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Drogentest - Eingriff in die Privatsphäre ???

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Drogentest - Eingriff in die Privatsphäre ???
By faraday (80.135.92.196) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 21:19:

Folgendes ist mir heute zu Ohren gekommen :

vielleicht wurde das Thema auch schon behandelt

Quelle: annerk. Fahrlehrer

Das Krimanalamt unserer schönen,kleinen Bergstadt schickt regelmäßig eine Liste ans Straßenverkehrsamt auf der Personen aufgelistet sind, die in irgendeiner Weise mit BTM in Verbindúng stehen. Im S-Amt arbeit dann jemand diese Liste ab und vergleicht welcher dieser Leute einen Lappen besitzen und binnen weniger Tage müßen die Führerscheininhaber einen - selbstfinanzierten (120 €) - Drogentest absolvieren, dessen Ergebnis das Amt kriegt. Wie es weiter geht, wenn der Test positiv ausfällt, kann sich ja jeder denken. Das krasse ist allerdings daß auch Personen aufgefordert werden bei denen noch nichtmal ein Beweis für evtl. Konsum o. Besitz von BTM besteht, es reicht der bloße Verdacht bzw. reicht es z.b. auch wenn man in einem Strafverfahren namentlich Aktenkundig geworden ist das mit BTM zu tun hat. Man ist also der Willkür der Staatsmacht ausgeliefert!
Beispiel: wohnt bei mir in der WG jemand der Canabis oderso konsumiert und ich bei einer evtl. Gerichtsverhandlung befragt werde oder als Vermieter des Wohnsitzes des Beschuldigten in den Akten stehe, kann es mir passieren daß ich auf meine Kosten einen solchen Test machen muss (Urin&Blut).
_____________________

als ich das gehört habe, bin ich fast an die decke gegangen. verstößt das nicht gegen das grundgesetz? Ich persöhnlich würde mich ziemlich diskriminiert fühlen wenn ich zu so etwas auf meine Kosten aufgefordert werden würde.das stellt sich für mich als zu großen eingriff in die privatsphäre dar.

übrigens, wird diese test nicht binnen 14 tage gemacht, ist die Pappe futsch ...

By faraday (80.135.92.196) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 21:39:

dazu sei noch erwähnt daß ich generell gegen solche tests nichts einzuwenden habe, da sie schließlich unserer aller sicherheit dienen ...

...aber doch bitte nur bei begründeten Verdacht !

By farendil (217.235.60.114) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 21:45:

@faraday: nun, ganz so ist es nicht, bzw. es kann gegen einen teil angegangen werden.

der bloße verdacht wird bei einem widerspruch keinen bestand haben - damit ist die aufforderung hinfällig.

anders sieht es mit personen aus, die wirklich mit btm erwischt wurden. es ist ja so, daß der eigenkonsom in aller regel straffrei ist.
findet man also bei dir drogen (in kleinen mengen!!) so mußt du nur aussagen, daß du diese selber konsumierst, und schon wirst du nciht bestraft.
GENAU DIESE aussage aber bricht dir bezüglich deines führerscheins das genick!

nun mußt du nämlich nachweisen, daß du den konsum von drogen und deine teilnahme am strassenverkehr als fahrzeugführer strikt trennen kannst.
wenn du weißt, wie du argumentieren mußt (würde ich keinem raten, das selber zu machen - hier muß der anwalt ran - es gibt zu viele fallen) kommst du als gelegenheitskonsument durch.

ansonsten wird dir deine fahrerlaubnisbehörde eine aufforderung zur MPU (nicht zur bloßen urinprobe!!) schicken...

welche chancen man dort hat, dürfte allgemein bekannt sein...

By Bluey (217.82.80.223) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 21:50:

Würde doch mal vorschlagen, daß bei der zuständigen Stelle genau nachzufragen.

Anerkannter Fahrlehrer gut und schön. Aber da verlaß ich mich doch lieber auf die Stellen, die es wissen müssen, weil sie es nämlich auch zu entscheiden haben!
Ich habe schon so manche "Meinungsäußerung" u.a. von Fahrlehrern gehört. Und wie schnell ein Gerücht zur Wahrheit wird, weiß jeder selbst am besten.

Ansonsten könnte ich die Entrüstung aber durchaus verstehen, wenn jemand als eigentlich Unbeteiligter auch sofort in den Kreis der "Verdächtigen" gezogen wird.

By Rennfahrer (80.132.17.83) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 21:53:

kann man die 120€ einfordern, wenn das Ergebnis negativ war ?

By Mein Freund Herbert (62.156.34.91) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 22:02:

Mich würde das nicht unbedingt wundern, wenn das stimmt. Werden ja auch regelmäßig vor Gericht bei Verurteilungen wegen Straftaten gleichzeitig die Fahrerlaubniss entzogen, auch wenn dies mit der Straftat im eigendlichen Sinn nichts zu Tun hatte.

Der Entzug der Fahrerlaubniss wird in Deutschland immer als Bestrafungsmöglichkeit herrangezogen, auch wenn man den Leuten sonst nichts kann.

By faraday (80.135.95.51) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 22:04:

@ bluey

Aber da verlaß ich mich doch lieber auf die Stellen, die es wissen müssen

der hatte es ja auch heute mittag von der zuständigen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes erfahren

@ rennfahrer

kann man die 120€ einfordern, wenn das Ergebnis negativ war ?

nö, angeblich nicht

@farendil

der bloße verdacht wird bei einem widerspruch keinen bestand haben - damit ist die aufforderung hinfällig.


das wäre auch das erste was ich machen würde. dasist doch der absolute gipfel!erstmal schön einwenig druck ausüben (mit fs entzug usw) um auch viele, viele sünder dranzukriegen. das es dabei aber auch "brave" leute erwischen kann, ist denen wohl egal. ich werde mal die tage mich beim s-amt mal informieren.

By faraday (80.135.95.51) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 22:07:

@ m F H

das mit dem fs-entzug wird auch gerne bei jugendlich straftätern wie holigans eingesetzt.das dürfte auch für solche ne harte straße sein.

allerdings muß man ja noch nicht mal straffällig geworden sein um blut lassen zu müssen.

@all

und wer angst vor spritzen hat muss nach Münster, ne haarprobe abgeben.ganz alla Daum *fg. die kostet dann allerdings 180 €

By Grobi (80.135.22.89) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 18:02:

Evtl. sollte man die Urinprobe direkt beim zuständigen Sachbearbeiter "abgeben"...*g*

bei jugendlich straftätern wie holigans eingesetzt Na Alpak, da müssen wir ja vorsichtig sein ;-)

Grobi

By faraday (217.5.112.147) on Samstag, den 24. August, 2002 - 17:21:

Ich habe gerade im aktuellen SPIEGEL gelesen daß unsere Freunde aus Karlsruhe zum Thema kiffen und autofahren einen entschluß trafen:

"Es ist unzulässig besitzern von kleinen Mengen Haschisch den Fs zu entziehen."

Somit dürfte sich auch die Liste der Polizei an die Führerscheinstelle starkt verkleinern !

... ein weiterer schritt zur legalisierung

By Multa (62.104.209.64) on Samstag, den 24. August, 2002 - 18:23:

Legalisierung? Sehe ich nicht so. Man kann ja nicht jemanden den FS wegnehmen, nur weil er zu Hause ein wenig Hasch hat!

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 21:23:

@multa: du redest wie immer so wie du es verstehst!
und leider verstehst du es noch immer nicht...

Man kann ja nicht jemanden den FS wegnehmen, nur weil er zu Hause ein wenig Hasch hat!
bis zu dem urteil vor wenigen wochen war das relativ problemlos möglich.

erst jetzt ist es schwieriger, aber nicht unmöglich geworden.

By Multa (62.104.209.81) on Samstag, den 24. August, 2002 - 22:25:

@farendil:
Ja und was habe ich nun nicht verstanden???? Was habe ich falsch gemacht? Ich bin nicht blöd! Es ist zwar nicht ganz unmöglich, doch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden!!

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 23:12:

he, der multa veröffentlicht hier bislang völlig unbekannte thesen!
Ich bin nicht blöd!
na das ist aber mal eine absolut umwerfende theorie...

Es ist zwar nicht ganz unmöglich, doch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden!!
ach, dann erklär mir das doch mal! Wie war das bis vor wenigen wochewn und was hat sich jetzt geändert???

By Polizist (217.3.252.91) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 11:03:

@faraday: Die Liste der Polizei an die Behörde wird nicht kleiner werden. Lies dir dazu mal den § 2(12) StVG i.V.m. Anlage 4 zur FeV.

Dieses Urteil betraf nur die Führerscheinstellen, nicht die Polizei.
Und nach wie vor gilt - wer bekifft beim Autofahren erwischt wird, hat die Fleppe genauso los wie einer mit Alkohol, XTC, Koks, Heroin.

Der einzigste Unterschied ist der, dass man einem mit harten Drogen zugedröhnten auch dann die Fleppe nehmen kann, wenn er gerade nicht Auto fährt.

By faraday (217.5.112.149) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 14:19:

@ polizist

wer bekifft beim Autofahren erwischt wird, hat die Fleppe genauso los wie einer mit Alkohol, XTC, Koks, Heroin

das ist auch absolut sinnvoll.

ich freue mich nur über das urteil, da jetzt nicht mehr alle konsumenten über einen kamm gescherrt werden können.

einem mit harten Drogen zugedröhnten auch dann die Fleppe nehmen kann, wenn er gerade nicht Auto fährt.

harte drogen = Fleppe weg
weiche drogen ab-und-zu-mal = fleppe behalten

Dieses Urteil betraf nur die Führerscheinstellen, nicht die Polizei.

dadurch wird aber wenigstens dieser pauschale automatismus gehemmt (wer auf der liste steht, hat lappen weg)

--------------

hat jemand zufällig das urteil oder nen link ?


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