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Eine kleine Frage.. (Probezeit/zum 2.Mal - BuGeBe)

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Eine kleine Frage.. (Probezeit/zum 2.Mal - BuGeBe)
By Olli (217.199.65.136) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 18:03:

Hi @all!
Ich bin noch in der Probezeit und ich wurde bereits zum 2. Mal geblitzt.. Eine Nachschulung habe ich schon hinter mir.. Was droht mir nun? Die Auffoderung zur freiwilligen Teilnahme an der VerkehrsPsychologischen Beratung , nicht wahr?
Aber das ist nicht so interessant für mich .. Was mich sehr interessieren würde - sind die Fristen.. Die Sache ist die , dass es bis zum Ende meiner 2. Probezeit noch 7 Monate sind.. Und ich will die Teilnahme möglichst stark hinauszögern - weil ,wie ihr wisst - nach der Teilnahme (wenn ich immer noch in meiner Probezeit bin) - wird jeter Verstoss quasi mein "letzter" sein..

Also - wie sind die Fristen?
1) Kriege extra eine Auffoderung zur Teilnahme? (wie beim ersten Mal zur Nachschulung) - Vorteil - bis das Schreiben eingeht - vergehen meistens Monate..
2)Wieviel Zeit hat man , um an dieser Beratung teilzunehmen? 3Monate? 2Monate? Vorteil - in dieser Zeit werden Verstösse quasi(!) nicht gezählt..Und ab wann sind diese 3bzw.2Monate gültig? Ab dem Eingang des BuGeBe?

Vielen Dank im voraus!!!

By Olli (217.199.65.136) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 18:47:

und noch eine Frage :
3)stimmt das , dass wenn ich die Probezeit(mit zwei Verstössen) hinter mir habe - und im ersten Monat nach der Probezeit auffällig werde, dass mir dann dennoch der Lappen weggenommen wird? Gibt's da irgendeine Frist ,in der man auch nach dem Ende der Probezeit - beim Vorliegen zweier Verstösse - nicht auffällig werden darf?

By Landy (80.131.74.118) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 18:55:

zu 3. kann ich dir genau sagen, dass da nach der Probezeit nichts besonderes mehr passiert. Es gilt dann der ganz normale Bußgeldkatalog.

Bei 1. und 2. warte ich auch Rennfahrer, da er da ganz "persönliche" Erfahrungen mit diesem Thema schon hat. ;-)

By Rennfahrer (80.140.58.63) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:05:

@olli

1) Ja
2) ich glaub da hast du 2, oder 3 Monate Zeit

du MUSST überhaupt nicht daran teilnehmen, alles was du kriegst ist ein Anraten, daran teilzunehmen, ist aber völlig unnötig.

Jeder A-Verstoss nach dieser Frist kostet dich deinen Lappen eine längere Zeit !


zu3) weiss nicht genau, was du meinst, es gibt nur sowas, dass man innerhalb eines Jahres nicht 2mal über 25km/h geblitzt werden darf, sonst darf man auch 4 wochen laufen !

@Landy

nein, ich habe noch an keiner Nachschulung teilgenommen.
Meinen FS habe ich schon seit 25Monaten, nur war mein Verstoss einen Monat vor Probezeitende, deshalb zögere ich die Rechtskräftigkeit des Verstosses auch mit aller Gewalt hinaus !

By Rennfahrer (80.140.58.63) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:18:

www.verkehrsportal.de

1. Verkehrsverstoß:

In diesem Fall verordnet die Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde) eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule. Der Kursteilnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet - auch wenn er bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre.

2. Verkehrsverstoß:

Bei einem erneuten Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden.

3. Verkehrsverstoß:

Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich.

Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit - zusätzlich zur Restprobezeit - um zwei Jahre.

By Landy (80.131.74.118) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:29:

@Rennfahrer

Genau das meinte ich, dass du die Nachschulung hinauszögerst. Das gleiche hat Olli auch vor, deshalb hab ich da auf dich verwiesen.

Muss aber zugeben, dass ich auch nen Teil falsch verstanden habe. Sorry (wer lesen kann...)

By Rennfahrer (134.155.62.125) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:40:

Muss aber zugeben, dass ich auch nen Teil falsch verstanden habe

nicht nur das...

Olli: Eine Nachschulung habe ich schon hinter mir

By Olli (217.199.65.136) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 20:02:

@Rennfahrer + Landy
Hey Leute! Vielen,vielen Dank für eure Anteilnahme!!!

Trotzdem sind mir Paar Sachen noch nicht ganz klar (seid mir bitte nicht böse):

1) (zu meiner 1. Frage) : "..Bei einem erneuten Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf.." ..
Also ist es nun so - dass diese Empfehlung zur Teilnahme zeitgleich mit dem BuGeBe kommt oder wird sie erst später zugeschickt??(wie im Falle einer Auffoderung zur Teilnahme an der Nachschulung beim ersten Verstoss)

2)Und zum "3.Verstoss" :
"..Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich.."

Was soll man unter diesem "Fahreignungs-Gutachten" verstehen? Einfach die neue Führerscheinprüfung (im traditionellen Sinne,sozusagen) oder die berühmt-berüchtigte MPU?
Im Archiv habe ich nämlich gelesen - dass beim (bzw. nach) 3.Verstoss noch die MPU braucht (ich glaube das hat so Farendil gemeint)

Danke!

By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 09:13:

@olli:
1: kommt irgendwann später. mal nur ein, zwei wochen, mal ein jahr.

2: IN DER REGEL hat die fe-behörde zweifel an deiner charakterlichen eigenung und du musst zur mpu, wenn du den lappen wiedersehen willst.
ob du noch mal zur fahrschule musst, hängt von der zeit ab, die du ohne fs bist...


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