Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By carlos (80.139.84.61) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 02:04: |
Hallo zusammen,
am 4.3. wurde ich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoss geblitzt. 4 Wochen später kam der AB, den mein Anwalt mit "kann sich nicht erinnern, bitte um Akteneinsicht" beantwortet hat. Daraufhin geschah nichts, heute wurde mir allerdings ein Bussgeldbescheid samt Punkten & Fahrverbot "rechtswirksam zugestellt".
Wie ist hier die Gesetztlage? Habe ich kein Recht auf Einsicht? Kann man hier evtl. einen Verfahrensfehler nachweisen?
cheers
carlos
By Greatblackbird (62.104.223.68) on Samstag, den 22. Juni, 2002 - 12:02: |
4 Wochen später kam der AB, den mein Anwalt mit "kann sich nicht erinnern, bitte um Akteneinsicht"
Das war etwas zu früh. Den A-Bogen hättest Du auch ignorieren können, der BG wäre so oder so gefolgt, wenn für die Behörde klar ist, wer gefahren ist, und das scheint hier so zu sein.
heute wurde mir allerdings ein Bussgeldbescheid samt Punkten & Fahrverbot "rechtswirksam zugestellt".
Dagegen Einspruch einlegen.
Wie ist hier die Gesetztlage? Habe ich kein Recht auf Einsicht?
Ja, das Recht hast Du. Das Verfahren läuft ja noch und Dein Anwalt kann die Akte immer noch anfordern.
Kann man hier evtl. einen Verfahrensfehler nachweisen?
Vielleicht geringfügige, die führen aber keinesfalls zur Einstellung des Verfahrens, mehr kann man aber erst nach Akteneinsicht sagen.
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