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Einen Joint in Ehren tut's BVG nicht verwehren ;-))))

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Einen Joint in Ehren tut's BVG nicht verwehren ;-))))
By MillenniumTT (217.0.149.105) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 13:27:

Führerscheinentzug bei Haschkonsum erschwert
Einen Joint in Ehren tut's BVG nicht verwehren

Auch wenn ein Verkehrsteilnehmer gelegentlich Haschisch raucht, darf die Polizei ihm nicht mehr ohne weiteres den Führerschein abnehmen. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Kläger hatte Haschisch dabei
Das BVG gab einem Kläger Recht, bei dem die Polizei bei der Rückreise aus den Niederlanden zwar fünf Gramm Haschisch gefunden hatte. Es wies aber nichts darauf hin, dass der Mann unter Drogen stand. Als er das so genanntes Drogenscreening - eine Überprüfung seiner Fahreignung - verweigerte, entzog ihm die Stadt Freiburg die Fahrerlaubnis.

BVG: Drogen wirken nicht dauerhaft
Der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum müsse nicht unbedingt zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führen, urteilten jetzt die Richter. Es müssten Verdachtsmomente vorliegen, dass der Betreffende unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt. Nur dann könne die Verweigerung des Drogenscreenings zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Joint im Aschenbecher - Lappen weg
In einem zweiten Fall wurde die Verfassungsbeschwerde jedoch abgewiesen. Hier hatte die Polizei Haschischreste im Autoaschenbecher gefunden. Da sich auch dieser Mann weigerte, an einer Untersuchung teilzunehmen, die Aufschluss über sein Konsumverhalten bringen sollte, durfte seine Fahrerlaubnis eingezogen werden. Hier habe es ausreichende Verdachtsmomente dafür gegeben, dass der Betreffende auch unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm, urteilten die Verfassungsrichter.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2062/96 und 2428/95)

By MillenniumTT (217.0.149.105) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 13:28:

(Quelle: t-online.de)

By Jim (141.89.210.19) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 13:42:

Ich war schneller *ggg*

Siehe:
http://www.radarforum.de/messages/3/4636.html?1026468288

By Jim (141.89.210.58) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 12:37:

Ein Kommentar dazu:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,205218,00.html

By oxxs (194.120.84.9) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 13:29:

manmanman...

Also, in den letzten Tagen kam ein Bericht im TV, dass als erstes Bundesland (Mecklenburg V. glaub ich) diese (*****) Teststreifen als Drogentest bei Verkehrskontrollen einsetzten wird...

Ich hab es nicht mehr genau in Erinnerung, nach wieviel Tagen des Cannabiskonsums diese Streifen immernoch anschlagen....

weiß es jemand von euch ?!

By farendil (217.225.245.89) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 13:41:

@oxxs: wie lange die Teststreifen es anzeigen können weiß ich nicht.

Abewr ich weiß definitiv, daß die Abbauprodukte noch bis zu mehreren Monaten nach Konsum nachgewiesen werden können.

By oxxs (194.120.84.9) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 13:58:

@farendil
diese Abbauprodukte können mehrere Monate (je nach Stoffwechsel) im Urin nachgewiesen werden

die eigentliche Frage ist doch, macht es sinn jemanden zur MPU zu schicken, weil er vor 1 Woche gemütlich eine Tüte zu Hause durchgezogen hat...

Wenn jetzt jem mit FlashBack kommt bin ich beleidigt u halte solange die luft an bis ich platze........

By farendil (217.85.228.118) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:56:

@oxxs: wir reden hier nicht vom sinn sonderm von politik und dem buchstabentreuen vollzug des gesetzes.

wenn du mit logik kommst bist du hier völlig off topic!


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