Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By chris (192.11.189.114) on Freitag, den 8. November, 2002 - 15:47: |
Hi,
aller Voraussicht nach bin ich am 31.10. auf der A3 bei Würzburg mit meinem Firmenwagen "abstandsgemessen" worden. Der Abstand war sehr gering! Ich schätze mal 2/10... Durch meine Kollegen weiss ich das die Polizei sich telefonisch bei mir melden wird, sie werden meine Telefonnummer durch unsere Fuhrparkverwalterin bekommen. Ich habe zwei Wohnungen, bei der einen kennen mich meine Nachbarn sehr gut, bei der anderen weniger gut. Ausserdem habe ich einen Freund der die Schuld auf sich nehmen würde. Was schlagt Ihr denn vor?
Besten Dank schon mal im voraus!
Gruss,
Chris
By hui (213.157.24.29) on Freitag, den 8. November, 2002 - 17:39: |
Wie wärs denn, wenn du erst mal wartest, wie das Bild ist was sie dir vorwerfen usw.
Sieht dein Freund ein bisschen aus wie du, Alter.
Such mal nach Alberto-Methode
By Sven (172.185.119.183) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 18:35: |
Also mein Freund ist mit meinem Firmenwagen ebenfalls in eine Abstandskontrolle geraten und es hagelte Punkte. Ich habe mich als Fahrer in den Zeugenbefrageungsbogen eingetragen und die Punkte gingen auf mich.
Hat ohne Probleme funktioniert
By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 6. Dezember, 2002 - 09:13: |
Das deine Fuhrparkverwalterin sogar deine Telefonnummer rausgibt, ist vorauseilender Preussischer Kadavergehorsam. Sie sollte allenfalls deine Adresse des Hauptwohnsitzes rausgeben, mehr nicht. Sie könnte sich aber auch irren und jemand Anderes angeben, der ein Alibi für die Zeit hat. Aber wenn in dem Fuhrpark schon viele Bussgeldfälle gelaufen sind und die Behörde droht mit Fahrtenbuch für alle, legen die Fuhrpark-Yogies oft hündischen Gehorsam zu Tage.
By HugoHiasl (217.82.76.226) on Freitag, den 6. Dezember, 2002 - 12:30: |
Hmm...
Rausgabe von Privatnummern ? Fällt das nicht unter den Datenschutz ?
Ich würde mich bedanken, wenn meine Firma jeder supergeilen Blondine, die ein Kind von mir will meine private Nummer geben würde.. ;-)
By traffic (213.6.121.228) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 00:17: |
Mehr als die Nennung des Namens des Mitarbeiters dürfte gegen den Datenschutz verstoßen, insbesonderes wenn der Mitarbeiter einer Herausgabe nicht eingewilligt oder ihr sogar widersprochen hat. Den Rest müssen die Ermittler schon selbst machen.
By chris (192.11.189.114) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 17:31: |
Erst einmal Danke für das Feedback...
Leider lässt sich mit unserer Fuhrparkverwalterin nicht verhandeln :-(
Ich könnte es aber so machen:
Ich gebe meine Zweitwohnung an, die Polizei ruft mich zwecks der Identifizierung an, ich erscheine auf der Dienststelle nicht, dann kommen sie zu mir nach Hause und ich öffne einfach nicht die Tür, dann gehen sie zu meinen Nachbarn die mich nicht identifizieren können! Wäre dann die Sache nicht gegessen? Ich meine viel Zeit hat die Polizei ja nicht mehr, am 31.10. tritt die Verjährung ein...
Chris
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