Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Harry (217.224.170.183) on Freitag, den 30. August, 2002 - 14:47: |
Hallo,
habe da eine kleine Frage:
Ein Bekannter von mir wurde letztens auf der Autobahn mit zu geringem Abstand geblitzt, der Halter des Autos ist sein Vater, der bekam ein Schreiben bezüglich des Verstoßes, woraufhin er Einspruch eingelegt hatte, ohne einen Fahrer zu benennen oder sonstige Aussagen zu machen.
In der Zwischenzeit wurde das Auto aus anderen Gründen verkauft und abgemeldet.
Nun meine Frage: Falls der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch verhängt werden? Wenn ja, auf welches Kfz? Der Vater ist Halter von 5 Autos und 2 Motorrädern.
Was ist ansonsten für eine Vorgehensweise zu empfehlen, da der Fahrer kurz vor der 2-Jahresfrist bezüglich der Tilgung seiner Punkte in Flensburg steht, sollten die (hier wahrscheinlich 3) anfallenden Punkte unbedingt vermieden werden.
Irgendwelche Tips?
In der Suchfunktion habe ich dazu leider nichts passendes gefunden.
Vielen Dank für evt. Antworten,
Gruß
Harry
By dagegen (217.5.19.12) on Freitag, den 30. August, 2002 - 16:29: |
Fahrtenbuch wird für ein Fahrzeug nicht für eine Person auferlegt. Wird ein Auto abgemeldet, entfällt auch das Fahrtenbuch.
Für die Eintragung der Punkte zählt die Rechtskraft. Also Einspruch gegen einen BuGeBe einlegen und so lange aufrecht erhalten, bis für die alten Punkte 2 Jahre um sind (Achtung, auch erst ab Rechtskraft!)
By Driver (217.5.3.187) on Freitag, den 30. August, 2002 - 21:53: |
@dagegen
Das Fahrtenbuch kann ohne weiterers auch für das Ersatzfahrzeug oder im Exttremfall sogar für alle Fahrzeuge des Halters angeordnet werden.
By Harry (217.82.49.96) on Samstag, den 31. August, 2002 - 00:50: |
Nunja, welches wäre denn dann das Ersatzfahrzeug?
Es waren bisher nie irgendwelche im Sande verlaufenden Verstöße gegen StVO.
Nur sollte es wie gesagt vermieden werden, die Punkte zu kassieren.
Irgendwelche sonstigen Vorschläge zur Verhinderung der Punkte?
Wäre für erfolgversprechende Tips dankbar,
Gruß
Harry
By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 2. September, 2002 - 13:30: |
@Harry: Selbst einmal erfolgreich durchgezogen:
Auf den A-Bogen schreiben, daß zu dem Zeitpunkt des Verstoßes eine Probefahrt gemacht wurde, der Betreffende das Fzg. aber nicht gekauft hat. Daher kennst du seine Daten nicht.
Grobi
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