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Frage nach Abstand in Geschwindigkeitszonen

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Frage nach Abstand in Geschwindigkeitszonen
By Heiko (217.226.158.19) on Freitag, den 2. August, 2002 - 02:15:

Eine Frage, die mich recht lange beschäftigt ist folgende: Wenn man in einem Streckenabschnitt mit bspw. 120 Tempolimit fahre, muss man dann beim Überholen trotzdem einkalkulieren, dass ein anderes Fahrzeug mit deutlich höherer Geschwindigkeit (zB. 40+) herannahen könnte? Sprich: muss man die übliche sonst nötige Vorsicht walten lassen oder kann man davon ausgehen, dass man, wenn man selbst bereits 120 fährt, die Lage ein wenig kürzer abschätzen?

Diese Frage hat in meinem Bekanntenkreis für allerlei kontroverse Meinungen gesorgt und konnte nicht abschließend beantwortet werden.

So, jetzt weiter mit der Nachtwache ;)

Heiko

By Schmuckmischa (217.84.167.95) on Freitag, den 2. August, 2002 - 08:50:

@Heiko

Du hast dich genauso zu verhalten, als wenn du nicht in einer Geschw.-Zone bist.
Das verlangt schon §1 STVO.
Grundsätzlich solltest du damit rechnen, dass von hinten einer mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit kommt.
Beispiele findest du dafür in diesem Forum satt.

PS: Bei mir sinds in der Regel 20+.

Gruss Mischa

By Bluey (80.130.174.75) on Freitag, den 2. August, 2002 - 09:23:

@Schmuckmischa

*schmunzel*
Da legst Du den §1 ja sehr schön zu Deinen Gunsten bzw. in Deinem Sinne aus! Tatsächlich kann aber jeder VT vom Grundsatz her darauf vertrauen, daß sich die anderen VT verkehrsgerecht verhalten. Und das bedeutet, daß man nicht unbedingt damit rechnen muß, daß jemand von hinten mit +40 "angerauscht" kommt.

Gleichwohl gilt die Pflicht, sich vor einem Überholen davon zu überzeugen, daß nachfolgende/r Verkehr/andere bereits überholdende VT etc. nicht gefährdet werden (Rückschaupflicht), d.h. eine Behinderung ist durchaus zulässig, z.B. Abbremsen müssen!
§ 5 Abs. 4 Satz 1
Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine (konkrete!) Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

By Schmuckmischa (217.84.172.76) on Samstag, den 3. August, 2002 - 09:10:

@ Bluey

Als "alter Hase" müsstest du wissen, dass man immer mit der Dummheit anderer rechnen musst.

Und das bedeutet, daß man nicht unbedingt damit rechnen muß, daß jemand von hinten mit +40 "angerauscht" kommt.

Es war keine Rede von muss, ich schrieb solltest.Nicht mehr als eine unverbindliche Empfehlung.

Den Gasfuss habe ich nach meiner Bekanntschaft mit einem Baum (1/2 Jahr nach FS-Erwerb) schnell abgelegt und bin damit gut gefahren.

Abgesehen von 2 oder 3 kleineren schuldhaften Rempeleien, bin ich seitdem unfallfrei.

Da legst Du den §1 ja sehr schön zu Deinen Gunsten bzw. in Deinem Sinne aus!

Sehe ich nicht so. Den §1 kriegt man ja bei jeder Gelegenheit unter die Nase gerieben, da ist nix mehr mit auslegen.
Gerüchten zufolge soll der §1 in Bussgeldbescheiden bereits fest eingedruckt sein. *bg*

Gruss Mischa

By Bluey (217.225.16.54) on Samstag, den 3. August, 2002 - 11:12:

@Schmuckmischa

"solltest <=> mußt"... o.k. hab ich etwas überlesen.

...dass man immer mit der Dummheit anderer rechnen musst.
Dann würde ich hier aber auch schreiben sollte, paßt dann etwas besser (ist ja keine Verpflichtung, sondern auch nur eine Empfehlung ;-) )


Klar bekommt man den § 1 bei sehr vielen Verstößen mit untergejubelt. Aber aus dem Grund, weil allein der Logik zufolge bei fast jedem Verstoß auch gegen die/eine der in § 1 enthaltenen Grundregeln verstoßen wird.

Nur ist die Aussage Du hast dich genauso zu verhalten, als wenn du nicht in einer Geschw.-Zone bist.
Das verlangt schon §1 STVO
so nicht ganz "richtig" bzw. in dem Sinnzusammenhang etwas "mißverständlich". Deshalb schrieb ich Da legst Du den §1 ja sehr schön zu Deinen Gunsten bzw. in Deinem Sinne aus!

Gruß (und fahr weiter unfallfrei)
Bluey


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