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Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: dringend
By unknown (172.177.83.216) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 13:13:

bin mit dem auto von nem kollegen in ne abstandsmessung gekommen und der hat (wahrscheinlich) angegeben, er wäre gefahren damit ich nicht zur nachschulung muss. jetzt hab ich nen bußgeldbescheid erhalten (150 DM + 30 DM Bearbeitungsgebühr+3 punkte) obwohl ich denen auf den anhörungsbogen geantwortet hab dass ich nicht gefahren bin und den beweis sehen will. anscheinend hat der kollege aber das doch nicht auf sich genommen, sonst würde ich doch kein bußgeldbescheid kriegen, oder. und wenn ich die 180 DM jetzt überweise, krieg ich dann 3 punkte, oder muss ich zur nachschulung (davon steht nichts auf dem bußgeldbescheid, obwohl ich noch in der probezeit bin)?

By garfield (129.143.4.36) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 18:59:

Er hat vermutlich nie angegeben, selbst gefahren zu sein. Sonst hättest Du den Anhörungsbogen nicht bekommen. Schöne Kollegen hast Du :-(

Wenn Du nicht irgendwie nachweisen kannst, daß die Messung fehlerhaft war (kaum möglich), kommst Du um die Nachschulung nicht herum. Auch wenn nichts davon im Bußgeldbescheid steht, bist Du schon für die Nachschulung vorgemerkt. Die Aufforderung zur Nachschulung kommt dann irgendwann, hier gibt es keine Verjährung.

By unknown (172.177.23.230) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 19:03:

innerhalb welcher zeit muesste ich dann der aufforderung zur nachschulung nachkommen? gibt es dann ein festgelegtes datum? wie teuer wird das ungefähr?

By garfield (129.143.4.36) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 19:16:

In der Aufforderung steht eine Frist drin, innerhalb welcher Zeit Du die Bestätigung für die Teilnahme an der Nachschulung einschicken mußt.

Bei den Preisen gibt es starke Unterschiede. Wenn Du Glück hast, findest Du eine Fahrschule, die die Nachschulung für 200 Mark anbietet. Der Standard dürfte aber etwa bei 400 Mark liegen.

By unknown (172.177.23.230) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 19:25:

ok. könnte mein kollege eigentlich jetzt noch sagen, er sei doch gefahren, damit ich nicht zur nachschulung muss?

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 16. November, 2000 - 04:58:

Nein. Die Ermittlung läuft bereits gegen Dich, also wäre die nächste Reaktion, daß Dein Paßfoto mit dem Foto der Messung verglichen wird. Dann kann Dein Kollege, der in diesem Fall nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge auftritt, auch noch Ärger wegen einer Falschaussage bekommen.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 16. November, 2000 - 17:06:

Irgendwie kann man verstehen, daß der Kollege das nicht übernommen hat, ist ja schließlich keine Restaurantrechnung. Denn immerhin bist Du ja in den Punkterängen gelandet D.h. der hat vielleicht auch Punkt beim "Einwohnermeldeamt" Flensburg und kommt in Probleme beim nächsten oder übernächsten Punkten -und das kann einem schnell mal passieren, wenn man viel fährt.

By unknown (172.177.31.152) on Donnerstag, den 16. November, 2000 - 20:46:

wei läuft die nachschulung ab? was macht man da so? wie viele theorie- u. praxisstunden muss man machen? gibt es auch eine prüfung???


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