Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By spsln (145.253.246.208) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 12:08: |
hallo,
wenn man noch unbelastet ist, hat man nach rechtskraft des bugebe ja vier monate, in denen man das fahrverbot nehmen kann. nun hab ich kürzlich gelesen, ich glaube in 'nem bugebe, daß nach vier monaten das fahrverbot automatisch beginnt.
was bedeutet das genau? kann ich den führerschein dann währenddessen behalten und darf nur nicht fahren? oder gibts dann zwangsmaßnahmen?
mfg stefan
By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 13:38: |
Du musst den Pappendeckel abgeben und zwar bei der örtlichen Bullerei oder dem Ordnungsamt (manchmal wenns die Bullerei nicht macht).Allerdings wenn es vorher ein Widerspruchsverfahren gegeben hat, musst du die Fleppe zur Staatsanwaltschaft schicken per Einschreiben.
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