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Abstand und Videofilm

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Abstand und Videofilm
By Eilmsen (80.143.18.193) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 14:35:

Hallo!
Ich habe heute einen Anhörungsbogen bekommen.Bei 113km/h (erlaubt wohl 100) statt 57m nur 19m Abstand. Foto ist "gelungen". Mir wirft man nun nur den geringen Abstand vor.
Da an der Stelle immer sehr viel Verkehr ist, würde ich gerne den Film sehen. Geht das nun ohne Anwalt? Ich habe da unterschiedliche Meinungen gelesen.
Wie gehe ich dann vor? Zunächst nur die Pflichtangaben des Anhörungsbogens ausfüllen?
Ist es richtig, dass die Geschwindigkeitsübertretung nicht berücksichtigt wird?
Ich habe in den Tabellen geschaut: wären es 50€ für die Ordnungswidrigkeit?

Gruß
Eilmsen

By Joe Dalton (217.0.114.122) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 02:34:

Der Abstandsverstoss ist schwerwiegender als das überhöhte Tempo,da haben sie die "Kleinigkeit"unter den Tisch fallen lassen.Ob viel oder wenig Verkehr,das ist für den Sicherheitsabstand unerheblich.Beweismittel wirst du ohne Anwalt wahrscheinlich nicht zu sehen bekommen,nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht.Du kannst es ja trotzdem probieren.Deine Chancen davonzukommen dürften aber gering sein.

By rennfahrer (80.140.22.71) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 09:36:

@Joe Dalton

da haben sie die "Kleinigkeit"unter den Tisch fallen lassen

Falsch, Bei Tateinheit (mit einer Handlung mehrer Gesetze missachtet) wird nur die "schlimmere" Tat geahndet!
Bei OWi's soll das Bussgeld aber bei manchen Behören in den Fällen von Tateinheit jeweils um die Hälfte der "wegfallenden" OWi angehoben werden!
Hatte sowas im Hinterkopf, bin mir aber nicht 100% sicher, vielleicht äussert sich noch jemand anderes dazu.

By Bluey (80.130.185.248) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 13:37:

@rennfahrer
Bei OWi's soll das Bussgeld aber bei manchen Behören in den Fällen von Tateinheit jeweils um die Hälfte der "wegfallenden" OWi angehoben werden
Genau. Das hatte ich in der Vergangenheit bereits mehrfach geschrieben und wird in meinem Bereich auch so gehandhabt.

By Eilmsen (80.143.34.44) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 16:24:

Danke schone einmal für die Antworten!
@ Rennfahrer+Bluey:
müsste mir denn ein Geschwindigkeitsverstoß nicht auch bereits im Anhörungsbogen vorgeworfen werden? Da steht ja nur etwas von "den erforderlichen Abstand nicht" eingehalten. Zudem beziehen sich doch die mir genannten §4Abs.1;§49StVO;§24StVG;12.5.2BKat nicht auf eine Geschwindigkeitsübertretung! Oder habe ich da Unrecht?
Gruß

By Bluey (80.130.185.248) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 20:25:

Da müßte jemand was zu sagen können, der in dem Bereich (sprich Bußgeldstelle) arbeitet. Ich werde mich diese Woche aber auch mal erkundigen, wie das bei uns gehandhabt wird.

By Joe Dalton (217.1.123.82) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 23:19:

Darum habe ich die Kleinigkeit auch in die "" gesetzt,abzüglich der Messtoleranz bleiben ja nur knapp unter 10km/h Überschreitung übrig,bei angenommenem Limit 100km/h und das wird wohl niemand in Deutschland als gravierende Tempoüberschreitung ahnden.


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