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Abstand, Tatmehrheit

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Abstand, Tatmehrheit
By Vielfahrer (217.86.28.227) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 21:59:

Hallo Experten, bin ein beruflicher Vielfahrer (60T KM /Jahr), hatte bisher aber erst ein Pünktchen in Flensburg. Soeben hat es mich aber schwer erwischt. Bin von einem zivilen Polizeiwagen gefilmt worden (E-Klasse Mercedes !!). Man legt mir nun 2 Ordnungswidrigkeiten zur Last. 1.) 16,32m Abstand bei 113kmH = 80,-€ und 3 Punkte, 2.) 5Km weiter 16,67m Abstand bei 100kmh = 55,-€ und 2 Punkte. Macht in Summe somit 5 Punkte und 155,-€. Klar, ich war zu nah dran (aber nicht näher, als alle anderen in der Schlange), was ich aber nicht ganz einsehe ist, daß man mir beides anlastet. Ist es nicht so, daß stets nur der schlimmere Verstoß geandet wird? Ist es außerdem o.k., daß man mich nach der ersten Messung weitere 5 KM verfolgt hat um dann nochmals zu messen? Bin leider nicht Rechtschutzversichert. Lohnt hier ein Einspruch? Eure Einschätzung wäre hilfreich. Merci Vielfahrer

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 15. November, 2002 - 11:13:

Eine Tateinheit, bei der nur ein Bussgeld fällig wäre,ist bei einer erneuten gleichen Handlung 5 km später, kaum erfolgreich argumentierbar schätze ich. Da könnte ein böswilliger Richter ehr noch Vorsatz (dem Unbelehrbaren muss ich einen Denkzettel verpassen)drin sehen und das Bussgeld erhöhen.
Anders wäre das, wenn du bei der ersten Abstandssache auch gleichzeitig noch zu schnell gewesen wärst, dann wäre das Tateinheit gewesen.
Aber ich kann dir das nachfühlen, der Teufel ist manchmal ein Eichkatzl, in so eine Situation kann man schnell mal reinkommen als Pechvogel.
Aber 6 Punkte ist noch was ohne Konsequenzen und auch ein "Budget" was man durch zwei Jahre sparsam fahren wieder auf Null bekommen kann.

By Vielfahrer (80.135.182.120) on Freitag, den 15. November, 2002 - 11:20:

Hallo Alfa,

in einem anderen Forum habe ich die gleiche Frage gestellt. Da hatte jemand einen interessanten Einwand: Hätte ich meinem Vordermann 5KM am Stück an der Stoßstange geklebt, wäre es nur ein einziger Verstoß gewesen. Da frage ich mich ernsthaft, was schlimmer ist.
Gruß

Vielfahrer

By Fahrer (80.128.231.238) on Freitag, den 15. November, 2002 - 11:30:

@Eins verstehe ich nicht.

Das heisst ja in der Konsequenz , wenn die Zivilstreife Dich richtig rankriegen will , dann messen die halt mal einen Verkehrsteilnehmer über 20km Strecke.Ergebnis 18 Punkte Füherschein weg.

Das kann nicht stimmen.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 15. November, 2002 - 12:06:

@vielfahrer
Ja,, wenn du dem 20 km lang am Stück drangeklebt wärst, wäre das eine Tat nur gewesen. Ein Richter würde jetzt gegen das Argument aus dem anderen Thread einwenden, dass bei dir der Unterschied darin bestand, dass du trotz/nach Belehrung durch die Grünen erneut wieder verbotwidrig gehandelt hast offensichtlich also erneut und mit Vorsatz gehandelt hast, wenn man missgünstig denken will.
@fahrer
stimmt auch nicht. Denn in dem Fall müssten es immer wieder neue Taten sein, ein 20 km lang eng dran bleiben ist nur eine Tat.
Aber theoretisch kannst du auf einer einzigen Fahrt schon ordentlich zulangen. Du musst nur in zwei, drei Speed-Traps High-Speed reinrauschen und noch zwei Abstandsfilmern den Star des Tages abgeben.

By stang66 (194.74.143.194) on Freitag, den 15. November, 2002 - 14:21:

Ist es ueberhaupt zulaessig, dass eine Zivilstreife ein "Punktewuerdiges" Vergehen beobachtet und dann noch wartet, bis es sich "richtig" lohnt? Muessen die nicht beim ersten Vertoss einschreiten und den VT rauswinken, um weitere Verstoesse zu verhindern? Was sagen denn unsere Forumspolizisten dazu?

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 15. November, 2002 - 14:33:

@stang66: Ist es ueberhaupt zulaessig, dass eine Zivilstreife ein "Punktewuerdiges" Vergehen beobachtet
Das wäre zumindest das Richtige für die VERKEHRSSICHERHEIT...

Aber da es nur um die Verkehrssicherheit geht, verstehe ich das auch nicht...

...oder liegt es doch am Geld?

Grobi

By Vielfahrer (80.135.178.91) on Freitag, den 15. November, 2002 - 15:01:

@alfa
wieso "nach Belehrung erneut verbotswidrig gehandelt"?? Man hat mich doch nach der ersten Messung nicht gestoppt sondern hat mit Abstand vo 5KM zweimal gemessen und mich dann erst gestoppt. Das ist doch gerade was mich ärgert.

Gruß
Vielfahrer

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 08:42:

@vv
ach so, das würde mich dann auch ärgern. Aber wenn du die 5 km nicht dauernd am selben drangeklebt bist, dann können die zwei Verstösse argumentieren. Aber ist schon widerlich solches Verfolgen. Siehst du Möglichkeiten da eine Tateinheit zu argumentieren, wenn sich ein Richter die Videos ansieht?

By Slappy (217.233.85.102) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 14:34:

@all: Ich habe von einem Fall gehört, in dem die Beamten tatsächlich den "Verfolgten" ein wenig länger beobachtet haben. Nicht aus Gründen von Abzocke oder so, sondern weil sie - Zitat: "bei einem einmaligen dichten Auffahren gar nichts gemacht hätten". Aber der Junge seinerzeit hat das Spielchen mehrmals getrieben und somit die Notwendigkeit des "Bepunkten und aus dem Verkehr ziehen" leider selbst verschuldet.

Es ist doch so: fahre ich "mal" zu nahe auf, dann genügt doch wirklich der erhobene Zeigefinger. Leiste ich mir das ein paar mal (sogar innerhalb weniger Kilometer), na dann muss ich halt bluten.

Ich möchte hier wirklich nicht sagen "selbst Schuld" oder so, aber denkt doch mal an die Verkehrssicherheit bei 16 Metern Abstand jenseits der 100 KM/h-Marke...

Gruß
Sascha

By nicole (213.182.141.213) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 09:28:

@vv
also ich bin durchaus der meinung, daß man hier unter umständen mit tateinheit argumentieren könnte. das hängt jedoch davon ab, was genau auf dem video zu sehen ist.
hast du z.b. zwischendrin gebremst oder beschleunigt, bist du womöglich eine zeit "ordnungsgemäß" gefahren und hast erst dann zu dicht aufgeschlossen oder über die geschwindigkeitsbegrenzung gekommen.

wenn durch das video eben NICHT ersichtlich wäre, daß es sich bei den beiden verstössen um ZWEI voneinander getrennte und unabhängige willensentscheidungen handelt (sorry so heißt das halt) handelt, könnte man durchaus auf tateinheit rauskommen.

wird aber deutlich wo der eine verstoß endete und der andere erneut beginnt, dann siehts tatsächlich schlechte aus und es werden wohl zwei getrennte draus werden - das ist die sache mit dem an der stoßstange kleben.

By Bluey (80.130.180.223) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 11:59:

@nicole
Jain!

Unterschreitet der Fahrer auf einer Strecke von 900 m den Sicherheitsabstand zu einem mit gleich bleibender Geschwindigkeit vorausfahrenden Fahrzeug 3x für jeweils eine Sekunde erheblich, so verstößt er gegen § 4 StVO (BayObLG v. 2. 3. 1994 in DAR 1995, 282).


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