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Verjährung nach Gerichtstermin.

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Verjährung nach Gerichtstermin.
By kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 10:40:

Hallo zusammen,

hatte vor über einem Monat Gerichtstermin. Alles ist gut gelaufen d.h. alle alten Punkte waren verjährt. Richter war sich noch bei einer Sache unklar und hat gemeint, er verkündet das Urteil an einem anderen Tag und ich müsse da nicht zwingend anwesend sein. Wenn ich nicht da bin bekomme ich das Urteil noch mal schriftlich zugeschickt. Gibt es da auch eine Verjährung in der das Urteil da sein muß?

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 15:32:

Ja, kriegst du schriftlich.
Nein, während der Verhandlung ist die Verjährung unterbrochen - und die dauert bis zum Urteil an.

By kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 15:40:

Also wenn ich dich richtig verstehe, ist die Verjährung (Bußgeldbescheid) im Moment unterbrochen und die Unterbrechung dauert, bis mir das Urteil zugeschickt wurde, an. Und eine Verjährung für das Urteil selber gibt es nicht. Wenn ich jetzt nach einem Jahr das Urteil bekomme ist es dann auch noch gültig?

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 15:51:

Ja, wäre gültig.

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 16:02:

durch die Anberaumung der Verhandlung wurde die Verjährung auf jeden Fall wieder für ein halbes Jahr unterbrochen.
Hat der Richter nach Verhandlung noch Ermittlungen angeordnet wegen der Sache über die er sich nicht schlüssig war, hat dies erneut die Verjährung unterbrochen - wieder für sechs monate.
das urteil muß spätestens sechs monate nach der letzten unterbrechungshandlung ergangen sein.
wann die jedoch war, wird nur aus den akten ersichtlich.
momentan ist aber wohl noch keine verjährung eingetreten, sorry !

By kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 08:05:

Okay, dankeschön!


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