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Alberto Methode trotz Fahrtenbuchauflage ?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Alberto Methode trotz Fahrtenbuchauflage ?
By urlawyer (62.104.220.93) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 08:22:

Hallo und Guten Tag,

1. Ist die sog. Alberto - Methode auch anwendbar, wenn der Fuhrpark bzw. das Fzg. mit einem Fahrverbot belegt ist ?

2. Was droht bei einem Verstoss gegen die Fahrtenbuchauflage ?

Danke

By farendil (217.85.229.192) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 09:30:

du meinst eien fahrtenbuchauflage, kein fahrverbot, oder?

von wem ist das auferlegt? vom finanzamt oder von der strassenverkehrsbehörde?

By urlawyer (62.104.220.93) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:04:

@Farendil

Von der Straßenverkehrsbehörde

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:10:

@urlawyer: ist es die gleiche behörde, die für den neuen verstoß zuständig ist und die auch das fb veranlasst hat???

By Greatblackbird (213.7.140.252) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:18:

@urlawyer

1. Ist die sog. Alberto - Methode auch anwendbar, wenn der Fuhrpark bzw. das Fzg. mit einem Fahrverbot belegt ist ?

Ja. Einfach die entsprechende Seite im FB rechtzeitig verschwinden lassen oder besser noch das ganze FB bei der Polizei als verloren melden und Verlustbescheinigung ausstellen lassen, dann ein neues anlegen.

2. Was droht bei einem Verstoss gegen die Fahrtenbuchauflage ?

Die genauen Sätze habe ich gerade nicht zur Hand, gibt aber Bußgeld und Punkte für den Halter. Wenn Du wie unter "1" vorgehst, kann man eventuelle Bußgeldsanktionen abwehren.

By Alberto (62.224.96.81) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:26:

@GB
So ist es.... das beste ist, daß ein solches Fahrtenbuch ganz verschwunden ist... das ist praktisch "höhere Gewalt" - einmal geht das bestimmt.

By urlawyer (62.104.220.93) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:33:

@Farendil

Nein, es ist eine andere Bußgeldbehörde

@Greatblackbird
@Alberto

Habt vielen Dank, Männer !!


Deutschland ist im 1/4-Finale, Glückwunsch

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 14:52:

@urlawyer: na dann machs so - melde das fahrtenbuch als verloren...

die andere behörde wird höchstwahrscheinlich nichts vom FB wissen und damit geht man im e-fall einigem ärger aus dem weg...

By urlawyer (217.185.36.140) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 10:33:

.. danke, farendil und alberto !!

By Jack Daniels (217.1.123.27) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 02:41:

Nicht vergessen eventuellen Ärger mit dem Chef wenn der Bussgeldbescheid kommt und aussgerechnet das Fahrtenbuch ist verschwunden,da hast du dann schnell keine Freunde mehr unter den Kollegen,die daselbe Auto in der Zeit benutzt haben.Ich schätze mal wenn das rauskommt ist mindestens eine Abmahnung fällig und der Chef/ Fuhrparkleiter werden spätestens dann massiv den Schuldigen suchen wenn sie Punkte bekommen sollen.
Bei einem Bekannten haben sie in der Firma solange alle Auftrage,Fahranweisungen usw.durchsucht bis der Fahrer gefunden wurde,Fahrtenbuch gabs nicht aber die Strecke war ja bekannt und somit fanden sie auch schnell den Zweck der Fahrt und der Rückschluss zum Fahrer war dann einfach,es ging um einen Strafzettel von 75DM,aber diese Firma bezahlt sie grundsätzlich nicht,hat dem Fahrer seine 2.Abmahnung und die Versetzung an einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz eingebracht da er mit Firmenwagen schon öfter Mist gebaut hat.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:02:

@Jack Daniels

Ich schätze mal wenn das rauskommt ist mindestens eine Abmahnung fällig

Wenn was rauskommt? Daß ein Fahrtenbuch verlorengegangen ist? Das kann immer mal passieren und rechtfertigt keine Abmahnung. Wenn eine Seite fehlt, muß auch bewiesen werden, wer sie entfernt hat.

Bei einem Bekannten haben sie in der Firma solange alle Auftrage,Fahranweisungen usw.durchsucht bis der Fahrer gefunden wurde

Ja und? Das beweist höchstens, daß er theoretisch gefahren sein könnte, die tatsächliche Fahrereigenschaft kann nur durch ein Foto oder durch direkte Zeugen nachgewiesen werden.

und somit fanden sie auch schnell den Zweck der Fahrt und der Rückschluss zum Fahrer war dann einfach,es ging um einen Strafzettel von 75DM

Siehe oben. Wenn es um ein Parkvergehen ging, kann ohnehin keine Fahrereigenschaft nachgewiesen werden. Egal, was für ein Aufwand dabei betrieben wird, das Verfahren muß früher oder später eingestellt werden, und die Verfahrenskosten werden dem Halter auferlegt!

aber diese Firma bezahlt sie grundsätzlich nicht,

Da wird sie bei Verfahrenskosten gar nicht drum herumkommen. Werden sie nicht gezahlt, werden sie bei der Firma zwangseingetrieben. Auch hier ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt.

By Jack Daniels (217.1.123.23) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 22:22:

Es wird auf jeden Fall feststellbar sein wer an dem Tag mit diesem Auto unterwegs war und über die Fahrstrecke auch wer,wenn die Fahrtenbuchauflage von Straßenverkehrsbehörde kommt dürfte das Dummstellen schon öfter vorgekommen sein.Wenn kein Fahrer festgestellt werden kann ist klar das die Firma zahlt,bei der erwähnten Firma wurde das Problem einfach gelöst,die Fahrzeugschlüssel müssen beim Pförtner abgeholt werden und auch da wieder abgegeben werden,sogar wenn ein Kollege gleich wieder mit dem Auto wegfährt,dabei werden die Uhrzeiten in eine Liste eingetragen,seither gibt es in dieser Firma keine Möglichkeit mehr um sich rauszureden da ja jederzeit nachgeprüft werden kann wer das Auto wie lange hatte.

By Greatblackbird (213.7.145.40) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 23:25:

Jack Daniels

Wenn kein Fahrer festgestellt werden kann ist klar das die Firma zahlt

Das gilt nur bei Parkvergehen. Bei allen anderen Verstößen wird das Verfahren ohne Kosten eingestellt, wenn es keinen definitiven Beweis und somit auch kein verwertbares Foto gibt.

die Fahrzeugschlüssel müssen beim Pförtner abgeholt werden und auch da wieder abgegeben werden,sogar wenn ein Kollege gleich wieder mit dem Auto wegfährt,dabei werden die
Uhrzeiten in eine Liste eingetragen,seither gibt es in dieser Firma keine Möglichkeit mehr um sich rauszureden


Das beweist lediglich, wem das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt überlassen wurde, nicht aber, wer damit bei einem Verstoß tatsächlich gefahren ist!

da ja jederzeit nachgeprüft werden kann wer das Auto wie lange hatte.

Das ist höchstens für firmeninterne Verwaltungszwecke verwendbar, nicht aber als gerichtsverwertbarer Beweis.

Im übrigen muß man sich schon ziemlich ungeschickt anstellen, wenn man einer Behörde einen haltbaren Grund für eine Fahrtenbuchauflage gibt.

By Jack Daniels (217.0.114.41) on Freitag, den 9. August, 2002 - 00:47:

Da es reine Firmenwagen sind und ausdrücklich Privatfahrten verboten sind wird sich jeder davor hüten,abgesehen wer soll während der regulären Arbeitszeit sonst damit gefahren sein?
Die Firma des Fragestellers hat es auf jeden Fall geschafft eine Fartenbuchauflage zu bekommen.Zuviele Albertos in Firma?

By Greatblackbird (172.185.155.122) on Freitag, den 9. August, 2002 - 11:31:

@Jack Daniels

Da es reine Firmenwagen sind und ausdrücklich Privatfahrten verboten sind wird sich jeder davor hüten,

Das würde dann lediglich eine Abmahnung rechtfertigen, wenn eine Privatfahrt überhaupt nachgewiesen werden könnte.

abgesehen wer soll während der regulären Arbeitszeit sonst damit gefahren sein?

Das nachzuweisen ist Sache der Behörde. Selbst wenn die Firma sagen würde, es kann nur derjenige gewesen sein, ist das kein Beweis, denn wenn das Fahrzeug vom Hof fährt, gibt es keinen Beweis mehr für die Fahrereigenschaft, es sei denn, es gibt Zeugen (z.B. einen aussagewütigen Beifahrer).

Die Firma des Fragestellers hat es auf jeden Fall geschafft eine Fartenbuchauflage zu bekommen.

Es kann natürlich passieren, daß die Auflage einfach mal so in der Firma eintrudelt. Dagegen gibt es aber Rechtsmittel und wenn man es geschickt anstellt, kann man die Auflage problemlos abschmettern. Natürlich kommt es darauf an, was im Vorfeld passiert ist. Wenn immer gesagt wird "wir wissen nicht, wer gefahren ist...", wird es schon schwieriger.


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