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Welche Konsequenzen/Möglichkeiten ?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Welche Konsequenzen/Möglichkeiten ?
By urlawyer (217.185.36.140) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 10:30:

Hallo und Guten Tag, verehrte Teilnehmer

2 Fragen:

Folgender Verstoß: Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h betrug der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerts
ERFORDERLICHER ABSTAND (1/2 Tachowert) = 73,5 m
GEFÄHRDENDER ABSTAND (1/4 Tachowert) = 36,7 m
FESTGESTELLTER ABSTAND 0,35 SEK. = 73,5 m

Bußgeldstelle Viechtach/Bayern

Voreintragungen:
1. 11.8.98: Geschw. innerort. um 21 km/h - 1 Pkt.
2. 14.4.00: Gefährd beim Überholen - 1 Pkt.
3. 27.4.00: Geschw. außerorts um 22 km/h - 1 Pkt.
4. 5.8.00: Geschw. außerorts um 14 km/h - 1 Pkt.

Tilgungsreife: 3.10.2002

1. Frage: Wird das zu verhängende Fahrverbot länger als 1 Monat sein (in Bayern) ?

2. Frage: Kann ich angesichts der Tilgungsreife 3.10.02 durch Verzögerung (Einspruch/Terminsverlegung(Berufung etc.) die Löschung der Voreintragungen vor einer Entscheidung erreichen; d.h. wie lange kann ich herauszögern ?

By farendil (217.225.253.96) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 11:23:

1: +14 gibt keine punkte!
2: 1 monat fahrverbot - bei so vielen voreintrgungen wird aber wohl die geldstrafe höher ausfalen.

3: wie lange du es herauszögern kannst, hängt vor allem von deinem geschick ab. sind die datumsangaben jeweils die rechtskraft?

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 11:51:

Irgendwie müssen in urlawyers posting einige Schreibfehler drin sein, die er klären sollte:
Der gemessene Abstand war wie gross? jedenfalls nicht 73,5 m wie geschrieben.
Sein letztes Speed ticket waren das 24 km/h, bei 14 gäbe es ja keine Punkte. Rechtskraft dieses Tickets war der 3.10.00 oder woher leitet sich das Datum ab?

Wenn er bis zum 3.10 verzögern muss, geht das glaube ich kaum ohne Verkehrsrechtsanwalt, nicht jeder ist ein farendil. Das wäre aber der Weg der Wahl.

By urlawyer (213.7.18.149) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 12:29:

Entschuldigung ! In mein Posting hatte sich tatsächlich ein fehler eingeschlichen

FESTGESTELLTER ABSTAND natürlich nicht 73,5 m, sondern 0,35 SEK. = 14,3 m

Es gab aber tatsächlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um
14 km/h mit Kfz über 3,5 t ein Bußgeld von 160 DM und einen Punkt.

Ansonsten so, wie von alfa beschrieben: Datum dieser - letzten - Entscheidung 13.9.2000 - Rechtskraft 13.10.2000.

Seid Ihr Euch wirklich sicher, dass es keine 3 Monate gibt ? (vgl. Posting "Alberto-Methode auch bei Fahrtenbuchauflage" im Bereich Abstandverstöße).

Grüße und Dank an farendil und alfa

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 13:45:

Also, wie farendil sagte, 1Monat laufen, 125 € abdrücken und 4 Flens-Punkte auf die Habenseite buchen. Wenn der Bescheid in der Routine durchläuft, bleibt es bei den 125 €, falls einer vorher eine Flensabfrage macht, könnten die auch noch zulegen beim Geld. Wenn das in unserer Zntralstelle in Bayerisch-Sibirien am Fliessband gemacht wird, könntest du Glück haben, das keine Abfrage gemacht wird.

By urlawyer (217.185.25.214) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 08:13:

Vielen Dank, alfa & farendil ...


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