Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Tom (217.80.162.129) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:14: |
Hallo,habe da mal eine Frage.Wenn jemand einen Unfall verursacht (z.B. er fährt über rot und auf Grund dessen kommt es auf der Querstraße zu einem Auffahrunfall weil der Fahrer der Querstraße bremsen mußte) und bemerkt es selbst nicht weil sein Auto garnicht beschädigt wurde,weil andere Verkehrsteilnehmer aufgrund des Fehlverhaltens des Fahrers einen Zusammenstoß erleiden, und deshalb weiterfährt - Zählt das dann auch als Fahrerflucht oder wie verläuft das ganze dann?
Wäre nett wenn ihr mir dazu ein paar Infos geben könntet.
Gruß Tom
By Schmuckmischa (217.84.170.169) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:20: |
Hi Tom!
Wenn man eng sieht, ist es Unfallflucht.
In dem von dir beschriebenen Beispiel ist er der Unfallverursacher und somit beteiligt.
Abgesehen von dem Rotlichtverstoss hat er sich ein Verfahren wegen Unfallflucht eingehandelt, vorausgesetzt, er wird ermittelt.
@ alle
korrigiert mich, wenn ich irre.
Gruss Schmuckmischa
By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:21: |
@om: grundsätzlich erfüllt es auch den tatbestand des unerlaubten entfernen vom unfallortes, wenn das eigene fahrzeug nicht DIREKT in den vorgang verwickelt war.
aber wenn es jemand nicht bemerkt hat, so kann er nicht bestraft werden, da vorsatz tatbestandsmerkmal darstellt.
By Tom (217.80.162.129) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:24: |
Hi zusammen,ist ja echt super wie schnell ihr antwortet!Danke!Wie kann einem denn bewiesen werden ob er den Unfall nun bemerkt hat oder nicht?
By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:30: |
@tom: dafür gibts normalerweise nur indizienbeweise.
passiert z.b. der unfall direkt vor dir und du schaust auch noch direkt hin, so ist eine verurteilung wohl wahrscheinlich.
By Tom (217.80.162.129) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:33: |
Ach so,ja alles klar.Die Infos genügen mir.Das Forum hier ist echt klasse.Danke!
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