Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

ALBERTO rückwärts..

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: ALBERTO rückwärts..
By spsln (145.253.246.208) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 12:14:

Hallo ich hatte das zwar schonaml gefragt, aber es hat niemand direkt drauf geantwortet:
Undzwar ist Alberto-Methode ganz schön, nur könnte unter Umständen der, der die Schuld auf sich nimmt im blödesten Fall da nicht mehr rauskommen, wenn er z.B. kein Alibi hat und die Behörden sich ganz sicher sind, daß der das auch war.
Wie isses denn nun, wenn der Halter erstmal drei Monate verschleppt (Rundordner, Einspruch) und nach den drei Monaten einen anderen benennt, ders gewesen sein soll und ders dann auch noch zugibt. Der hätte dann ja nichts mehr zu befürchten, weil wäre gegen ihn ja verjährt. Dann wären doch alle, bis auf die Behörden glücklich, oder?

MfG Spsln

By speed_trapped (62.153.226.203) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 12:22:

Und wo ist da jetzt der Unterschied zur AMeth.?

Wenn es der Halter war, wäre er ja schön bescheuert und wenn nicht könnte ihm es auch passieren, daß er nicht mehr rauskommt.

By spsln (145.253.246.208) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 13:38:

@speed trapped

ich beschreibe AMeth. nochmal so, wie ich sie verstanden hab:
ich (gleich halter) werde geblitzt. foto ist ziemlich schlecht. ich such mir nen freund und der gibt dann gegenüber den ermittlungsbehörden an, er sei derverantwortliche fahrer. dann warten wir drei monate nach tattag und dann sagen wir zu den ermittlungsbehörden, hubbs wir haben uns geirrt, ich wars ja (halter), der freund wars ja garnicht und hat auch ein alibi. das wars.
mögliches problem: wenn wir sagen, der freund wars garnicht, könnten die ermittlungsbehörden sagen: doch, der wars und der richter könnte das auch sagen und das wäre wohl schlecht.

AMeth. rückwärts:
ich (gleich halter) werde geblitzt, ABogen gleich in rundordner, einspruch gegen BuGeBe, wenn drei monate rum, freund holen und der sagt, ich wars. das wars dann.
die könnten zwar immernoch sagen, der freund wars nich, sondern der halter, aber ich denke für den freund isses allemale sicherer, daß dem auf alle fälle nix mehr passieren kann. da wird sich sicherlich noch eher ein freund drauf einlassen, weil für ihn praktisch kein risiko gesteht.

By alexander (80.131.79.153) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 13:41:

ehm... ab BuGeBe gibt es 6 monate verjährung...
außerdem schöpft die behörde dann verdacht...

Grüßle Alexander

By spsln (145.253.246.208) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 13:58:

@alexander

die Verjährung für den Freund ist ja unabhängig von mir, also 3 Monate ab tattag, wenn nicht gegen ihn ermittelt wird, die sechs monate sind ja gegen den, gegen den sich dier BuGeBe richtet.
und das mit dem verdacht ist klar, aber es geht eben um das problem einen freund zu finden, der das auf sich nimmt und sich der gefahr aussetzt, dummerweise doch bestraft zu werden. andersrum wirds wahrscheinlich eher einer machen, oder ?

By Olli (195.4.174.139) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 14:35:

Das Problem ist aber ,dass du danach noch beweisen musst , dass du es dann tatsächlich nicht gewesen bist,sondern dein Freund- gegen den sie nun nichts mehr machen können - weil Verjährung..

Ich meine - die Behörden sind doch nicht so blöd..
Wenn du ganz am Anfang den Verstoss zugibst - und du bist es in der Tat gewesen - was u.U. das Foto auch bestätigt - dann kannst du nach 3 Monaten doch nicht mehr ernsthaft behaupten , das wärest nicht du sondern dein Freund gewesen..bzw. - musst du dann gegen BuGeBe Einspruch einlegen (mit Begründung - ein anderer ist's gewesen) - dann stehst du vorm Richter+Gutachter - und da du auf dem Foto zu erkennen bist + du bist es ja TATSÄCHLICH gewesen - dann sind deine Chancen = 0!

Andersrum würde das schon funktionieren - also die traditionelle A-Methode.. Auch wenn dein Freund vorm Richter stehen würde - würde jeder sofort erkennen ,dass er das auf dem Foto nicht ist usw...

PS. Was heisst schon Alibi usw. ? Wenn dein Freund nicht dein Zwillingsbruder ist - wirde er auch nicht verurteilt .. Ich meine Unterschiede erkennt jeder Richter oder spätestens ein Gutachter

By speed_trapped (62.153.226.203) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 15:19:

@spsln: Gerade weil du Halter und Fahrer zugleich bist, mußst du dei Ermittlung umlenken. Sonst kommst du ja nie in die Verjährung. Und das die Behörde den BGB erst 6 Monate nach Tattag ausstellt ist so unwahrscheinlich wie die Senkung der Mehrwertsteuer.
Einen Fahrer anzugeben der schon in der Verjährung ist, die ziehen sich auf der BGS die Hose ja nicht mit der Kneifzange an. Und selbst wenn sie es dir glauben mußt du noch weitere 6 Monate warten bis es gegen dich verjährt, bis dahin haben die das mit dem Fahrer locker geprüft.

Ergo, so funktioniert das nie.

P.S.: Um dir einen weiteren Denkanstoß zu geben, damit es klappt mußt du dir 3 Monate Luft verschaffen, in denen du nichts von der Behörde hörst. Und jetzt überlege mal wie du das schafft! [Ok die Behörde abbrennen wäre eine weitere Variante.Hilft sicher mehreren auf einmal ;-)]


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page