Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Olli (217.199.65.160) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 23:12: |
Hi Leute!
Anknüpfend an den Thread von Rennfahrer ("..Langersehnter BuGeBe ist heute eingetroffen ! Verzögerungstipps ?!..") will ich nur ein Paar kurze Fragen bzg. der formalen Seite dieser Möglichkeit stellen -also wie man die Nachschulung,zu der man(oder in diesem Fall Frau - meine Schwiegerin nämlich *g) bereits (per Brief)aufgefordert wurde , verschieben..
Und zwar - Soll man sich dafür mit einer plausiblen Begründung an den Sachbearbeiter wenden - von dem die Auffoderung auch stammt , oder muss man dafür vor Gericht ziehen?
Würde das als "plausibler Grund" gelten, dass man ein Praktikumsplatz im Ausland bekommen hat, und kann deswegen nicht innerh. der nächsten 2 Monaten (die Teilnahmefristen sind 25.06-25.08) an der Nachschulung teilnehmen?
Habt ihr vieleicht sonst welche Tipps?
Danke
By Rennfahrer (80.140.33.244) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 00:15: |
@Olli
kommt immer auf den Sachbearbeiter an, aber die Ausrede mit dem Praktikumsplatz ist doch hervorragend, denke, dass das auf jeden Fall durchgehen wird !
By farendil (217.235.40.178) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 01:53: |
@olli: es dürfen halt in ausnahmefällen die fristen verlängert werden.
was ein ausnahmefall ist entscheidet erst mal der sachbearbeiter.
gehtst du also auf den freundlich zu (vielleicht gar persönlich/telefonisch) und erklrst ihm das, so ist seine bereitschaft einem entsprechenden antrag von dir zuzustimmen sicher höher...
By Rennfahrer (134.155.62.88) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 15:57: |
Mir ist gerade was eingefallen...
wie wäre es mit einem Attest vom Arzt, das einem bescheinigt, einen gebrochenen Fuss zu haben, oder eine Achillessehnenentzündung, aufgrund welcher man in den nächsten 6-8 wochen kein Auto fahren kann?
Würde ein Attest vom Arzt dafür genügen ? oder begnügen die Sachbearbeiter sich nur mit echen Röntgenaufnahmen *g* ?
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