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Fotografieren einer Radarfalle

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Fotografieren einer Radarfalle
By Escrime (145.254.199.214) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 18:51:

Was kann einem eigentlich passieren, wenn die Polizei das Kennzeichen notiert, nachdem man eine Radarfalle fotografiert hat. Ist die verboten?

By wutz (217.3.219.57) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 11:33:

Es gibt hier im Forum verschiedene Meinungen zu diesem Thema. Außerdem kommt es drauf an, was genau du fotografiert hast und was du anschließend mit den Fotos machst. Ich bin der Meinung, dass grds. nix gegen das Fotografieren von Radarfallen spricht. Schau die mal einige ältere Einträge hier im Forum an:

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Ist die Naturfotografie eigentlich rechtens?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Bei Fotografie des "Blitzautos" Film vernichtet

Überwachungstechnik: Videowagen (aktuelle Liste)

Tips & Tricks: Bilder von Blitzern

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http://www.blitzograf.de/

By Oliver (217.0.236.251) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 16:01:

Soweit ich weiß kannst du nur ärger bekommen, wenn du z.B. einen Blitzerwagen fotografierst, in dem Beamte sitzen oder sitzen könnten!

Bei allem anderen dürftest du eigentlich keine Probleme bekommen!

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 12:08:

Es gibt grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken, auch einen Wagen abzulichten, in dem Beamte sitzen.

By Oliver (217.80.219.167) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 20:52:

Es gibts lediglich rechtlich Probleme, wenn Personen auf dem Bild sind, die nicht abgelichtet werden wollten..

By farendil (217.85.235.103) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 22:53:

@oliver: auch das generell nicht, wenn es:
a: personen der zeitgeschichte sind
b: personen von öffentlichem interesse sind

oder aber - was hier ein spezialfall darstellt - der beweissicherung (z.b. wer hat gemssen...) dient.


weiterhin ist das recht am eigenen bild in sofern umstritten, ab wann es gilt.
manche sehen es voverlagert - daß die aufnahme allein unzulässig ist. andere sehen es erst bei der veröffentlichung verletzt.


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