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Nötigung und Beleidigung auf der Autobahn- Huch?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Nötigung und Beleidigung auf der Autobahn- Huch?
By Fred (80.128.71.119) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 23:00:

Hallo,

vielleicht kann mir jemand einen Rat geben (ausser, dass ich doch zum Anwalt muss - mache ich noch!)

Aber, vielleicht gibt es jemand, dem es ähnlich ging.

Vorfall:
Es behauptet ein anderere AudiTT Autofahrerin (ihr Beifahrer war Ehemann, ggf. auch Zeuge), dass ich Sie auf der Autobahn von hinten ankommend , 2 KM im zu dichten Abstand auffuhr, mit Lichthupe genötigt, dann rechts überholt und dabei den bösen Finger gezeigt habe. Das typische halt.

Sie erhob Anzeige.

Wir (meine Ehefrau und ich) haben die Wahrheit ausgesagt, waren auf der rechten Spur, Audi TT Fahrerin überholte uns, dann musste ich einen LKW überholen, bin vorschriftsm. nach links ausgeschert und habe LKW überholt. Als ich gerade noch nicht am LKW vorbei war, zog der LKW rüber auf die linke Spur. Ich Bremse, Lichthupe, konnte Zusammenstoss mit LKW knapp verhindern. Die Autofahrerin vor mir dachte, dass meine Warnzeichen ihr galt und stieg 3 Sekunden später voll in die Bremse. Den zweiten Zusammenstoss hätten wir beinahe durch sie gehabt.

Ich habe mich vor den LKW setzen können und fuhr wieder auf der rechten Autobahnspur, versetzt hinter der Audi TT Fahrerin her. Sie hat die linke Spur nie verlassen, wir fuhren auf 16 KM!! so dahin - Sie links versetzt vor uns, wir rechts hinter ihr.
Mehrer Autos die auf der Überholspur folgten, wollten diese Autofahrerin überholen. Sie fuhr nie zur Seite (w.g. 16 km! lang). Die anderen Autofahrer (insgesamt drei )überholten diese dann rechts, indem sie vor uns rechts einscherten und Gas gaben. Die waren also erstmal weg.

Später kamen wir in einen Stau, die linke Spur stand, wir rollten Verkehrsbedingt zähfliessend an der auf der linken Spur stehenden Audi TT Fahrerin rechts vorbei. Nur zu ihr rübergeschaut, keine Gesten, Handzeichen - nichts.
Nun habe ich unsere Zeugenausssage (die von mir und meiner Frau) schon lange auf der Polizei abgegeben . Wir dachten auf eine Einstellung. Ferner erging eine erneute Zeugenbefragung an meine Frau, da auch eine Anzeige aufgrund meiner ersten Zeugenaussage offenbar gegen die Autofahrerin erhoben wurde (vermutlich der Staatsanwalt, einen will er halt kriegen). Gut, erstmal ist die Klage gegen mich dran - wie es scheint.

Heute kam ein Schreiben mit Gerichtstermin und ein Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidung. Später ausgeführt im Strafbefehl wurde die Beleidigung erweitert mit "versuchter" Nötigung.

Was mach ich nun? Einspruch gegen den Strafbefehl? Oder gar nichts, erstmal zur Verhandlung??

Was sage ich (Beschuldigter) und meine Frau (Zeuge) dann vor Gericht aus? Das, was wir im Zeugenbericht angaben oder sollen wir besser die Aussage verweigern (die Staatsanwaltschaft ist dann in der Beweispflicht) Es stehen ja unterschiedliche Aussagen gegeneinander.

Besser Mund halten und sich nicht verplaudern (der Staatsanwalt probiert ja bestimmt alles) ????

Brauche bitte Tips und Ideen - Hilfe, ich werde Opfer der Justizmühle!!! Denen ist doch alles egal! Ein Strafbefehl heisst doch schnelles Verfahren ohne den Sachverhalt näher aufzuklären - da verlier ich doch!- Oder?

By farendil (217.235.47.28) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 23:30:

@fred: warum, warum bloß fragst du nicth vorher!!!!
Wir (meine Ehefrau und ich) haben die Wahrheit ausgesagt,
ab hier ists schon gelaufen! du HAST ausgesagt. das war der schlimmste fehler!

ein Schreiben mit Gerichtstermin und ein Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidung
????
entweder ein strafbefehl ODER ein gerichtstermin!
(oder der gerichtstermin nachdem dem strafbefehl widersprochen wurde)


die Staatsanwaltschaft ist dann in der Beweispflicht)
*lach!!*
sie hat doch einen wunderbaren beweis! die zeugenaussage einer armen frau die vom bösen mann genötigt wurde!

Es stehen ja unterschiedliche Aussagen gegeneinander.
ja, die aussage eines ZEUGEN der die wahrheit sagen muß und die aussage eines beschuldigten der lügen darf und dem schwere strafen drohen...

Ein Strafbefehl heisst doch schnelles Verfahren ohne den Sachverhalt näher aufzuklären
nein, ein strafbefehlheißt gar kein verfahren.
machst du nix, ist er rechtskräftig.
widersprichst du, kommt es zur verhandlung!

da verlier ich doch!
wies aussieht: so oder so!


das einzige, was du noch tun kannst wäre die beauftragung eines wirklich GUTEN FACHanwalts. leider sind das die wenigsten.

was anderes bleibt dir nicht übrig, da du schon allein wegen dem §240 5 punkte bekommst (bleiben 5 jahre)

was steht denn als strafe da??

By Fred (80.128.71.119) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 23:42:

Hallo farendil,

Ich habe eine Gerichtsvorladung am 12.Juni. Dort steht sonst nicht viel drin. Angeheftet ist ein
Beschluss: Strafverfahren gegen Fred. Es wird gem. $480 III 2 STPO Termin zur Hauptverhandlung anberaumt und dieser bestimmt auf: 12. juni, XX Uhr.

Da angeheftet ein kleiner Zettel: Ich beantrage, den anliegenden Strafbefehl zu erlassen. (gez. Staatsanwaltschaft Landshut)

Dort angeheftet ein Strafbefehl, mit leerem Stempelfeld: Rechtskräftig seit:....., Urkundsbeamter....(keine Unterschrift)

Die Staatsanwalt legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: Blabla, oben genanntes.

Sie werden beschuldigt (zweite Seite) durch Handlung versucht zu haben, einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung zu nötigen und durch diese handlung eine andere Person beleidigt zu haben und falsch überholt zu haben (hab ich dich nicht!!) usw...

Strafbar als

versuchte Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Strssenverkehrs gem. §§ 185, 194 I, 240 I, II, III 315c I Nr. 2b, III Nr.1, 22 23, 52, 69, 69a STGb

Mein Gott, habe die keine Arbeit?

Beweismittel:
Zeugen:
PHM Maier,
Lisa sowieso (Audi Fahrerin)
Gerorg sowieso ( Ehemann, Beifahrer)

Urkunden:
Auszug Bundeszentralregister
Auszug Verkehrszentralregister

(Dort sollte iegentlich nix drin stehen)

Gez. Richter Amtsgericht.

Hmm, ist das nun ein Strafbefehl? Ich ahbe auch gelernt, dass es einen Strafbefehl gibt oder eine Verhandlung. Was nu?

Vielen Dank

By Fred (80.128.71.119) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 00:02:

@farendil:

1: Anmerkung: Wer ist ein guter Fachanwalt? Kennt jemand einen, der sich damit erfolgreich befassen kann?

2: Kann meine Frau und ich die Aussage zurückziehen, für ungültig erklären und gar nix mehr sagen?

3: Mag sein, dass der Staatsanwalt einen Zeugen
hat (die arme Frau), jedoch ihre Aussage steht doch gegen meine. Die Aussage ihres Ehemannes steht gegen die Aussage meiner Ehefrau. Die müssen doch im Zweifelsfall für den Angeklagten stimmen - heisst es immer.

Meine Aussage klingt dazu viel plausiebler, als die Angabe der armen Frau. Kann man doch sehen, denk ich. Was der Staatsanwalt schreibt, klingt doch immer krass, das Gericht glaubt das in erster Linie doch auch nicht gleich.

By farendil (217.225.244.64) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 01:06:

@fred: also das ganze ist so: ein strafbefehl kann in betracht kommen.
das läuft so ab: der staaatsanwalt beantragt diesen und gibt die sache zum richter ab. der hat genau zwei möglichkeiten:
a: er erläßt den strafbefehl GENAU SO (mit strafe etc.) wie ihn der sta vorgeschlagen hat.
b: er lehnt diesen ab und beraumt eine verhandlung an.


bei dir ist zweites passiert. - das KANN etwas gutes bedeuten! nämlich daß der richter die sache für noch nicht eindeutig geklärt ansieht.

PHM Maier, ganz normnal - der hat die anzeige aufgenommen. eventuell kennt er auch die örtlichkeit allgemein...

Mein Gott, habe die keine Arbeit?
wieso? das ist deren täglich brot. gibt übrigend mindestens einens tich in der statistik der aufgeklärten straftaten (oder was glaubst du, wie die statistik zu stande kommt??)

zu1: einer der das als spezialgebiet hat und sonst nix macht UND der sich asserdem auch in solche vergleichsweise schelcht bezahlten sachen reinknieet und wirklich was tut.
eine empfehlung hilft wenig, wenn sie nicht aus dem gerichtsbezirk ist - du könntest die anreise kaum bezahlen.

grundsätzlich ist die chance auf nieten zun treffen GERINGER, wenn du zu einer grossen kanzlei gehst, die u.a. die schwerpunkte stafrecht und verkehrsrecht haben. dort ist dann wahrscheinlich ein spezialist für soclhe fälle.
eine garantie ist aber auch das beileibe nicht...

zu2: kannst du freilich, bringt nur nix. du bist damit noch unglaubwürdiger.
einzige strategie ist flucht nach vorn! (also: zeugen in widersprüche verwickeln, angaben zur linksfahrzeit und zu eigenen verstössen versuchen zu bekommen etc.)

3: bitte, nerv micht nicht damit! ich explodiere sonst! glaub mir oder laß es bleiben! ich hab echt keinen nerv auf diesen müll - ich erkläre es ständig und trotzdem kommt spätestens aller 14 tage einer mit geneu dem gleichen mist! such in älteren beiträgen, da steht es (auch die genaue juristische erklärung).
und glaub mir, ich kenne mich in der praxis aus!
ohne plausiblen grund, warum die zeugen lügen sollten, kannst du DEN müll vergessen!

By Pferdestehler (217.224.227.145) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 06:57:

Also ich muß sagen, daß schlägt dem Faß den Boden aus.
Ich hatte wirklich mal mit Zeugen einen Autofahrer angezeigt, weil er mich zweimal absichtlich bis zum Stillstand ausgebremst hatte und wurde dann selbst beinahe zum Verbrecher gemacht, der ging straffrei aus.

UND DANN SOWAS? Kann doch nicht angehen, daß (noch zwei gleiche Sportwagen!) so ein paar Vollidioten sich da solch eine Story ausdenken und einen noch anzeigen. Und dann macht man selbst seine korrekte Aussage (was ich auch getan hätte, sogar sehr erboßt) und bringt sich auf die Schlachtbank damit?

1) Warum sollte man gar nichts aussagen, obwohl die anderen einen zu Unrecht beschuldigen?

2) Wieso kommen die Überhaupt mit ihrem Unsinn durch?

Mich hat man ja angepisst (also die Anwältin des Täters), da ich einen sehr (theoretisch) schnellen VW Corrado fuhr. Damit hat sie mich befragt und in die Ecke Verkehrsrowdy gedrängt. Der andere fuhr so eine Riesen-Chrysler-Schüssel.

Aber hier sind beides Sportwagen und ich würde als Staatsanwalt über solch eine Anzeige nur lachen und die in Ablage P befördern.

Was soll das? Hier bitte auch Niederlegung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder nicht Beweisbarkeit nach $$weißnichtmehr!!!

By farendil (217.235.41.185) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:35:

@ps: auch wenn du dich noch so aufregst, so ist es nun mal.

hat der beschuldigte dann noch punkte (wer punkte hat, frisst auch kleine kinder) so ist er automatisch vorverurteilt.


1: weil alles was man sagt, gegen einen verwendet wird. der staatasanwalt glaubt von der aussage des beschulditgten nur, was er galuben wil, der rest sind schutzbehauptungen.
mit der aussage passiert das schlimmste: du gibst deine anwesenheit am tatort zu!
genau das aber ist der knackpunkt, an dem die anklage oft scheitert, wenn man die klappe hält.

aus dem grunde, wenn es irgendwelchen ärger gibt: NIE zum anderen rüberschauen!


2: ließ es im forum in alten beiträgen durch! einer ist zeuge, der andere beschuldigter. das ist was grundverschiedenes!

Damit hat sie mich befragt und in die Ecke Verkehrsrowdy gedrängt.
im grunde keine schlechte strategie von der anwältin....


@fred: Die anderen Autofahrer (insgesamt drei )überholten diese dann rechts, indem sie vor uns rechts einscherten und Gas gaben.
und du hast nicht zufällig eine der nummern???

By Fred (62.172.234.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 10:06:

Hallo Farendil,
Hallo Pferdestehler,

@fahrendil
Gut, werde halt mal sehen, dass ich nen Anwalt her bekomme. Du meinst also dass der Strafbefehl erstmal nix macht. Leg ich also kein Einspruch ein und lass die Verhandlung auf mich zukommen.
Werde mich dort auf meine Aussage berufen und auch nicht rumjammern oder Schutzbehauptugnen aufstellen. Ein prägnantes Ja oder Nein ist meist eh wirkungsvoller.

Zu Punkt 3 und Zeugen: Ich denke Du hast Recht. Im ersten Posting hatte ich die Vermutung ja geäussert, dass denen eh alles Wurscht ist.
Eine Wahrheitsfindung ist das nicht - kann man da das Gericht eigentlich ablehnen, sich umdrehen und gehen? (Ist nur ein Scherz)

@Pferdestehler:
Das mit dem Rowdy ist gut, da hab ich vielleicht guten Karten? Ich fahr ja nur einen BMW Diesel vollgepackt mit Frau und Baby, die Klägerin fuhr einen AudiTT Sportwagen.

Im Prinzip muss ich Pferdestehler recht geben - es ist zum Kotzen - es wird hier immer der bestraft (zu 95%), der zuerst Anzeige erstattet. Ich habe leider aus beruflichen und familiären Gründen nicht die Zeit jeden Deppen gleich anzuzeigen. Das ist auch der Grund warum ich die Nummern von den anderen Autofahrern nicht gemerkt habe. Ich habe mich zwar geäregert, aber nicht daran gedacht die Audi Fahrerin anzuzeigen.
Auch wenn ich die KFZ Nummern hätte, was bringts? Meinst Du es würde einer zugeben - nochdazu als Zeuge für mich, dass dieser einen AudiTT auf der AB rechts überholt hat. Der wird einen Teufel tun sich daran zu erinnern oder dafür auszusagen.
Sch....!! Ich montier mir jetzt ne Videokamera ins Auto! Ist das ein Frust!

Danke derweil,
werde posten wie es weitergeht. Am Freitag geh ich mal zum Anwalt.

By Fred (62.172.234.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 10:08:

Korrektur, freudscher Versprecher:

...- es wird hier immer der bestraft (zu 95%), der zuerst Anzeige erstattet...

Natürlich erwischt es den Angezeigten!

Bin in der Firma, hab etwas Stress hier....
Danke

By farendil (217.225.242.155) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 10:31:

@fred: Leg ich also kein Einspruch ein und lass die Verhandlung auf mich zukommen.
wenn kein vom richter unterschriebener strafbefehl (mit rechtsbehelfsbelehrung über deinen einspruchsfrist) da ist, so kannst du gar keinen einspruch einlegen.

was wäre denn die geforderte strafe???

Werde mich dort auf meine Aussage berufen
nein! besprich das um himmels willen vorher ganz genau mit deinem anwalt, ob und was du sagst!!!

oder Schutzbehauptugnen aufstellen
ob du das tust, ist irrelevant, genau das wird man in deiner aussage aber sehen!

kann man da das Gericht eigentlich ablehnen, sich umdrehen und gehen?
dann wird ein urteil in deiner abwesenheit gefällt bzw. der strafbefehl rechtskräftig (wenn du diesem widersprochen hast und es deshalb zur verhandlung kam)

Meinst Du es würde einer zugeben - nochdazu als Zeuge für mich, dass dieser einen AudiTT auf der AB rechts überholt hat.
solange ihm keine gefährdung dabei nachgewiesen werden kann, ist dieses vergehen nach 3 monaten verjährt.
ausserdem kann der zeuge ja diesen teil der aussage einfach verweigern....

also ich würde in dem fall sofort für dich aussagen....

Ich montier mir jetzt ne Videokamera ins Auto!
bist nicht der erste, der auf diese idee kommt...
:-)
gemacht hats aber ausser ein paar bullen (die dann damit arme autofahrer jagen *g*) soweit ich weiß, keiner....

By Peter (194.72.49.82) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 11:57:

Ein paar Tips aus meinem Erfahrungsfundus:

Annahmen:
Deine Geschichte stimmt oder ist näher an der Wahrheit als ihre.
So wie es aussieht hast du keinen Strafbefehl erhalten, darüber wird in der Verhandlung entschieden. Falls du einen erhalten hast (ein Strafbefehl soll die Verfolgung "kleinerer" Delikte vereinfachen. Der Staatsanwalt beantragt Strafe nach Gesetz und wenn du nicht einverstanden bist, kannst du Einspruch erheben. In diesem Zusammenhang sag doch bitte was jetzt die Strafe sein soll, Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, TS). Dass dieser Weg nicht gewählt wurde sondern eine Verhandlung, würde ich als Zweifel des Richters an den geschilderten Vorfällen deuten (also gut für dich).

Gehe bitte auf jeden Fall zu einem Anwalt. Ich habe bisher zwei sehr gute Anwälte gehabt und bin beide Male durch persönliche Empfehlung zu denen gekommen. Wichtig ist auch die Chemie, also dass du das Gefühl hast, dass er kompetent ist und vielleicht kannst du das schon im ersten Gespräch herausfinden, sein Argumentationsstrang dir einleuchtet/dir gefällt. Ich wäre sehr skeptisch wenn er verfrüht "Deals" aufzeigt, z.B. Einstellung gegen Geldbuße. Das kann zu einem späteren Zeitpunkt zwar sinnvoll sein, am Anfang jedoch nicht. Schreib einfach im weiteren Verlauf deiner Unternehmungen mal drüber im Forum.

Der Versuch einen über den Fahrzeugtyp etwas zu unterstellen wird oft gemacht. Bei mir war es "AUDI TDI" was wohl Schnellfahren bedeuten sollte. Ein ganz einfaches Mittel dagegen ist darum zu bitten das Fahrzeug mit der im Kfz Schein gegebenen Bezeichnung zu nennen. Schliesslich sagt man ja auch nicht Golf II Vergaser, oder?

Schutzbehauptungen wird dir bei allem unterstellt, vom ermittelnden Beamten, Staatsanwalt etc...also die naheliegendste Strategie wäre den Zeugen in Widersprüche zu verwickeln.

Es gibt einen wesentlichen Vorteil für dich, du bist jetzt zwar unter Druck, aber gehst hoffentlich mit dem Anwalt deine Schilderungen im Vorfeld so durch das Unstimmigkeiten nicht auftreten werden (Schutzbehauptungen dir die unterstellt werden kann man auch positiv sehen...na ja du bist im Gegensatz zum Zeugen nicht verpflichtet die Wahrheit zu sagen.
Die Zeugen sind meistens anwaltlich nicht vorbereitet, antworten also so wie ein maessig vorbereiteter Privatmann das tut...also wird ein eigener Verstoss versucht "auszublenden" oder "herunterzureden" (was blöd ist, denn hier kann dein Anwalt die gesamte Glaubwürdigkeit des Zeugen widerum angreifen).

Die im Auto installierte Videokamera eines Privatmannes habe ich vor Jahren mal in einem RTL Bericht gesehen. Er gab an, dies seitdem er in einem Verfahren seine Ansprüche nicht durchsetzen konnte zu tun. Im Bericht sah man die üblichen Verstöße seiner Mitmenschen (seine natürlich nicht so sehr) wie Spurwechsel ohne Blinken, die er dann fleissig zur Polizeidienststelle trug (waren schon Hunderte von Anzeigen seitdem er das Teil installiert hatte).

*Gruss

Peter

By Pferdestehler (217.224.227.145) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:23:

An die Kamera hatte ich auch bereits gedacht, die kleine PC9 von Sony eignet sich da hervorragend. Nur muß sie in genau dem Moment laufen, wenn was passiert, das ist der Knackpunkt.
Bänder haben 60...90 Minuten. Entweder man geht auf Dauerlauf, dann kann man einmal im Monat die Videoköpfe tauschen lassen oder man muß erst umständlich auf STANDBY EINSCHALTEN, dann die REC-TASTE drücke, bis dahin ist meistens bereit alles passiert.
Elektronische Aufzeichnungssysteme wären die Lösung: Eine Blackbox mit einer Menge RAM drin, die immer die letzten dreißig Sekunden im Speicher hält und bei Drücken einesKnopfes anfängt, diese auc Band zu übertragen und die Daueraufzeichnung startet. Das wäre mal eine richtige Entwicklung, die helfen würde, ganz im gegensatz zum Unfalldatenschreiber, den ja nur die Polizei im Testeinsatz hat...

Hat da jemand Lust, das man sein Know-How zusammenschmeißt, um sowas mal zu entwickeln und zu verkaufen?

By Fred (62.172.234.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:31:

Hallo zusammen,

@farendil:
Ok, gute Idee. Die geforderte Strafe weis ich nicht. Stand nichts drin. Nur die Feststellung des Anwalts, dass ich aus gegebenen Anlass nicht qualifiziert bin ein Fahrzeug zu führen blabla und strafbar als versuchte Nötigung. Sonst weis ich nichts. Was halt im o.g. Strafbefehl stand.

Achja, meine Frau bekam auch eine Vorladung natürlich, als Zeuge auszusagen. Nur ist sie Amerikanerin und spricht kein Deutsch. Habe ich aber in der Aussage bekanntgegeben. Ich hoffe die versteht einer und der Staatsanwalt verdreht daraus nix. Oh, Oh!

@Peter
Danke, guter Input. Ich werde den Anwalt am Freitag sehen. Der ist ziemlich taff und kommt immer zum Punkt. Ich denke einer der Drumherum blubbert bringt eh nichts.

By Fred (62.172.234.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:36:

@Pferdestehler:

Das wird die liebe Polizei (vorallem die Bayerische, hat da ja eigene Richtlinien) gleich aus dem Verkehr ziehen. Amtsanmassung, Gefahrenabwehr...Hihi, genau so heisst das Zauberwort hier in Bayern :-)

Ich hatte an meine Sony Cybershot gedacht. Die leg ich in die Ablage´. Die kann 45 Minuten stumm aufnehmen. Das reicht. Einfach abwechselnd auf Tacho oder Strasse richten wenn es auf der AB brennt reicht wohl. Die kann ich mit einer Hand bedienen ohne durchschauen zu müssen. Gespeichert wird alles im Memory Stick. Später könnte man die Kamera zur Verhandlung mitnehmen, den Film auf dem LCD Display der Kamera vorspielen oder die Bildersequenz ausdrucken. Sollte wohl reichen.

Hätte ich das Ding damals gehabt!

Mittach.

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:42:

@peter: zum anwlt gbe ich dir recht, bis auf:
Ich wäre sehr skeptisch wenn er verfrüht "Deals" aufzeigt, z.B. Einstellung gegen Geldbuße.
genau das aber wird wohl noch die günstigste variante sein!

ohne aktenkenntnis bzw. großem glück (entsprechender aussage der zeugin) kann man nur vom durchschnittsfall ausgehen. und da ist eine einstellung gegen zahlung einer geldbuße das wohl beste zu erziehlende ergebnis.

eine "normale" einstellung ohne bestimmte besonders günstige umstände ist eher unrealistisch!

wenn der anwealt dir das so sagt, finde ich es viel, viel eher vertrauenserweckend als wenn er dir was erzählt von wegen: "wir schaffen das schon" etc....

@fred: Der ist ziemlich taff und kommt immer zum Punkt
woher kennst du den denn?
ich will nur zu bedenken geben, daß der anwalt, der deine scheidung meisterlich über die büne gebracht aht, oder der einen grundstücksstreit gut gelöst hat kaum geeignet für diese sache ist.
IMMER einen auf solche fälle eingeschworenen spezialisten nehmen!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:53:

Farendils letzten Satz kann ich nicht dick genug unterstreichen!!
Eine aktuelle Beobachtung im Bekanntenkreis hat das gerade mal wieder bewiesen. Weil ein Anwalt, der in einer Wirtschaftssache jemanden super rausgehauen hat, dann in einer Verkehrssache genommen wurde, ging das daneben und der hat armtief ins Klosett gegriffen.
Bei grossen Sozietäten ist das Risiko geringer, da haben die in aller Regel Spezialisten für die gängigen Richtungen. Selbst wenn du da immer den selben Lieblingsanwalt nimmst, dann macht der sich regelmässig bei seinem Fach-Kollegen schlau.

By Peter (194.72.49.82) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 13:06:

Ich versuche das mal mit dem "Färben" von Zitaten
@peter: zum anwlt gbe ich dir recht, bis auf:
Ich wäre sehr skeptisch wenn er verfrüht "Deals" aufzeigt, z.B. Einstellung gegen Geldbuße.
genau das aber wird wohl noch die günstigste variante sein!


Ich meine dass das durchaus im weiteren Verlauf des Verfahrens sinnvoll sein kann. Ein Freispruch ist aber auch möglich. Was ich mit Zweifel gegen zu frühes Optionieren auf Einstellung ausdrücken will: Wenn das zu früh kommt, unterstelle ich dem Anwalt die Gebühren einfach kassieren zu wollen. Wenn die Lage es nach eingehender Prüfung nahelegt ist es ok.


IMMER einen auf solche fälle eingeschworenen spezialisten nehmen!

Yepp, auch gut wenn du dann noch einen erwischst der mit dem Amtsgericht vertraut ist. Das ist etwas mehr Arbeit für dich (ich weiss nicht, aber bei AB Problem ist das wahrscheinlich nicht zufällig an deinem Wohnort) aber du könntest nach Vorbereitung durch deinen Anwalt deine Vertretung vor Gericht an einen quasi "ortsansässigen" Anwalt übergeben. Ist ein Vorteil, denn gewisse Vorlieben der Richter sind den dort länger handelnden bekannt (vielleicht sogar die typische Argumentationsstrategie des Staatsanwaltes).
Hört sich jetzt vielleicht schon zu sehr nach Herausboxen eines Mafiabosses an...bitte versteht das richtig, vor Gericht wird anhand der Beweise und Vernehmungen (typischerweise nicht länger als 1 Stunde) entschieden. Der Entscheider ist damals nicht dabei gewesen, somit kommt jeder Minute sinnvoller Vorbereitung Bedeutung zu. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann mitunter die gesamte wirtschaftliche Existenz aufgrund der Folgekosten bedeuten. Ich weiss zwar nicht wie eklatant das bei Fred ist, aber mein Credo lautet:Gute Vorbereitung, lieber zu viel als zu lässig (abhängig natürlich von der Strafandrohung).

*Gruss

Peter

By Fred (62.172.234.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 15:24:

@all


Hallo,

gerade mit dem Anwalt geredet. Er mir schon bei verschiedensten Dingen gut geholfen, Erbschaftsangelgenheiten, Steuerrecht und auch Verkehrssachen. Bei den Verkehrsgeschichten ist er auch taff, d.h. die Anfrage an ihn mir zu helfen war für mich nicht immer erfolgreich - er sagte mir früher in zwei Fällen, dass es gar keinen Sinn macht und ich soll einfach zahlen.

Dinge, die für ihn Erfolgsversprechen sind, greift er an - wenn nicht, will er damit auch nix zu tun haben. Wenn ich zurückdenke, waren seine Argumente berechtigt in zwei Fällen. Die leigen aber nun gut 10 oder 15 Jahre zurück.

Probier ich es halt mal, ich habe ihn heute angerufen:

Aussage zum Strafbefehl:
Er sagt, dass kann gut sein - oder auch nicht, dass das Gericht erstmal den Strafbefehl aussetzte. Entweder die sind noch nicht überzeugt von meiner Schuld, oder sie haben zuwenig um den Strafbefehl durchzuboxen.

Er bat mich nun um alle Unterlagen und meine Aussagen (die hab ich ja in Kopie) und wird dann Akteneinsicht stellen.

Soviel mal dazu. Mal sehen was er sagt, wenn die Unterlagen geprüft sind.

More to follow.

By Alberto (62.158.210.104) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:18:

Zum Anwalts-Problem hätte ich da eine Idee...

@me
Ist es eigentlich zulässig, wenn wir uns eine Art Datei aufbauen, wo jeder - zwar zunächst subjektiv - aber dennoch - seine eigenen Beurteilungen abgibt und dabei Anwälte benennt, die entweder ganz untauglich zu sein scheinen oder aber ganz gut sind?

Im Klartext: ich wüßte für den Raum Stuttgart einen superguten verkehrsanwalt - und einen furchtbar schlechten.. die anderen kenne ich nicht so..

Für jeden, der in Stuttgart ein Problem hat, könnte doch diese Information wichtig sein.. ich weiß nur nicht, ob wir dies rechtlich dürften...

By me (217.229.237.39) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 16:09:

@Alberto

Ich _denke_ es ist nicht rechtens, eine solche Datei zu veröffentlichen. Und wenn es rechtens wäre, würde sich sicherlich ein Anwalt finden, dem das (aus dann verständlichen Gründen) überhaupt nicht passt, mit den Konsequenzen müßte ich dann wiederum leben. Ich denke, wenn jemand eine derartige Anfrage ins Forum stellt, könnte man ihn ja per E-Mail Infos zukommen lassen. Notfalls auch über mich.

By Alberto (62.158.210.78) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 17:39:

@me
Habe ich mir fast gedacht...
also, wenn jemand im Raum Stuttgart Schwierigkeiten hat.... einen guten Anwalt hätte ich..

By farendil (217.225.251.18) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 02:20:

alsom es sit so: stellen wir hier eine datei unter administrativer verwaltung ein, so ist me dann der "ansprechpartner" für wütende anwälte.
-> also auf keinen fall machbar.

wird ein thread eingerichtet, (ähnlich videowagen) wo die leute PERSÖNLCIH was zu verschiedenen anwälten sagen können, so düfte der admin aus der schusslinie sein, ABER:
gepostet werden dürfen nur tatsachen, KEINE subjektiven meinungen, schlussfolgerungen, eindrücke etc.

genau das aber ist bei der beurteilung von anwaltsleistungen fast nicht zu vermeiden, es sei danenn, der poster verfügt über bessere juristische kenntnisse als sein anwalt UND kann jede seiner behauptungen über die arbeit des anwalts auch beweisen.


das einzige, was relativ unproblematisch sein dürfte, sind positive eindrücke von anwälten auf privater basis mit dem zusatz, daß es eine subjektive meinung ist....

By Fred (62.172.234.2) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 12:09:

Update:

Anwalt hat sich geäussert und holt sich die Akten.
Er meinte, dass wenn es zur Verurteilung kommt, der Führerschein weg ist. Mehr kann man noch nicht sagen.

Verwunderlich ist die Aussage der Klägerin bzgl. der "Dauer" die ich angeblich hinter ihr her fuhr. Sie sagte aus, dass ich ihr 2 KM lang links hinterhergefahren bin. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 80-100 (wie sie behauptet) sind das ca. 2 Minuten, wenn ich das richtig sehe.

Also, ich folgte aber (rechst hinten) versetzt dem Fahrzeug für ca. 16 Km. Für die brauche ich mind. 20 Minuten!

Frage nun: Warum habe ich sie nicht die ganze Zeit "verfolgt"??? Ich denke damit kann man schon sehen, dass die Anklage wg. Nötigung nicht greifen kann, oder?
Jemanden für 2 Minuten zu folgen, kann doch verkehrsbedingt sein, wenn man der Aussage der Klägerin Glauben schenkt. Evtl. habe ich da einen Ansatzpunkt bei der Verhandlung ihre Aussage zu wiederlegen.

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 12:18:

wenn man der Aussage der Klägerin Glauben schenkt

die Gerichte neigen leider dazu, auf solche Vorwürfe wie Pawlowsche Hunde zu reagieren. Vor allem, wenn es um ach so böse Raser und Drängler geht. Da geht jede Objektivität verloren :-(

By Fred (62.172.234.2) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 14:45:

@Frell

Ja, es gibt aber angeblich schon Masstäbe, wann von einer Nötigung ausgegangen werden kann und wann nicht. Z.b. habe ich mir sagen lassen, dass es z.b. eine Nötigung sein kann, wenn Du jemand mit der Lichthupe anblinkst aus einem Abstand von 5 Metern und dies wiederholt. Blinkt man jemand aus 300 Metern mit der Lichthupe an, ist der Tatbestand der Nötigung noch nicht erfüllt.
Ich denke Auslegungssache?

Ich denke (hoffe) die Gerichte werden dies auch bewerten. Den Sportwagen hat ja die Klägerin gefahren (AudiTT) und ich den Pampersbomber (320er Diesel).

Gruß

By farendil (217.85.234.102) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:23:

@fred: 5 meter abstand sind wohl immer nötigung (ntsprechende geschwindigkeit vorausgesetzt) lichthupe hin oder her.

an sich ist die lichthupe ja außerorts zum anzeigen der überholabsicht erlaubt...


sag zum 320cdi nicht pampersbomber... - und lass keinen wissen, was die kiste an leistung hat...
(der einfache tt hat da weniger...)

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:31:

5 meter abstand sind wohl immer nötigung

Erklär das mal einem, der Dich gerade ausbremst.

By farendil (217.225.246.59) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 17:20:

@frell: jaja, sagen wir grundsätzlich!
du weißt doch, was ich meine!

By Fred (62.172.234.2) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 17:25:

sag zum 320cdi nicht pampersbomber... - und lass keinen wissen, was die kiste an leistung hat...
(der einfache tt hat da weniger...)

Hmm, gut - hoffentlich weis das die Richterin nicht. Was mein Auto PS hat weis ich eh nicht genau. Da muss ich mal in den Schein gucken. Gut, ein paar PS werden es wohl sein. Eigentlich hat mich das nie interessiert.

Mal sehen, wie das weitergeht.

By Grobi (217.228.106.76) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 21:48:

@farendil: 320cdi?? Von Mercedes???
Ich hätte auf einen BMW 320d getippt...*wunder*

Grobi

By farendil (217.235.54.62) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 00:29:

@grobi: stand da oben nicht irgend was von mercedes kombi?? oder war da nur der wunsch der vater des gedankens??

(kommt vielleicht auch daher, daß der 3er bmw platztechnisch noch kein richtiges auto ist, von der bezeichnung des touring als kombi mal ganz zu schweigen)
*g*

By Frell (134.108.33.169) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 07:44:

Schön, und wer von euch hat jetzt den längeren...?

By Luigi (132.230.14.117) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 11:34:

Freds Posting vom 8.5., 10:06: "Ich fahre ja nur einen BMW Diesel."
Also 320d (150 PS reichen auch für zügige Fahrweise).

By Börna (80.143.239.48) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 23:59:

@all:
Ich fahre auch einen etwas stärkeren Diesek und hatte auch mal eine Gerichtsverhandlung in einem ähnlichen Fall, der hier jetzt aber keine Rolle spielt.
Ich hatte das Pech eine anscheinend etwas übermotivierte Staatsanwältin "gegen mich" zu haben, die ähnlich argumentierte. Sie sagte, dass Diesel-Fahrer so oder so die schlimmeren Heizer und Drängler (sinngemäss, an den genauen Wortlaut errinnere ich mich nicht mehr) sind, die nur weniger für Verbrauch und Steuern usw. zahlen möchten, aber viel schneller und "schlimmer" fahren, ohne dies durch hohe Tankrechnnung zu bereuen.

By Börna (80.143.239.48) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 00:03:

Nachtrag:
Es muss natürlich "einen etwas stärkeren Diesel" heissen.
Ich wollte durch mein Posting nur anmerken, dass Fred auch mit seinem "Pampersbomber" nicht unbedingt besser dasteht als mit einem anderen Auto. Wenn du einen bunt angemalten VW Bully fahren würdest, könntest du vielleicht darauf hoffen, aber dann würden sie irgendwas anderes finden...

By Fred (62.172.234.2) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 17:27:

@Börna

Ja, es kommt sicherlich immer auf den Staatsanwalt an. Die sind sicherlich auch voreingenommen und jeder dieser Damen und Herrschaften hat natürlich auch sein Ängste, Sorgen, Nöte und Neurosen. Dass Dieselfahren billiger ist, möchte ich mal dahinstellen. Das kann man auch mittlerweile heute ganz einfach ins Gegenteil verargentieren: Du weist, was ein Diesel Steuer gegenüber einem Benziner kostet? Da kannst bald 2 Benziner dafür fahren. Ein Diesel rechnet sich nur in der Landwirtschaft, als LKW oder wenn Du mehr als 60Tsg Kilometer im jahr fährst.

Gruß

By Fred (62.172.234.2) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 17:28:

...verargumentieren....

By Fred (80.128.67.104) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 21:00:

So,

nun hatte mein Anwalt Akteneinsicht, hab den ganzen Papierkram hier. Da sind ingesamt 3 HÄMMER drin!

Der Strafbefehl lautet auf 50 Tagessätze zu 40 Euro (2000 Euro Strafe) und 7 Monate Führerscheinenzug.

Die Richterin lies es zur Verhandlung kommen, da es Aussage gegen Aussage steht. Sie hofft vermutlich, dass ein Zeuge umkippt.

1.Hammer:
Die Anzeigenerstatter sagen aus, dass ich alleine im Auto war! Wenn meine Frau als Zeuge nicht annerkant wird, dann hab ich noch ein Problem, das ich wiederlegen muss!!!

Mein Frau war aber dabei!!! Sie hatte mich zum Flughafen gebracht und brauchte hinterher den Wagen zum Einkaufen. Sie war schwanger und konnte nicht alles zu Fuss gehen (mit meiner ersten, damals 2 jährigen Tochter im Schlepptau), Deshalb, wenn ich wegfliege, nimmt meine Frau immer den Wagen. Sie bringt mich zum Flughafen und holt mich ab. Ich habe gottseidank das Flugticket noch, ich hoffe das reicht als Beweis. Weis nicht, was ich sonst als Beweis anbringen kann????

2. Hammer!:
Der Ehemann der Anzeigenerstattering (Belastungszeuge) sagt aus, dass ich den Stinkefinger gezeigt habe (Beleidigung). Jetzt kommts!!!! ICH HABE IHM DEN STINGEFINGER NACH UNTEN GEZEIGT!!!!!!!! So steht es in seiner Zeugenaussage! Wuaahahahah!!!!

Was ist das denn? Könnt ihr euch die ungemütliche Haltung vorstellen, nochdazu im Auto?????
So ein Schmarrn habe ich ja noch NIE GEHÖRT!!!!!!

3. Der Anwalt wird mich vertreten für eine "pauschal" Gebühr von 1200 Euro, inkl. alle Gerichts und Anfahrtskosten. Die muss ich zahlen, da Beleidigung, Nötigung und Strassenverkehrsgefährdung nicht von der Rechtsschutz Vers. bezahlt wird.

Was soll ich dazu sagen? Wie gehe ich da vor?
Hat jemand Erfahrung? Pauschbetrag??? Muss er nicht nach Brago abrechnen? Zahlt die RS Vers. wirklich nicht???
Soll ich sein Angebot annehmen, unter Voraussetzung der Erfolgsgarantie? Wenn ich freigsrpochen werde, kann ich diese Kosten wieder von der Anzeigenerstatterin einklagen? (Das Verfahren gegen sie schwebt, wird niedergelegt wenn ich verurteilt werde)

Ohje.

Mein Anwalt schrieb folgendes an das Gericht zurück:
----------------
...An den Vorwürfen ist nichts dran. Die Ehefrau des Beschuldigten befand sich sehr wohl im Fahrzeug. Dies wird in der Hauptverhandlung bestätigt.

Beleidigung scheidet aus, da der "Stinkefinger" nicht nach unten gezeigt wird.

Offensichtlich hat die Anzeigenerstatterin das Fahrzeug des Beschuldigten mit einem anderen Fahrzeug verwechselt, da der Beschuldigte die Anzeigenerstatterin überhaupt nicht überholt hatte, sondern erst im Stau an ihr rechts vorbeigefahren war.
-----------------

Gruß,
Fred

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 21:35:

@fred: ich kann dich gut verstehen, aber glaube mir, du bist nicht der erste, der dann die vorwürfe ließt und aus allen wolken fällt.
im gegenteil, das passiert recht häufig!

bitte keine diskussionen darüber - es ist so und basta.

50 Tagessätze zu 40 Euro (2000 Euro Strafe) und 7 Monate Führerscheinenzug.
die höhe der strafe ist irrelevant - wichtig ist die zahl der tagessätze. die ist - gemessen an den anschuldigungen noch niedrig.

die 7 monate aber sind (besonders im vergleich zur geldstrafe) heftig! boah!- das wird wohl auch ein grund sein, daß der strafbefehl nicht durchging. dem gericht war das wohl im verhältnis zu viel.

Aussage gegen Aussage
*grrrr*!! *wüt* tob! *schnaub*

Ich habe gottseidank das Flugticket noch, ich hoffe das reicht als Beweis.
mhh, nicht schlecht, könnte aber besser sein.
ein beweis, daß das auto während der zeit, wo du verreist war, benutzt wurde?
(tankquittung (auch abbuchung vom konto), knöllchen, etc. vorhanden??)

Die muss ich zahlen, da Beleidigung, Nötigung und Strassenverkehrsgefährdung nicht von der Rechtsschutz Vers. bezahlt wird.
falsch! wird das verfahren eingestellt - auch gegen geldbuße - so muß die rechtsschutz zahlen.
allerdings nur einen im versichrungsvertrag genannten betrag nach brago!

Muss er nicht nach Brago abrechnen?
müssen muß er nicht.
private honorarvereinbaarungen sind erlaubt und bei spitzenanwälten die regel.

Was soll ich dazu sagen?
tja, billig ist es nicht.
wenn er wirklich gut ist, aber gerechtfertigt.

Wenn ich freigsrpochen werde, kann ich diese Kosten wieder von der Anzeigenerstatterin einklagen?
vergiß es!
dazu mußt du BEWEISEN, daß sie gelogen hat. wirst du freigesprochen, heißt das, daß man dir ncihts nachweisen konnte. zwei völlig verschiedene paar schuhe....

Soll ich sein Angebot annehmen, unter Voraussetzung der Erfolgsgarantie?
glaubst du, die macht er?? *g*
wenn du glück hast, staffelt er das honorar je nach ausgang...

By Fred (80.128.67.104) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 21:51:

@farendil

---------
Aussage gegen Aussage
*grrrr*!! *wüt* tob! *schnaub*
---------

Sorry- das ist nicht auf meine Mist gewachsen!!! Ich habe gelernt, dass es Dich da zerreisst!

Das hat die Richterin vom Amtsgericht geschrieben - nicht ich oder mein Anwalt!!!

----------

Ich habe gottseidank das Flugticket noch, ich hoffe das reicht als Beweis.
mhh, nicht schlecht, könnte aber besser sein.
ein beweis, daß das auto während der zeit, wo du verreist war, benutzt wurde?
(tankquittung (auch abbuchung vom konto), knöllchen, etc. vorhanden??)
----------

Das ist ja der Sch...., ich überlasse das Auto immer Vollgetankt oder nahzu voll meiner Frau. Das Benzin zahlt meine Firma und das geht nur auf Karte. (habe private Nutzungsrechte am Auto)
Ausserdem - wo um Gottes Willen soll ich nach mehr als einem Jahr noch Belege für irgendwas herkriegen. Wir haben auch schon an Arzttermine gedacht, die meine Frau sehr viel hatte. Nur an diesem Tag.... das kann ich heute einfach nicht mehr feststellen und die Zetterl vom Doktor hebt man auch nicht solange auf!

Ich bin froh, wenn ich den Abschnitt des Flugtickets noch finde, oder das Email der Flugbuchung. Eines von beiden habe ich noch!!

Anwaltskosten: Ich ruf morgen meine RS Versicherung an. Mal sehen, was die sagen.

Gruß

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 22:17:

@fred: Das hat die Richterin vom Amtsgericht geschrieben
ja, es sind aussagen die gegeneinander stehen - sie haben aber nciht das gleiche gewicht.
merkwürdig, daß es so dasteht.

sag mal was anders: wie ist die personenbeschreibung von dir und welche beschreibungen der anzeigenerstatterin gibt es noch (fahrzeug etc.)

wo um Gottes Willen soll ich nach mehr als einem Jahr noch Belege für irgendwas herkriegen
deshalb dachte ich ja an kontoauszüge (fürs tanken...) die hebt man ja doch länger auf.

By Fred (80.128.67.104) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 23:48:

@farendil:

Personenbeschreibung: Die Anzeigenerstatterin beschrieb, dass ich einen dunklen BMW fuhr und dass ich blonde, gelockte Haare habe.

Ich habe einen schwarzen BMW, habe blonde Haare - die sind aber nicht gelockt sonder sehr kurz und sehen aus wie Stoppelfeld. Und zwar seit 10 Jahren.

Hmm, weis nicht, ob ich da weg komme. Eine Verwechslung kann es sein (ich gehe ja davon aus). Die Wagen, die vor uns einscherten und sie rechts überholten waren auch zwei davon dunkel oder schwarz. Ob dessen Fahrer blond waren, weis ich natürlich nicht und welche Automarken das ware weis ich nicht mehr. Iwr sind dann erst im Stau an ihr vorbeigerollt (mit ca. Schrittgeschwindigkeit)

Mit Belegen wird es mau ausschauen. Bis auf das Ticket oder die Flugbestätigung werd ich wohl nichts mehr kriegen.

Dass die Aussagen nciht das gleiche Gewicht haben, sagte auch mein Anwalt. Er schrieb mir:

Das Gericht geht von einer Aussage gegen Aussage aus, wobei Ihre Angaben im Prozeß als Angeklagter nicht zählen wird (Anmerk.: Wieso muss ich dann eigentlich hin? Sollen sie die Party halt ohne mich machen), da Sie lügen dürfen und dies straffrei wäre, weshalb man Ihrer Aussage keine Bedeutung beimisst. Anders ergeht es den Zeugen, u.a. Ihrer Frau und hier muss dargestellt werden, dass sie tatsächlich mit Ihrer Familie diese Strecke befuhren. Das Gericht wünscht hier Beweismittel, welche auch immer. Ich schlage vor, wir sprechen wegen der Sache die nächsten Tage.... usw.

Soviel mal dazu.
Da bin ich ja gespannt!

By Fred (80.128.67.104) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 00:07:

PS: Meine Punktekonten in Flensburg und VZR sind sauber. Keine Einträge

By Grobi (217.228.99.142) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 18:24:

@Fred: Sollte es doch zur Verhandlung kommen, hast du evtl. doch nicht so schlechte Karten, da es eine RichterIN ist:

1. Schwangere Frau und Kind im Auto
2. Leeres Punktekonto

Beides Faktoren, die für dich sprechen.

Grobi

By farendil (217.225.248.58) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 18:58:

@grbi: genau lesen! es KOMMT zur verhandlung....

By Grobi (217.85.44.194) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 19:42:

@farendil: Evtl. zieht die Gegenseite die Anzeige zurück... *g* Hast Recht, habe ich überlesen.
es ist aber immer wieder interessant, zu lesen, wohin Privatanzeigen führen können...:-/

Wenn es doch eine Verwechslung war (dunkle BMW gibts viele...) droht einem Unschuldigen möglicherweise der Verlust seines Arbeitsplatzes.

Grobi

By farendil (217.85.236.53) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 23:53:

@grobi: selbst das mit dem anzeige zurückziehen ist so eine sache. der strafantrag kann zurückgezogen werden - wenn es aber offizialdelikte sind oder aber die sta öffentliches interssse bejaht, ist das egal.

die aussag zurückziehen - was heißt das? das die erste aussage eine falschaussage war? das kann leicht unterstellt werden...

By Fred (80.128.66.230) on Montag, den 20. Mai, 2002 - 22:42:

Hallo,

@Grobi und farendil
Ne, die Verhandlung wird vermutlich schon durchgezogen, der Termin steht. Wenn es zum schlimmsten Fall kommt, der Führerschein für länger weg ist, muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen. Da ich 90% Reisetätigkeit habe, verliere ich mit Bestimmtheit den Job. 7 Monate Schreibtischdienst für mich kann sich mein Arbeitgeber bestimmt nicht leisten. Das Gericht wird an diesem Tag garantiert einen Arbeitslosen schaffen, der sich auf Staatskosten udn den anderen Steuerzahlern ausruhen darf. Das bittere wäre, dass ich den Führerschein dann neu machen muss, Deppertest und was weis ich nicht. Da wird es mit den 7 Monaten wohl nicht ausreichen, bis ich den Führerschein wieder habe.

Verwechslung: Darauf zielt der Anwalt ab. Es wird einfach in Frage gestellt ob ich der BMW Fahrer war. Nach ausreichender Beratung mit meinem Anwalt geht es nicht um die Beleidigung oder um das Rechtsüberholen. Dies hat ja so nicht stattgefunden, das können wir wiederlegen. Das schlimmste und das ist wahrscheinlich das, was auch der Staatsanw. auf die Palme brachte, war die Aussage des Anzeigenerstatters, dass ich nach dem Rechtsüberholen vor im eingescherrt bin, ihn geschnitten habe, wodurch er eine Vollbremsung machte musst. Das habe ich in den Akten ganz übersehen!

Das stimmt zwar nicht, ich habe ja die rechte Spur nie verlassen, das hat aber der Anzeigenerstatter ausgesagt!! Nur wegen diesem soll ich die Fahrerlaubnis verlieren!

Nun weiter:
Das Gericht bezweifeilt, dass meine Frau im Auto war. Nun habe ich das Flugticket, bzw. die Flugbestätigung für diesen Tag gefunden. Auf dieser Flugbestätigung habe ich eine Autonummer notiert von jemanden der hinter mir fuhr, den Audi dann später vor mir rechts überholt hat. Diese Autonummer (ein Auswärtiger, der da wohnt, wo der Vorfall war, d.h. keiner aus diesem Land- oder Stadtkreis) muss etwas gesehen haben. Ich habe damals die Nummer aufgeschrieben, da auch er mich etwas abgeschnitten hatte. Die Nummer des Audi hatte ich nie vollständig notiert.

So, nun habe ich die tolle Autonummer des unabhängigen Zeugen. Ich habe diesen Zeugen nie in meiner Aussage erwähnt, da ich immer wusste er wird als Rechtsüberholer nie für mich aussagen.
Mein Anwalt meinte nun ich soll feststellen wer der Fahrer war, ihn anrufen und feststellen ob er sich noch erinnert. Evtl. wird er dann für mich Aussagen , ich hoffe er erinnert sich noch. Seine Tat soll ja verjährt sein. Ausserdem muss er vor Gericht das Rechtsüberholen nicht zugeben und nur aussagen, dass ich niemand behindert habe.
Wenn das nichts hilft, dann habe ich Pech, wenn ja, werde ich ihn sofort als Zeugen nennen. Ich muss morgen die Zulassungsstelle anrufen.
Mein Anwalt wird dann vielleicht seine Aussage dem Gericht weiterleiten, das Gericht/ Sta wird ihn vermutlich noch von der Polizei als Zeuge laden?

Dann habe ich evtl. eine Chance, dass die Verhandlung abgeblasen wird. Oder nicht, und der Zeuge wird auch zum Termin vorgeladen. Ich hoffe, das Gericht erkennt den Zeugen dann auch an.

Der Anzeigenerstatter(in) ist Renter. Ich denke, die sind so sturr, dass nie eine Aussage zurückziehen werden. Der Ehemann der Anzeigenerstatterin soll eh nicht ganz dicht sein (sagte mein Anwalt). Er hat nur wirres Zeug ausgesagt, meinte mein RA. Naja, man wird sehen, vielleicht kippt der ja in der Verhandlung.

Soviel zum heutigen Stand.

Gruß

By farendil (217.235.48.92) on Montag, den 20. Mai, 2002 - 23:12:

@fred: sieht doch gut aus! ein wirklich fähiger anwalt, etwas glück und die sache ist im kasten!!

Das schlimmste und das ist wahrscheinlich das, was auch der Staatsanw. auf die Palme brachte, war die Aussage des Anzeigenerstatters, dass ich nach dem Rechtsüberholen vor im eingescherrt bin, ihn geschnitten habe, wodurch er eine Vollbremsung machte musst.
ja und? was hast du erwartet?
weißt du, wenn polizisten es bei der anzeigenerstattung so forumulieren: "also wenn sie nicht gefährdet worden sind, brauchen wir hier gar nichts machen..." dann wurdert mich in verbindung mit verborten in ihrer ehre gekränkten oberlehrern gar nichts mehr!
sorry, aber solche dinge, von denen der beschuldigte REIN GAR NICHTS weiss, stehen immer wieder in den akten...

Mein Anwalt meinte nun ich soll feststellen wer der Fahrer war, ihn anrufen und feststellen ob er sich noch erinnert.
mach das! rede mit engelszungen, tu alles was er will, aber bringe ihn zur aussage!

Seine Tat soll ja verjährt sein.
reines rechtsüberholen ist eine owi und verjährt.
im übrigen braucht derjenige dazu gar nichts zu sagen. er verweigert einfach zu diesem passus die aussage.
in verbindung mit der deinigen (von der er nicths weiß, da er währenddessen vor dem sitzungssal wartet) wird sich das gericht schon seinen teil denken.
das macht die sache nur glaubwürdiger...

Er hat nur wirres Zeug ausgesagt, meinte mein RA.
wäre interessant mehr zu wissen.
vielleicht bietet sich da eine möglichkeit, denjenigen vor gericht vom anwalt brutal aueinadnernehmen zu lassen, so daß er unglaubwürdig wird...

viel glück!

By Fred (217.235.245.40) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 15:40:

Kleines Update zum Abschluss.

Also, der Verhandlungstermin ist vorbei - FREISPRUCH! Der SA beantragte sofortige Rechtsgültigkeit.

Gut, ich sitz erst mal auf den pauschalen Anwaltskosten von 1200 Euro. Mal sehen, was ich da wieder von der RS Vers. bekomme.

Die Entlastungszeugen haben alle einheitlich das Selbe zu meiner Entlastung ausgesagt.
Die Klägerin und deren Ehemann haben sich in total unterschiedliche Aussagen verwickelt (z.b. die Sache mit dem Stinkefinger) Er sagte ich zeigte den Finger nach unten am Seitenfenster und sonst nicht. Sie sagte ich zeigte den bösen Figner durch das Rückfenster als ich schon vor ihr fuhr, sonst nicht, usw. Auch der ganze Hergang wurde von beiden Belastungszeugen (Klägerin /Ehemann) unterschiedlich beschrieben.
Der Staatsanwalt war sehr auf den Punkt, nicht agressiv und schenkte meiner Meinung nach dem Kläger keinen richtigen Glauben - denn, er hatte ja auch das Ausbremsen vorher verschwiegen. Der SA nahm an, dass mit dem Verschweigen er nun eine Ausssage herbeiführen wollte, die die Variante der Klägerin rechtfertigte.

Ausserdem ermahnte das Gericht die Klägerin, dass in Deutschland ein striktes RECHTSFAHRGEBOT auf der Autobahn bestehe, wenn man den Überholvorgang beendet habe. Dies habe die Klägerin nicht eingehalten und den Vorfall vermutlich auch provuzieren können.
Ob gegen dei Klägerin nun Anklage erhoben wird, hängt von Verhalten des Sachbearbeiters ab.
Fahrt vorsichtig Jungs und Mädels - so schnell kann man am Pranger sein, dann wirds schwer Gegenteiliges zu behaupten- auch wenn es die Wahrheit ist!!!!

Hätte ich den Zeugen nicht nachträglich finden können wäre es sicherlich anders gelaufen.

Gruß!

By Fahrer (80.128.226.52) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 15:55:

Hallo Fred ,

also wenn ich das hier lese dann steigt mir die Galle !

Da zeigen Dich 2 , die nicht ganz bei trost sind an und unsereins kann sich freuen wenn er auf 1200
Euro Anwaltskosten sitzenbleibt wenn er nicht eine gute Rechtsschutzversicherung hat!

Es gibt leider zuviele arschlöcher auf dieser Welt!

By Fred (217.235.245.40) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 17:48:

@Fahrer

da geb ich Dir Recht!
Die Anwaltskosten waren ein Pauschalangebot des Anwaltes. Da die Rechtsschutzvers. nur nach Brago abrechnet, werde ich -obwohl RS versichert, vermutlich auch daruf sitzenbleiben oder nur einen Teil zurückbekommen.

Man wird sehen wie sich die RS Vers. äussert, die haben sich noch nicht gemeldet.

Nicht immer hilft eine Rechtsschutzvers., schon gar nicht bei Vorsatz. Wäre ich verurteilt worden, wäre letzteres der Fall gwesen. Das heisst:

1200 Euro zzgl. MwsT für den Anwalt
2000 Euro Geldstrafe
X ? Kosten Gerichtsgebühren

2000- 2500 ? Euro neuer Führerschein
(nach 7 Monate erst wieder erlaubt gewesen zu machen)

Gut - dann mach das mal als Alleinverdiener und mit 4 Köpfiger Familie, nochdazu wenn ich aufgrund des 7 Monatigen Führerscheinverlustes vermutlich auch meine Arbeit verloren hätte.

Krass, oder?
Gruß

By klausk (80.142.119.108) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 18:11:

Hallo Fred,
bei einem Freispruch trägt die andere Partei sämtliche Kosten einschließlich Deiner Auslagen für die Anfahrt, Verdienstausfall, etc. Oder sollte ich mich irren???
war es eventuell nur eine Einstellung?

Grüße
Klaus

By Fred (217.235.245.40) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:59:

@Klaus,

nein, es war ein Freispruch. Kein Deal oder Einstellung. Der Richter sagte, dass alle Kosten getragen werden. Nur, die Pauschale "Anwaltsgebühr" wird kaum das Gericht übernehmen (ich denke auch hier nur Brago).

Der Anwalt bot mir vor der Verhandlung 1200 Euro inkl. aller Kosten (Anfahrt, Gerichtskosten usw) an. 600 Euro habe ich heute dem Anwalt vor Verhandlungstermin schon in die Hand gedrückt, eine Rechnung wird wohl noch folgen.

By farendil (217.235.55.151) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 00:36:

@fred: na dann erst mal glückwunsch!
ja, daß du wohl auf einem teil der kosten sitzen bleiben wirst, ist nun mal so.

sieh das gute darin - es ist für dich so gut als möglich gelaufen - ohne die zeugen hättest du vielleicht sehr alt ausgesehen...

By Alberto (62.224.97.189) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 15:06:

@Fred
Glückwunsch!
Und - das mit dem Anwaltshonorar - das hast du "klug" gemacht.
Schließlich ging es um etwas - da muß man eben etwas tiefer in die Tasche greifen....
Mache ich im Bedarfsfall auch so... bei BRAGO - kann man leider nicht erwarten, daß er die Trickkiste auspackt.

By Fred (217.235.223.231) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 20:50:

@all

Danke erstmal für die Glüsckwünsche. Mir viel es auch wie Schuppen aus den Haaren. Bin ganz erleichtert.

Das Anwaltshonorar ist für mich trotzdem erstmal gewaltig. Das ganze war immerhin in 2 Stunden vorbei - und ich habe keinen Stundensatz von 600 Euro. Dass ich gute Arbeit honoriere ist klar, mein Anwalt hat bis zum Freispruch (der Staatsanwalt sprang auf und beantragte den Freispruch) eigentlich nur die Mütze aufgehabt und eh noch nix gesagt. Also, keine Trickkiste :-)

Heute bekam ich ein Schreiben vom Anwalt (Kopie) gerichtet an das Amtsgericht. Er berechnet diesen noch weitere 730 Euro nach Brago und andere Kosten.
Im Anhang schrieb er, dass ein letztendliche Abrechnung später an mich geht.

Gut, er wollte 1200 Euro - 600 Euor habe ich schon bezahlt, 730 Euro kriegt er vom Gericht. Ich denke nicht, dass ich da noch mehr bezahle. Er hat ja dann über 1200 Euro für seine Leistung bekommen.

Oder steckt er die 730 vom Gericht ein und holt sich von mir die ganzen 1200 Euro ? Das wäre dann doch etwas überzogen!

Gruß,
Fred

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 22:13:

@fred: wer hier mitließt, weiß eigentlich, daß ich nciht so oft gut über anwälte rede...

aber hier muß den mal - zumindest teilweise - in schutz nehmen.

es gehört nun mal etwas mehr als der prozeß dazu. wenn der anwalt wirklich gut ist, so hat er nicht nur den ablauf aus dem ff drauf, er muß sich auch mit DEINER akte intensiv beschäftigt haben.
und das kann einige zeit in anspruch nehemen.

zum anderen ist es sicher nicht nur die leistung die bezahlt wird, sondern eben auch dein freispruch...

By Fred (217.235.210.112) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 23:19:

@farendil

Gut, da hast Du sicher Recht. Es verbirgt sich schon auch Arbeit dahinter. Wenn ich nun vom schlimmsten Fall ausgehe - dafür 1900 Euro zu nehmen, wäre schon der Hammer. 1200 ? ist vereinbart, die holt er sich nun teils von mir und teils vom Gericht. Ich sehe bedingt durch den Freispruch, dass die Anwaltskosten die das Gericht dann begleicht, auch mir zustehen - nicht dem Anwalt (ich meine, es wurde auch nicht er freigesprochen, sondern ich). Ich gebe diese 730 Euro dann dem Anwalt weiter und habe meine 1200 daraus beglichen. Er hat somit das vereinbarte Honorar.

Ich will jetzt nicht unbedingt die Leistung des Anwalts in Frage stellen, (die war gut) sondern hoffe dass er die Kirche im Dorf lässt und richtig abrechnet.

Grüße


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