahlen muss, nur weil die es nicht packen, den neuen Halter zu identifizieren!!!

Kennt jemand eine Rechtsgrundlage oder ein Gesetz? Oder hat jemand etwas ähnliches erlebt?


Vielen Dank!

Dennis

By farendil (217.225.246.9) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 00:26:

@denmar: das hat damit nix zu tun! bekommst du einen bußgeldbescheid, so mußt du fristgerecht widersprechen - auch wenn du es ncith gewesen sein kannst, es eine verwechslung ist oder sonstwas.
ansonsten wird er rechtskräftig.

By denmar (217.9.39.199) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 00:02:

@farendil:

Danke, aber das Finanzamt sagt nun, ich muss auf keinen Fall zahlen. Bußgeldstelle sagt, die wollen das Geld. und hin und her und hin und her.... Ich muss mir mal dahingehend Gesetze durchlesen. STVO oder BGB oder sonstwas????

PS: Hatte damals mal gepostet weil ich während der Nachschulzeit (Probezeit wurde auf 4 J. verlängert) an einem Tag zweimal geblitzt wurde. Habe die hingehalten, wie Du es damals gesagt hattest. Bis heute (Februar wurde ich geblitzt) ist nix passiert. Zwar waren die Cops mal zu Hause bei mir und haben gedroht, das wars aber.... ;-) Danke nochmal!

By farendil (217.225.241.90) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 00:17:

@denmar: was das finanzamt mit ner bußgeldsache zu tun hat ist mir schleierhaft...

auf jeden fall ist es so: hast du nciht fristgerecht einspruch eingelegt, so bist du "dran".
hast du fristgerecht einspruch eingelegt, so mußt du dieses im zweifelsfalle beweisen.
bei einem normalen brief geht das nicht, bur bei besonderen zustellformen (z.b. einschreiben), oder bei persönlichem einwurf oder fax.

Bis heute (Februar wurde ich geblitzt) ist nix passiert.
na glückwunsch! das ist nun verjährt.


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