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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
By Guido (195.14.244.166) on Samstag, den 26. August, 2000 - 18:28:

Hallo,

Habe gegen einen Bußgeldbescheid wg. zu geringem Mindestabstand (10,23m bei 100km/h) und dessen Folge (1 Monat Fahrverbot + Bussgeld) Einspruch eingelegt, da kein Anhörungsbogen bei mir eingetroffen ist. Die zuständige Behörde antwortete mir dann mit der Aussage, daß ein Anhörungsbogen versandt worden ist und damit die Behörde davon ausgeht, daß dieser auch zugestellt worden ist. Ich durfte mich dann aber innerhalb von 14 Tg. zu dem Vorfall äußern. Das habe ich getan, mit Hinweis auf Meßfehler und Toleranzen bei der Video-Abstandsmessung usw. und bat um Neubewertung des Bußgeldbescheids bzw. Tilgung des ausgesprochenen Fahrverbots.
Bis heute sind seit diesem Schreiben von mir ca. 2,5 Monate vergangen ohne daß ich etwas von der zuständigen Behörde gehört habe.
Jetzt meine Frage: Bei dem verkündeten Fahrverbot habe ich eine Frist von 4 Monaten zugesprochen bekommen. Diese läuft jetzt im September ab. Wie kann ich nun feststellen, on das Fahrverbot jetzt rechtskräftig eingetragen ist oder ob die Sache noch in der Schwebe ist. Bei der Behörde selber möchte ich ungern anfragen (von wegen "Schlafende Hunde wecken...) ?
Bin für jeden Hinweis dankbar !

By michael (213.21.11.155) on Samstag, den 26. August, 2000 - 19:40:

Also, wenn du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hast und dies auch nachweisen kannst (Einschreiben mit Rückschein!), ist der Bescheid natürlich noch nicht rechtskräftig und es ist noch kein Fahrverbot fällig.
Die Tatsache, daß schon so lange Zeit verstrichen ist, läßt darauf schließen, daß die Sache nun bei der Staatsanwaltschaft liegt und es wahrscheinlich zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt.
Andernfalls wird man dir einen Einstellungsbescheid zusenden.

By Guido (195.14.244.159) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 19:23:

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Jetzt habe ich eine Ladung zu einem Gerichtstermin bzgl. meines Einspruchs bekommen (in 3 Monaten).
Da mir das alles jetzt doch ein wenig zu stressig wird [(:-)], stellt sich für mich die Frage, ob es günstiger ist, den Einspruch zurückzuziehen?
Geht das überhaupt jetzt noch ?

Zweiter Teil meiner Frage: Ist es möglich, das ausgesprochene Fahrverbot in ein Bussgeld umzuwandeln ?

Danke im voraus

Guido

By michael (193.159.127.123) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 20:29:

Zu 1.: Ja, den Einspruch kannst du selbstverständlich jederzeit zurückziehen. Solange das noch vor der Hauptverhandlung geschieht, wird auch keine weitere Gebühr fällig.

Zu 2.: So ganz ohne weiteres kann man das Fahrverbot natürlich nicht in eine (höhere) Geldbuße umwandeln. Man muß den Richter schon sehr sorgfältig davon überzeugen, daß ohne Führerschein die Existenz so weit bedroht ist, daß ein Fahrverbot eine ungewöhnliche Härte bedeuten würde.

By berlinsky (62.104.208.64) on Samstag, den 23. September, 2000 - 22:29:

das interessiert den Richter aber i.a. recht wenig. Habe schon von LKW-Fahrern gehört, die ähnliche Fehler beggangen haben (frau, 5 kinder zu hause, kein Geld, usw.usw.) und der lappen war trotzdem wech. Besondere Härten ziehen hier kaum. Wäer mir jedenfalls neu

By farendil (141.30.2.85) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 20:22:

@berlinsky: kommt immer auf den einzelfall und natürlich auch auf den richter an.
generell läßt sich sagen: wenn du in flensburg keine eintragungen hast, und es knapp über der grenze zum fahrverbot war oder besondere umstände vorgelegen haben (bsp: erhebliche überschreitung nachts wo niemand gefährdet werden konnte) dann hast du gute chancen.

aber eine garantie ist das natürlich nicht - es gibt da auch grobe "ausreißer" in beide richtungen


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