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Abstandsmessung olé

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Abstandsmessung olé
By Tobias (212.172.231.186) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 10:31:

Offensichtlich bin ich auf der Autobahn in eine Abstandsmessung geraten.
Den Anhörungsbogen habe ich nicht beantwortet, muß aber jetzt bei der Polizei vorstellig werden, um das Photo anzuschauen. Mein Vater hatte das Photo bereits gesehen und hat mich erkannt. Meine
Sonnenbrille macht sich auch gut auf meiner Nase.
Allerdings ist auch meine Freundin auf dem Photo zu sehen. Müssen andere Personen auf dem Photo nicht unkenntlich bzw. geschwärzt werden ? Wenn ja, wäre das doch ein Verfahrensfehler. Außerdem soll es einen Videobeweis geben.

Der Witz an der Sache ist, daß ich der einzige bin, der in einer Reihe von mehreren Fahrzeugen geblitzt worden ist, weil er einen Abstand eingehalten hat, der groß genug war, um das Photo zu schießen. Die vorausfahrenden Fahrzeuge waren so dicht aufeinander, daß "kein Nummernschild mehr
dazwischen gepaßt hätte"!! Ich meine mich sogar daran zu erinnern, daß ich meinen Abstand noch vergrößert habe. Wohl nicht genug!#!?§!!

Bei einer Geschwindigkeit von 123km/h habe ich den Sicherheitsabstand um ca. neun Meter unterschritten (100Euro und 3 Punkte ??).

Da bin ich wohl dran....oder nicht ?

By farendil (217.85.226.190) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 11:03:

@tobias: sag mal, was hat dein vater gegen dich???

im übrigen MUSST du nicht bei der polizei vorstellig werden. das ist eine einladung sonst ncihts...

Da bin ich wohl dran....
wenn die leute hier immer erst kommen, wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist(also nachdem sie gehandelt haben) sieht es ganz so aus...

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 11:20:

Wenn du zur Wache gehst, dann tust du das freiwillig, müssen tust du nicht, aber der Beamte wird dich und das Foto vergleichen und den "identifiziert" Vermerk anbringen. Wenn du nicht hingehst, fängt das bekannte Katz und Maus Spiel an. Wenn denen das dann zu lästig wird, gehen sie zum Einwohnermeldeamt und sehen sich deine Passfotos an -und brigen dann ihren Identifiziert Vermerk an. Dies Spielchen lohnt sich nur, wenn Aussicht besteht, das Ding in die Verjährung zu bekommen.
Zu dem Einzelfoto gibt es noch einen Videofilm, auf dem dein Gesicht wahrscheinlich schlechter erkennbar ist, deshalb das Einzelfoto. Dieser Film erfasst dich schon lange vor der Blitzstelle und hat den Sinn, nachzuweisen, dass der Abstand konstant war und kein "Reinzieher" den zu kurzen Abstand verursacht hat. Wenn bei dir der Abstand grösser wurde bis zur Messtelle (Lineal) dann wird man dir entgegenhalten, dass du vorher ja noch näher dran warst als bei der Messung.
Das die noch "schlimmeren Sünder" evtl nicht gekrallt wurden, ist zwar ungerecht, hilft dir rechtlich aber garnicht. Ebenso ist die nicht geschwärzte Freundin kein Verfahrensmangel von Bedeutung.
Da du die genauen Werte nicht genannt hast, kann man zum Bussgeld nichts sagen, lediglich, dass das "Führerscheinparkhaus" bei weniger als zwei Zehntel vom Halben Tacho-Abstand anfängt. Bei deiner Geschwindigkeit wäre die Fussgänger-Grenze also 12.3 m Abstand.

By SV (62.227.30.51) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 12:22:

Einspruch einlegen. Messung von einem kompetenten Sachverständigen am zuständigen Gericht überprüfen lassen. Auswertung war bisher fehlerhaft.

By Billy Bob (216.221.81.99) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 19:56:

Tobias.

Sonnenbrille macht sich auch gut auf meiner Nase Eine Richtige Brille zur sichtverbesserung waere besser!Wesshalb manche Fahrer so dicht aufschliesen ist mir schleierhaft da doch hinter ihnen noch genuegend Platz waehre. Ich selbst bin Opfer von 2 auffahrunfaellen,beide male mit nackenwirbeln angebrochen!!Mein Vorschlag Halte etwas mehr abstand,dein Vordermann und seine Knochen werden dir Dankbar sein!

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 15:36:

@Billy Bob

Ich halte gerne Abstand, wenn der Vordermann auch das Rechtsfahrgebot einhaelt...

Rennfahrer

By farendil (217.85.234.66) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 20:22:

@sv: Auswertung war bisher fehlerhaft.
woraus schließt du das???

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 09:24:

@farendil
dieses Spielchen, das sv da vorschlägt, nämlich die Messung erst mal anzuzweifeln und mit einem teuren und letztlich erfolglosen Gutachterstreit die Sache ab zu biegen, ist früher von einigen Anwälten mal bis zum Exzess gespielt worden. Heute sind die Messungen auf Grund dessen in aller Regel (einige Trottel gibt es immer) so sicher, dass das kaum noch als die Methode der Wahl angesehen werden kann. Dies Kaugummi ist schon zu sehr durchgekaut.

By farendil (217.235.58.16) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 09:29:

@alfa: nun ja, wenn konktreten anhaltspunkte dafür vorliegen, daß man zumindest die toleranz etwas erhöhen kann, so kann es sich schon lohnen.

aber eine solche pauschale annahme wie die von sv ist schlichtweg falsch. im normalfall hat man da keine chance. (höchstens wenn man direkt an einer grenze, wie der nächstniedrigeren geschwindigkeits- oder abstandsstufe, welche eine geringere strafe bringt, ist, stehen die chancen wieder etwas besser)

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 13:03:

@farendil
eben, auf die pauschale Empfehlung von sv bezog sich auch Meine mail, dennn solche Argumentationen durch zu ziehen kosten echt Geld.
Natürlich gibt es Fälle, wo man "gerade über eine Grenze drüber gerutscht" ist, oder sonstwie Zweifel bestehen, aber es sind doch ehr seltene Ausnahmen, wo heute mit diesem Einwand noch was rauskommt -hat mir mein Anwalt (recht bekannter Verkehrs- und Strafrechtsexperte) vor einiger Zeit schon mal geplauscht, gerade, weil früher das bis zum Exess durchgezogen wurde, sind die Messknechte danach schlau gemacht worden.

By sv (62.227.3.210) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 13:48:

wo war die messung ?
liegt der bußgeldbescheid vor ?

By farendil (217.225.241.155) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 20:36:

@sv: was interessiert es, wo die messung war??


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