Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

A-Bogen bei Leihwagen / <1/4 Abstand

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: A-Bogen bei Leihwagen / <1/4 Abstand
By PowerMike (217.81.163.137) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 21:05:

Hi,

ein Freund hat heute vom RP Kassel einen A-Bogen bekommen weil ich weniger als 4/10. des Sicherheitsabstandes eingehalten habe (bei mehr als 130km/h).

Der Brief wurde mit dem 18.10. signiert. Der Wagen war von Europcar auf den Namen von meinem Freund gemietet, als Fahrer bin aber ich eingetragen.

In dem Brief stand drin, dass ein nichtausfüllen des A-Bogens ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Stimmt das??

Ist es ratsam die Alberto-Methode anzuwenden (er schickt den Bogen mit möglichst wenigen, aber seinen Angaben zurück - und nach dem B-Bescheid wiederruft er das ganze)? Wie müsste ich das machen?

Was würdet ihr mir generell empfehlen? Denn lt. Tabelle kostet mich der Spaß 150DM + 3 Punkte. Hab aber noch 1 Jahr Probezeit. :-(

Gruß
PowerMike

By PowerMike (217.81.163.137) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 21:06:

Nachtrag:

Mein Freund war im übrigen zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland (Ob man das nachweisen kann, weiß ich nicht).
Auf einen Prozeß darf das aber nicht hinauslaufen!

Gruß
PowerMike

By farendil (217.80.147.97) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 21:45:

also den brief erst mal wegschmeißen - jedes schreiben, daß nicht per einschreiben kommt, ist nicht nachzuweisen.

so gewinnt ihr zeit...
interessant wäre dabei, wieviel ihr davon noch braucht, sprich, wann die tat war.

im übrigen steht deinem freund ein aussageverweigerungsrecht als beschuldigtem zu.

alberto ist völlig unnötig und überzogen (kanonen auf spatzen)

By PowerMike (217.81.163.137) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 22:21:

Danke für deine Antwort.

Der Verstoß war am 20. August 2001.

Also sollen wir den Brief einfach igorieren?
Was kommt danach?

Gruß
PowerMike

By farendil (217.80.147.97) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 22:41:

wenn der brief ignoriert wird kommt entwerder ein bußgeldbescheid (einspruch ohne begründung) oder ungebetener besuch mit dummen fragen (aussagevewrweigerung und tür wieder zu).

ichr müßt ja nur noch einen monat schaffen...

By Greatblackbird (213.7.144.47) on Freitag, den 26. Oktober, 2001 - 22:37:

@PowerMike
Wo bist Du denn als Fahrer eingetragen?

By PowerMike (217.81.175.184) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 20:59:

Bei Europcar bin ich als Fahrer eingetragen.
Allerdings schickt mein Freund den A-Bogen mit meinen Angaben zurück. :(

Kommt zu mir nochmal ein A-Bogen, oder direkt der Bußgeldbescheid?

Gruß
PowerMike

By Rennfahrer (217.85.221.184) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 23:43:

@ farendil

zu Brief wegschmeissen, wenn nicht per Einschreiben.

In welchen Situationen gilt das noch, nur bei Leihwagen ?

By farendil (217.80.147.122) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 23:45:

@rennfahrer: es ist generell so, daß die zustellung jedes normalen briefes per post nicht bewiesen werden kann.

somit besteht immer die möglichkeit, daß selbiger nicht angekommen ist, das gegenteil muß der absender beweisen.

By PowerMike (217.81.164.117) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 20:08:

Hab gestern meinen A-Bogen bekommen (Datum vom A-Bogen: 07.11.01).

Die Verjährung wäre am 20.11.01 bzw. am 04.12.01 wenn man noch 2 Wochen Zustellzeit miteinrechnet.
Soll ich einfach abwarten ob bis zum 4.12. ein Bußgeld-Bescheid kommt, oder ist die Verjährung durch den A-Bogen unterbrochen da ich ja der Fahrer war/bin?

Was könnte mir passieren wenn ich den A-Bogen zurückschicke, mit dem Hinweis das eine (fiktive) Person XY gefahren ist?

Gruß
PowerMike

By PowerMike (217.81.164.117) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 20:12:

Ist eigentlich noch jemand an diesem Tag geblitzt worden?

Ein Bekannter hat mir gesagt das an dieser Stelle oft eine Fotoserie gemacht wird, auf dem A-Bogen steht allerdings als Beweismittel eine Video-Band-Aufzeichnung.
Kann man da irgendwas drehen?

Gruß
PowerMike

By Greatblackbird (213.6.74.212) on Montag, den 19. November, 2001 - 19:38:

Die Verjährung wurde für Dich durch den A-Bogen unterbrochen. Du solltest erstmal folgendes versuchen:
Schicke den A-Bogen ausgefüllt mit Deinen Personalien zurück und schreibe dazu, daß Du gern bereit bist, weitere Angaben zur Sache zu machen, wenn Du Einsicht in denjenigen Teil der Videobandaufzeichnung bekommen hast, der diese Sache betrifft. Lege eine Videoleerkassette dazu und bitte darum, daß man Dir die Aufzeichnung zusendet. Vielleicht bist Du ja gar nicht zu erkennen.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page