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Schilderaufstellung beeinflussen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Schilderaufstellung beeinflussen
By blauer bmw (213.68.164.29) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 13:47:

Bei der Ahndung der div. hier diskutierten Verkehrsverstößen spielen die aufgestellten Verkehrsschilder meist eine Rolle. Über den Sinn oder Unsinn einzelner Schilder wird auch diskutiert, im Nachhinein allerdings ohne rechtliche Relevanz.

Kennt sich jemand in der Materie aus, die Aufstellung der Verkehrsschilder zu beinflussen. Ein Beispiel wurde an anderer Stelle genannt: bisher Tempo 100, jetzt Tempo 80 mit Überholverbot.

Fragen für mich wären:
1. Kann man die Temporeduzierung kippen, muß die gegenüber der Öffentlichkeit begründet werden?
2. Dto. Überholverbot?
3. Wie wäre das Zusatzschild beim Überholverbot "außer Traktoren" zu bekommen.

Es wäre doch viel effektiver, bestimmte Situationen im Vorfeld zu bereinigen als sich hinterher mit den Folgen rumzuschlagen.

By 1 (80.128.225.105) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:05:

Leichter und schneller kammst Du die aufgestellten Schilder mit einer Motorflex beeinflussen *g*

By blauer bmw (213.68.164.29) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:12:

@1
Wenn das wirklich zum Erfolg führen würde, wäre mir sogar eine Handsäge recht!

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:11:

@blauerbmw
also für die aufstellung der schilder ist die jeweils örtlich Strassenverkehrsbehörde zuständig.
Jedes dieser schilder stellt einen veraltungsakt dar, d.g., die behörde muß jedesmal darüber per bescheid entscheiden, wenn sie was macht und muß das natürlich dann auch begründen.
Du kannst natürlich dort anträge stellen auf aufstellen/ entfernen von bestimmten schildern, wenn du der meinung bist, daß man da was ändern sollte.
zur entscheidungsbegründung werden normalerweise verkehrsgutachten/ unfallberichte/statistiken herangezogen.
Ob die behörde sich also genötigt fühlt auf dein schreiben zu reagieren ist fraglich. Du solltest da schon relativ gute bründungen mitliefern, die erkennen lassen, daß du dich tatsächlich mit der Materie beschäftigt hast - und net nur langeweile hattest. ;-)

aber versuchen kannst dus immer!
aber vorsicht, solange das schild nicht tatsächlich geändert wurde, gilt weiterhin die beschilderung so wie sie in diesem moment angebracht ist !

By blauer bmw (213.68.164.29) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:50:

@nicole

Zwei Folgefragen:

Wie kann ich die zuständige Strassenverkehrsbehörde feststellen? Mir sind Bundes- Kreis- und Gemeindestraßen geläufig. An Behörden kenne ich eigentlich nur die vom Kreis. In Gemeindeangelegenheiten mischen die sich ständig rein, sind die auch für Bundesstraßen zuständig?

Kann ein "normaler Bürger" Einblick in den Verwaltungsakt nehmen, sich also die Begründungen für eine Maßnahme ansehen bzw. vorlegen lassen?

By Tobi (217.82.48.32) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 18:49:

@blauer bmw:
cool, dass du dieses thema erstellt hast. heute ist es wieder passiert:
ich bin 5 km hinter einem traktor mit anhänger hergefahren und habe mich gefragt, aus welchem grund ich ihn nicht überholen darf.
wahrscheinlich hätten die meisten anderen leute den traktor trotz des überholverbotes überholt, aber ich bin noch in der probezeit und will auf keinen fall eine nachschulung machen (und die wäre fällig, wenn man dabei erwischt wird, wie man im überholverbot überholt).
mich würde jetzt echt interessieren, an wen ich mich wenden muss, um ein zusatzschild zu beantragen.
aber wenn ich ehrlich bin, sehe ich da keine großen erfolgsaussichten...

By blauer bmw (192.35.17.20) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 00:24:

@Tobi

Ja, ich hatte heute wohl wieder meinen optimistischen Tag. Manchmal glaube ich, daß sich auch eine Behörde nicht beliebig lange gegen Vernunft wehren kann, meistens ist daran aber zu zweifeln.

Aber um sich überhaupt Chancen auszurechnen, sollte man wohl das Verfahren und die einschlägigen Argumente kennen, was ich hier gerade versuche.

By m3 (217.2.193.56) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 01:37:

@blauer bmw: genau das ist der richtige Ansatz. Aktueller Fall: BAB wird von freier Fahrt pauschal auf 120 begrenzt. Schon fahren die Videowagen auf und ab.....

Wie nicole erwähnt hat, kannst Du schön freundlich, argumentativ verfasste Briefe schreiben. Meistens kommen dann auch Antwortschreiben mit Darlegung der Gründe für die Aufstellung des Schildes. Die Behörde ist damit aber zu nichts gezwungen.
Deshalb: Anfechtung des Verkehrszeichen mittels Widerspruchseinlegung gegen die zuständige Behörde.
Es gibt hier eine einjährige Anfechtungsfrist, danach sind die Schilder so gut wie für immer zementiert.
Die Behörde hat dann die Schilderaufstellung offiziell zu begründen und Akteneinsicht über Rechtsanwalt zu gewähren. Danach wird am Verwaltungsgericht geklagt und entschieden.

Wie auch Nicole erwähnt hat, bleiben die Schilder aber weiterhin bis zur Gerichtsentscheidung "gültig".
Man könnte die Sache beschleunigen, wenn z. B. auf bisher unbeschränkte BAB nun ein 100er Zone errichtet wurde, ein VT nun mit einer erfassten Geschwindigkeitsübertretung dann die richterliche Entscheidung über die Rechtsgültigkeit erzwingen kann.

Das traurige ist nur, daß die VT nicht reihenweise Widersprüche einleiten. Die Masse nimmt die Schilder als gottgegeben hin.
Weiterhin sind oftmals bei den entsprechenden Behörden/Gremien Entscheidungsträger mit eingeschränktem Blickwinkel und div. Eigeninteressen...

Ob sich der Aufwand bei "Mini-Verkehrszeichen in Wohnsiedlungen" lohnt, ist fraglich, aber speziell bei "Beschränkung und Verboten des fließenden Verkehrs" wie auf BAB, appelliere ich an alle, bei neuen Beschränkungen Einspruch zu erheben. Es hilft der §45 Abs. 9 StVO. ...

Derzeit ziehe ich ein paar lokale Fälle durch, bundesweite Ausdehnung ist in der Planung.

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 07:36:

@blauerbmw

1. die für die jeweils betreffende Strasse zuständige Strassenverkehrsbehörde kannst du auf jeden Fall beim Landratsamt des Kreises erfahren.
Da im Zweifel meistens die zuständig sind, können die dir auch sagen, wenn sie´s nicht sind!

2. Ob du als "Normalbürger" ein RECHT darauf hast in diese Unterlagen einzusehen, bin ich mir nicht sicher, glaub aber eher nicht oder eben halt nur auf der Behörde. Fragen tut aber net weh. Ich denke mal, daß hängt in dem Fall echt oft von dem zuständigen Beamten und deinem "Auftreten", ob der/sie dich da reinschauen läßt.

Wenn du aber offiziell was gegen ne Beschilderung unternehmen willst und einen entsprechenden Antrag verfaßt, rät sich das mit RA zu tun. Der kriegt Akteneinsicht!

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 07:40:

@m3
Wie auch Nicole erwähnt hat, bleiben die Schilder aber weiterhin bis zur Gerichtsentscheidung "gültig".

Nach meiner Info nicht ganz richtig! Die Schilder bleiben nicht nur bis zur Entscheidung der Behörde oder ges gerichtes gültig, sondern bis sie abgebaut oder geändert werden ! "Weil man den VT nicht die Freiheit geben nach nach eigenem Willen über das Beachten oder Nicht-Beachten von VZ zu entscheiden". So ähnlich stehts in ner Gerichtsenstcheidung drin !

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 10:53:

@also, grundsätzlich ist es so: jeder der gegen ein schild vorgehen will kann das tun, in dem er innerhalb von 3 monaten ab kenntnisnahme der beschilderung (nicht ab ihrer aufstellung!!) ein entsprechendes schreiben an die zuständige straßenverkehrsbehörde verfasst.

in der antwort muß dem bürger schlüssig dargelegt werden, warum das schild dort steht - oder aber es muß abmontiert werden.

By Jim (141.89.210.55) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 09:39:

Zu dem Thema paßt auch:
http://www.welt.de/daten/2002/06/19/0619vm339116.htx

Mal sehen was daraus wird...

By farendil (217.235.61.70) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 09:45:

@jim: da ist wohl jemand auf den zug aufgesprungen...
reduzieren tun DIE höchstens duch flächendeckendes tempo 30 innerorts und tempo 100 auf der bab....
(jetzt aber keine diskussion hierüber in DIESEM thread!!)

By Jim (141.89.210.55) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 10:03:

@farendil

Ich dachte eher die schaffen die Parkzonen ab *g*

By m3 (217.2.190.4) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 02:32:

@nicole: ist korrekt, idealerweise sollten die entsprechenden Schilder schnellstmöglich nach Gerichtsentscheidung durch die Straßenbaubehörde "ungültig" gemacht werden. Der Abbauzeitpunkt selbst spielt dann keine Rolle mehr:-)

@farendil: laut meinen Unterlagen gab es vom Bundesverwaltungsgericht ein Urteil aus 1996, daß die Anfechtungsfrist von einem Jahr beginnt, wenn der VT erstmalig der Regelung des Verkehrszeichen gegenübersieht.
Jedoch in einer neueren Entscheidung in 1999 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden, "daß die in der Regel einjährige Frist für die Anfechtung eines Verkehrszeichen für alle VT bereits durch das Aufstellen des Verkehrszeichen in Gang gesetzt werde (§58IIVwGO). Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Rechtsprechung dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof insgesamt folgt."
Hast Du neuere Quellen vorliegen?

By farendil (217.235.44.110) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 09:04:

@m3: mhhh, ich muß mal nachsehen - da habe ich nix.
war mir aber recht sicher....

By blauer bmw (213.68.164.20) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 13:43:

Der Sinn der Frist zm Anfechten geht mir nicht ganz ein. Vielleicht ist auch der Begriff Anfechten nicht in jedem Fall richtig.

Es muß doch möglich sein, auch ein Schild abzuschaffen, das schon 10 Jahre steht. Wenn sich in der Zwischenzeit die Verhältnisse geändert haben, wäre ja auch nicht der ursprüngliche Erlaß anzuzweifeln sondern es besteht einfach Änderungsbedarf.


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