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Einsicht in Beweismittel ?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Einsicht in Beweismittel ?
By Henry_J (217.235.72.250) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 00:34:

Hallo,

mir wird vorgeworfen, den erforderlichen Abstand
(weniger als 4/10 bei mehr als 130 km/h) nicht
eingehalten zu haben.

Vielleicht kann jemand dazu folgende Frage beantworten:

Hat man als Betroffener (Abstandsmessung mit
Video auf der BAB) das Recht das Video (nicht die Standbilder) anzusehen?

Danke für Eure Hilfe

By farendil (217.235.54.108) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 02:39:

@henry: das Recht auf Einsicht hast du nur in den Diensträumen der Behörde.

Eine Kopie MÜSSEN sie nur deinem Anwalt geben.

Aber schick doch mal ne VHS-Leerkasette hin und bitte höflich um Zusendung.

By Henry_J (217.84.31.127) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 08:06:

@farendil

ich war in den Diensträumen der VoWi, aber es
wurden nur die Standbilder gezeigt, meine ausdrückliche Bitte das Video zu sehen wurde abgelehnt.

By farendil (217.85.230.207) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 15:01:

@henry: das ist so nicht korrekt. verweigere jegliche aussage mit dem hinweis daß du auf deinem recht bestehst, das beweismaterial komplett zu sehen.
schreib denen weiterhin, daß sie dir gefälligst bis zum... (14 tage) eine kopie auf VHS auf eigene kosten zu schicken haben, da sie deine einsicht in ihren diensträumen die dir zusteht ablehnten.

weiterhin würde ich eine dienstaufsichtsbeschwerde fertigen und einen brief an die leiterin der zuständigen bußgeldstelle, daß du um einen anderen sachbearbeiter in deinem fall bittest, weil dieser ncith tragbar ist.

By Henry_J (217.84.19.176) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 15:34:

@farendil: danke, ich dachte mir beinahe, dass dies so nicht zulässig ist. Ich denke, das ist schon ordentlich Futter für den RA.

Weiterhin interessant ist auch, dass "unter 4/10 des Sollabstandes" genau 0.3985294 beträgt. Aber ich nehme mal an, es spielt keine Rolle wieviel darunter, die runden wahrscheinlich eh erst nach der 45. Stelle...

By HugoHiasl (62.159.123.27) on Montag, den 18. November, 2002 - 20:18:

Hmm.. Da muß ich doch gleich in die selbe Kerbe schlagen.

Ich war in Augsburg Bilder von einer Geschwindigkeitsübertretung anschauen.
Ich wollte dann gerne das Meßprotokoll sehen (weil mich der Typ der Meßanlage interessiert hötte), aber da sagte man mir, Akteneinsicht bekommen nur Anwälte. Auf meinem BuGeBe steht aber "Akteneinsicht gewährt...". Ich habe da drauf hingewiesen, da hat mir der dann gesagt: "Das steht zwar so drauf, aber die Akten dürfen nur die Anwälte sehen".

Hätten die mir auch die anderen Dokumente zeigen müssen? ich hab mich nämlich auch schon gewundert, wie man denn ohne Anwalt auskommen soll, wenn man ohne Anwalt die Akten nicht sehen darf.

War das womöglich auch nicht korrekt so ??

By michael (80.138.140.46) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 18:01:

§ 49 Abs. 1 OWiG:

"Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen."

Konkret also: Die Behörde ist nicht verpflichtet, dem Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren. Sie kann darüber entscheiden, sofern nicht z.B. datenschutzrechtliche Belange dem entgegenstehen. Unter Umständen kann die Akteneinsicht aber erzwungen werden, indem gem. § 62 Abs. 1 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt wird.

Im allgemeinen sollte es aber keine Probleme bei der Akteneinsicht geben - ich war selber vor einiger Zeit auf unserem Verwaltungsgericht (nicht wegen einer Verkehrs-Sache) und habe da meine Akte durchgeblättert. Wurde mir sogar ein Kaffee angeboten, während ich mich durch den Papierberg quälte und Notizen schrieb :-)

By bodo (62.225.252.250) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 18:03:

tach gemeinde !
in 2 ganz ähnlich gelagerten fällen habe
ich folgendes an die autobahn-polizei `bretten`
geschrieben. wörtlich:
ICH BITTE UM DIE MÖGLICHKEIT ZUR EINSICHTNAHME
IN DAS ANGEGEBENE BEWEISMATERIAL ZWECKS FAHRER-IDENTIFIKATION.VIDEOBAND-ABSCHNITT soundso.....

beide male wurde das verfahren nach 3 wochen eingestellt. (schriftl. benachrichtigung)
ist ja irgendwie logisch, warum das so ist:
es ist zu teuer und zu aufwendig, bei jeder dieser anfragen
1. das band rauszukramen
2. eine vorführung zu veranstalten
3. den vorführer abzustellen aus dem lfd. dienst
4. sich mit dem `opfer` rumzuärgern

hat wirklich schon mehrmals funktioniert, und geht als standardantwort erst recht bei motorradfahrern durch !

By Matthias (217.227.109.41) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 22:44:

@Bodo:
Es gibt keine Autobahnpolizei Bretten.
Es gibt eine zentrale Bußgeldstelle in Bretten, die auch die Vorgänge der Autobahnpolizei bearbeitet.


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