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Abstand zu gering, was nun?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Abstand zu gering, was nun?
By Oleg (80.133.204.180) on Samstag, den 28. September, 2002 - 22:52:

Hallo, ich habe Heute ein Schreiben ins Haus geliefert bekommen: Ungenügender Sicherheitsabstand, bei einer Geschw. 122km/h betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho =14,9 Meter Verletzte Vorschriften: StVO § 49, StVO § 4, Abs. 1, BKat Nr. 12.5.3, StVO § 1 Abs.2 Video-Aufzeichnug/Messverfahren Beweis Foto/Video ---

Nun habe ich zwei Fragen, Mir drohen BG 75€ und 3 Punkte ...ich wurde an einem Autobahnkreuz (Würzburg) gefilmt/geblitz, bin auf der rechter Spur gefahren und habe mich an die Geschwindigkeit gehalten... ... jeder kennt es, in der Hauptverkehrszeit herrscht an solchen A.Kreuzen zehflisendes Verkehr, dem man sich anpasst, hat man mehr als 20m Abstand, schert dort ein Fahrzeug ein...

Welche Chancen habe ich aus der Geschichte rauszukommen ohne Punkte zu bekommen bzw. ohne Bußgeld zu bezahlen? Die andere Frage ist die, 120km/h = Sollabstand 60m, ich brauche kaum zu erklären das 60m in starkbefahrenen Autobahnkreuzen nicht zu halten sind, den bei so einem Abstand und derart geringer Geschwindigkeit passen 3-5 Fahrzeuge rein. Die andere Frage ist die, wie kann man von einem Fahrzeugführer verlangen dass er den Abstand 5Meter genau ohne technischen Hilfmitteln berechnet ohne sich vom Verkehr abzulenken? :-) geradeaus gugen, auf Tacho gugen, zu Seite blicken, sich die Pfeiler ansehen, wieder geradeaus... dann krachts ja erst Danke Oleg

PS. Vor Ort wurde ich nicht angehalten, dummeweise ist es ein Firmenfahrzeug und meine Identität als Fahrer zur "Tatzeit" steht ausserfrage...

By rennfahrer (80.140.9.177) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 01:02:

jeder kennt es, in der Hauptverkehrszeit herrscht

Die StVO kennt das nicht, deshalb musst du auch zu solchen Verkehrszeiten deinen Sicherheitsabstand halten !


wie kann man von einem Fahrzeugführer verlangen dass er den Abstand 5Meter genau ohne technischen Hilfmitteln berechnet ohne sich vom Verkehr abzulenken?

Dafür gibts doch diese weissen Leitpfosten, sind immer im Abstand von 50m aufgestellt, da dürfte es doch kein problem mehr sein, oder ?

Welche Chancen habe ich aus der Geschichte rauszukommen ohne Punkte zu bekommen bzw. ohne Bußgeld zu bezahlen?

Wenn du als Fahrer benannt wurdest, also die Behörde deinen Namen rauskriegt, sogut wie keine!

dummeweise ist es ein Firmenfahrzeug und meine Identität als Fahrer zur "Tatzeit" steht ausserfrage...


Du darfst bei sowas nicht logisch denken, die Behörden können es nicht, und tun es auch nicht.

Für wen steht es denn ausser Frage, dass nur du der Fahrer sein kannst? Für deine Firma!
Weiss die Behörde, dass nur du als Fahrer in Frage kommst ?? Nein!

Wenn du einen lockeren Chef hast, und du dich im Forum etwas umsiehst, zum Thema "Verjährung" sollte es schon machbar sein, vorausgesetzt, dein Chef spielt mit, dass du da ohne Bussgeld und Flenspunkten rauskommst!

By Oleg (217.84.136.89) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 10:10:

Servus Rennfahrer, nun das die StVO sich nicht dem Verkehr anpasst ist mir schon klar, aber man sollte auch bedenken das die §§ schon seit gut 30 Jahren im Dienst sind und mitlerweile völlig veraltet sind...

Ich wurde von der Firma als Fahrzeugführer angegeben, dies geschiet automatisch... sprich den Anhörungsbogen habe ich direkt heim zugeschickt bekommen.

... und das mit dem Abstand und Pfosten, a) kannst du mit Pfosten bestimt nicht 5m genau arbeiten, sondern nur schätzungsweise. Wir vielfahrer können uns relativ gut im "Vielverkehr" auf die Strasse, Verkehr, Tacho und Pfosten konzentrieren, es gibt aber viele andere: Fahranfänger, Senioren, Sonntagsfahrer und Wenigfahrer... und erhlich gesagt ist mir ein zudicht auffahrender Senior lieber, als ein abgelenkter, nicht konzentrierter, bzw. überforderter Fahranfänger.

Oleg

By Goose (80.135.123.98) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 12:55:

Ich denke, daß auch niemand von dir erwartet, den Abstand auf 5 Meter genau bestimmen zu können. Wenn du mir aber jetzt hier erzählen willst, daß du den Unterschied zwischen 60 Meter Abstand und ca. 15 Meter Abstand nicht erkennen kannst, so ist das doch nur eine Ausrede.

Gruß
Goose

By kleiner (141.79.17.31) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 17:24:

Tja, dumme Sache. Denke, daß die Begründung Autobahnkreuz-Zähflüssiger Verkehr bei 120km/h doch leider nicht ganz zutreffend ist. Du wirst keine große Chance haben, aus der Sacher heraszukommen ohne Bußgeld und Punkte.
Gruß
Kleiner

By dagegen (134.147.40.93) on Montag, den 30. September, 2002 - 14:56:

Übrigens gibt's bis zum halben Abstand gar keine Strafe. Also 30m hätten dir im dichten Verkehr auch gereicht.


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