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Vorgehensweise Fahrer ungleich Halter

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Vorgehensweise Fahrer ungleich Halter
By ZeroGravitY (62.155.200.61) on Freitag, den 13. Oktober, 2000 - 16:55:

Hi Leute!

Bin leider wegen zu geringen Sicherheitsabstand gefilmt worden und dabei auch schon im Fahrverbotsbereich. :-(

Nun ist der Fall so, daß ich nicht Halter bin und dieser jetzt einen Anhörungsbogen erhalten halt. Wir füllen natürlich nur die Pflichtangaben aus und nutzen die 1 Woche Zeit voll aus.

Die Frage ist jetzt, ob auf dem Anhörungsbogen der Verstoß abgestritten werden soll oder man sich gar nicht äußern soll.

Wie wirkt sich das denn aus? Ich befürchte wenn man den Verstoß abstreitet werden SOFORT Maßnahmen zur Klärung bzw. Fahreridentifizierung eingeleitet und meine Verjährungsfrist ist in Gefahr, oder? Sehe ich das richtig?

Ansonsten wird doch wohl ohne weitere Nachforschungen ein Bußgeldbescheid auf den Halter erlassen, gegen den wir dann vor Ablauf der 2 Wochen Einspruch einlegen, oder?

Die wesentliche Frage ist jetzt, soll hier bereits begründet werden oder nicht? Wie ist der weitere Ablauf wenn man nichts begründet? Ziel ist natürlich den ganzen Vorgang so in die Länge zu ziehen, daß der Verstoß für mich verjährt ist.

Wie sollen wir vorgehen, wer kann mir Tips geben?

Vielen Dank im Voraus!!

Amando

By michael (62.156.36.142) on Freitag, den 13. Oktober, 2000 - 17:58:

Am besten ist es m.E., auf dem Anhörungsbogen überhaupt keine Angaben zum Sachverhalt zu machen. Die Angabe der Personalien zu diesem Zeitpunkt völlig aus.
Wie es dann weitergeht, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die einen schicken gleich einen Bußgeldbescheid an den Halter, die anderen forschen erst nach dem Fahrer. Kommt natürlich auch auf die Qualität des Fotos bzw. Videos an - wenn das relativ schlecht ist, ist die Chance auf einen Bußgeldbescheid höher, weil die Behörde insgeheim hofft, daß das Bußgeld bezahlt wird.

By ZeroGravitY (193.159.135.48) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 18:13:

Aha. Was ist eigentlich wenn man die Frist für den Anhörungsbogen nicht einhält? Was passiert dann?

Amando

By Greatblackbird (62.180.206.181) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 18:46:

Das wird genauso gehandhabt, wie michael es oben beschrieben hat.

By ZeroGravity (62.224.116.50) on Montag, den 16. Oktober, 2000 - 19:20:

Hm. Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, ob ich den Einspruch dann begründen soll oder nicht.

By Greatblackbird (62.180.206.153) on Montag, den 16. Oktober, 2000 - 20:52:

Ob ein Einspruch Erfolg hat, hängt davon ab, welche Argumente man vorbringen kann. Ist denn der Wagen auf Dich zugelassen bzw. hast Du den Anhörungsbogen erhalten? Welches Meßverfahren wurde angewendet? Mit einem Einspruch kannst Du wohl etwas Zeit herausschlagen, aber vor der Nachschulung kannst Du Dich nur "drücken", wenn Du erwirken kannst, daß keine Punkte eingetragen werden und das ist nicht einfach.

By Greatblackbird (62.180.206.153) on Montag, den 16. Oktober, 2000 - 20:57:

Sorry, hab` was überlesen. Wenn also der Wagen nicht auf Dich zugelassen ist, sollte der Halter den Verstoß zugeben und den Bußgeldbescheid abwarten. Dann Einspruch einlegen und nach Ablauf der 3 Monate angeben, daß man sich geirrt hat und dann den tatsächlichen Fahrer nennen.

By ZeroGravitY (62.155.200.24) on Mittwoch, den 18. Oktober, 2000 - 14:04:

Wieso denn den Verstoß zugeben? Auch wenn man das nicht tut wird doch der Bußgeldbescheid erstmal auf den Halter erlassen, oder?

Die Frage ist nur, ob es sinnvoll ist, den darauf folgenden Einspruch dann nicht zu begründen, um weitere Zeit zu gewinnen.

Was passiert denn, wenn er nicht begründet wird?

Ciao
Amando

By Greatblackbird (62.180.207.63) on Mittwoch, den 18. Oktober, 2000 - 19:02:

Wenn die Behörde der Meinung ist, daß der Halter nicht der Fahrer ist, wird nicht unbedingt ein Bußgeldbescheid gegen den Halter erlassen, sondern vielleicht erstmal weiterermittelt. Wenn der Halter den Verstoß aber zugibt, wird sehr wahrscheinlich ein Bußgeldbescheid gegen ihn erlassen, weil die Sachlage für die Behörde dann erstmal geklärt ist. Gegen den Bescheid legt der Halter dann kurz vor Ablauf der Frist Einspruch ein und gibt an, daß eine Begründung folgt, sobald er Rücksprache mit sienem (sich gerade im Urlaub befindenden ;) Anwalt gehalten hat. Generell aber muß ein Einspruch nicht begründet werden. Wenn der Einspruch nicht begründet wird, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übergeben und ein Hauptverhandlungstermin angesetzt, zu dem der Halter geladen wird. Bis zu diesem Termin vergehen aber einige Wochen. Notfalls könnt ihr beide diesen Termin wahrnehmen und der Fahrer wird identifiziert. Der Halter wird dann freigesprochen (weil er es nicht war), für Dich ist die Sache verjährt und Eure Kosten sowie sämtliche weitere Verfahrenskosten muß die Staatskasse zahlen.

By michael (62.224.99.129) on Mittwoch, den 18. Oktober, 2000 - 20:23:

@Greatblackbird:

Zustimmung meinerseits bis auf einen kleinen Punkt:
Nachdem Einspruch eingelegt wurde, prüft die zuständige Behörde nochmals selbst, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten wird oder ob er ggf. abgeändert wird. Erst wenn die Behörde der Ansicht ist, daß ein Bußgeldverfahren nach wie vor durchgezogen werden soll, leitet sie die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter.

By Greatblackbird (62.180.206.181) on Mittwoch, den 18. Oktober, 2000 - 23:11:

@michael
Das wird so sein, davon bekommt der Betroffene aber selten etwas mit und eine Verfahrenseinstellung ist eher unwahrscheinlich.

By michael (172.177.70.79) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 16:20:

@Greatblackbird:

Ja, Verfahrenseinstellungen von seiten der Behörde sind recht selten.
Als kleiner Erfahrungsbericht: Ich persönlich hatte mal den Fall, daß ich eine Verwarnung erhielt wegen verbotswidrigem Befahren einer (nur für landw. Verkehr freigegebenen) Straße incl. Sichtbehinderung an der Frontscheibe. Nachdem ich das Verwarnungsgeld nicht bezahlte, kam natürlich ein Bußgeldbescheid mit gleichem Text. Ich legte Einspruch ein mit der Begründung, daß ich (aus verschiedenen Gründen) befugt sei, die Straße zu befahren. Danach wurde die Angelegenheit nochmals geprüft, der erste Bescheid zurückgenommen und ein zweiter Bußgeldbescheid erstellt, der sich dann nur noch auf die Sichtbehinderung erstreckte.

By michael (172.177.70.79) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 16:21:

Nachtrag:

Der Betroffene erfährt schon, daß die Bußgeldakte an die StA weitergeleitet wurde. Entweder erhält er - so wie in meinem Fall - eine entsprechende Mitteilung oder man muß halt Akteneinsicht nehmen und erfährt's dann.

By ZeroGravitY (62.158.162.10) on Freitag, den 3. November, 2000 - 13:58:

Danke erstmal für Eure Tips. Heute ist leider schon der Bußgeldbescheid auf den Halter zugestellt worden, 1 Monat und 14 Tage nach der OWi, also schon fast Halbzeit. Wir werden jetzt mal die Einspruchsfrist ausnutzen und ohne Begründung Einspruch einlegen und dann weitersehen. Ich hoffe daß dann ohne weitere Ermittlungen ein möglichst entfernter Gerichtstermin beraumt wird, dann stünden die Chancen ziemlich gut.

BTW, weiß jemand welche Rechte die Behörden bei der Ermittlung des Faheres haben? Sie könnten jetzt ja mit dem Frontfoto zu uns kommen und es mit dem Halter vergleichen. Wenn es nicht übereinstimmt, was dürfen die dann machen?


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