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Polizei war da

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Polizei war da
By kitt (62.144.238.13) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 21:10:

Hi, nachdem ich schon mal Vorladungen wegen Anzeigen bekam war die Polizei gestern da. Hat sich wohl einer geschnitten gefühlt nachdem ich ihn abends mit angeschaltetem licht auf frei einsehbarer strecke überholte und zu früh einscherte (Vermutung)ohne das irgend etwas passierte. Ein anderer hausbewohner öffnete und sagte ich sei nicht da, war ich auch nicht. Angesichts der schon vor einiger zeit und längerer zeit erfolgten anzeigen (2 stück insgesamt) wegen verkehrssituationen ohne legliche schäden in der sich andere über irgendwelche sachen mukierten und mich anzeigten, was werden die jetzt tun. Ich erschein auch nicht zu den Anhörungen, kam auch nichts mehr. Wer hat Erfahrungen. Können die mir was. Auto ist nicht auf mich zugelassen.

By Rennfahrer (217.228.171.172) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 21:35:

Wie wollen die dann auf dich gekommen sein, wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist ??

Ansonst immer Aussage verweigern.

WIe war das, wenn sie dich als Beschuldigten verhoeren wollen, Aussage verweigern, als Zeugen, moechtest du vom Richter gerne eine Einladung...

By kitt (194.162.158.204) on Freitag, den 1. März, 2002 - 13:55:

@Rennfahrer: Hi, bei der letzten kontaktaufnahme der poli. in dem haushalt in dem ich lebe hinterliesen die eine rufnummer, rief blöderweise damals zrück ohne aber persönlich zu erscheinen, habe auch nichts am telefon gesagt. Kam wie gesagt auch nichts mehr. wahrscheinlich wollten die deshalb direkt zu mir ohne natürlich wie vorher auch irgendeinen Beweis zu haben das ich gefahren bin. Dieser PKW (Numemrnschild =Halter ist halt in einem Jahr jetzt 3 mal aufgefallen, vorher schriftliche anhörungen jetzt waren die halt persönlich da. Gehe aber nicht davon aus das die wiederkommen, die werden die sache wieder weiterleiten und dann wird nichts mehr kommen, wie auch es gibt keine beweise und ja auch keine schäden. heut muss man halt bei jeder kleinigkeit im straßenverkehr aufpassen, der wille andere anzuzeigen scheint heute groß zu sein. Hätte ich auch schon oft gekonnt aber mache ich nicht so lange niemanden etwas passiert ist. Aber das nützt nichts, werde jetzt weniger anlass geben etwas anzuzeigen. Oder geht einer von euch aus das da noch was kommt?? :) :) :)

By Alberto (62.224.97.122) on Freitag, den 1. März, 2002 - 15:27:

Das kommt auf den Vorwurf an...
Ist es Straßenverkehrsgefährdung, so werden sie schon weiter ermitteln. Verjährungszeit: 10 Jahre.

Das Problem bekommst du, wenn der "Anzeigende" irgendwann mal mit dir oder deinem Foto konfrontiert wird, und dann dich angeblich - oder auch wirklich - wiedererkennt.

Dann kann - angesichts einiger Voreintragungen - schon mal so 2 Jahre Führerscheinentzug und etwa 5000 Euro geldstrafe herauskommen.

Also - generell: Dein einziger Schutz ist im Moment:

Totale Aussageverweigerung, - aber wirklich: TOTAL!!!!

By kitt (212.172.9.151) on Samstag, den 2. März, 2002 - 19:53:

@Alberto: Die haben doch keinen Beweis das ich gefahren bin. Wenn der letzte Anzeiger alleine im Auto war und er angeblich mich gesehen hätte was nicht ginge stünde aussage gegen aussage oder?? Sollte er beifahrer mitfahrer haben, können die auch nichts da es bei dunkelheit bei einem schnellem überholvorgang und da er danach nur hinter mir blieb unmöglich ist einen zu identifizieren. Also wie sieht es für mich aus. in wie fern können die ermitteln, gibt ja keine beweise. die können doch nur wieder das ganze weiterleiten und selbst wenn ich vorgeladen werde, haben die keine beweise für die sache unabhängig von vorgeschichten. jede einzelne tat muss nachgewiesen werden und die haben noch gar nichts nachgewiesen. Wies sieht es aus wenn sie mich zu hause angetroffen hätten und ich hätte jegliche aussage verweigert, dann wären die doch auch keinen schritt weiter als wenn sie mich nicht antreffen und ich auf eine anhörung nicht erscheine, oder.

By kitt (212.172.9.151) on Samstag, den 2. März, 2002 - 19:56:

Ich weiss eh nicht was die immer von mir wollen nur weil ich beim ersten anruf der poli. bei mir zu hause wegen so einer sache zurückrief. Ich tat keinerlei aussage, kam wie gesagt auch nichts mehr. dann meinen die wohl wenn jetzt einer gegen dieses auto anhand des nummernschildes anzeige erstattet wäre ich es gewesen ohne das mich einer am steuer sah oder bilder oder zeugen hat. ich habe doch eigentlich nichts zu befürchten, oder??

By kitt (212.172.9.151) on Samstag, den 2. März, 2002 - 19:58:

@Alberto:Straßenverkehsgefährdung, wie wollen die mir das nachweisen wenn sie nicht einmal beweise für fahrer haben. es könnte ja auch einer einen einfach so anzeigen wegen etwas.

By kitt (212.172.9.151) on Samstag, den 2. März, 2002 - 20:01:

Und die werden ausserdem wohl kaum mit einer hausdurchsuchung oder einer vorladung kommen. Ist ja noch nicht mal etwas passiert bei irgendetwas. wie die heute steuergelder verschwenden, während in anderen städten die kriminalität blüht.

By kitt (212.172.10.186) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 15:44:

kleine geschichten dazu. fuhr neulich aus der ortschaft heraus, vor mir ein pkw der etwa 45 fuhr. es geht recht steil den berg herauf. ich scherte nach dem ortsschild knapp hinter dem pkw aus und beschleunigte. als ich fast neber ihm war machte der einen krassen schlenker nach links und wieder nach rechts, er rammte mich also fast (so ähnlich wie in den Autobahn stories im tv). als ich dann vor ihm war zeigte er mir noch den mittelfinger, auf dem beifahrersitz saß ein hund. war ein mann um die 30-35, daß fahrzeug hatte ein rotes nummernschild.
2. ein ortskundiger mit jüngeren fahrzeuginsassen fährt vor mir durchs ort, tut so als sähe er mich hinter ihm nicht. fährt als wär er alleine auf der straße, an einer einbiegung bremst er scharf klotz um sich um dann ohne jegliche blinkzeichen abzubiegen.

3. fahre aus dem ort heraus. auf der gegenfahrbahn kommt ein radfahrer am rand entlang gefahren, hinter ihm 3 autos. der erste überholt den radfahrer. der 2 hätte schon bremsen müssen da ich schon am radfahrer war und ja er das hinderniss auf seinem weg hat! aber was macht der (ein opa mit oma als beifahrer) auch einen riesen schlenker auf meine fahrbahn und wieder zurück so das die oma durchgeschüttelt wurde und ich nach links zum fahrbahnrand ausweichen und bremsen musste.

Passier in den letzten tagen. sind auch nur einige beispiele. Wenn das beachtung von verkehrsregeln und keine strassen oder personengefärdung sind was dann.


Bei mir regen die sich auf wenn ich den erforderlichen abstand beim einscheren nicht einhalte. Genau diese aktionen, betrifft übrigens auch andere lebensbereiche, sind es die mir immer wieder ein bisschen recht geben in meiner haltung darüber.

By carter (217.83.3.43) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 19:14:

@kitt

dass mit dem opa finde ich garnicht so schlimm wenn es eine landstrasse war und diese auch breit genug ist macht das doch keine probleme ein guter fahrer haette dem gegenverkehr schon vorher den platz angeboten wie es sich auch gehoert.

By kitt (212.172.10.181) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 21:10:

@carter: was heisst, wie es sich gehört. den verkerhsregeln entspricht das nicht, ausserdem kann sich der gegenverkehr mit dem hinderniss nicht darauf verlassen das der gegner zurücksteckt. und der radfahrer kommt auch in gefahr.

By carter (217.83.1.86) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 23:35:

@kitt

ich meine damit ich waere ganz rechts gefahren und haette somit dem gegenverkehr dem platz gegeben dem radfahren im weiten bogen zu überholen.
ohne dabei radfahrer, gegenverkehr und mich zu gefährden.
dass ausschlag gebende dabei ist es mal aufmerksam und vorausschauend zu fahren !
und von der sichtweise meine fahrspur abzukommen, da fahre nur ich abzukommen!

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 01:00:

@carter: voraussicht, mitdenken, rücksicht nehmen - alles gut und schön!

trotzdem darf man sich nicht darauf verlassen, daß der andere platz macht!

By Alberto (62.224.97.108) on Montag, den 4. März, 2002 - 08:56:

@kitt
Verweigere trotzdem total die Aussage!
Sonst, wenn sie einmal deine Fahrereigenschaft festgestellt haben - dann zählt nur noch, wem sie mehr glauben.
Können sie dir aber die Tätereigenschaft schon nicht nachweisen, dann ist es unerheblich, welche Tat begangen wurde.

Darum.... das beste ist: Mund halten und abwarten.

By kitt (212.172.9.45) on Montag, den 4. März, 2002 - 11:27:

@Alberto: Danke Dir, ich werde jegliche Aussage verweigern. Aber was meinst du mit "Fahreigenschaft festgestellt".

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 11:57:

@kitt: daß du an dem tag zu der zeit der fahrer warst!

By KJK (194.138.37.34) on Montag, den 4. März, 2002 - 12:20:

@kitt (cc to carter):
Meines Wissens hat man sich unter normalen Umständen (sprich: wenn man nicht links abbiegen will) auf seiner Fahrbahn möglichst weit rechts zu halten. Wenn Du also, obwohl Du den drohenden Konflikt erkannt hattest, noch nach rechts (ich nehme mal an, daß Du in Deiner Beschreibung rinks und lechts velwechsert hast...) ausweichen konntest, als er akut wurde, hast Du schon vorher was falsch gemacht. Ich würde mich deshalb an Deiner Stelle nicht so aufs hohe Roß setzen.

By kitt (62.144.236.139) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:04:

@farendil: alles roger.


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