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Zeugenbefragung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Zeugenbefragung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
By Holger (193.99.52.252) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 09:31:

Hallo...

ich habe heute ein nettes Briefchen bekommen, mit dem Titel "Zeugenbefragung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit".

Darin wird festgehalten, daß ich am 16.05.2002 um 14.15 Uhr mit unserem Firmenauto (eines von vielen) in Muenchberg folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe:

Ungenügend Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h mit einem festgestellten Abstand von 13,9 m.

Als Beweismittel haben sie geschrieben Foto/Video und Frontvideo.

Von einer Kollegin habe ich gehört, daß sie einmal für ihren Chef ein Schreiben verfaßt hat (wegen selbiger Angelegenheit), in dem sie was von häufigen Nießanfällen wg. Erkältung an dem Tag schrieb. Der Typ mußte nix zahlen.

Geht das durch?

An dem Schreiben ist ein Zeugenfragebogen beigefügt. Soll ich den Verstoß da zugeben (ich habe vor, das Schreiben ähnlich zu verfassen - "Nießanfälle")...

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...

Gruß
Holger

By farendil (217.85.225.38) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 09:47:

@holger: egal, was du reinschreibst - das interessiert die wie eine wasserstandsmeldung....

das mit dem nießanfall würde ich ganz, ganz schnell sein lassen! sowas ist grob fahrlässig, in einem zustand zu fahren, in dem du nciht für die teilnahme am straßenverkehr tauglich bist...

wenns ein ZEUGENFRAGEBOGEn ist, so denken die erst mal, daß du es gar ncith warst.
(oder ging der an die firma??)

By Holger (193.99.52.252) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 09:59:

Der ging an die Firma und die haben ihn an mich weitergegeben...

Ja... was soll ich denn jetzt tun?

Mich schuldig bekennen und anstandslos zahlen?

By farendil (217.85.225.38) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 10:50:

nun, stell dir mal vor, die firma verweigert die aussage. kommt netter besuch, so schickt der pförtner diesen nach hause...

was hälst du wohl davon?

By Holger (193.99.52.252) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 11:08:

Also schuldig im Sinne der Anklage (100 € + 4 Punkte)...

By farendil (217.85.226.170) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 11:54:

???

By Holger (193.99.52.252) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 12:34:

Das ist doch die Strafe für weniger als 3/10 Abstand, oder?

Außerdem glaub ich kaum, dass wenn netter Besuch zur Firma kommt, die die Aussage verweigern. Die werden höchstens nachsehen, wer das Kfz zu diesem Termin hatte. Und das war ja nur ich.

By farendil (217.225.255.173) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 13:18:

@holger: mhh, also zwei möglichkeiten.
a:
du füllst den bogen selber aus und gibst keinen namen an, nur, daß "man" die aussage verweigert.

chance: naja.

b: du suchst im forum mal nach allem relaventen zur verjährung.

By Holger (193.99.52.252) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 13:32:

Möglichkeit a) würde aber bedeuten, das irgendwann einmal nette kleine grüne Männchen vor unserer Firma stehen werden und sich kundig machen werden, wer denn dieses Auto fährt, gefahren hat o.ä.

Und ich denke mal, die Chance, Antwort zu erhalten, stehen für Sie gut.

Also bleibt mir im Endeffekt ja nur die Möglichkeit, zu zahlen. Bei keinem weiteren Eintrag auf mein Punktekonto würde das Dingens dann in 2 Jahren getilgt.

Chance b) versteh ich nicht ganz. Das würde doch bedeuten, das ich das solange hinauszögere, bis es Verjährt ist, oder? Ich werd mal ein wenig rumstöbern...

By farendil (217.235.55.151) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 00:41:

tja, es kann bei hance a sein, daß es so kommt - du kansnt aber auch glück haben, daß die siche denken, daß es eh keinen sinn hat.

es ist eben eine chance - besser als gleich völlig ohne gegenwehr zu zahlen - mehr nicht und weniger nicht.


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