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2mal Abstandsverstoß innerhalb eines Monats

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: 2mal Abstandsverstoß innerhalb eines Monats
By chris27 (217.234.188.36) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 17:53:

Hallo @ll,

muss erst einmal sagen, das ich dieses Forum hier echt klasse finde. Respekt denn Leuten die hier ihr Wissen weitergeben.

Nun zu meinem Problem. Vor einem Monat wurde ich wegen zu geringen Abstands (Abstand betrug weniger als 4/10 bei einer Geschwindigkeit von 169) "drangekriegt". Auf dem Foto war ich ganz klar zu erkennen. Denn Bußgeldbescheid und unglücklicherweise einen neuen Zeugefragebogen bekam ich heute. Bei dem neuen Vergehen hatte ich wieder weniger als 4/10 war aber "nur" 120 km/h schnell. Jetzt meine Frage.

1) Ich habe in Flensburg schon 6 Punkte, mit dem o.g. Bussgeldbescheid erhalte ich 3 Punkte dazu, sind 9 Punkte, plus das neue Vergehen wären 11 Punkte. Ist mein Führerschein dann weg? Ich frage deshalb weil bei dem Bussgeldbescheid ein Hinweis steht das bei erneutem Verstoß Fahrverbot droht.
2) Das ganze ist mit meinem Firmen PKW passiert. Lohnt es sich da irgendwas zu tricksen?
3) Lohnt sich ein Anwalt, oder ist das rausgeschmiessene Kohle?

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:04:

1. wer hat welchen bogen bekommen?
2. wann verjähren die alten punkte?
3. kanns tdu in der firma mit denenr eden, daß die niemandem etwas sagen+niemanden reinlassen oder alternativ einen anderen angeben?

By chris27 (217.234.164.39) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:07:

hi farendil,

1. der zeugenbogen ging an die firma, die dame die den fuhrpark betreut hat den zeugenbogen dann per hauspost zu mir geschickt
2. die 6 punkte sind vom letzten jahr
3. ich habe heute mit einem kumpel ausgemacht das er die tat zugibt. er hat seine personalien in den bogen reingeschrieben. wir wollen die a-methode machen. meinst du das klappt? beginnt die verjährung für mich schon zu laufen?

gruss und vielen dank für dein (euer) interesse,
chris

By farendil (217.225.241.185) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:15:

@chris: naja dann machts mal so. ich hoffe, die methode (also das WARUM und WIE) ist rictig verstanden. dann klappt das schon...

die verjährung läuft schon, wenn die nicht nachweisen können, daß du den bogen in der hand hattest.

By chris27 (217.234.141.218) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 09:42:

@farendil: nachweisen könnten sie es mir ja nur wenn die dame die den fuhrpark verwaltet aussagt, oder? sag mal kommt eigentlich nach dem zeugenbogen der anhörungsbogen oder schicken die schon direkt den bussgeldbescheid? und wie läuft das eigentlich ab wenn die ein foto mitschicken, auf dem ich ja zu sehen bin und nicht mein kumpel?

gruss,
chris

By farendil (217.235.49.229) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 10:42:

@chris: sag mal kommt eigentlich nach dem zeugenbogen der anhörungsbogen oder schicken die schon direkt den bussgeldbescheid?
wie jetzt? nachdem du einen fahrer angegeben hast oder wenn du nicht reagierst??

nachweisen könnten sie es mir ja nur wenn die dame die den fuhrpark verwaltet aussagt, oder?
ja. nur wird normalerweise da gar nicht nachgefragt.

By chris27 (217.234.167.186) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 13:13:

@farendil: ich glaub ich erzähle es von anfang. die polizei hat den zeugenbogen in die firma geschickt, die dame die den fuhrpark verwaltet hat den bogen in die hauspost gesteckt und zu mir geschickt. ich hab den bogen meinem kumpel gegeben und der hat seine personalien eingetragen. ich denke mir jetzt mal das in nächster zeit dann der anhörungsbogen kommt, oder?

laut der a-methode müsste dann mein kumpel wenn der a-bogen kommt den verstoss zugeben, richtig? dann wiederum würde die verjährung erst ab dem a-bogen anfangen...

By farendil (217.225.250.139) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 14:05:

@chris: ob dein kumpel NOCH MAL einen a.-bogen bekommt, nachdem er diesen weggeschickt hat, ist nicht sicher. wahrscheinlich kommt gleich der bg-bescheid an ihn.

By chris27 (217.234.167.186) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 14:14:

@farendil: aber der zeugenbogen ist doch nicht gleich anhörungsbogen, oder etwa doch?

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 22:00:

@chris27

Ein Unterschied zwischen Zeugen- und Anhörungsbogen ist einfach der, daß ein Zeugenfragebogen keine Verjährungsunterbrechende Wirkung hat.

By chris27 (192.11.189.114) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 09:35:

dann sieht es ja ganz gut für mich aus das ich die a-methode erfolgreich schaffen kann ;-))

die tat war am 02.04. also hab ich noch einen knappen Monat zu überstehen oder?

thx to farendil & greatblackbird...

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:31:

Wenn Dein Kollege jetzt einen Bußgeldbescheid erhält, haben sie den Braten geschluckt.

By Chris27 (217.234.183.127) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 21:32:

- dann muss mein Kumpel "nur" noch Einspruch einlegen
- bekommt dann Besuch von den Grün-Weissen
- die sehen dann das das gar nicht der Typ auf dem Foto ist...

und der Braten ist dann geschluckt ;-)

Scheisse nur das ich nicht schon früher auf das Forum hier gestossen bin, hätten sich vielleicht ein paar Punkte vermeiden lassen :-((

Gruss,
Chris

By Greatblackbird (172.178.48.213) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 17:49:

@Chris27

- dann muss mein Kumpel "nur" noch Einspruch einlegen

Ja.

- bekommt dann Besuch von den Grün-Weissen

Nö, wenn der BG erlassen ist, haben sie ja ihren Täter.



Scheisse nur das ich nicht schon früher auf das Forum hier gestossen bin, hätten sich vielleicht ein paar Punkte vermeiden lassen :-((


So geht es sicher vielen....


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