Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

"Einladung" Kantonspolizei

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: "Einladung" Kantonspolizei
By Ein Schweizer (212.254.238.90) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 12:52:

Hallo zusammen.

Hab heute eine "Einladung" bekommen von der Kantonspolizei, weil ich in Deutschland zuwenig Abstand eingehalten haben soll. Das Auto ist nicht auf mich zugelassen, der Halter hat mich als möglichen Fahrer genannt.(was er genau gesagt hat, muss ich noch mit ihm besprechen, hab nur kurz telefoniert, er hat für mich einen provisorischen Termin mit der Polizei für Freitag abgemacht, deshalb poste ich diesen Beitrag relativ schnell, denn Freitag ist schneller da, als man denkt). Weiss im Moment wirklich nicht, um was es genau geht (Kann mich eine keine konkrete Situation erinnern), nur dass es sich um eine Anzeige handelt, weil ich zuwenig Abstand eingehalten haben soll.

Gibt es hier auch Schweizer im Forum, die schon mal in einer solchen Situation waren?
Soll/Kann ich abstreiten, dass ich überhaupt gefahren bin?
Soll ich schon vorher da mal anrufen, um was es geht? Oder lieber nicht? Auf was soll/muss ich achten, damit ich mich nicht verplappere, was kann ich zugeben, was nicht? (z.b. ob ich gefahren, ob ich mich erinnern kann,...)
Wenn das nicht mehr geht (falls die mich wegen der Aussage des Halters als Fahrer schon bestimmt haben, was kann ich dann noch machen?)
Ich hab hier mal was von der Alberto-Methode gelesen (Such mal im Archiv genauer danach). Geht das auch in der CH (wegen Halterhaftung).

Hoffe,der eine oder andere kann mir weiterhelfen. Danke im Voraus

mit freundlichen Grüssen

Ein Schweizer

By primula (217.162.122.247) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:39:

nur mal als frage, ist das auto in d oder in der ch zugelassen?

By Ein Schweizer (129.132.73.142) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 19:32:

Zugelassen in der CH.
Hab nochmals telefoniert.
Hier die genauen Daten: Habe oder soll am 15.11. auf der A8 bei 116km/h nur 23m Abstand gehalten. Die wollen mich jetzt auf dem Polizeiposten vermtulich wegen dem Foto sehen (Es sind offensichtlich welche dabei).

mit freundlichen Grüssen
Ein Schweizer

By primula (217.162.122.247) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 20:40:

@ schweizer,

ich lebe selber in der ch und bin nur deshalb erstaunt, weil bei uns noch keine strafzettel von d in die ch weitergereicht worden sind, der letzte blitzer ist jetzt knapp 4 monate her.

weiss hier irgendjemand, dass jetzt neuerdings deutsche verstösse in die schweiz weitergeleitet werden?

eine ziemlich erstaunte primula

By Driver (217.5.3.2) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 20:46:

Ja, es gibt zwischenzeitlich ein Rechtshilfeabkommen zwischen D und CH im Bereich der Verkehrsverstöße.

Diese beiden Länder vollstrecken auch gegenseitig Geldbußen ab einer gewissen Höhe, ich glaube ab 30,- € aufwärts. Die genaue Summe habe ich aber jetzt nicht im Kopf.

By Ein Schweizer (212.254.238.90) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 15:39:

Bin jetzt auf dem Posten gewesen. Bin offensichtlich auch am berühmt/berüchtigten Kilometer 203 auf der A8 hängengeblieben. Da ich damals keinen Blitzer bemerkt habe und auch die Bilder von der Qualität her eher von einem Video denn von einer Fotokamera herzustammen scheinen, merkt man von seinem Glück erst viel später, wenn die Busse im Briefkasten liegt.
Jetzt zum Thema:Habe den Bogen ausgefüllt, und den Verstoss zugegeben, da sowohl ich als auch der Beamte mich auf dem Foto eindeutig erkannt hat und mir zu verstehen gegeben hat, dass ich bei "Nichtzugeben" der Tat die Kosten weiterer Ermittlungen zu tragen habe.

Zudem wird (nach Angaben des Beamten) die Sache jetzt direkt zwischen der Behörde in D und mir geregelt, also ist es mir in diesem Fall lieber, eine Busse zu zahlen, ohne dass ich hier in der CH einen Eintrag über ein Verkehrsvergehen bekomme.

Hab mich mal über die mögliche Busse erkundigt, hier noch eine Frage. Da ich haarscharf an der Grenze zwischen weniger als 5/10 und 4/10 des halben Tachowertes (0,397) liege: Gibt es eigentlich wie bei Tempoverstössen noch eine Toleranz zu meinen Gunsten?

mfg
Ein Schweizer

By fibu (81.6.24.242) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 19:01:

Die Alberto-Methode kann auch in der CH angewendet werden. Auch die Schweiz kennt nur eine Halterhaftung im ruhenden Verkehr. Jetzt ist natürlich längstens zu spät.

Ach ja: Weiss jemand, wie lange es in der CH genau dauert bis zum Eintreten der Verjährung? Das kann ich nicht genau sagen. Ich muss das unbedingt rausfinden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ich diese Methhode brauche.


Warum gehst du überhaupt zur Polizei?? Schon dumm genug, dass der Halter dich genannt hat. Da musst du denen nicht noch mehr helfen. Kann ich nicht verstehen! Ich hätte schon alleine die Zeit nicht, diese netten Herren besuchen zu gehen.

Gruss aus Zug
fibu

By primula (217.162.122.254) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 09:15:

@ fibu

laut auskunft von einem fahrlehrer gelten hier 2 jahre, bis eine sache verjährt ist. ich leg dafür aber auch nicht meine hand ins feuer. weil mir hier auch immer ausnahmslos jeder sagt, dass hier halterhaftung gilt!

kannst mir ja ein mail schreiben, für mehr details

liebe grüße
primula

By Ein Schweizer (212.254.238.90) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 14:08:

Der Halter hat halt gerade drauf los geplaudert, als das Telefon kam.

Da ich das erste Mal eine "grössere" Uebertretung begangen habe, war wohl der Respekt/Angst da, dass die ganze Sache am Schluss wesentlich teurer wird, d.h. Bearbeitungskosten o.ä. auf mich zu kommen.

Ich hab mal gelesen, dass je nach Vergehen noch zwischen 95 und 285Fr. Bearbeitungskosten dazu kommen, wenn eine Sache nicht im "Massenbussenbetrieb" vom Computer abgefertigt wird, sondern noch ein Sachbearbeiter ein Formular in die Schreibmaschine klemmen und seinen "Grips" einsetzen muss oder die Polizei einem mehrfach nachrennen muss.
Zudem haben wir ja weit längere Fristen, wie Primula geschrieben hat, ein Kollege hat mal eine Busse von einem stationären Radarkasten nach fast einem Jahr (!) bekommen und musste sie noch bezahlen.

mfg
Ein Schweizer


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