Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By faraday (217.81.224.120) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:08: |
Guten Abend
Ein Bekannter von mir hat am Wochenende in den Abendstunden 150 m vor einer Kurve nen Wagen/LKW überholt. Leider übersah er den herannahenden Gegenverkehr und mußte daher seinen Wagen vor nem Baum parken. Auf der Strecke gillt 70, in den Baum ist mit ca 100. Der Gegenverkehr ist auch in den Graben geflogen, aber die Karre hats wohl einiger Maßen überstanden.Der überholte blieb wohl unbeschadet. Zu den Personenschäden gibs nur zu sagen das alle bis auf den "Überholer" unbeschadet. Der unglücksfahrer hatt gottseidank nur prellungen usw,nochnichtmals ne gehirnerschütterung. Alkohol war nicht im Spiel.
Was kommt wahrscheinlich auf den UNglücklichen zu ? Wie sollte er sich verhalten ? Gefährdung dürfte wahrscheinlich auch zutreffen.
thx,
fara
By Goose (217.81.241.100) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:34: |
In jedem Fall eine OWi-Anzeige, ein saftiges Bußgeld (schätze um die 150 Euro, habe aber den Katalog nicht zur Hand) sowie ein Fahrverbot. Je nach Aussage aller Beteiligten könnte auch ein § 315 c vorliegen (Fehler beim Überholen, Gefährdung für Leib oder Leben / Schädigung von Sachen von bedeutendem Wert, grob verkehrswidrig und rücksichtslos)
Gruß
Goose
By Grobi (80.135.14.150) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 19:16: |
@faraday: Wieso überholt er 150m vor einer Kurve (Kommt ja kein Gegenverkehr, ich kann jedenfalls nichts sehen...)?
Ich habe auch schon oft LKW im Überholverbot überholt, aber in diesem Fall...*kopfschüttel*
Soll froh sein, daß ihm (und vor allem dem Anderen) nichts weiter passiert ist!
Grobi
By Meinungsbildner (80.133.162.92) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 19:46: |
Da muß man doch nix zu sagen...
By faraday (217.81.234.239) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 11:06: |
@ goose
danke für die antwort. ich hoffe das er nicht den 315'er abkriegt. da er allerdings wg. geschwindígkeitsverstoß und abstandverst. Voreintragungen hat, wirds wahrscheinlich echt übel. ich gehe auch mal davon aus daß er min. 1 monat nen chauffeur braucht ;-(
@ grobi
bitte unterlaß hier deine meinungsäusserung, da du weder den Fahrer noch die Gegebenheiten kennst. Fehler macht jeder, auch nach 30 Jahren unfallfreiheit und jährlich über 80 tkm. die 150 m sind bei nem 330 ps Bayern wohl eher weniger das Problem als der heranrasende Gegenverkehr, wobei dem natürlich keine schuld anbehaften werden darf.
By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 11:57: |
@faraday: Diese Meinungsäußerung habe ich lediglich auf Basis deines Postings gemacht. Auf irgendwelche Interpretationen und/oder persönliche Kommentare ("der darf nie wieder fahren...) habe ich bewußt verzichtet.
Ich persönlich wäre nur nicht gerade begeistert, wenn ich wegen eines solchen Fehlers im Straßengraben landen würde. Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie du beschrieben hast, dann hätte sich dein Bekannter den 315 auch verdient!
Grobi
By faraday (217.81.234.239) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 19:50: |
@ grobi
ehrlich gesagt muß ich dir da zustimmen was den 315 angeht. trotzdem kann/sollte man doch versuchen die mildeste strafe rauszuboxen
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