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Sand im Getriebe des Systems... Gezahlt?!?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Sand im Getriebe des Systems... Gezahlt?!?
By Thomas K. (53.122.194.70) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 14:09:

Zur Vorgeschichte: Ich habe vor einiger Zeit einen Bussgeldbescheid mit Überweisungsträger (Geschwindigkeitsverstoss) bekommen. Die Geldbusse sollte sich auf einen Betrag von 60,- EUR belaufen zzgl. Gebühren und 3 Punkte. Der Haken war jedoch, dass ich zuvor keinen Anhörungsbogen erhalten hatte. Was ich jedoch hier im Forum erfahren habe war, dass nur interessant ist, ob der Bescheid verschickt wurde oder nicht!

Aber nun zu meinem aktuellen Problem: Ich hatte somit zunächst einmal Einspruch gegen den Bescheid erhoben und auch schnell eine abschlägige Antwort erhalten. Nach dem Antwortschreiben, wollte ich mich dann sofort in mein Schicksal ergeben und habe die Gebühr überwiesen. In dem Schreiben stand jedoch auch, dass eine Zahlung des geforderten Betrags als Rücknahme meines Einspruchs gewertet werden würde. Nach weiterem lesen in diesem Forum, hatte ich mich dazu entschlossen, dass ich meinen Einspruch erst sehr viel später zurückziehen wollte. Um zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Staatanwaltschaft kein Verfahren einleitet, nicht zu verschenken. Und schliesslich kann vielleicht durch die Mehrarbeit, welche dieser Aufwand verursacht einen anderen Sünder möglicherweise durch Verjährung retten?!? Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann schliesslich ohne weitere Kosten, auch noch kurz vor der angesetzten Verhandlung zurückgezogen werden.
Ich habe mir somit wenige Stunden nach der getätigten Überweisung überlegt, meine bereits gebuchte Überweisung zurückbuchen zu lassen (wurde übrigens zurückgebucht).

Ist somit eine Zahlung erfolgt und der Einspruch rechtskräftig zurückgezogen worden, oder habe ich keine Zahlung getätigt (Zahlung-Rücküberweisung=keine Zahlung)?

Wer kann mir in diesem Punkt helfen?
Gruss + Dank
Thomas

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 14:26:

Interessant, dass deine Bank Überweisungen zurückbucht. Sie kann aber dann noch nicht ausgeführt worden sein. Und wenn auf dem Empfängerkonto kein Geld gutgeschrieben wurde, ist auch keine Zahlung erfolgt.

By Thomas K. (53.122.194.70) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 14:37:

Das Geld ist auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden. Die Bank hat sich aber dahintergeklemmt und das Geld wurde meinem Konto wieder gutgeschrieben/rücküberwiesen?!?
Ich habe nur meiner Bank sagen muessen, das die Überweisung ein Fehler war (von wegen: sollte schliesslich noch nicht überwiesen werden) und meine Bank hat alles andere gemacht. Sie hat somit scheinbar die Bank des Empfänger kontaktiert und nach Rücksprache mit der selben wurde das Geld meinem Konto wieder gutgeschrieben.

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 15:11:

Entgegen landläufiger Meinung buchen Banken sehr wohl Überweisungen zurück, auch noch nach einigen Tagen!
Dies ist dann so zu werten, als ob kein Betrag gezahlt wurde.
Ob allerdings die Sesselwärmer das hintereinanderbringen ???
Berichte mal wie es weitergeht - finde ich äusserst spannend!

By simon (12.36.118.4) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 17:00:

Als einer, der u.A. mal Bankkaufmann gelernt hat, möchte ich folgendes erklären:

1.) Überweisungen können solange sie noch nicht auf dem anderen Konto GUTGESCHRIEBEN wurden zurückgeholt werden. Nach GUTSCHRIFT ist eine Rückbuchung def. NICHT möglich.

2.) Sollte das Geld jedoch schon unterwegs sein, d.h. über die LZB oder diverse Loro- und Nostrokonten laufen, wird die Empfängerbank angewiesen, dass Geld nach Eingang auf dem Bankeigenen (nicht Kundenkonto) zurückzubuchen.

Viele Grüsse

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 11:05:

@simon

FALSCH !

ich habe bereits mehrfach Überweisungen zurückgepfiffen, die bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben waren.

Das ist in mehreren Gerichtsverfahren beweisbar
dokumentiert.

By Ghostrider (217.80.248.207) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 14:49:

@ Daniel: bist du sicher, daß es Überweisungen waren und keine Lastschriften?

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 16:29:

Ja!
Es war eine Gehaltsüberweisung.
Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht legte der
Mitarbeiter seine Kontoauszüge vor.
Gutschrift und einige Tage später die Rückbelastung.

Nur vorsorglich: er hatte geklaut!
normalerweise bezahle ich meine Miarbeiter; und zwar pünktlich.

By Nic64 (80.131.53.137) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 18:04:

Bis 6 Wochen nach Geldeingang kann man sein Geld zurückbuchen. Das hatt mir ein Bekannter erzählt der Vorsitzender der Volksbank ist. Und ich habe das schon einige Male praktiziert. Einfach Widerspruch auf den Kontoauszug schreiben und wieder an die Bank zurückbringen.Das wars.Das mach ich schon seit Jahren wenn man mir ungerechtfertigterweise was abbucht von meinem Konto und hatte noch nie Probleme.

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 18:08:

Hi Nic64,
das gilt für Einzüge im Einzugsverfahren (nicht Abbuchungsverfahren).
Hier geht es um das Zurückpfeifen von Überweisungen. Das ist etwas schwieriger - aber möglich.

By Nic64 (80.131.53.137) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 18:18:

Dannn hab ich da wohl was durcheinander gebracht. Sorry


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