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Warnen vor kontrollen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Warnen vor kontrollen
By Messias (217.85.210.234) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 14:53:

Warnt ein Fußgänger vom Randstein aus durch Handzeichen Kraftfahrer vor einer Geschwindigkeitsmessung, verstößt er dadurch allein nicht gegen die StVO.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 29.01.1997 - 4 Ss 33/97

Zum Sachverhalt:
Am 10. 4. 1996 gegen 19.30 Uhr führte die Gemeinde D. in der H.-Straße im Bereich der dortigen Sch.-Schule eine Geschwindigkeitsmessung durch. Der Betroffene stellte seinen Pkw auf einem Parkplatz in der Nähe ab und stellte sich 10-30 m vom Meßgerät entfernt an den Randstein der H.-Straße stadtauswärts aus Sicht des Meßgerätes. Für die Dauer von mindestens 30 Minuten warnte er von stadtauswärts kommende Fahrzeuge mit der Hand vor dem Meßgerät, indem er ihnen andeutete, langsamer zu fahren, ebenfalls stadteinwärts fahrende Fahrzeuge. Weil diese auf seine Handzeichen nicht reagierten, überschritt der Betroffene auch mehrmals die Straße, um Fahrzeuge zu einer langsameren Fahrt zu veranlassen.
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlicher Belästigung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu einer Geldbuße von 150 DM. Die vom Senat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassene Rechtsbeschwerde des Betroffenen führte zum Freispruch.

Aus den Gründen:
... Das im angefochtenen Urteil festgestellte Verhalten des Betroffenen verstößt nicht gegen die Vorschriften der StVO. Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer polizeilichen Verkehrskontrolle für sich allein nicht ordnungswidrig (vgl. BayObLG, VRS 25, 453; OLG Zweibrücken, VRS 64, 454; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 3 Rdnr. 92a; Walther, in: HK-StVR, 2. Aufl., § 1 StVO Rdnrn. 33, 34).

Das Warnen vor einer Polizeikontrolle kann allenfalls dann ein Verstoß gegen § 1 StVO sein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer hierdurch in seiner Fahrweise gefährdet, behindert oder belästigt wird (vgl. OLG Hamburg, DAR 1960, 215; BayOblG, VRS 25, 453). Hierzu bedarf es aber der Feststellung einer konkreten Behinderung oder Belästigung. Eine solche kann z.B. vorliegen, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die Warnung etwa zu starkem Abbremsen veranlaßt werden oder nachfolgende Verkehrsteilnehmer dadurch zum Ausweichen gezwungen sind.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften der StVO kann auch vorliegen, wenn der eigentliche Meßvorgang durch einen Verkehrsteilnehmer gestört wird (vgl. OLG Hamm, VRS 52, 208 = StVE § 1 StVO Nr. 10).

Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil wurde der Meßvorgang vom Betroffenen nicht behindert, und es ist auch keine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten.

Da die Verkehrsteilnehmer, die zur Zeit der Warnungen des Betroffenen an der Meßstelle vorbeifuhren, nicht ermittelt und somit weitere Feststellungen zu einer eventuellen konkreten Behinderung dieser Verkehrsteilnehmer nicht mehr möglich sind, kann ein ordnungswidriges Verhalten des Betroffenen nicht festgestellt werden.

By Multa (172.185.154.50) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 15:32:

Ich kann mir aber Vorstellen, dass es da auch noch andere Urteile gibt, die anders ausgegangen sind. Zwar ist das Urteil rechtskräftig (nehme ich mal an), doch ist es 5 Jahre alt. Damit möchte ich nun nicht das Urteil anzweifeln. Aber ich glaube, dass das auch so gehanhabt wird. Dem Warner kann aber ein Platzverbot(Platzverweis) ausgesprochen.

By Grobi (80.135.14.150) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 19:20:

Ich würde mich wahrscheinlich über einen Menschen auf der Straße aufregen, wenn man aber als Zeuge geladen wird: "Dieser Mann hat vor einer Radarfalle gewarnt, wurden sie dadurch belästigt?"
"Neeeeiiiiin, überhaupt nicht..."!

Schön, wenn es noch solche Leute gibt!

Grobi

By HarryB (203.198.120.216) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 08:35:

Schön, wenn es noch solche Leute gibt!

Besonders, wenn sie vor Geschwindigkeitsmessungen warnen, die vor einer Schule statt finden, oder was?

By Leo (193.194.7.85) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 08:53:

Auch ich warne mir Handzeichen, wenn es meine Zeit zuläßt und passiert ist noch nie etwas, also weder Polizei mit Platzverweis noch sonst etwas. Meist geben die Meßbediensteten schnell auf.

Hier möchte ich aber HarryB mal Recht geben, mit dem ich sonst nicht (immer) einer Meinung bin. Ich würde nie vor einer Radarfalle warnen, welche vor einer Schule, Kindergarten oder ähnlichem aufgebaut ist. Jeder der hier zu schnell unterwegs ist, verdient die Strafe und dürfte ich sie vergeben, würden pro 3 km/h zu schnell ein Monat Fahrverbot dazu kommen. Ich mag Kinder !!!
Leo

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 08:55:

@HarryB: Stell dich bitte nicht dumm!

1. solltest du mitbekommen haben, daß ich Kontrollen vor Schulen o.ä. befürworte!

2. wird dort nur selten kontrolliert!

3. fahren die Autos dann langsamer, oder???

Grobi

By HarryB (203.198.120.216) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 09:05:

@Grobi:

Etwas aehnliches habe ich erwartet.

Zu 1: Ist mir bekannt und ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet.

Zu 2: Woher nimmst Du diese Behauptung?

Zu 3: Jau, aber was ist am naechsten Tag? Wie Dir aus deiner eigenen Schulzeit noch bekannt sein sollte, findet Schule mindestens fuenfmal die Woche statt.... Und komme mir jetzt bitte nicht damit, dass der schnellfahrende Autofahrer dann am naechsten Tag daran denkt, dass dort 'ne Schule ist.

By klausk (80.142.93.112) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 10:02:

Hallo HarryB,
vor meinen Umzug wohnte ich in Berlin in einer Straße mit zwei Schulen (schräg gegenüber meiner Wohnung) und einer Kita, in die auch meine Tochter ging. Inden fünf Jahren habe ich dort keinerlei Kontrolle gesehen, wohl aber mehrmals wöchentlich auf der Verbindungstraße zu diesem Ortsteil (Straße gerade und mitten durch einen Forst, 70km/h). Auch wenn man sich die angekündigten Blitzer der Berliner Polizei ansieht (http://www.berlin.de/polizei/Verkehrsinfos/radarkontrollstellen.html oder http://vtgate.sfb.de/vtgate/verkehr.htcl?nextpage=418_00.html), sind dort sehr wenige (keine?) Schulen.

Grüße
Klaus

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 10:11:

@HarryB: Es ist nun einmal die Erfahrung, wie KlausK schon andeutet. Die Geschwindigkeits-kontrollen dienen mittlerweile mehr zum Haushaltslöcher stopfen, als der Verkehrssicherheit. An Schulen o.ä. hält sich ein Großteil der Fahrer an das Tempolimit (nicht unbedingt nachts um 1 ). Auf breiten Hauptverkehrsstraßen fahren viele Leute mit +20, deshalb wird dort auch kontrolliert, es bringt ja mehr Geld.

Warum werden dann die Starenkästen auf Hauptstraßen abgebaut und vor Schulen aufgestellt??? Das Ziel, Langsamfahren vor der Schule würde erreicht werden. Allerdings bringen diese Blitzer erheblich weniger Geld ein...

Grobi

By HarryB (203.198.120.216) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 10:22:

Ich moechte einmal zu bedenken geben, dass die Schueler ja nun nicht auf der gegenueberliegenden strassenseite der Schule ploetzlich vom Himmel fallen, sondern zum Erreichen der Bildungsstaette auch noch einen Weg - den sogenannten Schulweg - zurueck zu legen haben. Der sollte doch auch in der Ueberwachung einbezogen werden, oder? Und wenn ich mich nicht sehr irre, dann sind - speziell in dem von KlausK angegebenem 1. Link - eine Menge dieser Schulwege vorzufinden.... Mit anderen Worten: Nicht nur die Ueberwachung direkt vor der Schule, auch die des Schulweges macht Sinn.

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 11:53:

@harryB: IMHO machen ganz andere Maßnahmen mehr Sinn: Verkehrserziehung in der Schule, Fußgängerampeln bei häufig von Schülern frequentierten Wegen und so weiter.

Grobi

By HarryB (203.198.120.216) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 12:15:

Richtig, Grobi, solche Sachen machen auch Sinn. Wird doch auch gemacht, oder? Ich kann mich erinnern, dass wir als Schueler auch zwei- oder dreimal in so einem Verkehrserziehunglehrgang waren, wo wir mit Fahrraedern und Tretautos auf aufgemalten Strassen mit allen moeglichen Verkehrszeichen umher fuhren - alles unter Aufsicht von aeusserst freundlichen Polizisten.
Nur bin ich nicht so ganz ueberzeugt davon, dass dieses und die anderen von Dir erwaehnten Dige einen einzigen Schnellfahrer von seinem Tun abbringt....

By Sarah (80.131.87.201) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 12:57:

Also ich mach es auch, egal wo er steht! Aber ich denk, vor Schulen und Kindergärten ist es "berechtigt" wenn man von so vielen Unfällen an solchen Orten hört.
Auch wenn ein stationärer Blitzer da wäre, würden die Leute langsamer fahren, oder eben Tempo 30, wie sie es bei uns vor der Schule gemacht haben. Denn wenn man weiß da wird geblitzt ist man langsamer, klar, eigendlich, wenn man weiß da sind kleine Kinder unterwegs, immer langsamer, aber wenn man von außerhalb kommt? Ist schwer zu sagen.

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 13:16:

@harryB: Nur bin ich nicht so ganz ueberzeugt davon, dass dieses und die anderen von Dir erwaehnten Dige einen einzigen Schnellfahrer von seinem Tun abbringt.... Das nicht unbedingt. Aber evtl. sind die Kinder dann sicherer unterwegs...

By diomega (217.159.1.67) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 13:17:

@grobi:

IMHO machen ganz andere Maßnahmen mehr Sinn: Verkehrserziehung in der Schule, Fußgängerampeln bei häufig von Schülern frequentierten Wegen und so weiter.

Hast Du Dir eigentlich schonmal die Frage gestellt, wer zum Zweck der Abwendung einer vorhandenen Gefahr eine Erziehung erfahren sollte? Der Gefahrenverursacher oder das potentielle Opfer der Gefahr?

By klausk (80.142.110.208) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 08:14:

Hallo HarryB,
die Verkehrserziehung ist in Berlin im großen und ganzen abgeschafft, die Verkehrsgärten geschlossen (kein Geld, Berlin ist Pleite). Selbst die KOBs, die früher zum Schulanfang am Schulweg standen, gibt es praktisch nicht mehr.
Als nächstes steht wohl der "Fahrradführerschein" auf der Streichliste. Wenn ich mal Zeit habe, werdeich die Zeitungsartikel suchen.
Berlin hat praktisch eine Haushaltssperre, alles wozu sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, braucht nicht mehr finanziert zu werden.

Grüße
Klaus

P.S. Zur Überwachung des Schulweges: der Einzugsbereich einer Grundschule ist ja relativ klein und im oben genannten Fall erstreckt er sich ab der ampelgeregelten Kreuzung auf die genannte Straße (30Zone):


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