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Nötigung durch Fußgänger

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Nötigung durch Fußgänger
By Heaty (193.159.10.85) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 20:35:

Hallo,

gestern ist ein Fußgänger mitten auf einer (Einbahn-)Straße vor mir her gegangen. Ich konnte nicht überholen, auf den Bürgersteig konnte ich wegen der am Straßenrand parkenden Autos auch nicht ausweichen.

Als ich wirklich nur leise hupte, wechselte der Fußgänger nicht auf den Bürgersteig, sondern wirbelte zu meinem geöffneten Fahrerfenster herum und erboste sich, ich solle gefälligst Schrittempo fahren, das sei ein verkehrsberuhigter Bereich, er hätte eine kleine Tochter und die Autos würden hier immer viel zu schnell fahren.
Dabei bin ich noch nicht mal 30 gefahren.

Ich war verdattert und verpasste leider die Gelegenheit, an ihm vorbeizufahren, denn er setzte unbeirrt seinen Weg vor mir fort, die ganze lange Straße entlang. Hinter uns bildete sich schgon eine Autoschlange,und ich hatte einen wichtigen Termin. Als ich dann die nächste Gelegenheit abbiegen wollte, bog er just auch in diese Straße ein, mitten auf der Gass!!

Seine kleine Tochter in Ehren, Straßen sind für den Verkehr und nicht zum Spielen!!!

Zum Termin kam ich zu spät und Ich habe heute noch eine Wut im Bauch!!!!

Am liebsten will ich diesen penetranten Fußgänger anzeigen wegen Nötigung, Verkehrsbehinderung, Verkehrsgefährdung oder was es sonst noch gibt.

DA ich ich als eigentlich friedliebender Mensch keine Ahnung mit solchen Sachen habe, könnt Ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben und Eure Meinung dazu sagen. Soll ich? Kann ich? Der Fußgänger ist mir bekannt, ein Zeuge (Beifahrer) wäre vorhanden. Wie soll ich vorgehen? Mit
welchen Umständen habe ich zu rechnen?

MfG
Heaty

By traffic (213.6.121.188) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 22:43:

Wenn es tatsächlich ein verkehrsberuhigter Bereich war, darfst du sowieso nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und dies nur, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern (das gilt allerdings auch für den Herrn). Die Schrittgeschwindigkeit beträgt ca. 10 km/h. Anzeigen würde hier gar nichts bringen.

By Bluey (217.225.26.219) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 23:29:

@traffic
Da muß ein alter Mann aber ganz schön laufen, um 10 km/h zu erreichen. Da sind 4-6 km/h doch realistischer und entsprechen auch der langläufigen Rechtsauffassung (ja, ich weiß, unter radarfalle.de steht 10 km/h).

By traffic (213.6.121.188) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 23:34:

@Bluey: Du mußt auch den Nachsatz lesen (...und dies nur, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern), dann stimmt es auch. Fährst Du denn in solchen Bereichen 5 km/h nach Tacho?

By Bluey (217.225.26.219) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 23:40:

@traffic
Das habe ich ja nicht gesagt. Befahre solche Straßen aber auch sehr sehr selten!
Mit dem Nachsatz hat das eigentlich gar nichts zu tun. Zumindest ist mir dieser Nachsatz weder bekannt noch habe ich ihn in irgendeiner/m rechtl. Abhandlung/Erläuterung/Gesetzestext finden können.

By Heaty (62.158.46.47) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 11:42:

@Bluey und andere:

Also ich habe mich nochmal schlau gemacht, es war tatsächlich eine Spielstraße (was man bei dem Verkehr und den ganzen parkenden Autos ja wirklich nicht erwarten konnte. Das Schild ist so unauffällig gewesen, daß ich es übersehen habe). In der StVO heißt das dann auf Amtsdeutsch "Verkehrsberuhigter Bereich" und man muß wirklich Schrittempo fahren - danke für den Hinweis, traffic. Dazu heißt es aber auch u.a.:
(§42 (4a) StVO Zeichen 325/326): "4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."

Der Fußgänger hat mich als Fahrverkehr eindeutig behindert!

Das Schritttempo kann ja auch mal ein bißchen schneller sein, je nach dem wie schnell man läuft. Und da ich mit dem Auto nicht laufen kann, wollte ich ihn halt rollend in einem bißchen schnelleren Schritttempo überholen. (Ist Joggen/Rennen eigentlich auch noch Schrittempo? Dann wär ich halt mit meinem Auto an ihm "vorbeigejoggt"!)

Insofern hat der Fußgänger eindeutig den Fahrverkehr behindert. Oder?! Also der war wirklich eine Zumutung!!

Sowieso sollte man diese verkehrsberuhigten Straßen abschaffen, wer spielt heute schon noch auf der Straße? Was ist, wenn ein Fußball mein parkendes Auto demoliert?

Fußball gehört auf den Platz und nicht auf die Straße!

Bei der Gelegenheit: Deutschland vor - noch ein Tor!!!

By M.P. (213.23.38.218) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 15:44:

@Heaty:
"wer spielt heute schon noch auf der Straße?"
Woran liegt das nur (vielleicht doch noch einmal Ursache und Wirkung überdenken)... ?

By Steffen (80.137.140.94) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 10:08:

Anzeigen kannst du ihn schon - nur mit der Beweislast wirds schwierig. Wenn er seine Tochter in der Situation dabei hatte, würde ich mal dem Jugendamt einen Hinweis geben. Denn das habe ich schon erlebt, daß Eltern ihre Kinder kurz vor fahrenden Autos auf die Straße schicken - und das ist nicht nur dumm, sondern auch sehr gefährlich!


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