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Abstands -oder Geschw.Messung???

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Abstands -oder Geschw.Messung???
By boogie (212.144.142.147) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 20:11:

Hallo!
Bin am letzten Donnerstag auf der A9 Richtung München gefahren. Etwa 10/15 km or der Ausfahrt Denkendorf bin ich in der Mittelspur gefahren, links mehrer LKWs und auf einmal PATZ. Ein grelles rotes Blitzlicht.
Mein erster Blick auf's Tacho: ca. 129 km/h und weit vor mir eine 100 Beschränkung.
Da ich nicht erkennen konnte, warum ich geblitz wurde, habe ich die Autobahnpolizei Ingolstadt angerufen. Ein netter Beamter sagte mir, dass bei einem roten Blitzlicht, wahrscheinlich der Abstand gemessen wurde.
Ich habe allerdings keine Überführung o.ä. gesehen. Eine Geschwindigkeitsmessung soll es zu dem Zeitpunkt dort nicht gegeben haben.

Meine Frage: Stimmt das mit dem roten Blitzlicht und kann es sein, dass die dicht aufeinander fahrenden LKWs geblitz wurden(falls
Abstandsmessung) und ich es voll mitbekommen habe??

Bitte um beruhigende Worte.

Meine Probezeit endet morgen. Wäre ärgerlich!!Fahre einen Firmenwagen und habe einen in Österreich ausgestellten FS, den ich noch nicht habe registrieren lassen. Bin D und bin auch hier gemeldet.
Im Mai 2002 bin ich in Stuttgart über rot gefahren (wurde geblendet), war aber noch unter 1,1 sek.(0,1 Tolleranz). Bussgeld über € 89,- und 2 Punkte. Habe den AB der zu mir in die Firma kam ausgefüllt und alles zugegeben, allerdings mit dem Hinweiss auf die schlechte Sicht bei starker Sonneneinstrahlung auf dieser Kreuzung. Habe auch bezahlt. Seit dem nichts mehr. Gilt hier die Verjährungsfrist schon?

Ooops, wollte nicht so viel schreiben. sorry. Würde mich allerdings über Antworten sehr freuen.
Sitze auf heissen Kohlen....

Danke und Grüsse

By michael (80.138.191.187) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 20:52:

Stimmt das mit dem roten Blitzlicht und kann es sein, dass die dicht aufeinander fahrenden LKWs geblitz wurden(falls
Abstandsmessung) und ich es voll mitbekommen habe??


Durchaus möglich. Bei einigen Varianten der Abstandsmessung wird eine herkömmliche Fotoeinheit am Straßenrand aufgebaut, um von den betreffenden Kraftfahrern ein Frontfoto zu erhalten.

allerdings mit dem Hinweiss auf die schlechte Sicht bei starker Sonneneinstrahlung auf dieser Kreuzung

Sonneneinstrahlung ändert nichts an der Tatsache, daß du entsprechend vorsichtig/langsam an die Ampel heranfahren mußt, um erkennen zu können, ob sie ROT zeigt. Im Zweifelsfalle ist Warten angesagt.

Gilt hier die Verjährungsfrist schon?

Mit Verjährung im OWi-rechtlichen Sinne hat das nichts zu tun. Der Bußgeldbescheid für den Rotlichtverstoß vom Mai '02 ist inzwischen rechtskräftig geworden.

By Landy (217.230.18.31) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 21:23:

@boogie

Deine Probezeit endet eigentlich morgen in 2 Jahren, so wie ich das gelesen habe.
Du hast keine Aufforderung für eine Nachschulung bekommen? Das verwundert mich ehrlich gesagt schon ein wenig...

Ich denke aber auch, dass dann von dem 2. LKW ein Bildchen gemacht wurde. Von oben ist halt oft das Gesicht schwer zu erkennen.

By m3 (217.2.191.1) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 01:46:

@boogie: 10-15 km vor Denkendorf?? Das könnte die letzte Linkskurve vor Abfahrt Altmühltal sein. Sehr selten steht dort innen ein Radarkegel mit Blitzer, ist in der 100er Zone ab Tankstelle Greding, zigfach mit Schilderwiederholungen abgesichert. Abstandsmessung wäre mir neu.
Nach AS Altmühltal kommt zwar nochmal eine zweifache Schilderabsicherung, wäre noch ein denkbarer Standort, jedoch Abzocke, da kurz nach Autobahnteilung es wieder freie Fahrt für freie Bürger gibt...
Abwarten, ob etwas in den nächsten drei Monaten kommt...

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:50:

@boogie: Da du schonmal Punkte bekommen hast, ist deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert worden. Eine Aufforderung zur Nachschulung verjährt nicht und kann ebenfalls auch noch nach langer Zeit bei dir eintrudeln. Leider!

By boogie (217.232.152.98) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:28:

Habe gestern noch ein langes posting geschrieben. wo ist das jetzt???

na ja. in kurzform nocheinmal: danke an alle die mir geantwortet haben.

zu der nachschulungssache: habe einen österreichischen fs der noch nicht in deutschland angemeldet ist. habe mich mal mit einen polizisten unterhalten dieser meinte, dass wenn ich diesen nicht habe registrieren lassen, was bei einem ausl.eu-fs innerhalb von 185 tagen pflicht ist, können die mich nicht am arsch kriegen (zitierte :-)). wenn ich es schaffen sollte, dass in den nächsten 2 jahren kein polizist mich kontroliert und ich mich den fa dann registrieren lasse, ist die verlängerte probezeit auch um. irgendwie logisch aber geht das auch??

was ist wenn die mich erwischen???

mir ist bewusst, dass die behörden alles können usw, aber wäre es nicht eine frechheit mir nach fast einem jahr eine anordnung zur nachschulung aufzudonnern?!!!!

nochmal 2 jahre. da kann soviel passieren. bin beruflich sehr viel unterwegs, halte mich so gut es geht an die regeln, aber .....!

so ist das leben. wünscht mir glück. wenn es eng wird schreie ich um hilfe.

lg

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 13:24:

@boogie: Dass die Aufforderung zur Nachschulung erst spät kommt, ist in der Regel von VORTEIL. Die Probezeit endet sowieso nach den 4 Jahren und bis zur Nachschulung werden weitere Verstöße nicht besonders behandelt. Erst nach der absolvierten Nachschulung muss man ganz besonders aufpassen.

By boogie (217.232.182.241) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 14:52:

@dagegen:

danke für deine antwort.

also macht es keinen unterschied, ob mein fs d und ö ist und ob dieser angemeldet ist oder nicht??

no way out?? falls was kommt.

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 15:12:

Zu dem österreichischen FS kann ich nichts genaues sagen. Meine Information war erstmal allgemeiner Natur


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